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Veranstaltungskalender

Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 24.06.2025

Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz


Inhalt

Lastganganalyse

Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems

Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen

Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Klimaneutralität

Nutzen

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den ersten Teil auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifikatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer und Energiebeauftragte, Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte oder Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten; Facility-Manager, Technische Leiter und Produktionsleiter mit Grundkenntnissen in Dokumentation oder Managementsystemen

Voraussetzungen

Energiemanage

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - 24.06.2025

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 24.06.2025

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG - 24.06.2025

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Arten und Hierarchie der Rechtsvorschriften

Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
- Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV)
- Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht)
- Gerätesicherheitsgesetz
- Technische Regeln, wie z. B. TRGS

Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten
- Verantwortlichkeiten/Delegation, Haftung, Ordnungswidrigkeiten

Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung
- Betriebsbereiche/genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen
- Was ist ein Betriebsbereich?
- Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche
- Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen

Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht
- Anforderungen und Umsetzung
- Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes und des Sicherheitsberichtes

Sicherheitsmanagementsystem SMS
- Organisation und Personal
- Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen
- Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen
- Planung für Notfälle
- Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS
- Systematische Überprüfung und Bewertung

Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Stoffliches Gefahrenpotenzial
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung
- Reaktionen
- Stoffentstehungen bei Störungen

Grundlagen des Explosionsschutzes
- Explosionsschutzdokument

Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Sabotageschutz
- Auswirkungen auf Störfallbetriebe

Betriebliche Sicherheitsorganisation
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen
- Der Störfallbeauftragte in der Praxis

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar für Störfallbeauftragte nach § 58a BImSchG: In diesem Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Unsere Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und Anhang II der 5. BImSchV. Sie erfahren alle rechtlichen Grundlagen, Arten und Hierarchien der Rechtsvorschriften.

Auch Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten werden thematisiert. Dazu gehören: das Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV), Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht), das Gerätesicherheitsgesetz und weitere Technische Regeln, wie zum Beispiel die TRGS. Dazu informieren unsere Referenten Sie über Neuerungen und Aktualisierungen, die durch die Industrieemissionsrichtlinie seit 2013 gelten. Auch zum Thema Sicherheitsmanagementsysteme informieren sie unsere Referenten umfassend. Dabei nutzen Sie Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Störfallbeauftragten erwerben wollen. Davon betroffen sind Unternehmen, in denen mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe umgegangen wird, wie z. B. Raffinerien, Petrochemie, Chemie, Metallindustrie, Lager- und Logistikunternehmen, Kraftwerke usw.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fachkunde nach § 7 der 5. BImSchV sind der Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule sowie die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde oder nach Landesrecht bestimmten Behörde anerkannten Lehrgangs, in denen Kenntnisse zu dieser Verordnung vermittelt wurden, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Tei

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WHG-Grundkurs - 24.06.2025


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2485-ÖF - 25.06.2025

Juristische Detailbetrachtung der Methodik, Inhalte, Dokumentationsanforderungen, Chancen und Restrisiken


Dieses Seminar richtet sich speziell an Personen, die bereits Erfahrung mit Risikobeurteilungen haben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich erläutert, welche juristischen Grauzonen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen existieren und wie Sie diese Aspekte gewinnbringend berücksichtigen um den mitunter schmalen Grat zwischen Haftungsrisiko und seriöser Kostenoptimierung bestens zu meistern.

Personen, die noch keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich haben empfehlen wir unser Seminar zur Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen. 

Seminarprogramm

  • Grenzen der Maschine: Warum die Produktbeschreibung das zentrale Element der Haftungssteuerung ist.
  • Grundsätze der Integration der Sicherheit:
  • Wann ist Technik geboten und wann reicht Warnung?
  • Bagatellschäden: Nicht immer sind Maßnahmen erforderlich!
  • Welche Gefahren muss man berücksichtigen und welche könnte man "weglassen"?
  • Sicherheit hat ihren Preis: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
  • Wer schreibt der bleibt: Was soll man wie weit dokumentieren?
  • Vier Augen sehen mehr als zwei!
  • Haftungsminderung durch Gremien- und Gruppenarbeit
  • Der Einfluss externe Dienstleister auf die Haftungssteuerung von Unternehmen
  • Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis
  • z.B. Lüfter-Brand in Gletscherbahn Kaprun und ICE-Unglück Eschede
  • Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafte Risikobeurteilung, Konstruktion, Instruktion oder „Freigaben“
  • Persönliche Produktverantwortung: Haftungsrisiken der Konstrukteure und Führungskräfte, Gestaltungsmöglichkeiten, Absicherung und Versicherung
  • Die (hohe) Bedeutung von vertraglichen Nebenpflichten: Was muss man wann und wie weit auch ohne Vertragsklausel tun?
  •  Die (geringe) Bedeutung der Unterschrift – und was wirklich für Verantwortung und Haftung entscheidend ist. 

