Veranstaltungskalender

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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A40/30401201/19092025-1 - 19.09.2025

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Voraussetzungen

Keine Zusatzinformationen notwendig

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energietransformation und Sektorkopplung - EX/A38/40451201/19092025-1 - 19.09.2025

Energietransformation & Sektorkopplung als Treiber der Energiewende


Inhalt

Energietransformation und Systemsicht
- Was sind die Gründe für eine ganzheitliche Energietransformation und was ist das übergeordnete Ziel?
- Wie hat sich die Energiebereitstellung im Laufe der Zeit verändert?
- Welche Herausforderungen & Chancen existieren bei einer ganzheitlichen Transformation des Energiesystems?
- Welche nationalen & internationale Instrumente der Energietransformation (z.B. Emissionshandelssystem) gibt es?
- Welche Eigenschaften hat ein Energiesystem?
- Was sind aktuelle Beispiele von Energiesystemen der Zukunft?
- Welche praktischen Ansätze der Systemsicht gibt es?

Sektorkopplung
- Was ist die Sektorkopplung und warum ist sie wichtig für die Energiewende?
- Welche Sektoren gibt es?
- Wie können Strom, Wärme, Verkehr und Industrie intelligent miteinander vernetzt werden?
- Fallbeispiele: Welche Technologien und Konzepte gibt es zur Sektorkopplung?
- Welche Vorteile und Herausforderungen bietet die Sektorkopplung?
- Aus der Praxis: Intelligente Verknüpfung der Sektoren Industrie, Wärme und Stromerzeugung - welche Aspekte müssen bei einer Machbarkeitsstudie betrachtet werden
- Welche Rolle spielt der Energieträger Wasserstoff in der Sektorkopplung

Nutzen

Die Energiewende und die ambitionierten Klimaziele der EU erfordern eine tiefgreifende Transformation unserer Energiesysteme. Unser Seminar zur Energietransformation und Sektorkopplung vermittelt Ihnen inwiefern eine intelligente Vernetzung der Energiesektoren den Wandel unterstützen kann.

Im Seminar erläutern Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen der Energiewende mit Fokus auf die Sektorkopplung als ganzheitlichen Ansatz. Neue und bestehende Energiesysteme müssen dabei neu gedacht und eine systemdienliche Abstimmung der Technologien untereinander realisiert werden. Zum besseren Verständnis erhalten Sie praxisnahe Einblicke in das Thema Wasserstoffwirtschaft und deren Schlüsselrolle. Ziel ist es, die Verknüpfung verschiedener Energiesektoren - von Strom über Wärme bis hin zur Mobilität - als Gesamtsystem zu verstehen und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Praxis zu erkennen.

Ein praxisnaher Überblick über konkrete Ansätze und Methoden, wie z. B. die Bewertung von zukünftigen Energiesystemen oder die Durchführung von Machbarkeitsstudien, veranschaulicht die reale Umsetzbarkeit und Potenziale für die Energiewende. Der hohe Praxisbezug unseres Seminars sowie interaktive Formate, wie Gruppendiskussionen und Fallstudien machen das Seminar zu einem wertvollen Werkzeug für alle, die die Energiewende aktiv mitgestalten oder deren Umsetzung fördern wollen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte von Unternehmen, die mit der Energietransformation und der damit einhergehenden Sektorkopplung in Berührung kommen oder kommen wollen, wie zum Beispiel Hersteller, Entwickler, Betreiber von Wasserstoffanlagen, -systemen oder -fahrzeugen sowie von Energiespeichern
Fach- und Führungskräfte von Behörden, Verbänden oder Organisationen, die sich mit der Energietransformation und der damit einhergehenden Sektorkopplung beschäftigen oder beschäftigen wollen, wie zum Beispiel Regulierer, Förderer, Berater oder politische Entscheidungsträger

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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AI-Weiterbildung: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz - EX/A52/10501151/19092025-1 - 19.09.2025

