TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A35/30151106/02122026-1 - 02.12.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und § 13 ChemBiozidDV - EX/A45/50302006/02122026-1 - 02.12.2026

1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln


Inhalt

Auffrischung der Grundkenntnisse im Chemikalienrecht

Änderungen im europäischen und deutschen Chemikalienrecht

Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP

Sicherheitsdatenblätter

Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)

Verbote des Inverkehrbringens

Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen

Anforderungen an die Abgabe

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Praxis und Diskussion

Nutzen

Sie benötigen eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung? Dann besuchen Sie unser 1-tägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Unsere Fortbildung ist speziell für sachkundige Personen konzipiert, die Chemikalien inklusive Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial nach Anlage 2 ChemVerbotsV in Verkehr bringen. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die ChemVerbotsV von sachkundigen Personen spätestens nach 6 Jahren die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Unser Auffrischungsseminar vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.

Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer unseres Seminars befassen Sie sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in Anlage 2 der aktuellen ChemVerbotsV gelistet sind. Zudem frischen Sie Ihre Kenntnisse die mit ihrer Verwendung einhergehenden Gefahren sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf.

Der theoretische Teil des Seminars wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Diskussionen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.

Die TÜV NORD Akademie ist durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg als Fortbildungseinrichtung bundesweit anerkannt. Mit dem Besuch unseres Seminars zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verlängern Sie sowohl Ihre eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde

Zielgruppe

Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, welche alle sechs Jahre an einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der eingeschränkten oder umfassenden Sachkunde teilnehmen müssen, Mitarbeitende, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen und gemäß § 13 der ChemBiozidDV die Teilnahme an einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV inkl. Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel nachweisen müssen, um als sachkundige Person bestellt zu werden, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs

Voraussetzungen

Bestehende Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV, um ab dem 01.01.2025 abgaberegulierte Biozid-Produkte weiterhin zu vertreiben.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Notfallübungen in Störfallanlagen - Fortbildung - EX/A36/40251601/02122026-1 - 02.12.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Vorstellung der gesetzlichen Grundlagen

Grundsätze der Notfallübungsplanung
- Konzept für die Notfallbewältigung
- Zielsetzung
- Projektplanung

Grundlagenermittlung zur Anlegung realistischer Übungen im Sinne der Überprüfung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen

Herausarbeitung individueller Gefahrenpotenziale im eigenen Betrieb und deren mögliche Auswirkung im Störfall

Möglichkeiten zur realistischen Darstellung von Übungsszenarien

Möglichkeiten und Methoden zur Übungsbeobachtung und Auswertung von Ergebnissen

Durchführung realistischer Übungen

Auswertung der Übungsbeobachtungen bzw. Ergebnisse

Gruppenarbeiten

Nutzen

Notfallübungen in Störfallanlagen: In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu Notfallübungen in Betrieben. Unsere Referenten erläutern Ihnen darüber hinaus alle relevanten Punkte zur Katastrophenschutzplanung anhand des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes.

Innovative Lehrmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Beispiele aus der Praxis zeigen auf, wie Sie effektiv Notfallübungen planen und durchführen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern fördert den Lernprozess und erleichtert ebenfalls die praktische Umsetzung. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - EX/A34/30101506/02122026-1 - 02.12.2026

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte

Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern

Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Nutzen

In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.

Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Grundlagen Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 - EX/A52/40151301/02122026-1 - 02.12.2026

Basiswissen für ein Energiemanagementsystem


Inhalt

Ziele und Nutzen eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems
- Definition und Erfüllung rechtlicher Anforderungen
- Steuerliche Vorteile (§ 63 ff. EEG, § 9 und § 10 StromStG, § 55 EnergieStG)

Integration eines Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme
- Normenvergleich ISO 14001/ISO 50001

Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Grundlegende Analyse des Kontextes der Organisation
- Interessierte Parteien und deren berechtigtes Interesse identifizieren und bewerten
- Die Rolle der Führung sowie Einbindung der Anforderungen der ISO 50001 in die Organisationsstruktur
- Risikobasiertes Denken im Unternehmen etablieren- Gefahren beherrschen und Chancen nutzen
- Energetische Bewertung - SEUs identifizieren und gezielt analysieren (inklusive Ansätzen zur Steigerung der Energieeffizienz)
- Geeignete Ziele und Maßnahmen ableiten
- Aussagekräftige, normierte Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen
- Ganzheitliche Planung der energiebezogenen Datensammlung
- Richtiger Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen und Bewusstsein aufbauen
- Geeignete interne und externe Kommunikation entwickeln
- Effizienter Betrieb von Energiemanagementsystemen
- Kennzahlen, interne Audits und Managementreviews als wertvolle Werkzeuge kennen und nutzen lernen

Nutzen

Energiekosten senken, Einsparpotenziale erkennen und die ISO 50001 effektiv und effizient im Unternehmen durchsetzen: Dies sind die wichtigsten Aspekte für nachhaltiges Energiemonitoring. Der Standard DIN EN ISO 50001 bietet einen systematischen Ansatz für die optimale Umsetzung eines Energiemanagementsystems (EnMS). Anhand konkreter Projektbeispiele stellen wir Ihnen in unserer Weiterbildung effiziente Maßnahmen zur Einsparung der anfallenden Energiekosten vor.

