Veranstaltungskalender
Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A44/40151101/29072025-1 - 29.07.2025
Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001
Inhalt
Managementsysteme im Überblick
- Intentionen, Anwendungsbereiche, Synergien, grundlegender Aufbau
- struktureller Aufbau und Inhalte der Normenreihe DIN EN ISO 50001ff.
- EMAS - Überblick und Bedeutung aus energiepolitischer Sicht
- Integrative Aspekte von Energie- und Umweltmanagementsystemen (DIN EN ISO 14001)
- Bedeutung der EMAS aus energiepolitischer Sicht
Rahmenbedingungen
- Strategische Vorgaben - Energiepolitik in Europa und Deutschland
- Rechtliche Rahmenbedingungen, u. a. genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen, steuerrechtliche Aspekte, produktbezogener Rechtsrahmen
DIN EN ISO 50001: Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
- Begriffe und Definitionen, Energiepolitik
- Energetische Bewertung/Messkonzeptionen
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität und Verantwortlichkeiten
- Kommunikation und Bewusstseinsbildung
- Lenkung energierelevanter Abläufe
- Energiedatenanalyse und Kennzahlen
- Audits und Managementbewertung
- Dokumentenmanagement
- Praxisbeispiele
Nutzen
Energiemanagement-Systeme (EnMS) und energierechtliche Rahmenwerke kennenlernen: Die Fortbildung zum Energiemanagement-Beauftragten befähigt Sie, die Inhalte von Energiemanagementsystemen entsprechend der Norm DIN EN ISO 50001 in der Praxis umzusetzen. Sie lernen die Möglichkeiten der Systemintegration in bestehende Managementsysteme kennen und werden mit Synergieaspekten zu Umweltmanagementsystemen (ISO 14001 und EMAS) vertraut gemacht. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, wie Sie als Energiemanagement-Beauftragter beziehungsweise Energiemanager die Systeme erfolgreich im Unternehmen einführen.
Dazu erfahren Sie praxisrelevante Informationen zu den wesentlichen energierechtlichen Rahmenbedingungen und den untergesetzlichen Regelwerken: Die Schulung liefert Ihnen somit einen Überblick zum europäischen Rechtsrahmen zur Energieeffizienz und zu den nationalen Gesetzgebungen. Sie eignen sich die Funktionsprinzipien des Energierechts auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten an. So sind Sie in der Lage, diese bei der Einführung von EnMS umzusetzen und daraus resultierende Vorteile nutzbar zu machen.
Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Geschäftsführer und Energiebeauftragte, Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte oder Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten; Facility-Manager, Technische Leiter und Produktionsleiter mit Grundkenntnissen in Dokumentation oder Managementsystemen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16;" Bestandteil der Schulungsunterlage des ersten Teils ist ein Handbuch mit den erforderlichen DIN-Normen (DIN EN ISO 50001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 19011).
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A36/50301101/29072025-1 - 29.07.2025
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Inhalt
EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen
Aufbau des Chemikalienrechtes in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)
Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt die Verantwortlichen, die entscheidenden rechtlichen Grundlagen im Unternehmen beim Umgang mit Gefahrstoffen umzusetzen. Sie erfahren die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten, für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.
Unsere erfahrenen Referenten weisen Sie systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.
In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.
Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser drei Tage. Im Mittelpunkt der Schulung steht die praktische Umsetzung des Gefahrstoffmanagements.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1370 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
260.3 EUR
Bruttopreis
1630.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Künstliche-Intelligenz-Anwendungen in der Praxis - EX/A41/20401161/29072025-1 - 29.07.2025
KI-Einsatzgebiete -Grundlagen und Methoden für branchenübergreifende QM-Systeme
Inhalt
KI-Grundlagen und Methodenüberblick mit Praxisbeispielen aus dem Qualitätsmanagement
Machine Learning (neuronale Netze/generative KI)
- Deep Learning, Large Language Models
- Data Analytics, z. B. Datenkorrelation
- Natural Language Processing (insb. für Expertensysteme)
- Optimierungsverfahren
- Predictive Analytics
Praxisübungen mit Bearbeitung von realen Problemstellungen zur Unterstützung des kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)
Sicherheitsrelevante Aspekte und Grenzen von KI
Projektplanung/-management bei KI-Projekten
Tipps und Tricks zum Thema Ressourcenmanagement und QM-Datenaufbereitung
Vorstellung und Anwendung verschiedener Praxistools
Nutzen
In dieser zweitägigen Schulung Künstliche-Intelligenz-Anwendungen in der Praxis lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (KI) kennen. Sie verknüpfen KI-Anwendungen mit der Umsetzung in der Praxis. Aktuelle KI-Ansätze, wie Machine Learning und Large Language Models (z. B. ChatGPT), aber auch der Allgemeinheit weniger bekannte Teilgebiete der KI, wie z. B. Natural Language Processing und analytische/numerische Ansätze (Optimierungsverfahren, Cluster-Analysen u. a.), werden dabei von unseren Referentinnen und Referenten behandelt und praktisch veranschaulicht.
Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein umfassendes Verständnis von KI und ihren Anwendungen in den Unternehmensprozessen bzw. im Qualitätsmanagementsystem zu vermitteln. Wir versetzen Sie in die Lage, selbst zu beurteilen, welche Ansätze für ihre Einsatzgebiete in Frage kommen. So können Sie unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie bspw. Aufwand, Kosten und Qualität der Endergebnisse, die am besten geeignete KI-Methode auswählen.
Die erlernten KI-Methoden können in Unternehmen branchenunabhängig für verschiedenste Anwendungsbereiche eingesetzt werden. Im produzierenden Gewerbe unterstützt KI z. B. dabei, fehlerhafte Produkte oder Bauteile zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen (bspw. das Tragen von Schutzkleidung im Betrieb) einzuhalten oder sogar zu kontrollieren. Im Bereich der QM-Dokumentation und Prozessüberwachung ist es u. a. möglich, umfangreiche Datenquellen zu analysieren, um Zusammenhänge aufzudecken, die Menschen nicht ohne Weiteres erkennen. Auf dieser Basis können Fehlerquellen in den Produktions- und Dienstleistungsprozessen reduziert und somit die Effektivität und Effizienz gesteigert werden. Das kommt dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) des Qualitätsmanagements zugute. Zudem dient der Einsatz von KI der Automatisierung von Prozessen (wie bspw. im Kundenbeziehungsmanagement/CRM).
In unserer KI-Schulung legen wir besonderen Wert auf den Praxisbezug. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer festigen im Rahmen des Seminars das Gelernte in praktischen Übungen. Hierzu haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, uns im Vorfeld des Seminars KI-Anwendungen in der Praxis eigene Problemstellungen aus dem Arbeitsalltag mitzuteilen, auf die wir dann nach Möglichkeit eingehen.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Mitarbeiter aller Branchen, die KI z. B. zur Fehlererkennung in Prozessen nutzen möchten. Das betrifft insbesondere Mitarbeiter der Produktion und Entwicklung, des Qualitätsmanagements und Prozessmanagements sowie die Verwaltungsprozesse.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Workshop ein Laptop mit. Mit dem praktischen Anwendungsübungen vertiefen Sie das erworbene Wissen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
285 EUR
Bruttopreis
1785 EUR
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Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/29072025-1 - 29.07.2025
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.
Zielgruppe
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.
Voraussetzungen
Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
292.6 EUR
Bruttopreis
1832.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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NIS-2 für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151471/29072025-1 - 29.07.2025
Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA
Inhalt
NIS-2-Richtlinie
- Ziel und Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU
- Pflichten zum Risikomanagement, Dokumentation und Meldung
- Persönliche Haftung der Führungskräfte wegen erweiterten Cybersicherheitspflichten
- Zeitlicher Fahrplan zur Umsetzung der Richtlinie
NIS2UmsuCG
- Cybersicherheitsstrategie der BRD, zentrale Anlaufstellen fu?r Cybersicherheit und Einrichtung von Computer-Notfallteams (CSIRT) und erweiterte Aufgaben fu?r das BSI
- Wer fa?llt unter das Gesetz? Sektoren und Schwellenwerte
- Risikomanagementmaßnahmen, Berichts- und Meldepflichten
- Haftungstatbesta?nde, insbesondere perso?nliche Haftung von Gescha?ftsfu?hrern und Vorsta?nden
- Derzeitiger Stand des Gesetzes, Geltungsfristen
CRA (Cyber Resilience Act)
- Ziel und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Acts der EU
- Was sind ?Produkte mit digitalen Elementen??
- Verpflichtung zur Cybersicherheit in den verschiedenen Phasen der Herstellung von Hard- und Software
- Dokumentations-, Melde-, Überwachungs- und Beseitigungspflichten
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens der EU und Ausblick
Nutzen
Der Datenschutz und die IT-Sicherheit greifen mit den zu erfüllenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DSGVO seit Langem ineinander. Mit den neuen IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen nach NIS-2 und CRA (Cyber Resilience Act) wird diese Schnittstelle (von IT-Sicherheit und Datenschutz) weiter ausgebaut und verstärkt.
