Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Explosionsschutz im Betrieb - EX/A52/30201201/06052025-1 - 06.05.2025

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes

Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse

Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers

Nutzen

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.

Zielgruppe

Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Asbest - 233 - 07.05.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest! Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 07.05.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 07.05.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz - 74 - 07.05.2025

Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte


Sachstand zur neuen AwSV!

Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.

Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.

Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt.

Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).

In der täglichen Betriebspraxis sind die

  • TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
  • TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)
  • Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe
  • TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
  • TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
  • TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009)
  • Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134
  • TRwS 791- „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015)
  • Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung

die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.

Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.

Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.

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Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 07.05.2025

Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 17.04.2025


Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises  von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer  nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung  an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in  § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt,  die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Ziele der Fortbildung

Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen

  • allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
  • Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen

Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer  Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:

1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)

2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort  Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F,  H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372

3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)

4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Zielgruppe

Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.

Lehr- und Lernform

Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten

Alternative ONLINE-Präsenztermine

  • Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ
  • Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 24.10.2025
  • Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
  • Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
    Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset.
  • Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
  • Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
  • Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
  • Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde


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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A48/60201101/07052025-1 - 07.05.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt auf einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

172.9 EUR

Bruttopreis

1082.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10351065/07052025-1 - 07.05.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten. Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt. Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.


Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Um an unserer mündlichen Online-Prüfung teilzunehmen, benötigen Sie folgende Komponenten
- einen PC mit den Betriebssystemen Windows ( ab Version 7 ) oder Mac OS (ab Version 10.7).
- ein Mikrofon/Headset
- eine integrierte oder externe Webcam
- eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
- ein auf Ihrem Rechner installiertes Videokonferenztool

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung";"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Paulina Wostal
069 9590939-10
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Webinar: Sicherer Umgang mit Bioziden und rechtliche Rahmenbedingungen - EX/A52/30355101/07052025-1 - 07.05.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

?Das Biozid?
- Was ist ein Biozid? (BPR §3)
- Darf ich es verwenden

Klassifikation & Kennzeichnung
- CLP Verordnung
- Sicherheitsdatenblatt
- Etikett, etc.

Transport & Lagerung
- Gefahrstoffverordnung etc.

Handling & Entsorgung
- Schutzkleidung, Arbeitssicherheit, etc.

Einsatz
- Warum Biozide?
- Risiken vs. Nutzen, etc.

Exkurs
- CO2

Nutzen

Biozide sind in vielen Industrien und Betrieben unverzichtbare Hilfsmittel. Doch trotz ihrer alltäglichen Präsenz fehlen vielen Mitarbeitenden fundierte Kenntnisse über den sicheren Umgang und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Webinar der TÜV Nord Akademie schließt diese Wissenslücke und gewährleistet einen kompetenten und sicheren Umgang mit Bioziden.

Im Webinar beleuchten wir zunächst den regulatorischen Rahmen, einschließlich der relevanten Verordnungen, Gesetze und zuständigen Behörden. Im Detail behandeln wir Aspekte wie die Definition von Bioziden, deren Einstufung, Kennzeichnung sowie Transport- und Lagervorschriften. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praxisgerechten Handhabung und Entsorgung. Sie lernen relevante gesetzliche Bestimmungen kennen und bekommen nützliche Tipps für die tägliche Arbeit. Ergänzend geht unsere Referentin auf den tatsächlichen Einsatz von Bioziden ein, wobei sie sowohl die Gründe für den Einsatz als auch die damit verbundenen Risiken und Vorteile darstellt.

Das Webinar richtet sich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit Bioziden in Kontakt kommen ? vom Facility-Manager bis hin zu Qualitätsmanagern und Technikern. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Nach Abschluss des Webinars erhalten Sie eine Präsentation sowie nützliche Quellen zu weiterführenden Informationen und Gesetzestexten. Die Teilnahmebescheinigung dient Ihnen als offizieller Nachweis über den aktuellen Wissensstand und kann bei internen und externen Audits nützlich sein.
Buchen Sie jetzt und stellen Sie sicher, dass Sie und Ihr Team beim Umgang mit Bioziden immer auf dem neuesten Stand sind.

