Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A41/60102401/17062025-1 - 17.06.2025

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte bringen Sie Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe bzw. wetterfeste Kleidung mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A44/60102301/17062025-1 - 17.06.2025

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;" Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - EX/A37/30151901/17062025-1 - 17.06.2025

Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen


Inhalt

Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen

Rechtliche Grundlagen, MBO und LBO

Anforderungen an Rettungswege

DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke

Inhalte der DIN 14677

Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677

Inhalte der DIN 14637

Zulassung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen

Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen

Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung

Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch

Praktische Beispiele und Vorführungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um die periodischen Überprüfungen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Sie verfügen über die nach DIN 14677 geforderten und notwendigen Kenntnisse: Die Norm beschreibt die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten berechtigte Person. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen - und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Sie muss vom Betreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist nach festgelegten Zeitintervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine entsprechend ausgebildete Person zu unterziehen.

Die DIN 14677 gibt die Intervalle für Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Das Intervall für die Funktionsprüfung beträgt höchstens drei Monate, das Intervall für die Wartung höchstens ein Jahr. Weiterführende Herstellervorgaben sind zu beachten. Die Vorgaben gelten auch für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten (wenn kein Berufsabschluss auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Tür- und Torbau vorhanden ist), oder (Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).
Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und besitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Als Fachkraft für Feststellanlagen müssen Sie über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen. Dieser muss alle 5 Jahre erneuert werden!

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Webinar: Diisocyanate - Modul 2 - EX/A81/50302611/17062025-1 - 17.06.2025

Streichen und Rollen


Inhalt

Modul 2: Streichen und Rollen

Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyante enthalten durch Streichen oder Rollen

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Malerbetriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer
- Werften

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

49.15 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

9.3385 EUR

Bruttopreis

58.4885 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Brandschutz in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen - EX/A35/30151601/17062025-1 - 17.06.2025


Inhalt

Besondere Bedeutung des Brandschutzes

Brandursachen und was wir daraus ableiten können

Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Rechte

Aufgaben und Pflichten der Beteiligten

Bauliche Brandschutzmaßnahmen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Organisatorischer Brandschutz unter Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten und der Betriebssicherheitsverordnung

Stationäre Feuermelder- und Feuerlöschanlagen

Beurteilung von Brandschutzmaßnahmen durch den Feuerversicherer

Diskussion und Erfahrungsaustausch

Brandschutzbegehungen

Gefahrstoffe im Brandfall

Nutzen

Brandschutz in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen: Erweitern Sie gezielt Ihre Kenntnisse zum Brandschutz, speziell ausgerichtet auf Krankenhäuser sowie stationäre Pflegeeinrichtungen. Das Seminar vermittelt Ihnen neben rechtlichen Hintergründen auch, wie Sie sich im Brandfall verhalten sollten. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen wichtige Grundlagen anhand von Fällen aus der Praxis. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Die Diskussion mit anderen Seminarteilnehmern bietet Raum für den Erfahrungsaustausch.

Der vorbeugende, bauliche, abwehrende sowie organisatorische Brandschutz hat in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen besonders hohen Stellenwert. Im Notfall sind die Patienten, die oft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, besonders gefährdet. Darum sind Mitarbeiter dieser Einrichtungen besonders gefordert, den betrieblichen Brandschutz aktiv zu unterstützen.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Haustechniker und Hausmeister von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Sicherheitsfachkräfte, interessierte Personen, Betriebs- und Personalräte

Voraussetzungen

Zum Besuch dieser Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A50/30201106/17062025-1 - 17.06.2025

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz

Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten

Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.

Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.

Zielgruppe

Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Beauftragter für Lagersicherheit nach DIN EN 15635 - EX/A31/60151301/17062025-1 - 17.06.2025

Sicherheitsbeauftragter für Regalanlagen


Inhalt

Anforderungen der DIN EN 15635 zur Sicherheit von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Aufgaben des Beauftragten für Lagersicherheit nach DIN EN 15635

Anforderungen aus weiteren geltenden Regelwerken wie Betriebssicherheitsverordnung oder DGUV Info 208-061

Schulungsmaßnahmen für das Prüf- und Bedienpersonal

Sicherheit von Regalanlagen
- Feststellen von Sicherheitsproblemen
- Regeln zur Bewertung von Schäden und zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
- Beispiele für Beschädigungen an Regalanlagen