KI aus technischer, juristischer und praktischer Perspektive verstehen und erfolgreich einsetzen


Inhalt

Technische Grundlagen
- Wie lässt sich KI definieren?
- Starke und schwache KI
- Offene und geschlossene KI
- Adaptive KI (Online Learning) und statische KI (Batch Learning)
- Maschinelles Lernen (Supervised, Unsupervised, Reinforcement Learning)
- Deep Learning und neuronale Netze
- Grundlegende Funktionsweise von neuronalen Netzen
- Prompting
- Parameter einer KI

Juristische Grundlagen
- Datenschutz
- Geheimhaltung
- Nutzungsrechte

Praktische Grundlagen und Übungen
- Textgenerierung
- Bildgenerierung
- Auswertung und Zusammenfassung von Dokumenten

Nutzen

Die Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich rasant - und mit ihr wachsen die Chancen, die sie in vielen Berufsfeldern bietet. Unsere AI-Weiterbildung gibt Ihnen einen praxisnahen Einstieg in die Grundlagen der KI. Sie brauchen dafür keine Vorkenntnisse, sondern nur die Neugier, moderne Technologien zu verstehen und für Ihren beruflichen Alltag zu nutzen. Sie lernen praxisnah die technischen Grundlagen der KI, von schwacher, starker und adaptiver KI über neuronale Netze bis hin zu maschinellem Lernen und Prompting.

Darüber hinaus erfahren Sie in diesem Kurs, wie Sie KI rechtssicher und datenschutzkonform einsetzen: Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzungsrechte sind Themen, die wir umfassend beleuchten. Damit Sie die Theorie gleich in die Praxis umsetzen können, lernen Sie in diesem Kurs mit Unterstützung der Referentinnen und Referenten konkrete Anwendungen mit KI-Tools zur Text-, Bild- und Dokumentenanalyse kennen. Sie erfahren, wie Sie diese Werkzeuge zur Automatisierung und Optimierung von Prozessen einsetzen und damit Ihre Effizienz steigern können.

Nach dieser KI-Weiterbildung können Sie KI sicher und gewinnbringend in Ihrem Unternehmen einsetzen. Sie sind in der Lage, KI-gestützte Prozesse sinnvoll in Ihre Arbeit zu integrieren, rechtliche Anforderungen zu verstehen und innovative Lösungen für komplexe Aufgaben zu entwickeln - ein echter Wettbewerbsvorteil für Sie und Ihr Unternehmen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte und Entscheiderinnen und Entscheider aus allen Fachbereichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Marketing und Medien, Büro- und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, KI-Interessierte aus allen Bereichen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
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Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98 - 440 - 19.09.2025

Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung (Anhang 4)


Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:

"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".

Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:

"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"

Voraussetzungen

Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.

Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.

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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 19.09.2025

Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde)

Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt. 

Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.

Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).

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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 19.09.2025

Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)


Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt 

DVGW W 273 (M)

Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.

Un­se­re Schu­lung zur Sen­so­rik-Sen­si­bi­li­sie­rung be­rück­sich­tigt die An­for­de­run­gen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.

Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

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Kesselwärter - Fortbildung - EX/A35/30101106/22092025-1 - 22.09.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Änderungen der vorhandenen, gesetzlichen Grundlagen
- Neue Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Dampfkesselanlagen
- Aktuelle Aussagen des nationalen Regelwerkes
- Neue Entwicklungen im Dampfkesselbau

Pflichten des Kesselwärters und des Betreibers
- Betrieb von Dampfkesseln
- Sachgemäße Wartung und Instandhaltung
- Veranlassung und Vorbereitung der Prüfungen
- Bereitstellung notwendiger Werkzeuge und Ersatzteile
- Ordnungsgemäße Reinigung und Konservierung
- Elektrische Geräte und elektrische Betriebsmittel
- Maßnahmen bei Schäden und Änderungen
- Anzeige von Unfällen und Schadensfällen
- Regelmäßige Wasseruntersuchungen
- Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung der Kesselanlage