Um mit IT- und Informationssicherheitsbeauftragten zum Nutzen der Organisation gut zusammenarbeiten zu können, ist es für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren wichtig, zu wissen, welche neuen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit gelten.
Unser Webinar bietet Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren die Möglichkeit, sich vertieft mit aktuellen Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungstätigkeit zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorgaben an die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten. Am Ende wissen Sie, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Organisationen in diesem Bereich stellt. Zudem erhalten Sie eine grundlegende Einordnung, welche Akteure von den Regelungen der NIS-2-Richtlinie und des CRA (Cyber Resilience Act) betroffen sind.
Die NIS-2-Richtlinie soll ein europaweites Cybersicherheitsniveau fu?r bestimmte ?Sektoren? schaffen. Betroffen sind tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einfu?hren und ku?nftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen mu?ssen. Die Richtlinie sollte bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umgesetzt sein. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber Entwürfe des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitssta?rkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) vorgelegt. Das Inkrafttreten ist für März 2025 geplant.
Beim CRA (Cyber Resilience Act) handelt es sich um eine wichtige EU-Verordnung, bei der Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an bis zum Ende des Produktlebenszyklus, zu verbessern. In mehreren Etappen erfolgt seit Ende 2024 noch bis 2027 die Umsetzung.
Zielgruppe
Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich intensiv mit Datenschutzthemen in ihrem Unternehmen befassen
Voraussetzungen
Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen bzw. -koordinatoren oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Datenschutz
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigun
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Werkstoffkunde für Einkäufer und Händler - EX/A42/30601201/29072025-1 - 29.07.2025
Vermittlung von Grundkenntnissen für den Werkstoff Stahl
Inhalt
Metallische Werkstoffe
- Einteilung, Aufbau, Eigenschaften
Werkstoffbezeichnungen für Stähle
Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204
Werkstoffe in der Anwendung (am Beispiel Stahlbau/Druckgeräte)
Bestell- und Lieferbedingungen für Werkstoffe
Nutzen
Das Seminar zur Werkstoffkunde vermittelt nicht-technisch ausgebildeten Kaufleuten, Einkäufern, Werkstoffhändlern oder sonstigen
Mitarbeitern ein Grundverständnis für den Werkstoff Stahl.
In Hinsicht auf die spezifische Verwendung werden die Bestell- und Lieferbedingungen dargestellt. Hier ist es besonders wichtig,
die Grundanforderungen an die Bestellung von Werkstoffen zu erkennen.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen von metallischen Werkstoffen. Dazu zählen Einteilung, Aufbau und Eigenschaften
von metallischen Werkstoffen. Sie erfahren alles Wissenswerte über Werkstoffbezeichnungen, Abnahmeprüfzeugnisse
nach DIN EN 10204 sowie Bestell- und Lieferbedingungen an Beispielen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand der Branche. Das Seminar bietet genügend Gelegenheiten zur Diskussion und fachlichem Austausch mit anderen Teilnehmenden.
Zielgruppe
Werkstoffhändler, Einkäufer von Werkstoffen, Kaufleute und Sachbearbeiter
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte faxen Sie uns mit Ihrer Anmeldung Ihre persönlichen Fragestellungen zu dem Thema bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Dann können wir Ihre offenen Fragen in die Veranstaltung einbauen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Trinkwasserverordnung - EX/A35/30354901/29072025-1 - 29.07.2025
Das technische Regelwerk und die gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV)
Inhalt
Übersicht der rechtlichen Grundlagen
Inhalte und Ziele der novellierten Trinkwasserverordnung
Wichtige Aspekte und Änderungen der novellierten Trinkwasserverordnung
Rechtssicherheit beim Betreiben
Erfüllung der Hygieneanforderungen
Risikobewertung und Risikomanagement
Neue Qualitätsparameter und Grenzwerte
Untersuchungspläne und -pflichten des Betreibers
Die aktuellen technischen Regelwerke und UBA-Empfehlungen
Anforderungen an die Vertragsgestaltung (Miet-/Wartungsverträge)
Haftungsrechtliche Zuordnungen anhand von Gerichtsurteilen
Anforderungen an Arbeitsstätten
Anforderungen an die technische Anlagensicherheit
Nutzen
Im Zuge der jüngsten Überarbeitung der Trinkwasserverordnung, die im Mai 2023 in Kraft trat, bringen wir Sie mit unserem Seminar Trinkwasserverordnung auf den aktuellen Stand - sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Ziel unserer Schulung ist es, Ihnen die bedeutendsten Änderungen dieser Novellierung nahezubringen und ein umfassendes Verständnis für die neuen Anforderungen zu schaffen. Dies dient dazu, mögliche Haftungsrisiken für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Verpflichtungen der Betreiber von Trinkwasser-Hausinstallationen als auch der Versorgungsunternehmen, Überwachungsbehörden, Planer, Errichter und Hersteller. Es legt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter fest und bestimmt die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Mit der Novellierung kommen zahlreiche Änderungen auf alle Akteurinnen und Akteure zu, darunter:
- neue Anforderungen an Materialien mit Trinkwasserkontakt,
- neue chemische und mikrobiologische Parameter,
- verschärfte Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei,
- Pflicht zur Stilllegung von Bleirohrleitungen,
- verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement,
- neue Anforderungen an Untersuchungsstellen und Trinkwasserinstallationen,
- neue Informationspflichten der Betriebe.
