TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A40/50101101/07042026-1 - 07.04.2026
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Inhalt
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Sozialgesetzbuch - SGB
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
DGUV V2
Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Psychische Gefährdungsfaktoren
Biostoffverordnung - BioStoffV
Arbeitszeitgesetz - ArbZG
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
Ladenschlussgesetz - LadSchlG
Mutterschutzgesetz - MuSchG
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Chemikaliengesetz - ChemG
Technische Regeln - Übersicht
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.
Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und -Auditor.
Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an Teil 2 statt. Zur Teilnahme "
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Verantwortliche technische Führungskraft - EX/A38/50201801/07042026-1 - 07.04.2026
Relevante Gesetze und Rechtsnormen für VTFK
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht
Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
-Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften
Verantwortung und Haftung:
- Pflichten der Arbeitgeber
- Pflichtenübertragung
- Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter)
- Pflichtenverstöße
- Strafrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung
- Arbeitsrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Möglichkeit der Versicherung
Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln
Erforderliche Dokumentation
Nutzen
In unserem Seminar für verantwortliche technische Führungskräfte (VTFK) zeigen wir Ihnen die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Rechtsnormen auf. Ganz gleich, ob Sie neu als technische Führungskraft einsteigen oder Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen: Als VTFK ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Gesetze und Vorschriften kennen und sicherstellen, dass Ihr Team diese einhält.
In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre vielfältigen Aufgaben als technische Führungskraft sowie praktische Tipps und Tricks, wie Sie diesen erfolgreich nachkommen. Sie erfahren, wie Sie diese Verantwortung wahrnehmen können, sodass sich ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg einstellt.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
Sie setzen unter anderem die Schwerpunkte bei den Themen EU- und nationales Recht, z. B. EU-Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Verantwortungs- und Haftungsmöglichkeiten. Themen wie die Gefährdungsbeurteilung, Fremdfirmenkoordination und die sachgerechte Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln runden das technische Führungskräfte-Seminar ab.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Während der Schulung haben Sie ausreichend Zeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit diesem Seminar Ihre Fortbildungspflicht. Als technische Führungskraft weisen Sie mit unserer Teilnahmebescheinigung nach, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Gesetzte und Verordnungen sind.
Zielgruppe
Verantwortliche der Geschäfts-/Unternehmensleitung, technisches und weiteres Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sonstige interessierte Personen.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Das Seminar kann als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit angesehen werden. Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte, jedoch sind auch Führungskräfte aus anderen Bereichen gern gesehen. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/07042026-1 - 07.04.2026
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung Dokumentation
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.
Zielgruppe
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.
Voraussetzungen
Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1586 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
301.34 EUR
Bruttopreis
1887.34 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/07042026-1 - 07.04.2026
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.
Zielgruppe
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.
Voraussetzungen
Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1586 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
301.34 EUR
Bruttopreis
1887.34 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A42/30301301/07042026-1 - 07.04.2026
Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV
Inhalt
Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen
Brandschutz
Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen
Auswertung von Unfällen und Havarien
Schutztechnik
Funktion und Aufbau von Schaltanlagen
Netzformen und Schaltzeichen
Fehlerarten und ihre Auswirkungen
Die fünf Sicherheitsregeln
Betreiben elektrischer Anlagen
Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.
Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.
Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.
Zielgruppe
Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften
Voraussetzungen
Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.