Prüfungen nach Checkliste
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Vorbereitende Tätigkeiten
- Unfallschutz am Arbeitsplatz
- Prüfausrüstung
- Inspektion und Wartung

Wirkungsgrad und Verluste
- Verluste bei der Verbrennung
- Reduzierung der Verluste

Schäden und Reparaturen
- Maßnahmen bei Schäden
- Grundsätze für Schweißarbeiten
- Unfälle und Schadensursachen

Wasserchemie

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über relevante Vorschriften und Technische Regeln im Bereich Kesselwartung: In unserer Weiterbildung für Kesselwärter unterstützen Sie erfahrene Referenten dabei, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen. Anschließend können Sie die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb planen und durchführen: Die für Dampfkessel relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind sehr umfangreich. Für einen sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb ist ein aktueller Kenntnisstand jedoch unabdingbar.

Unsere erfahrenen Referenten zeigen Ihnen die relevanten Kenntnisse Ihrer Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren Sie, Ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, sicher und umweltbewusst umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Im wasserchemischen Teil können Ihre mitgebrachten Proben analysiert werden.

Zielgruppe

Kesselwärter, welche das vorhandene Wissen für die Bedienung, Pflege und Wartung von Kesselanlagen aktualisieren müssen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;" Weitere Fortbildungsmöglichkeiten für Kesselwärter sind: ""Sicherer Dampfkesselbetrieb""/""Kesselspeisewasseraufbereitung""/""Verschraubungsmonteur""

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Motorsägenführer:in AS Baum II - EX/A81/50208702/22092025-1 - 22.09.2025


Inhalt

Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.

Theoretische Lehrinhalte AS Baum II

Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken

Praktische Lehrinhalte AS Baum II

Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen

Nutzen

In unserem Lehrgang AS Baum II erlangen Sie erweiterte Kenntnisse zur sicheren Arbeit mit der Motorsäge und erweitern Ihre Befähigung um den Einsatz der Tophandlesäge und deren Einsatz auf Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen Techniken zur Abtragung von Bäumen und erweiterte Kenntnisse in der professionellen Baumpflege.

Zielgruppe

Diese Qualifizierung richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die mit der Qualifizierung Motorsäge Baum I und / oder Motorsäge Baum II den richtigen Umgang mit der Motorsäge sicherstellen und zugleich berufliche Chancen mit der Bedienberechtigung verbessern wollen.

Voraussetzungen

- Körperliche und geistige Eignung (gem. DGUV Vorschrift 1 §7)
- Gesundheitliche Eignung nach G41, G25
- Erfolgreich absolviertes Modul A und B - Grundlagen der Motorsägenarbeit (s. AS Baum I)
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe ) optional gern eigene Motorsägen, da diese im Rahmen des Lehrganges gewartet werden.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

6; - Die Teilnehmer erhalten neben der Teilnahmebescheinigung einen Befähigungsnachweis AS-Baum 2 in Form eines Ausweises
- max. Teilnehmerzahl begrenzt

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

995 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

189.05 EUR

Bruttopreis

1184.05 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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MSA/SPC-Schulung: Messmittel-/Prozessfähigkeit und Prüfprozesseignung - EX/A52/20201907/22092025-1 - 22.09.2025

TÜV NORD QM-Factory: Messsystemanalyse und statistische Prozessregelung gem. MSA-VDA 5/SPC


Inhalt

Normative Anforderungen aus der IATF 16949, dem Referenzhandbuch SPC der AIAG und des VDA-Bandes 5