Änderungen an Lagereinrichtungen

Inhalte, Durchführung und Dokumentation der wöchentlichen Sichtkontrollen

Praktische Umsetzung der Vorgaben im eigenen Betrieb

Nutzen

Nach Besuch des Seminars können Sie als Beauftragter für Lagersicherheit nach DIN EN 15635 tätig werden: Sie lernen die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen des Beauftragten kennen. Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse für sichere Betriebszustände und bringen somit mehr Sicherheit in Ihre Lagerhaltung. Die wöchentlich geforderten Sichtprüfungen können durch Sie vorgenommen werden.

Die DIN EN 15635 fordert die Benennung eines Beauftragten für Lagersicherheit, oftmals auch als Sicherheitsbeauftragter für Regalanlagen bekannt. Dieser Beauftragte für Lagersicherheit gilt als die zentrale und koordinierende Stelle zu allen Fragen rund um die Sicherheit der genutzten Regalanlagen. Er muss über sämtliche Sicherheitsprobleme und über aufgetretene Schäden informiert werden und notwendige Maßnahmen koordinieren. Die Norm fordert vom Beauftragten für Lagersicherheit Kenntnisse über die Eigenheiten des Lagers und des Betriebsablaufes sowie über mögliche Gefahren.

Verhütung oder Begrenzung von Gefahren mittels Anweisung und/oder Sperrung ist eine der Forderungen aus der DIN EN 15635. Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der nach Norm geforderten jährlichen Experteninspektionen und die wöchentlichen Sichtkontrollen.

Die Sicherstellung der entsprechenden Schulungen des Prüfpersonals und der Einweisung des Bedienpersonals fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Beauftragten für Lagersicherheit.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Bereich Lager und Logistik, die als Beauftragte für Lagersicherheit benannt werden sollen bzw. benannt sind

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A34/40401501/17062025-1 - 17.06.2025


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks

Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Grenzwertgeber

Antiheberventile

Stilllegung

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Online-Schulung: Informationssicherheit / ISMS Wissensupdate - EX/A52/10201228/17062025-1 - 17.06.2025

Aktuelles zur ISO 27001/27002, BSI IT-Grundschutz, europäische Richtlinien und Trends


Inhalt

Aktuelle Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement
- Weiterentwicklung des IT-Grundschutzes des BSI (Kompendium, BSI 200-1 bis 200-4)
- Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG 2.0)
- Europäische Vorgaben (EU Cybersecurity Act, NIS 2.0, DORA)
- Weiterentwicklung der relevanten ISO-Standards (ISO-27000er-Standards) ISO 27001:2022, ISO 27002:2022
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)

Praxis ISMS
- Was muss ich tun, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden?
- Welche Änderungen muss ich im vorhandenen ISMS berücksichtigen?
- Aufbau, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung des ISMS und integrierte Managementsysteme
- Erarbeitung von Lösungsansätzen
- Diskussion von Best Practices

Ausblick
- EU Cyber Resilience Act (CRA)
- Critical Entities Resilience Directive, CER-Richtlinie
- KRITIS Dachgesetz
- IT-Sicherheitsgesetz: Weiterentwicklung zum IT-SiG 3.0


Wir wollen nah an Ihren Erfahrungen und Fragestellungen arbeiten, daher nehmen wir zu Beginn der Veranstaltung gern Ihre aktuellen Themenwünsche auf.

Nutzen

Ziel der Online-Schulung zur Informationssicherheit ist es, Personen, die in Unternehmen und Verwaltung mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) betraut sind, einen aktuellen Überblick über geänderte und neue Anforderungen an die Informationssicherheit zu geben.

Best Practices für die Erfüllung dieser Anforderungen werden vorgestellt und diskutiert. Sind Sie z. B. Beauftragter für Informationssicherheit bzw. Information Security Officer (ISO), Manager Informationssicherheit bzw. Chief Information Security Officer (CISO) oder Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), dann sind Sie genau richtig bei uns.

Im Fokus der ISMS-Schulung stehen die ISO 27001 und der modernisierte BSI IT-Grundschutz, aber auch spezifische Anforderungen aus dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) sowie weitere aktuell relevante Themen aus dem Bereich der IT-Sicherheit, u. a. europäische Richtlinien.

