TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Explosionsschutz im Betrieb - EX/A52/30201201/30092026-1 - 30.09.2026
Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen
Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes
Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln
Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse
Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers
Nutzen
Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.
Zielgruppe
Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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WHG-Grundkurs - EX/A36/40401101/30092026-1 - 30.09.2026
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) - EX/A52/10401311/30092026-1 - 30.09.2026
Vergütungssysteme transparent und nachvollziehbar gestalten
Inhalt
Einstieg und Überblick in das Thema Entgelttransparenz
Wie können Unternehmen Entgelttransparenz ohne unnötige Bürokratie umsetzen?
Sie erhalten einen klaren Überblick darüber:
- warum Entgelttransparenz strategisch relevant ist,
- welche typischen Risiken bestehen,
- welche Strukturen im Unternehmen fehlen oder geschärft werden sollten,
- wie eine praxistaugliche Lösung auch mit Betriebsräten aussehen kann,
- wie Vergütung fair, nachvollziehbar und zukunftsfähig aufgestellt werden kann
- wie Entgelttransparenz auch in kleinen und Mittelständischen Unternehmen pragmatisch umgesetzt werden kann.
Kriterien für die Analyse bestehender Entgeltstrukturen
Erste Schritte, die sofort umsetzbar sind.
Konkrete Handlungsempfehlungen, die für den Transfer wichtig sind.
Vertiefter Überblick in die Rechtsprechung sowie Praxistipps
Nutzen
Warum ist das Thema so wichtig?
Die EU Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) verpflichtet Unternehmen ab dem 7. Juni 2026, ihre Vergütungssysteme diskriminierungsfrei, nachvollziehbar und transparenter zu gestalten. Intransparente Entgeltstrukturen bergen erhebliche Risiken: Schadensersatzansprüche, Vergütungsrückzahlungen für mindestens drei Jahre, Vergütungsanpassung für die Zukunft, Nachteile bei öffentlichen Aufträgen, Reputationsschäden und Vertrauensverlust. Zugleich prägen klar definierte Vergütungsmechanismen die Kultur eines Unternehmens und fördern Fairness, Gleichbehandlung und Mitarbeiterbindung. Eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen, organisatorischen und kulturellen Anforderungen ist daher entscheidend.
Was lernen Sie im Seminar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Sie erfahren, wie Sie Ihr Vergütungssystem fair, nachvollziehbar und rechtssicher gestalten.
Das Seminar vermittelt:
- Grundlagen und Anforderungen der EU Entgelttransparenzrichtlinie
- Praxisorientierte Ansätze zur Umsetzung von Transparenz in Vergütungsstrukturen
- Methoden zur Analyse bestehender Entgeltstrukturen
- Fallbeispiele, Diskussionen und konkrete Handlungstipps
- Wege, Transparenz umzusetzen, ohne Steuerungsfähigkeit, interne Logik oder Akzeptanz zu verlieren
- Integration transparenter Vergütungsmodelle in bestehende HR und Vergütungsprozesse
Statt juristischer Detailtiefe steht die Umsetzbarkeit im Vordergrund: klare Orientierung, konkrete erste Schritte und ein Fahrplan für Unternehmen, die das Thema strukturiert angehen möchten.
Welche Vorteile ergeben sich für Ihr Unternehmen?
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Entgelttransparenz und erhalten konkrete Ansätze für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Die Umsetzung schafft Rechtssicherheit, erhöht interne Transparenz und stärkt faire Vergütung sowie Vertrauen im Unternehmen. Gleichzeitig verbessert sie Prozesse, reduziert Risiken und steigert die Arbeitgeberattraktivität.
Zielgruppe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Arbeitsdirektorinnen und Arbeitsdirektoren, Personalmanagerinnen und Personalmanager, Personalentwicklerinnen und Personalentwickler sowie Führungskräfte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Verantwortliche Person nach Artikel 15 MDR - EX/A52/20351151/30092026-1 - 30.09.2026
Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) an PRRC
Inhalt
Übersicht zur Medical Device Regulation (MDR)
Gesetzliche Anforderungen an die verantwortliche Person
Unterschiede zum früheren Sicherheitsbeauftragten
Aufgaben und Verantwortungen der verantwortlichen Person hinsichtlich:
- Registrierung
- technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung
- Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Berichtspflichten
- Erklärungen bei Prüfprodukten
- Sonderregelungen für Kleinunternehmen
Nutzen
Was machen verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR?
Verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR stellen sicher, dass Hersteller die regulatorischen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR) einhalten. In der englischsprachigen Verordnung wird diese Funktion als Person Responsible for Regulatory Compliance (PRRC) bezeichnet.
Die PRRC übernimmt zentrale Aufgaben im Qualitätsmanagement, bei der technischen Dokumentation, bei Konformitätsbewertungsverfahren und in der Marktüberwachung. Die Anforderungen gehen deutlich über die des früheren Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte hinaus. Damit trägt die verantwortliche Person wesentlich dazu bei, regulatorische Risiken zu reduzieren und Medizinprodukte rechtssicher in Europa bereitzustellen.
Ihr Nutzen dieser Online-Schulung für verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR
In diesem Seminar lernen Sie die Aufgaben, Pflichten und Anforderungen an die PRRC verständlich und praxisnah kennen. Sie erfahren, welche Qualifikationen erforderlich sind, welche Besonderheiten für kleinere Unternehmen gelten können und wie Sie die Funktion sicher in Ihre Organisationsstruktur und Ihr Qualitätsmanagement einbinden.
Unsere Fachreferentinnen und Fachreferenten erläutern Ihnen die relevanten Anforderungen aus Art. 15 MDR/IVDR und zeigen, worauf es bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen ankommt. Mit der Teilnahmebescheinigung weisen Sie Ihre Kenntnisse zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten gem. Art. 15 MDR/IVDR im Rahmen eines Zertifizierungsaudits nach.
Das lernen Sie langfristig
Nach dem Webinar können Sie die Rolle der verantwortlichen Person nach MDR sicher einordnen und die Anforderungen aus Artikel 15 gezielt auf Ihr Unternehmen übertragen. Sie verstehen, welche Verantwortung die PRRC trägt, welche Schnittstellen im Unternehmen wichtig sind und wie Sie regulatorische Anforderungen wirksam in bestehende Prozesse integrieren.
So schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten, stärken Ihre regulatorische Sicherheit und profitieren zusätzlich vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Praxis.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer in der Medizinprodukteindustrie und Personen, die als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig sind oder zukünftig tätig werden sollen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig zu werden, sind in Artikel 15 der Medical Device Regulation festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Webinar: Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen - Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes - EX/A52/10602306/30092026-1 - 30.09.2026
Hinweise nach dem HinSchG rechtssicher prüfen und dokumentieren
Inhalt
Ein Hinweis geht ein: Was ist zu beachten?
Aufgaben der Meldestelle
Einen effizienten Workflow definieren - wer tut was?
Plausibilitätsprüfung
Welche Informationen bzw. Unterlagen sind als Beweise im Sinne der StPO geeignet?
Beweiskraft von Zeugenaussagen
Befragung von Hinweisgebern, Zeugen und Beschuldigten
Dos und Don?ts bei der Anforderung von Informationen oder Unterlagen von Kolleginnen und Kollegen
Praktische Prüfung der Beispielfälle
Beschaffen von Informationen und Beweisen
Grenzen der Fallprüfung
Welche Inhalte sollte eine Entscheidungsvorlage haben?
Was gehört in den Abschlussbericht?
Nutzen
Sie haben als beauftragte Person nach § 15 Abs. 2 HinSchG bereits ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen eingerichtet und möchten nun rechtssicher in die Umsetzung gehen?
Häufig fehlt es an Erfahrung in der Bearbeitung von Hinweisen.
In unserem praxisnahen Webinar erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umgehen und welche Vorgehensweise in welchem Fall angemessen ist.
Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen zunächst die einzelnen Bearbeitungsschritte und veranschaulichen diese anhand von Fallbeispielen.
Bringen Sie gern einen typischen, fiktiven Fall mit. Fälle aus dem Teilnehmerkreis können im Webinar im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten in allen Schritten bearbeitet werden. So lernen Sie direkt an konkreten Beispielen, Hinweise zu prüfen, Beweise richtig zu bewerten und eine gerichtsfeste Dokumentation zu erstellen.
Dabei führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, befragen Hinweisgeber, Zeugen und Beschuldigte, holen Beweismittel oder Informationen ein, werten Informationen und Unterlagen aus und erstellen Entscheidungsvorlagen und Abschlussberichte.
Nach dem Online-Seminar zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wissen Sie, welche Bearbeitungsschritte wann angemessen sind, auf welche Formulierungen Sie bei der Berichtserstellung achten müssen und was in einem Abschlussbericht unbedingt enthalten sein sollte.