In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/07042026-1 - 07.04.2026
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,
Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess
Nutzen
Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A35/30201101/07042026-1 - 07.04.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724
Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen
Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen
Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Voraussetzungen
Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Security Incident Manager (TÜV) - EX/A35/10201291/07042026-1 - 07.04.2026
ISO 27035, ISO 27001 und ISO 22301 - Information Security Incident Management und der Security-Incident-Response-Prozess
Inhalt
Motivation und Grundlagen
- Beispiele von Sicherheitsvorfällen und Angriffsvektoren
- Typische Herausforderungen
- Grundbegriffe bei der Security Incident Response
- Übliche Betriebsformen
Anforderungen, Checklisten, Standards und rechtliche bzw. regulatorische Grundlagen
- ISMS-Standards (ISO 27001, ISO 27002, ISO 27035)
- BSI-Grundschutz (Grundschutzkompendium, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, IT-Forensik)
- Sonstige Normen und Standards (NIST Cybersecurity Framework, GTAG, VdS, MaRisk, TiSaX)
- Cyber Resilience Act (CRA), EU-Richtlinie NIS-2, Sicherheitsgesetze, KRITIS
- Möglichkeiten der Personenzertifizierung (ISO 27035 Lead Incident Manager)
Management von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des ISOs/CISOs/IT-Managers
- Sinnvolle Pläne, Taktiken und Richtlinien
- Schnellstart am Beginn einer ISO- bzw. CISO-Tätigkeit
- Ausarbeitung eines Security-Incident-Response-Prozesses
- Vorbereitung und Unterstützung durch die Geschäftsführung
- Führungsaufgaben und Teambildung
- Koordinationsaufgaben rund um den Kompetenzaufbau
- Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen
- Rechtliche Betrachtung von Sicherheitsvorfällen
- Umgang mit Anzeigen und Ermittlungsbehörden
- Ergänzung des Berichtswesens um geeignete Kennzahlen
- Prüfungsaspekte, Kontrollmöglichkeiten und Auditierung
Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des IT-Betriebs und der Technik
- Kompetenzen und Fähigkeiten
- Planung und proaktive Maßnahmen
- Durchführung der Incident Response und reaktives Arbeiten
- Soziales Verhalten und Zusammenarbeit
- Übungen und Tests
- Nachschau und Verbesserungen nach einem Sicherheitsvorfall
- Operative Berichterstellung zum Sicherheitsvorfall
Mitwirken bei einem Sicherheitsvorfall von Externen und weiteren Fachbereichen
- Übersicht über übliche Dienstleistungen von Externen
- Vorbereitungsarbeiten für den Ernstfall
- Einbindung der eigenen Fachbereiche (außerhalb der IT und der Informationssicherheit)
- Zusammenarbeit und typische Konflikte
- Übungen und Tests
- Vertragsgestaltungen mit Externen
Exkurs
- Ausgelagerte Lösungen (CERT, SOC und SIEM)
- Cloud-Überwachung und Security Incident Response in der Cloud
- Forensisches Basiswissen und Erste Hilfe (forensische Duplikation, digitale Spuren, Tools)
Nutzen
Die Anzahl der Cyberangriffe auf Unternehmen wächst in den letzten Jahren stetig an. Sie treten in den vielfältigsten Varianten in der Praxis auf. In jedem Fall müssen die betroffenen Unternehmen fähig sein, sich von diesen Angriffen wieder zu befreien. Nicht zuletzt durch die NIS-2-Richtlinie gewinnt Incident Management/ Vorfallmanagement an Bedeutung.
Zuständig sind Security Incident Manager und Managerinnen, auch genannt Incident Response Manager und Managerinnen oder auch Vorfallmanager und -managerinnen. Diese erhalten in unserem dreitägigen Seminar zum Security Incident Manager (TÜV) Grundlagen an die Hand, um Schäden durch Cyberangriffe abzuwenden.
Neben den oft erwähnten Ransomware-Attacken, der Übernahme von Verzeichnisdiensten wie das Active Directory oder Datendiebstahl von ganzen (Kronjuwelen-)Datenbanken gibt es vielfältige leichte und schwere Angriffe, die unterschiedliche Motive im Blick haben:
- Betrug,
- Einblick in Betriebsgeheimnisse,
- Veränderung von Daten,
- Störung der Verfügbarkeit oder
- Fremdnutzen der unternehmerischen Plattformen für andere Zwecke.
Der ISO-Standard 27001 und deren nachgeordnete Normen geben hier einen ersten guten Leitfaden für etwaige Vorbereitungsarbeiten, die die Unternehmensführung und damit beauftragte Informationssicherheitsbeauftragte leisten sollen. Allein die Anzahl der Controls in der alten Norm ISO 27001 (sieben Controls) und nac
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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A52/50201201/07042026-1 - 07.04.2026
Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Inhalt
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz
Ziele der Betriebssicherheitsverordnung
Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)
Änderungen in der Gefahrstoffverordnung
Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten
Umsetzung der Verordnung in der Praxis
Nutzen
Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.
Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.
Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.
Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.
Zielgruppe
Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A37/30351401/07042026-1 - 07.04.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - EX/A35/10301301/07042026-1 - 07.04.2026
Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten
Inhalt
Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?
Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?
Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?
Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen
Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente
Beispiele aus der Praxis
Nutzen
Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.
Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.
Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A38/50301101/07042026-1 - 07.04.2026
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Inhalt
EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen
Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)
Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. Sie erlernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.
In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.
Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Ausbildung.
Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1490 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
283.1 EUR
Bruttopreis
1773.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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