TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - EX/A36/50201501/31032026-1 - 31.03.2026
Neubau, Umbau oder Umnutzung von Arbeitsstätten nach aktueller ArbStättV und ASR
Inhalt
Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsstättenverordnung in Ergänzung zum Bauordnungsrecht der Länder
- Arbeitsstättenregeln
- DGUV Informationen
Schwerpunkte der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenregeln (ASR) - Sammlung:
- Begriffe und Definitionen
- Räume, Klima, Akustik, Beleuchtung
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Brandschutzanforderungen
- Verkehrswege und Fußböden
- Sicherheitskennzeichnung, -beleuchtung und -leitsysteme
- Telearbeitsplätze (Home-Office)
Beispiele aus der Praxis, gern auch anhand Ihrer mitgebrachten Planungsunterlagen
Diskussionen und Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) versetzt Sie in die Lage, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schon bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen. Das Unternehmen ist gegenüber den Aufsichtsbehörden in der Lage, die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Sicherheit der Beschäftigten nachzuweisen.
Ein positiver Nebeneffekt bei Einhaltung der Arbeitsstättenregeln: Spätere Verluste und Kosten durch Personalausfälle nach Arbeitsunfällen oder in Folge berufsbedingter Erkrankungen werden reduziert.
Die aktuelle Fassung der Arbeitsstättenverordnung bildet neben den Landesbauordnungen einen wesentlichen Rahmen für den Bau und Betrieb von Arbeitsstätten. Durch Beachtung und Umsetzung der Arbeitsstättenregeln (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.
Gleichzeitig werden Gefährdungen gesenkt, die zu Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen führen können.
Bereits bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten ist neben statischen und optischen Aspekten auch auf die Sicherheit des Objektes zu achten. Selbst durch kleine Umbauten oder die Umnutzung vorhandener Flächen kann der so genannte ?Bestandsschutz? und somit die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung aufgehoben werden.
Worauf dabei zu achten ist, wird im Seminar ausführlich behandelt und an Beispielen erörtert.
Durch moderierte Diskussionen und Erfahrungsaustausch werden die Notwendigkeit der praxisbezogenen Umsetzung allgemeiner Rechtsvorschriften verdeutlicht und die Grundlagen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen gelegt.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Facility-Manager
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Fester Bestandteil der Veranstaltung sind praxisbezogene Übungen. Gerne können Sie Grundrisse aus Ihrer Firma mitbringen und diese in die Übungen miteinbeziehen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Workshop: Agile Arbeitsmethoden für Teams und Führungskräfte - EX/A40/10351231/31032026-1 - 31.03.2026
Im Agile Café Zusammenarbeit im Team neu erleben
Inhalt
Einführung in agile und hybride Methoden:
- Grundlagen und Prinzipien agiler Ansätze
- Vorteile hybrider Organisationsstrukturen
Praktisches Lernen durch interaktive Übungen:
- Arbeiten an einer Siebträgermaschine als Metapher für Teamarbeit
- Just-in-time-Lieferung und Entscheidungsfindung im Team
Vertiefung des Verständnisses für agile Methoden:
- Anwendung von Frameworks wie Scrum im Arbeitsalltag
- Reflexion der eigenen beruflichen Praxis
Anpassungsfähige Ansätze für Organisationen:
- Integration agiler Methoden in bestehende Strukturen
- Grenzen der Selbstorganisation in hierarchischen Systemen
Diskussion und Austausch von Erfahrungen:
- Interaktive Diskussionen zu Herausforderungen und Lösungen
- Gemeinsames Erarbeiten von Leitlinien für hybride Projektorganisationen
Integration der gewonnenen Erkenntnisse:
- Strategien zur Implementierung agiler Methoden im Arbeitsalltag
- Entwicklung von Aktionsplänen für nachhaltige Veränderungen
Motivation und Identifikation durch praxisnahes Lernen:
- Förderung von Freude und Wertschätzung im Team
- Einsatz des Workshops als Teil von Onboarding-Programmen und Managementklausuren
Nutzen
Unser Workshop Agile Arbeitsmethoden bringt nicht nur frischen Wind in die Praxis, sondern auch frischen Kaffee an den Tisch - ganz wörtlich. Sie erleben in unserem ?Agile Café? praxisnahes Arbeiten an einer Siebträgermaschine, um agile Prinzipien direkt anzuwenden.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in verschiedenen Branchen unterstützen unsere Referierenden bei der Implementierung agiler oder hybrider Organisationsstrukturen.
