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Veranstaltungskalender

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - 27.11.2024

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 27.11.2024

Gemäß VDE 0701, VDE 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

180.5 EUR

Bruttopreis

1130.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 27.11.2024

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - 27.11.2024

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Bitte bringen Sie Ihren Fahrerausweis für Flurförderzeuge und Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - 27.11.2024

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

870 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

165.3 EUR

Bruttopreis

1035.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98 - 440 - 27.11.2024

Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung (Anhang 4)


Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:

"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".

Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:

"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"

Voraussetzungen

Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.

Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.

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Kranführer - Ausbildung - 27.11.2024

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.


Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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Ladungssicherung - 240 - 27.11.2024

Eintägiges Seminar gemäß VDI 2700 und DIN-EN 12195


Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrgutbeauftragte und „beauftragte Personen“ gem. Kapitel 1.3 ADR.

Beim Gütertransport auf der Straße treten infolge von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. Die vorhandenen Reibungskräfte allein reichen dann oft nicht mehr aus, die Ladung auf der Ladefläche zu halten - sie verrutscht. Die Folgen: Das Fahrverhalten des Transportfahrzeuges wird negativ beeinflusst - im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug nicht mehr zu kontrollieren, ein Unfall mit Personen- und Sachschäden kann die Folge sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelt jährlich Transportschäden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Großteil hiervon fällt auf mangelnde oder gar fehlende Ladungssicherung zurück. Über 70 % der kontrollierten Fahrzeuge werden wegen mangelnder Ladungssicherung von den Kontrollorganen beanstandet. Hohe Bußgelder mit kosten- und zeitintensiven Nachsicherungs- und /oder Umladeaktionen sind die Folge. Die mangelnde Ladungssicherung ist schätzungsweise für circa 20 bis 25 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr die Unfallursache.

Kenntnisse zu den gesetzlichen und technischen Bestimmungen, das Verstehen der physikalischen Gesetzmäßigkeiten sowie das Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge und die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche, sichere Ladungssicherung.

Die Referenten sind Praktiker mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet und vermitteln praxisnah das erforderliche Wissen. Anhand einer „Demo-Ladefläche“ werden Tricks und Kniffe sowie Möglichkeiten der Sicherung exemplarisch vorgeführt.

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Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 65 - 27.11.2024

Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 GenTSV zur Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen


In immer mehr Produktionsverfahren finden gentechnisch veränderte Organismen Anwendung. Bei gentechnischen Arbeiten sind nach dem Gentechnikrecht strenge Sicherheitsanforderungen einzuhalten.

Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen.

Sie erhalten aktuell und praxisnah in zwei Tagen die erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach § 28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).

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Internationaler Datentransfer gem. Art. 44 ff. DSGVO - 28.11.2024

Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer


Inhalt

DSGVO und der Datentransfer in der Praxis
- Rechtmäßigkeiten
- Auftragsverarbeitung
- Gemeinsame Verantwortung
- Konzerndatenverarbeitung und das ?kleine Konzernprivileg?
- ?Intra Company Agreements?
- Räumlicher Anwendungsbereich (Marktortprinzip) der DSGVO

Drittländer und die zusätzlichen Anforderungen
- Datentransfer in Drittländer
- 2-stufige Prüfung
- ?Übermittlung in Drittländer? gem. Art. 44 ff. DSGVO
- Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission
- Vorliegen geeigneter Garantien
- Verbindliche Unternehmensregelungen (Binding Corporate Rules)
- Standarddatenschutzklauseln
- ?Intra Company Agreements? im internationalen Umfeld
- Nicht zulässige Übermittlungen
- Ausnahmen für bestimmte Fälle
- EU-GH und Entscheidungen in Bezug auf Schrems I und II
- Datentransfer in die USA
- Ende des EU-US Privacy Shield
- Trans-Atlantic Data Privacy Framework
- Datentransfer nach UK (Brexit)

Digitale Agenda, EU-Datengesetz/ Data Act
- Aktueller Stand der politischen Diskussion zu den geplanten bzw. bereits verabschiedeten EU-Gesetzen
- Auswirkung der Gesetze auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten neben der DSGVO

Beispiele und Lösungsansätze
- Unternehmensweiter Software-Einsatz
- Globale HR-Datenbanken

Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten
- Unterrichtungs- und Beratungsaufgabe des DSB
- Informationsmöglichkeiten/-quellen

Nutzen

Der Transfer von personenbezogenen Daten in Drittländer steht - auch wegen der Entscheidungen des EuGH in Bezug auf Schrems I und II - für immer mehr Unternehmen auf der Tagesordnung. Längst ist das Thema nicht mehr nur für international operierende Konzerne relevant, sondern auch für Akteure, die ihre Dienstleistungen in Drittländer ausgelagert haben oder dies zukünftig möchten. Da es gängige Praxis ist, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Cloud-Computing bzw. damit verbundene Dienste anwenden, sind auch hier die Anforderungen der DSGVO an den Datentransfer in Drittländer zu berücksichtigen.

Im Webinar Internationaler Datentransfer informieren wir Sie zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes, bezogen auf Drittlandtransfers gem. Art. 44 ff. DSGVO und geeignete Garantien für die Datenverarbeitung. Sie erwerben fundiertes Grundlagenwissen, um die betrieblichen Strukturen zu hinterfragen sowie Vertragswerke zu prüfen und die Konformität der Datenverarbeitung feststellen zu können. Dabei werden die neuesten rechtlichen Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung berücksichtigt. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen Spezialistenwissen, das besonders in international agierenden Unternehmen und deren IT-Abteilungen zunehmend wichtiger wird. Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie das erforderliche Rüstzeug, um im Bereich der Weiterentwicklung des betrieblichen Compliance, eine entsprechende Rolle einnehmen zu können.

Im Rahmen des Webinars Internationaler Datentransfer werden Ihnen hilfreiche Dokumente, Checklisten und Lösungen vorgestellt. Der interaktive Austausch mit dem Schulungsteam und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist inklusive. Reisekosten oder Fahrtzeiten fallen nicht an.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren, Entscheider im Bereich IT, HR und Einkauf

Voraussetzungen

Grundkenntnisse der DSGVO

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
0531 2362356-17
seminar@tuev-nord.de

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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - 28.11.2024

Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen


Inhalt

Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Notwendigkeit des Brandschutzes

Brandschutztechnische Anforderungen

Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen/Bauformen

Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen

Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 "TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C" für asbesthaltige Brandschutzklappen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung - 28.11.2024

Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz

Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Recht etc.)

Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte

Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
- Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen

"Roter Faden" für die Umsetzung

Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten

Praxisbeispiele

Diskussion und Erfahrungsaustausch

Nutzen

Gefährdungen beurteilen und dokumentieren: Das Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz auf. Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie erlernen, wie Sie Gefährdungen beurteilen und sie rechtssicher dokumentieren. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand. Die im Unterricht besprochenen Beispiele stammen aus der Berufspraxis. Der Austausch mit anderen Teilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihren Berufsalltag.

Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen zu erfassen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind. Auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers sind festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte in Betrieben, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Diskussion eigener Gefährdungsbeurteilungen bzw. Entwürfe.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Emma Carlotta Höbel
0511 998 62393
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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