Zielgruppe

?Alle, die mit Bioziden in Berührung kommen?; Facility Management, Instandhaltung, Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung
Objektbetreuer, Technische Leiter, Qualitätsbeauftragte, Qualitätsmanager, Techniker, Instandhalter, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen, Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Gaslöschanlagenwärter - Befähigte Person für Gaslöschanlagen - EX/A36/30154301/07052025-1 - 07.05.2025

Arbeitsschutzmaßnahmen und berufsgenossenschaftliche Regelungen für den Umgang mit Gaslöschanlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen / Pflichten des Betreibers
Grundlagen Feuerlöschanlagen
Funktionsweise von Gaslöschanlagen
Bauteile und Systeme
Eigenschaften von Löschgasen
Schutzziele und bauliche Anforderungen
Wirkungsweisen / Betrieb / Wartung von Gaslöschanlagen
Personenschutz und Personenunterweisung
Branderkennung, Ansteuerung und Auslösung
Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Bauliche Anforderung an Umfassungsbauteile
Druckentlastung
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In dem Seminar Gaslöschanlagenwärter erhalten befähigte Personen für Gaslöschanlagen das nötige Rüstzeug für den sicheren Umgang bei der Sichtung von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

Sobald in Betrieben stationäre Gaslöschanlagen installiert sind, bei deren Betrieb eine Gefährdung von Personen entsprechend Gefährdungsklasse I ermittelt wurde, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin für die einwandfreie Funktion dieser Anlagen verantwortlich. Diese Aufgabe wird häufig an fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen, die zur befähigten Person für Gaslöschanlagen (Gaslöschanlagenwärter und -wärterin) ausgebildet werden.

Zu den Aufgaben als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin gehören:
jährliche Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Gefahren und Schutzmaßnahmen
ständige Kontrolle der Gaslöschanlagen
regelmäßige Sichtung der Anlage

Unser Referent, ehemaliger Leiter der Feuerwehrschule in Gelsenkirchen, gibt Ihnen zur rechtmäßigen Umsetzung einen Überblick über die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Gaslöschanlagen). Im Zentrum stehen dabei Arbeitsschutzmaßnahmen, um zu erwartende Gesundheitsschäden im Notfall zu vermeiden.
Dabei helfen auch Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben. Dies können sowohl bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sein.

Nötig ist dies, da Löschgase, wie Kohlendioxid (CO2), Intergase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55, oder IG-541) Brände löschen, indem sie den Luftsauerstoff im betroffenen Raum verdrängen. Durch den Einsatz dieser Löschgase kann der Sauerstoffgehalt in den Räumen so weit abfallen, dass der Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht weiter zu verantworten ist. Gesundheitsschäden und eine lebensgefährliche Umgebung sind die Folge.

In der Funktion als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin sind Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten direkt unterstellt. Sie übernehmen mehr Verantwortung für Ihren Betrieb und steigern Ihr Ansehen innerhalb Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Führungspersonal Bereich Technik, Betriebs-/Instandhaltungspersonal für haustechnische Anlagen in Industrie, Handel und Kommunen, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die als Befähigte Person beauftragt werden sollen.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzung notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

24; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Resilienz im Projektmanagement - EX/A52/10251531/07052025-1 - 07.05.2025

So meistern Projektteams Konflikte und Krisen im Projektmanagement


Inhalt

Überblick Projektkrisen
- Einführung und Bedeutung
- Ab wann spricht man von einer Projektkrise?
- Typische Krisenverläufe in Projekten

Krisenprävention
- Wie man Krisen in Projekten verhindern kann

Krisenbewältigung
- Strategien
- Sofortmaßnahmen
- Verhaltensweisen
- Projektevaluation nach einer Krise

Resilienz
- Einführung und Bedeutung
- Chronischer Stress und Leistung
- Das Resilienz-Prozess-Modell
- Eigene Resilienz stärken
- Teambezogene Resilienz verstehen und fördern
- Akzeptanz von Krisen und handlungsorientiertes Commitment
- Adaptives Management und organisationale Achtsamkeit
- Prinzipien achtsamer Veränderungskommunikation als Methode zur Resilienzförderung in Teams und Organisationen
- Entwicklung von Problemlösekompetenzen, um in kritischen Situationen handlungsfähig zu sein und gestärkt aus Krisen hervorzugehen

Nutzen

Im Seminar Resilienz im Projektmanagement erfahren Sie, wie Sie Projektkrisen vermeiden und die bestmöglichen Voraussetzungen für die Umsetzung erfolgreicher Projekte entwickeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie selbst stark bleiben und andere stärken, damit möglichst alle Projektmitglieder herausfordernde Krisensituationen überstehen und sogar gestärkt aus ihnen hervorgehen.

Erfolgreiche Projektleiterinnen und Projektleiter steuern Projekte nicht nur sicher bis zum erfolgreichen Ende, sondern sie fördern Resilienz durch achtsame Veränderungskommunikation. Doch auch alle anderen an einem Projekt Beteiligten können das zwischenmenschliche Wohlbefinden durch adaptives Management und organisatorische Achtsamkeit sicherstellen.

Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Krisen in Projektteams entstehen, wie Sie sowohl organisatorisch als auch menschlich präventiv vorgehen und mit welchen Strategien Sie Projektkrisen bewältigen.