SPC - Statistical Process Control
- Woher kommt diese Streuung? Einflüsse auf einen Prozess? Die 5 M?
- Die Bedeutung der Toleranzen
- Die Häufigkeitsverteilung - Gauß?sche Normalverteilung
- Verteilungen - Streuung, Form, Lage und deren Aussagen
- Methoden zur Fehlervermeidung
- Prozessregelung: Prozessregelkreis, Streuung, Merkmalsarten
- Statistische Verfahren: Aufbereitung von Messwerten, Normalverteilung
- Prozessqualifizierung: Qualifizierungsphasen, Fähigkeitskennzahlen
- Prozessstabilitätsuntersuchungen, zeitabhängige Verteilungsmodelle, stabiler Prozess
- Fähigkeitsindizes Cmk, Cpk und Ppk (Prozessfähigkeit)

Maschinenfähigkeitsuntersuchung (Cmk)
- Untersuchung der zeitlichen Stabilität / der statistischen Verteilung

Grundlagen und Voraussetzungen zur Anwendung von SPC
- Ziele und Voraussetzungen für die Statistische Prozessregelung (SPC) / VDA-Prozessmodelle
- Anwendung der Qualitätsregelkarten: attributive und variable Regelkarten

Normative Anforderungen aus der IATF 16949, Referenzhandbuch Measurement System Analysis (MSA) und VDA 5 - Prüfprozesseignung
- Measurement System Analysis (MSA) / Eignungsnachweis VDA 5
- Richtlinien zur Messmittelbewertung und -überwachung
- Messprozess - systematische und zufällige Messabweichungen
- Einflüsse auf Unsicherheit von Prüf-/Messergebnissen

AIAG MSA - Messsystemanalyse Verfahren 1-7
- Systematische Messabweichung, Wiederholbarkeit und Präzision (Gage R&R)
- Linearität, Stabilität (Messbeständigkeit) und attributive Prüfprozesse
- Prüfentscheide bei diskreten/diskretisierten kontinuierlichen Merkmalen
- Erneute Fähigkeitsnachweise

VDA-5-Mess-/Prüfprozesseignung - Messunsicherheit
- Der neue VDA-Band 5 - was ist neu in der 3. Auflage?
- Risikogerechte Absicherung
- Einflüsse auf die Unsicherheit von Prüf-/Messergebnissen

Messunsicherheit nach VDA 5
- Ermittlung der Standardunsicherheiten und Unsicherheitsbudget
- Nachweis für die Einhaltung der messtechnischen Anforderungen an Prüfmittel
- Beurteilung der Mess-/Prüfprozesseignung
- Zweck/Anlässe für Prüfprozessuntersuchungen

Vergleich AIAG MSA (Fähigkeiten) und VDA-5-Prüfprozesseignung

Nutzen

In der MSA/SPC-Schulung Messmittel-/Prozessfähigkeit und Prüfprozesseignung lernen Sie die Qualitätsmethoden Statistische Prozessregelung (SPC), Messmittelfähigkeitsanalyse (MSA) und Prüfprozesseignung (VDA 5) gemäß den Anforderungen der Verbände AIAG und VDA kennen und anzuwenden.

Die Qualitätswerkzeuge SPC und MSA gehören zu den Automotive Core Tools und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Kunden-Lieferanten-Beziehung und der IATF-16949-Zertifizierung.
Durch den Einsatz von SPC-Qualitätsregelkarten können Sie das Verhalten eines Prozesses statistisch überwachen und regeln.

Im SPC-Seminar erfahren Sie, wie Sie die statistische Prozesslenkung für verschiedene Fertigungsprozesse anwenden und damit rechtzeitig fehlerverhütend in die Prozesse eingreifen. So können Sie Maßnahmen zur Prozessoptimierung einleiten, bevor fehlerhafte Teile produziert werden.

Nach Abschluss der SPC-Schulung sind Sie in der Lage, Qualitätsregelkarten zu erstellen, zu führen und auszuwerten sowie Fähigkeitskennwerte zu ermitteln und die Qualitätsdaten prozesstypgerecht auszuwerten. Im Seminarabschnitt AIAG MSA und VDA 5 erläutern Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die Anforderungen an die Messmittelfähigkeit - mit praktischen Beispielen aus dem MSA-Handbuch und dem VDA-Band 5.

Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige branchenübergreifende Erfahrung und erläutern Ihnen die Methodik von SPC, MSA und VDA 5 anhand von Praxisbeispiel

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A52/30251101/22092025-1 - 22.09.2025

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A52/40301306/22092025-1 - 22.09.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) - EX/A52/20201601/22092025-1 - 22.09.2025

Qualitätsmethoden vom APQP bis zum PPAP


Inhalt

Modul I
- Advanced Product Quality Planning APQP
- Controlplan Methodik CP/PLP
- Reifegradabsicherung im Projekt RGA
- Risikobewertung FMEA (AIAG/VDA)

Modul II
- Besondere Merkmale BM
- Statistische Grundlagen PFU
- Statistische Prozessregelung SPC
- Qualitätsregelkarten QRK

Modul III
- Messprozessfähigkeit MSA/VDA5
- Production Part Approval Process PPAP
- Produkt- und Prozess-Freigabe VDA2
- Lessons Learned

Nutzen

Durch die Automotive Core Tools Schulung zum Methodenbeauftragten (TÜV) sind Sie in der Lage, die in der IATF 16949 geforderten Automotive Core Tools von der Projektplanung über die Produkt- und Prozessfreigabe bis hin zur Überwachung der Serienprozesse einzusetzen. Als IATF-16949- und VDA-6.3-Auditor sind Sie dazu fähig, die richtige Anwendung der Core Tools zu bewerten.

Neben den Five Core Tools der AIAG (Automotive Industry-Action Group) und den VDA-Bänden wird auf den Umgang mit Besondere Merkmalen eingegangen. Unsere Referenten zeigen Ihnen an Praxis-Beispielen, wie die einzelnen Methoden angewandt werden können.
Unsere Methodenschulung ist rechnergestützt, das heißt, Sie erhalten Excel-Tools und wenden ausgewählte Methoden unter Anleitung des Trainers an. Mit diesem Vorgehen erhalten Sie einen hohen praktischen Bezug und eine Vertiefung Ihrer Kenntnisse.

Ziel der Automotive Core Tools Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) mit TÜV-Zertifikat ist, dass Sie die Anforderungen der IATF 16949 hinsichtlich der Methoden und Tools kennen und diese anwenden können. Hierzu wird auf die aktuellen AIAG-Handbücher und die aktuellen VDA-Bände eingegangen. In der Automotive Core Tools Schulung werden, wie in einem Projekt, alle Schritte von der Qualitätsvorausplanung mit APQP, die Reifegradbewertung mit VDA-RGA bis hin zur Serienfreigabe nach PPAP und VDA 2-PPF durchgespielt.

Den von der IATF geforderten Kompetenznachweis können Sie als TÜV-Zertifikat anhand einer Prüfung erwerben. Unsere Prüfungen erfüllen hierbei die DAkkS-Anforderungen an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich!

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter aus der produzierenden Industrie, insbesondere der Automobilindustrie, IATF-16949- und VDA-6.3-Auditoren, QM/QS-Fachpersonal, Projektleiter, Prozessverantwortliche. Diese Schulung ist auch für andere Industriezweige, in denen die Core Tools Anwendung finden, geeignet.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind Kenntnisse der Normenanforderungen der ISO 9001 und der IATF 16949 sowie Berufserfahrung und Erfahrungen mit Qualitätstechniken.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

14;"

Die Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) findet über drei Tage statt und ist auf eine Teilnehmerzahl von 14 Personen bzw. 12 Personen beim Webinar begrenzt.

Zusätzlich zu den Schulungsunterlagen erhalten Sie vom Dozenten Excel-Tools für die Methoden FMEA, MSA, G8D, APQP und RGA. Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte ein Laptop mit.



Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die

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