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen versierten Anwendern der Maschinenrichtlinie.

Speziell geeignet für

  • Personen, die regelmäßig Risikobeurteilungen durchführen
  • Projektleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Erfahrene Anwender der Maschinenrichtlinie
  • Berater und Dienstleister für Maschinensicherheit



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WEBINAR: Funkende Elektrogeräte und Maschinen - Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) (2487) - 2487-WEB - 25.06.2025

Von Industrieanlagen über kleinere Maschinen und Laborgeräte bis zu einfachsten Consumer-Produkten: Sobald Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet sind, ist die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden. Verfügen Produkte z.B. über WLAN, Bluetooth, RFID, DECT, NFC, Funkfernsteuerungen oder andere Funkschnittstellen, sollten den Herstellern die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie daher bekannt sein.


Hinweis: Dieses 1-tägige WEBINAR vermittelt sowohl die formalen wie auch die technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer über grundlegendes Wissen zur CE-Kennzeichnung verfügen.

Die technischen Schwerpunkte liegen auf den Funkparametern und der Nutzung der Funkfrequenzen. Hinsichtlich formaler Themen erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die speziellen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.

Sie sind neu im Thema CE-Kennzeichnung? Sie sind insbesondere an Sicherheits- und/oder EMV-Anforderungen interessiert? Dann empfehlen wir Ihnen vorab eines dieser Seminare zu besuchen:

  • Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen (Maschinenrichtlinie)
  • Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) im Maschinen- und Anlagenbau
  • Selbstverständlich ist die Teilnahme auch möglich, wenn Sie entsprechende Grundkenntnisse anderweitig erworben haben.

Seminarprogramm

Rechtliche Anforderungen

  • Warum Ihre Produkte (Maschinen, elektrische Geräte, etc.) durch den Einbau von Funkmodulen zu Funkanlagen und Sie zum „Hersteller“ im Sinne der Funkanlagenrichtlinie werden.
  • Wie Sie herausfinden, welche Frequenzen Sie für Ihre Funkanwendung verwenden dürfen und welche Rahmenbedingungen Ihr Kunde als Nutzer bei der Inbetriebnahme beachten muss.
  • Welche erweiterten Pflichten haben Hersteller von Funkanlagen? Welche weiteren „Wirtschaftsakteure“ (z.B. Importeur, Händler, etc.) gibt es und welche Pflichten haben Sie?
  • Was Sie bezüglich Kennzeichnung, Nutzerhinweisen und Begleitunterlagen beachten müssen.
  • Welche Inhalte müssen in die Konformitätserklärung?
  • Welche Inhalte müssen die technischen Unterlagen enthalten.
  • Welche Funkanlagen benötigen zukünftig eine einheitliche Ladeschnittstelle? Welche Anforderungen sind zu beachten?

Technische Anforderungen

  • Was fordert die Funkanlagenrichtlinie technisch?
  • Wie Sie Funkmodule einbauen, um den regulatorischen, aber auch funktionalen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.
  • Grundbegriffe und Konzepte aus der Funktechnik (Sendeleistung, Antennenpositionierung, Kabellängen, etc.), die Sie kennen sollten, um robuste und zuverlässige Produkte herzustellen und die technischen Anforderungen einhalten zu können.
  • Überblick im Normen-Dschungel: Welche Funk-Normen für Sie relevant sind und wie Sie die für Sie passenden Normen ermitteln.
  • Security-Anforderungen nach delegierter Verordnung (EU) 2022/30 – Warum für Funkanlagen, die mit dem Internet verbunden sind, Security-Anforderungen festgelegt sind und was Hersteller beachten müssen!
  • Wann Sie eine notifizierte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einbinden müssen.

Praxisbeispiele

  • Wie sieht das Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte aus, in die Funkgeräte eingebaut sind?
  • Welche Konstellationen es zu beachten gilt.
  • Funkmodul als integraler Bestandteil des Produkts oder als „Erweiterungsmodul“?
  • Abgrenzungen zur Maschinen- und Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
  • Safety über Funk? Was zu beachten ist, wenn Sie sicherheitsrelevante Informationen (wie z.B. Stopp-Befehle) über Funkschnittstellen übertragen.
  • Worauf Marktüberwachungsbehörden besonders achten und wie Sie im Fall einer Beanstandung bestmöglich mit der Behörde zusammenarbeiten.
  • Tipps zu praktischen Hilfsmitteln und weiterführenden Informationen.