Mit dem Seminar Trinkwasserverordnung möchten wir dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen den hohen Anforderungen an die Qualität und Reinheit des Trinkwassers gerecht wird und dabei die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die Zusammenhänge zwischen technischen Regelwerken und den gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die wichtigsten Änderungen der novellierten TrinkwV zu informieren und Ihre Betreiberpflichten rechtskonform zu erfüllen. Seien Sie gut vorbereitet auf die für alle Wasserversorger verpflichtende Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Betreiber von Trinkwasseranlagen, Servicepersonal aus Wartungsfirmen oder dem Facilitymanagement, Hygieneinspektoren, Probenehmer für die Probenahme von Trinkwasser nach TrinkwV, Fachinstallateure, Instandhaltungspersonal, Planer, Betriebspersonal für Trinkwasseranlagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasser- und Gesundheitsbehörden, Ingenieur- und Planungsbüros
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sichere Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) - EX/A52/30402001/29072025-1 - 29.07.2025
Techniken und Lösungen für den sicheren Umgang bei Mensch-Roboter-Kollaborationen (MRK)
Inhalt
Grundlagen
- Begriffe
- Übersicht Robotertypen
- Übersicht über mögliche MRK-Anwendungen und -Lösungen
Rechtsrahmen
- Überblick CE-Kennzeichnungen mit Abgrenzung zum Rest der Welt
- ?MRK?-Normen, z. B. ISO/TR 15066, EN ISO 10218-1/-2
Risikobeurteilung und Risikominderung
- Strategien zur Vorgehensweise
- Rechtliche und normative Anforderungen
Validierung von MRK-Anwendungen bzw. -Lösungen
Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung
- Rechtliche und normative Anforderungen
- Sicherheits- und Warnhinweise
- SAFE-Methode
- Typenschild und CE-Kennzeichnung
Nutzen
Bei der Mensch-Roboter-Kollaboration arbeiten Mensch und MRK-Roboter Hand in Hand zusammen. Der MRK-Roboter unterstützt den Menschen bei seinen Aufgaben und umgekehrt, sodass beide Akteure im gleichen Arbeitsraum ihre Stärken optimal einbringen können.
Dabei ist es essenziell, den Menschen vor möglichen Gefährdungen durch den Roboter, Werkstücke oder Werkzeuge zu schützen. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende Techniken und Lösungsansätze erforderlich.
In diesem Seminar lernen Sie praxisnah und anschaulich, wie Sie sich vor den Gefährdungen schützen und wie Sie die Techniken und Lösungsansätze in der Zusammenarbeit mit MRK-Robotern künftig anwenden können.
Durch das erlangte Wissen sind Sie in der Lage, die Vor- und Nachteile einer Mensch-Roboter-Kollaboration abzuwägen, den Umsetzungsaufwand abzuschätzen und eine fundierte Entscheidung über einen möglichen Einsatz zu treffen.
Zielgruppe
Automatisierungstechniker, Konstrukteure (Mechanik, Elektrik, Pneumatik), Product-Compliance-Verantwortliche, CE-Verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Voraussetzungen
Zum Besuch des Seminars sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A52/40401701/29072025-1 - 29.07.2025
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 30.07.2025
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Mehr erfahren
WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 30.07.2025
Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Seminarprogramm
Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
Beantwortung grundsätzlicher Fragen:
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
- Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.
Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:
- Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
- Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
- Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
- Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
- Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
- Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
- Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
- Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.
Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:
- Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
- Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
- Können Käufer auf CE vertrauen?
- Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
- Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?
Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.
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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A40/60201101/30072025-1 - 30.07.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit
Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte
Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten
Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren
Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.
Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen
Theoretische Prüfung
Nutzen
In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt auf einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
910 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
172.9 EUR
Bruttopreis
1082.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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