Nach jedem informativen Wissensabschnitt setzen wir agile Methoden direkt in die Praxis um. Und wenn wir praktisch sagen, meinen wir wirklich Hands-on! Gemeinsam bereiten wir vor, liefern just in time und treffen alle Entscheidungen im Team. So übertragen wir das Gelernte kontinuierlich in den Arbeitsalltag und schaffen genügend neue Synapsen, um bestens vorbereitet in den Job zurückzukehren.
User Stories, die 30 Seiten füllen? Retrospektiven, die Stunden dauern? Solche Herausforderungen sind in vielen Organisationen Realität. In diesem Workshop klären wir kurzum, warum dies nicht im Sinne der Agilität ist und wie Sie stattdessen die Potenziale agiler Methoden in Projekten und Organisationen gezielt nutzen können. Wir erkunden gemeinsam, wo die Grenzen der Selbstorganisation in hierarchischen Strukturen liegen und wie sich diese effektiv und gewinnbringend einsetzen lassen.
Bringen Sie gern eigene Beispiele mit. So profitieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einem gemeinsamen Lernprozess und erarbeiten Leitlinien für die erfolgreiche agile oder hybride Zusammenarbeit an komplexen und neuartigen Aufgaben oder Projekten.
Durch interaktive Diskussionen und praxisnahe Übungen vertiefen Sie Ihr Verständnis für agile Ansätze und reflektieren deren Anwendung in Ihrer beruflichen Praxis. Zum Abschluss überlegen wir gemeinsam, wie Sie die gewonnenen Erkenntnisse und Methoden in den Arbeitsalltag integrieren können.
Zielgruppe
Teammitglieder, Projektmitarbeitende, Teamleitende, Teamassistenz, Projektleitende und Führungskräfte mit Interesse an agilem und/oder hybridem Arbeiten
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
14
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1270 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
241.3 EUR
Bruttopreis
1511.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung - EX/A52/30351406/31032026-1 - 31.03.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Änderungen in den rechtlichen Grundlagen, Normen und DGUV Regelwerk
Auswirkungen der BetrSichV
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Anforderungen an Leitern und Tritte nach den aktuellen Normen und Technischen Regeln
Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung) - welches Arbeitsmittel, welche Leitern für welchen Zweck
Häufige Schäden - Prävention
Weniger Kosten
Checklisten
Oft gemachte Fehler bei Instandhaltung und Reparaturen
Tipps und Tricks bei der Prüfung von Leitern und Tritten
Leitern: Auswahl und Beschaffung
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Praxisworkshop mit Diskussion
Nutzen
Zur Erhaltung der Vorgaben aus Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS müssen Befähigte Personen regelmäßig geschult werden. In unserer Fortbildung informieren wir Sie über Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke) gemäß DGUV Information 208-016 und helfen Ihnen dabei die Anforderungen aus der BetrSichV zu erfüllen und ihr Wissen aufrechtzuerhalten.
Gem. TRBS 1203 muss eine Befähigte Person über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.
Zur Erhaltung der Vorgaben informieren wir Sie in unserem Fortbildungslehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten über die Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften und Regelwerke) und Prüfvorschriften.
Unsere Referenten*innen helfen Ihnen dabei die entsprechenden Anforderungen gemäß DGUV Information 208-016 zu erfüllen und ihr Fachwissen zum Durchführen von Prüftätigkeiten aufrechtzuerhalten. Wir legen hierbei sehr viel Wert auf den Austausch mit den anderen Teilnehmenden über Erfahrungen aus der Praxis, wie u. a. Nachweis und Umfang der Prüfung, Prüfungskriterien, Schadensfälle und Haftung. Unsere Fachexperten*innen beantworten im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung Ihre Fragen und geben Praxistipps für eine rechtssichere und fachkundige Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Unternehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die als Befähigte Person tätig sind und gem. BetrSichV und TRBS 1203 ihr Wissen aktualisieren müssen.