Basierend auf den konkreten Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit einem erfahrenen Dozenten und Berater Lösungsansätze für Probleme bei Aufbau, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung des ISMS erarbeitet.

Die Schulung zur ISO 27001 sowie 27002, zum BSI IT-Grundschutz, zu europäischen Richtlinien und Trends dient nicht nur der Auffrischung und Aktualisierung der bestehenden Ausbildung, sondern auch der Weiterbildung, die in den üblichen ISMS-relevanten Standards für alle Rolleninhaberinnen und -inhaber der Informationssicherheitsorganisation empfohlen wird.

Auch Personen, die mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines ISMS betraut sind, wie z. B. Beauftragte für Informationssicherheit (ISOs), Chief Information Security Officer (CISOs), Manager Informationssicherheit oder Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) sollten sich regelmäßig weiterbilden. Aktuelle Einflüsse auf die Informationssicherheit können somit schneller erkannt, die Wirkung der identifizierten Einflüsse hinsichtlich der Informationssicherheit beurteilt und ausgehend von der Wirkungsbeurteilung Maßnahmen geplant und realisiert werden.

Buchen Sie noch heute die Fortbildung Informationssicherheit und erfahren Sie die neuesten Trends und Themen, um in diesem schnelllebigen Bereich immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich thematisch an Personen, die in Unternehmen und Verwaltung mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines ISMS betraut sind, wie z. B. Beauftragte für Informationssicherheit bzw. Information Security Officers (ISOs) bzw. IT-Sicherheitsbe

Mehr erfahren

Vergaberecht in der Praxis - EX/A52/10402301/17062025-1 - 17.06.2025

Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen


Inhalt

Grundlagen, Anwendungsbereich und Rechtsquellen des Vergaberechts sowie Überblick zu den Vergabearten
- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Vergaberechtsreform 2016: Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
- VOB/A 2019
- E-Vergabe
- Vergabearten und Rahmenvereinbarungen

Welche Besonderheiten bestehen für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Bieterinnen und Bieter im Vorfeld einer Ausschreibung?
- Mittelstandsschutz, Grundsatz der Losvergabe
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärung, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalt und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien

Nebenangebote
- Begriffsdefinitionen
- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
- Mehrere Hauptangebote als Alternative?

Inhalt der Auftragsbekanntmachung
- Veröffentlichung und Mindestkriterien
- Angemessene Fristen
- Weitere Bekanntmachungsarten

Das Vergabeverfahren von der Bekanntmachung bis zur Submission (Angebotseröffnung)
- Verlauf des Vergabeverfahrens / Bestandteil der Vergabeunterlagen
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung

Das Vergabeverfahren von der Angebotseröffnung bis zur Beendigung
- Formelle Überprüfung und Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Prüfung der Eignungsprüfung und Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgespräch

Beendigung des Vergabeverfahrens: Zuschlagserteilung oder Aufhebung der Ausschreibung
- Zuschlagserteilung
- Voraussetzung für die Aufhebung der Ausschreibung
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz?

Nach Zuschlagserteilung: Vertragsänderungen und Kündigung
- Vertragsänderung ohne Vergabeverfahren
- Kündigung des Vertrags durch Auftraggeberin oder Auftraggeber

Dokumentation und Vergabebekanntmachung
- Vergabevermerk
- Ex-Post-Transparenz

Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters oder der Bieterin
- Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Nutzen

In unserem Seminar Vergaberecht in der Praxis erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen, und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die zahlreichen, nach wie vor aktuellen, Neuregelungen aus der Vergaberechtsnovelle. Aus Ihrer Sicht als Bieterin oder Bieter ist der Nachweis Ihrer Eignung, die inhaltliche Bewertung Ihres Angebotes und Ihre elektronische Kommunikation mit dem Ausschreibenden besonders wichtig.

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Vergaberechts-Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Schulung im Vergaberecht zeigt, wie Sie als Bewerberin oder Bew

Mehr erfahren

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A36/30353401/17062025-1 - 17.06.2025

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation ""hygienisch fachkundige Person""

Mehr erfahren

Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/17062025-1 - 17.06.2025

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

80.85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

15.3615 EUR

Bruttopreis

96.2115 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Infor

Mehr erfahren