Sie lernen in unserem Seminar, wie Sie Risiken im Projektmanagement mithilfe verschiedener Methoden souverän(er) bewältigen, um Ihre Projekte sicher und erfolgreich für alle Teammitglieder abzuschließen.

Zielgruppe

Projektleiterinnen und Projektleiter, Projektteammitglieder

Voraussetzungen

Basiswissen im Projektmanagement und erste Projekterfahrungen sind vorteilhaft aber nicht erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1190 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

226.1 EUR

Bruttopreis

1416.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Führen ohne Vorgesetztenfunktion - EX/A41/10251401/07052025-1 - 07.05.2025

Soft Skills für die Projektleitung


Inhalt

Grundlagen der Führung

Professionelles Führungsverhalten anhand des Führungskreislaufs

Persönlichkeitsmodell Riemann/Thomann

Umgang mit verschiedenen Mitarbeiterpersönlichkeiten

Grundlagen erfolgreicher Kommunikation
- Grundlagen der Gesprächsführung
- Sender-Empfänger-Modell
- Motivationsstrategien
- Umgang mit Widerständen

Laterale Führung - Führung ohne Weisungsbefugnis
- Führungsverständnis
- Unterschiede in Rolle und Rollenwahrnehmung

Moderation von Projektteams

Teambuilding in Projekten

Umgang mit Konflikten in Projektteams

Prinzipien und Inhalte einer guten Zielvereinbarung

Nutzen

In unserem Seminar Führen ohne Vorgesetztenfunktion im Projektmanagement erweitern Sie Ihre Methodenkompetenz in Bezug auf Ihre Soft Skills. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Sie als Projektleiterin bzw. Projektleiter mit der typischen Situation umgehen, dass Sie ohne Weisungsbefugnis führen müssen. Diese Art der Führung ist auch unter dem Begriff ?Laterale Führung? bekannt.

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung bleibt die Projektleiterin bzw. der Projektleiter die zentrale Person im Projekt. Die persönlichen und methodischen Qualitäten der Projektleiterin bzw. des Projektleiters sind meist genauso entscheidend für den Projekterfolg wie die Werkzeuge und Strukturen des Projektmanagements. Denn das bei Projekten übliche Führen ohne Weisungsbefugnis und Vorgesetztenfunktion erfordert häufig ein erhebliches Fingerspitzengefühl. Laterale Führung steht und fällt mit der richtigen Kommunikation. Deshalb steht in unserem Seminar Führen ohne Vorgesetztenfunktion der Ausbau Ihrer persönlichen Kompetenzen im Mittelpunkt. Wir schärfen Ihr individuelles Profil, damit Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in allen Phasen eines Projektes erfolgreich auch ohne Führungsverantwortung führen.

Ausgewiesene Kommunikationsexpertinnen und -experten stehen Ihnen hierbei als Referentinnen und Referenten zur Verfügung. Sie lernen im Seminar Führen ohne Vorgesetztenfunktion oder Weisungsbefugnis theoretische Grundlagen kennen und wissen, diese in praktischen Übungen anzuwenden. Anhand von Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag können Sie zudem Hilfen, Tools oder Führungsinstrumente erarbeiten, die Ihnen die Leitung und Koordination von Projektteams erleichtern.

Da die Zusammenarbeit in Teams, Projekt- und Arbeitsgruppen in der Arbeitswelt immer häufiger gefordert wird, sind die Inhalte dieses Seminars auf viele weitere Situationen anwendbar. Erweitern Sie Ihre persönlichen Kompetenzen, verfeinern Sie Ihre Kommunikation und erreichen Sie Ihre Ziele als Projektleiter bzw. Projektleiterin in Ihrem Unternehmen noch besser.

Zielgruppe

Projektmanager, Projektleiter und Projektmitarbeiter, die ihre Kompetenzen bezüglich der Themen Führen und Kommunikation in Projekten erweitern wollen, sowie besonders an Leitenden im Projekt, die keine direkte Weisungsbefugnis haben, jedoch trotzdem eine Führungsfunktion innehaben

Voraussetzungen

Dieses Seminar ist unabhängig von dem Basisseminar ?Projektmanager (TÜV)? buchbar. Vorrausetzung sind Grundkenntnisse im Projektmanagement und möglichst praktische Erfahrungen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;"

Bitte beachten Sie auch die zu diesem Webinar passenden weiteren Angebote, den Online-Zertifikatslehrgang: Projektmanager (TÜV) ";sowie das zweitägige Webinar: Führen ohne Vorgesetztenfunktion. Bilden Sie sich weiter zum Projektleiter 4.0.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1190 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

226.1 EUR

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