Voraussetzungen
Grundkurs Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A38/30151106/31032026-1 - 31.03.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A53/30351401/31032026-1 - 31.03.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A40/30401301/31032026-1 - 31.03.2026
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/31032026-1 - 31.03.2026
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Seminar: Trinkwasserverordnung - EX/A33/30354901/31032026-1 - 31.03.2026
Das technische Regelwerk und die gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV)
Inhalt
Übersicht der rechtlichen Grundlagen
Inhalte und Ziele der novellierten Trinkwasserverordnung
Wichtige Aspekte und Änderungen der novellierten Trinkwasserverordnung
Rechtssicherheit beim Betreiben
Erfüllung der Hygieneanforderungen
Risikobewertung und Risikomanagement
Neue Qualitätsparameter und Grenzwerte
Untersuchungspläne und -pflichten des Betreibers
Die aktuellen technischen Regelwerke und UBA-Empfehlungen
Anforderungen an die Vertragsgestaltung (Miet-/Wartungsverträge)
Haftungsrechtliche Zuordnungen anhand von Gerichtsurteilen
Anforderungen an Arbeitsstätten
Anforderungen an die technische Anlagensicherheit
Nutzen
Im Zuge der jüngsten Überarbeitung der Trinkwasserverordnung, die im Mai 2023 in Kraft trat, bringen wir Sie mit unserem Seminar Trinkwasserverordnung auf den aktuellen Stand - sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Ziel unserer Schulung ist es, Ihnen die bedeutendsten Änderungen dieser Novellierung nahezubringen und ein umfassendes Verständnis für die neuen Anforderungen zu schaffen. Dies dient dazu, mögliche Haftungsrisiken für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Verpflichtungen der Betreiber von Trinkwasser-Hausinstallationen als auch der Versorgungsunternehmen, Überwachungsbehörden, Planer, Errichter und Hersteller. Es legt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter fest und bestimmt die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Mit der Novellierung kommen zahlreiche Änderungen auf alle Akteurinnen und Akteure zu, darunter:
- neue Anforderungen an Materialien mit Trinkwasserkontakt,
- neue chemische und mikrobiologische Parameter,
- verschärfte Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei,
- Pflicht zur Stilllegung von Bleirohrleitungen,
- verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement,
- neue Anforderungen an Untersuchungsstellen und Trinkwasserinstallationen,
- neue Informationspflichten der Betriebe.
Mit dem Seminar Trinkwasserverordnung möchten wir dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen den hohen Anforderungen an die Qualität und Reinheit des Trinkwassers gerecht wird und dabei die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die Zusammenhänge zwischen technischen Regelwerken und den gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die wichtigsten Änderungen der novellierten TrinkwV zu informieren und Ihre Betreiberpflichten rechtskonform zu erfüllen. Seien Sie gut vorbereitet auf die für alle Wasserversorger verpflichtende Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Betreiber von Trinkwasseranlagen, Servicepersonal aus Wartungsfirmen oder dem Facilitymanagement, Hygieneinspektoren, Probenehmer für die Probenahme von Trinkwasser nach TrinkwV, Fachinstallateure, Instandhaltungspersonal, Planer, Betriebspersonal für Trinkwasseranlagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasser- und Gesundheitsbehörden, Ingenieur- und Planungsbüros
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A39/40351201/31032026-1 - 31.03.2026
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?
Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.
In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Georg Klingberg
040 8557 2712
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Train the Trainer (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10351055/01042026-1 - 01.04.2026
Interaktive Trainings gestalten und durchführen
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem einem praktischen/mündlichen Teil.
- Die Dauer der praktischen Prüfung betrgt 4 Wochen.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 40 Minuten.
- Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Präsentationstechnik in Form einer Entwicklung und Präsentation eines Seminarkonzeptes/Rahmenlehrplanes vor.