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit eingehenden Hinweisen und Routine in der Dokumentation. Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Gliederung für eine Entscheidungsvorlage und für den Abschlussbericht.
Zielgruppe
Beauftragte für die Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Sie haben noch keinen Fachkundenachweis Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Besuchen Sie unser Seminar Meldestellenbeauftragter nach Hinweisgeberschutzgesetz - Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG".
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A52/30351101/30092026-1 - 30.09.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Kurs: KI Use Cases für den Mittelstand - EX/A52/10501211/30092026-1 - 30.09.2026
Effektivität trifft auf Erfolg: Best Practices für KMUs, die KI erfolgreich umsetzen wollen
Inhalt
KI als Ziel im Unternehmen
- Definition von Zielen und KPIs für KI-Initiativen
- Mögliche Anwendungsfälle für KI-Vorhaben
- Langfristige Planung und Vision
- Anpassung der Unternehmensstrategie
Relevante gesetzliche Rahmenbedingungen und ethische Fragestellungen
- Überblick über rechtliche Anforderungen an KI-Anwendungen
- Ethische Verantwortung und Überlegungen beim Einsatz von KI
- Fallbeispiele zur regelkonformen Umsetzung von KI-Projekten
Lernen von den Besten - Best Cases aus der Praxis
- Präsentation von Fallstudien und Beispielen in KMUs
- Analyse der Erfolgsfaktoren
- Diskussion und Q&A
Die absoluten Don?ts bei der Umsetzung von KI-Vorhaben
- Häufige Fehler und Fallstricke
- Lessons Learned aus gescheiterten Projekten
- Präventive Maßnahmen
Leitfaden für die Umsetzung von KI mit begrenzten Ressourcen
- Strategien zur Implementierung von KI mit begrenztem Budget
- Priorisierung und Planung
- Tools und Ressourcen für KMUs
Trends und Ausblick
- Aktuelle Trends in der KI für KMUs
- Zukunftsperspektiven und Innovationen
- Abschlussdiskussion und Feedbackrunde
Nutzen
Mehr erfahren
WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A33/40401701/30092026-1 - 30.09.2026
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A52/40402001/30092026-1 - 30.09.2026
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A33/40401501/01102026-1 - 01.10.2026
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks
Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Grenzwertgeber
Antiheberventile
Stilllegung
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A35/30251106/01102026-1 - 01.10.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik
Organisationsmöglichkeiten im Betrieb
Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person
Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Fahrlässigkeiten und Haftung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.
Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.
Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.
Zielgruppe
Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung - EX/A35/30302101/01102026-1 - 01.10.2026
Errichten und Betreiben nach den aktuellen Regelwerken
Inhalt
Rechtliche und technische Grundlagen
- Allgemeines
- Anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutz
Lichttechnik
- Arten des Sehens (Tag- und Nachtsehen, Adaptation)
- Lichttechnische Parameter (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Lichtstärke, Leuchtdichte)
- Flimmern und andere Effekte
- Berechnung der Beleuchtungsstärke
Lichttechnische Anforderungen
- Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnungen
- Rettungszeichen
- Ausleuchtung
- Antipanikbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- Messung der Sicherheitsbeleuchtung
- Anforderungen gemäß VDE 0108-100 und Baurecht
- Stromversorgungssysteme
- Überwachung der Stromversorgung
- Installation von Anlagen und Batterien
- Anforderungen an Batterieräume
Leuchten
- Arten von Notleuchten
- Kennzeichnung der Leuchten
- Auswahl der Leuchten
- EMV bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Prüfungen
- Prüfintervalle
- Prüfbuch
- Prüfeinrichtungen
Nutzen
In unserem Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erfahren Sie, welche Normen, Vorschriften und Grundlagen im Bereich der Beleuchtungstechnik wichtig sind. Besteht durch einen Ausfall der Beleuchtung eine Gefahr für die Menschen, so ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und natürlich auch Arbeitsstätten.
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss, ob für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen bestehen. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit einer Gefährdung zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notbeleuchtung zu installieren. In öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie Verkaufsstätten halten sich vermehrt nicht ortskundige Menschen auf. Hier ist eine intakte Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.
Nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung besitzen Sie die Kompetenz, entsprechende Leuchten auszuwählen, Bereiche zu kennzeichnen und die Beleuchtung zu prüfen.
Zielgruppe
Für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung zuständige Mitarbeiter aus Betrieben, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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