TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A52/50201601/16102026-1 - 16.10.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Senior Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10251205/16102026-1 - 16.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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NIS-2 für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151471/16102026-1 - 16.10.2026
Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA
Inhalt
NIS-2-Richtlinie
- Ziel und Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU
- Pflichten zum Risikomanagement, Dokumentation und Meldung
- Persönliche Haftung der Führungskräfte wegen erweiterten Cybersicherheitspflichten
NIS2UmsuCG
- Cybersicherheitsstrategie der BRD, zentrale Anlaufstellen fu?r Cybersicherheit und Einrichtung von Computer-Notfallteams (CSIRT) und erweiterte Aufgaben fu?r das BSI
- Wer fa?llt unter das Gesetz? Sektoren und Schwellenwerte
- Risikomanagementmaßnahmen, Berichts- und Meldepflichten
- Haftungstatbesta?nde, insbesondere perso?nliche Haftung von Gescha?ftsfu?hrern und Vorsta?nden
- Geltungsfristen
CRA (Cyber Resilience Act)
- Ziel und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Acts der EU
- Was sind ?Produkte mit digitalen Elementen??
- Verpflichtung zur Cybersicherheit in den verschiedenen Phasen der Herstellung von Hard- und Software
- Dokumentations-, Melde-, Überwachungs- und Beseitigungspflichten
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens der EU und Ausblick
Nutzen
Am 21. November 2025 hat der Bundesrat das NIS2UmsuCG verabschiedet, seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Gesetz in Kraft.
Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflichten sind direkt zu erfüllen!
Der Datenschutz und die IT-Sicherheit greifen mit den zu erfüllenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DSGVO seit Langem ineinander. Mit den neuen IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen nach NIS-2 und CRA (Cyber Resilience Act) wird diese Schnittstelle (von IT-Sicherheit und Datenschutz) weiter ausgebaut und verstärkt.
Um mit IT- und Informationssicherheitsbeauftragten zum Nutzen der Organisation gut zusammenarbeiten zu können, ist es für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren wichtig, zu wissen, welche neuen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit gelten.
Unser Webinar bietet Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren die Möglichkeit, sich vertieft mit aktuellen Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungstätigkeit zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorgaben an die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten. Am Ende wissen Sie, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Organisationen in diesem Bereich stellt.
Zudem erhalten Sie eine grundlegende Einordnung, welche Akteure von den Regelungen der NIS-2-Richtlinie bzw. des deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des CRA (Cyber Resilience Act) betroffen sind. Wir gehen auf die praktische Umsetzung der gesetzlichen NIS-2-Vorgaben aus datenschutzrechtlicher Sicht ein.
Die NIS-2-Richtlinie schafft ein europaweites Cybersicherheitsniveau fu?r bestimmte ?Sektoren?. Betroffen sind tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einfu?hren und ku?nftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen mu?ssen. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollen.
Beim CRA (Cyber Resilience Act) handelt es sich um eine wichtige EU-Verordnung, bei der Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an bis zum Ende des Produktlebenszyklus, zu verbessern. In mehreren Etappen erfolgt seit Ende 2024 noch bis 2027 die Umsetzung.
Zielgruppe
Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich intensiv mit Datenschutzthemen in ihrem Unternehmen befassen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebe
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Medizinprodukteberater - EX/A44/20351101/16102026-1 - 16.10.2026
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Eva Rücker
+49 69 9590939-11
akd-f@tuev-nord.de
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Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten (Schwerpunkt Pflegebetten) - EX/A34/30251501/16102026-1 - 16.10.2026
Gemäß VDE 0751-1 (DIN EN 62353) und MPBetreibV
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Kennzeichnungen von Medizingeräten
Grenzwerte der DIN VDE 0751-1 für Medizingeräte
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten (hier: elektrisch betriebenen Pflegebetten nach der DIN VDE 0751-1)
Checkliste für Prüfungen von Pflegebetten
Diskussion und Praxisprobleme
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei der wiederkehrenden Prüfung von Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt Pflegebetten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte verlangt sowohl die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und der DIN VDE 0751-1 als auch die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Als elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft führen Sie in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stroms, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Der Einsatz von Checklisten sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit wiederkehrenden Prüfungen von Pflegebetten beauftragt werden sollen; Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die beschriebenen Prüfungen vornehmen sollen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen oder das Seminar Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" besucht haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A52/10402501/16102026-1 - 16.10.2026
Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung
Inhalt
VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss
Bausollbestimmung und Vergütung
Baunachtragsmanagement
Bezahlung der Bauleistung
Abnahmearten und Abnahmewirkungen
Mängelansprüche des Auftraggebers
Störungen des Bauablaufes
Kündigungsrechte
Sicherheiten am Bau
Nutzen
Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.
Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.
Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.
Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.
Zielgruppe
Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Prokurist - EX/A52/10101401/16102026-1 - 16.10.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Webinar: Diisocyanate - Modul 2 - EX/A81/50302611/19102026-1 - 19.10.2026
Streichen und Rollen
Inhalt
Modul 2: Streichen und Rollen
Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyante enthalten durch Streichen oder Rollen
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
- Malerbetriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer
- Werften
Voraussetzungen
- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
13:00 - 14:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
51 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
9.69 EUR
Bruttopreis
60.69 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/19102026-1 - 19.10.2026
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Inhalt
Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.
Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
09:00 - 11:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
85 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
16.15 EUR
Bruttopreis
101.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen"
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BKrFQG - Eco-Training & Assistenzsysteme (theoretische Unterweisung) - Modul 1 - EX/A81/60351101/19102026-1 - 19.10.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Fazit
Wissens-Check
Nutzen
Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung bieten wir auch als Inhouse-Schulungen an.
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen - EX/A81/50251204/19102026-1 - 19.10.2026
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Auch Inhouseschulung sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
285 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
54.15 EUR
Bruttopreis
339.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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