Erfolgskriterien:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die praktische/mündliche Prüfung bestanden ist.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- In der mündlichen Prüfung ist das in der Praxisphase erstellte Seminarkonzept als Hilfsmittel zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Train the Trainer (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Train the Trainer (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Seminar: Laborakkreditierungsverfahren nach ISO/IEC 17025 - EX/A52/20402306/01042026-1 - 01.04.2026
DAkkS-Anforderungen und labortypische Fragestellungen erfolgreich managen
Inhalt
Einführung
Themen rund um die Akkreditierung durch die DAkkS
- Einrichtungen und Abkommen der Metrologie samt DAkkS und deren Bedeutung für Laboratorien (Übersicht)
- DAkkS-Akkreditierungsprozess für Laboratorien (Ablauf, nützliche Informationen)
- Regelwerk (Struktur) und Anforderungen ausgewählter Dokumente
- Regeln zur Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
- Begutachtungen erfolgreich meistern - Was gehört dazu?
- Erfahrungen und Abweichungen aus der Begutachtung von Laboratorien
- Umgehen mit Konflikten im DAkkS-Akkreditierungsverfahren
Typische Themen und Fragestellungen zur ISO/IEC 17025 und des Umfeldes
- Akzeptierte metrologische Rückführungskonzepte, FAQs dazu
- Validieren und Verifizieren von Laborverfahren: Begriffe, Anlässe, Planung, Umsetzung, Voraussetzungen und Leistungsmerkmale, Nachweisführung
- Sicherstellen der Validität von Ergebnissen anhand von Beispielen: Planen, Durchführen, Auswerten von QS-Maßnahmen, Alternativen
- Bestimmen der Messunsicherheit (Möglichkeiten, Software) und Anwenden der Entscheidungsregel
- Umgehen mit Meinungen und Interpretationen zu Ergebnisberichten
- Validieren und Funktionsprüfen von LIMS (inhaltliche Schwerpunkte); Sicherstellen von IT- und Cyber-Security
- Lenken des Risiko- und Chancenmanagements, Umsetzungsbeispiele
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Laboratorien (Anforderungen, Umsetzung, Quellen)
- Labor-Notfall-/Kontinuitätsmanagement
Diskussion, Erfahrungsaustausch, Wünsche für weitere/zukünftige Schulungsthemen
Nutzen
In unserer Fortbildung Laborakkreditierungsverfahren nach ISO/IEC 17025 lernen Sie die wesentlichen DAkkS-Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlabore kennen. Zudem erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die normativen sowie die DAkkS-Anforderungen in Ihrem Labor effektiv und effizient umzusetzen.
Die Fortbildung ist sowohl für Einsteigerinnen und Einsteiger als auch für Fortgeschrittene geeignet. Sie versetzt Sie in die Lage, Ihre Tätigkeiten im Labor praxisnah, in Übereinstimmung mit der ISO/IEC 17025 und im Rahmen eines DAkkS-Akkreditierungsverfahrens zu lenken.
Interessierte Parteien, wie Behörden, Versicherungen, Kundinnen und Kunden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Organisationen, erwarten aus Gründen der Kompetenz-, Anerkennung und Zulassung, dass Laboratorien professionell und konform nach der weltweit anerkannten ISO/IEC 17025 arbeiten, akkreditiert sind und diesen Status aufrechterhalten und fortschreiben.
Diese Anforderungen werden an Laboratorien z. B. in den folgenden Branchen gestellt: Automobil- und Zuliefererindustrie, Umwelt, Energie und Entsorgung, Chemie, Anlagen- und Maschinenbau, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung sowie Bahn- und Lebensmittelindustrie.
Dieses Fortbildungsseminar unterstützt Sie bei der Erfüllung der genannten Anforderungen und baut auf dem Grundlagenkurs Labormanagement auf. Es bietet Ihnen eine Plattform zur Klärung und tiefergehenden Interpretation typischer Themen der ISO/IEC 17025 sowie deren praktischer Umsetzung. Anhand von Praxisbeispielen werden das Akkreditierungsumfeld, der Akkreditierungsprozess und das DAkkS-Regelwerk anschaulich vermittelt.
Zielgruppe
Laborleiter, Laborpersonal (Verwaltung, Technik), Labormanager/-beauftragte, Mitarbeitende im Fachbereich Metrologie, Prüfmittelbeauftragte, Auditoren und Assessoren, Lehrkräfte/Ausbilder und weitere interessierte Personen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Im Seminar werden Themen aus dem Grundlagenkurs Labormanagement vertieft.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Ak"
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A33/40351201/01042026-1 - 01.04.2026
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?
Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.
In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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