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Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV) -Prüfung- - 25.06.2025

nach Richtlinie DIvB 100


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

null

Zielgruppe

Teilnehmerkreis:
Teilnehmer des Lehrgangs Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV) nach Richtlinie DIvB 100,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
positiv bewerteter Zertifizierungsantrag.

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 60 Aufgaben gestellt. Davon 40 Multiple-Choice- und 20 offene Aufgaben.
Ale praktische Prüfung wird, begleitend zu den Präsenzphasen, ein Brandschutzkonzept erstellt.
Die mündliche Verteidigung des Brandschutzkonzeptes dauert 30 Minuten.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jeweils 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
In der schriftlichen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
In der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
In der mündlichen Prüfung ist als Hilfsmittel das erarbeitete Brandschutzkonzept zugelassen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Ausgabe eines personenbezogenen Stempels mit Zertifikatsnummer.

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

400 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

76 EUR

Bruttopreis

476 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - 25.06.2025

Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten


Inhalt

Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?

Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?

Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?

Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen

Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente

Beispiele aus der Praxis

Nutzen

Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.

Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen, die seit Kurzem oder in naher Zukunft Führungsaufgaben übernehmen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar zum Thema ?Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar II - Die Weiterentwicklung zur Führungspersönlichkeit beim internen Aufstieg" an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.



Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Coaching für angehende Führungskräfte - Gruppenco"

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Betriebliches Eingliederungsmanagement - 25.06.2025


Inhalt

BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM

Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in

Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit

Nutzen

Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Zielgruppe

Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1070 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

203.3 EUR

Bruttopreis

1273.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - 25.06.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens empfohlen. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - 25.06.2025

Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001


Inhalt

Managementsysteme im Überblick
- Intentionen, Anwendungsbereiche, Synergien, grundlegender Aufbau
- struktureller Aufbau und Inhalte der Normenreihe DIN EN ISO 50001ff.
- EMAS - Überblick und Bedeutung aus energiepolitischer Sicht
- Integrative Aspekte von Energie- und Umweltmanagementsystemen (DIN EN ISO 14001)
- Bedeutung der EMAS aus energiepolitischer Sicht

Rahmenbedingungen
- Strategische Vorgaben - Energiepolitik in Europa und Deutschland
- Rechtliche Rahmenbedingungen, u. a. genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen, steuerrechtliche Aspekte, produktbezogener Rechtsrahmen

DIN EN ISO 50001: Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
- Begriffe und Definitionen, Energiepolitik
- Energetische Bewertung/Messkonzeptionen
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität und Verantwortlichkeiten
- Kommunikation und Bewusstseinsbildung
- Lenkung energierelevanter Abläufe
- Energiedatenanalyse und Kennzahlen
- Audits und Managementbewertung
- Dokumentenmanagement
- Praxisbeispiele

Nutzen

Energiemanagement-Systeme (EnMS) und energierechtliche Rahmenwerke kennenlernen: Die Fortbildung zum Energiemanagement-Beauftragten befähigt Sie, die Inhalte von Energiemanagementsystemen entsprechend der Norm DIN EN ISO 50001 in der Praxis umzusetzen. Sie lernen die Möglichkeiten der Systemintegration in bestehende Managementsysteme kennen und werden mit Synergieaspekten zu Umweltmanagementsystemen (ISO 14001 und EMAS) vertraut gemacht. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, wie Sie als Energiemanagement-Beauftragter beziehungsweise Energiemanager die Systeme erfolgreich im Unternehmen einführen.

Dazu erfahren Sie praxisrelevante Informationen zu den wesentlichen energierechtlichen Rahmenbedingungen und den untergesetzlichen Regelwerken: Die Schulung liefert Ihnen somit einen Überblick zum europäischen Rechtsrahmen zur Energieeffizienz und zu den nationalen Gesetzgebungen. Sie eignen sich die Funktionsprinzipien des Energierechts auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten an. So sind Sie in der Lage, diese bei der Einführung von EnMS umzusetzen und daraus resultierende Vorteile nutzbar zu machen.

Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer und Energiebeauftragte, Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte oder Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten; Facility-Manager, Technische Leiter und Produktionsleiter mit Grundkenntnissen in Dokumentation oder Managementsystemen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Bestandteil der Schulungsunterlage des ersten Teils ist ein Handbuch mit den erforderlichen DIN-Normen (DIN EN ISO 50001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 19011).

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den

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