TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A35/30301701/24022026-1 - 24.02.2026
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - EX/A37/30151901/24022026-1 - 24.02.2026
Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen
Inhalt
Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen
Rechtliche Grundlagen, MBO und LBO
Anforderungen an Rettungswege
DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke
Inhalte der DIN 14677
Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677
Inhalte der DIN 14637
Zulassung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen
Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen
Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung
Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch
Praktische Beispiele und Vorführungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um die periodischen Überprüfungen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Sie verfügen über die nach DIN 14677 geforderten und notwendigen Kenntnisse: Die Norm beschreibt die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten berechtigte Person. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.
Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen - und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Sie muss vom Betreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist nach festgelegten Zeitintervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine entsprechend ausgebildete Person zu unterziehen.
Die DIN 14677 gibt die Intervalle für Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Das Intervall für die Funktionsprüfung beträgt höchstens drei Monate, das Intervall für die Wartung höchstens ein Jahr. Weiterführende Herstellervorgaben sind zu beachten. Die Vorgaben gelten auch für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche
Voraussetzungen
Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten (wenn kein Berufsabschluss auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Tür- und Torbau vorhanden ist), oder (Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).
Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und besitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Als Fachkraft für Feststellanlagen müssen Sie über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen. Dieser muss alle 5 Jahre erneuert werden!
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1110 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
210.9 EUR
Bruttopreis
1320.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A30/50351806/24022026-1 - 24.02.2026
für die Fachkundegruppe R3 und R4
Inhalt
Strahlenphysikalische Grundlagen
Dosisbegriffe und -einheiten
Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen
Röntgengeräte und Störstrahler
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.
Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.
Zielgruppe
Dieser Kurs ist für Personen zum Erhalt der vorhandenen Fachkunde bzw. Kenntnissen der Fachkundegruppe R3 und R4 erforderlich, die ausschließlich mit den o.g. Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern tätig werden.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.
Zeit
08:30 - 13:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb einer Fachkunde oder der letzten vollständigen Aktualisierung ist eine erneute Aktualisierung der Fachkunde erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
430 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
81.7 EUR
Bruttopreis
511.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A52/40301101/25022026-1 - 25.02.2026
Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung
Inhalt
Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)
Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)
Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete
Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik
Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)
Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen
Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis
Nutzen
Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen
Zeit
09:00 -
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A42/60102101/25022026-1 - 25.02.2026
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.
Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"
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Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - EX/A30/30551201/25022026-1 - 25.02.2026
nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Inhalt
Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 - 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).
Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Zielgruppe
Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A36/40301206/25022026-1 - 25.02.2026
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A42/60102301/25022026-1 - 25.02.2026
gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen
Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen
Bauvorschriften für Flurförderzeuge
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A30/30351401/25022026-1 - 25.02.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A52/40401701/25022026-1 - 25.02.2026
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/25022026-1 - 25.02.2026
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A31/60151201/25022026-1 - 25.02.2026
Gemäß DIN EN 15635
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit
Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung
Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf
Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung
Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.
In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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