In unserer Schulung lernen Sie die Grundlagen für das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 kennen. Unter Berücksichtigung der Vorteile werden Ziele und Nutzen des Energiemanagements definiert. Darüber hinaus lernen Sie die Methoden und den Aufbau eines erfolgreichen Energiemanagementystems kennen und lernen, diese anzuwenden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Möglichkeiten zur Senkung von Energiekosten. Hierbei spielen der Bereich Kennzahlen, Energiemonitoring, Datenauswertung und Berichterstellung eine wesentliche Rolle.

Mit der Teilnahme am Lehrgang Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 legen Sie die Grundlagen für die erfolgreiche Umsetzung eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems in Ihrem Unternehmen. Denn mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 können Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz steigern.

Sie lernen, was die Norm fordert und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Technische Leiter und Produktionsleiter, Facility-Manager sowie Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte. Auch Projektingenieure und Planer, die sich über Einsparpotenziale durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und dessen Anforderungen informieren möchten, sind angesprochen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Deeskalationstraining I - Basisseminar - EX/A81/10358101/02122026-1 - 02.12.2026

Professioneller Umgang mit Stress und Konflikten


Inhalt

Grundlagen der Kommunikation

Gesprächsführung in schwierigen Situationen

Selbstschutzstrategien

Grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen

Stressbewältigung

Verhaltensgrundlagen zur Deeskalation bei Auseinandersetzungen Dritter und in Nothilfesituationen

Nutzen

Gewalt kann situativ sein, geplant sein oder sich gruppendynamisch entwickeln. Betroffene reagieren oft mit Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit gewaltbereiten Menschen. Der professionelle Umgang mit Gewaltsituationen ist wichtig; sind Sie es doch, die aufgrund Ihres Berufes in Auseinandersetzungen verwickelt werden oder Konflikte schlichten müssen. Um Gewalteskalationen zu verhindern, sind Strategien der Deeskalation und der gewaltfreien Konfliktklärung gefragt.
Besonders viel Wert legen wir auf einen hohen Praxisanteil. In den praktischen Übungen werden gewalttätige Erlebnisse analysiert, Deeskalationsmöglichkeiten sowie Selbstschutz -und verteidigungsstrategien entwickelt und trainiert.
Ziel dieser Grundlagenqualifizierung ist es, einen professionellen Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt zu erlernen, im eigenen Arbeitsumfeld weiterzuvermitteln, deeskalierendes Handeln und Denken zu etablieren sowie Gewaltprävention zu betreiben. Für eine Vertiefung von speziellen Themen empfehlen wir im Anschluss unser 1-tägiges Praxisseminar.

Zielgruppe

Multiplikatoren, Angestellte, Beamte und Führungskräfte aller Berufsgruppen und Branchen (z. B. medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, öffentlicher Dienst) sowie Betroffene und Interessierte

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

649 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.31 EUR

Bruttopreis

772.31 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A38/40401301/02122026-1 - 02.12.2026


Inhalt

Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen

Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)

Asphalt

Fugenabdichtungen

Beschichtungen

Kunststoffbahnen/-platten


Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.

Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A38/40402001/02122026-1 - 02.12.2026

Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)

Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS

Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779

Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780

Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786

Nutzen

Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.

Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Möglichst Grundwissen zur AwSV

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - EX/A31/20401602/02122026-1 - 02.12.2026

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Anforderungen ISO 9001, IATF 16949 und Kunden

VDA-Band Produktintegrität (PSCR)

Verantwortung und Qualifikation

Produktlebenszyklus und Produktbeobachtung

PI-Prozess

Kommunikation

RAPEX Gefährdungsbeurteilung und RAPEX Risikobewertung

RISIKO Bewertung nach ISO 31000

QM-Methoden

Besondere Merkmale

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität (PI) die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- RAPEX Methode
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und der eintätigen branchenspezifischen Schulung.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A41/60151206/02122026-1 - 02.12.2026


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk

Regalprüfung
- Bauteile

Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle

Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten

Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen

Nutzen

Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.

Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen

Voraussetzungen

Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Seminar: Datenschutz und DSGVO - Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - EX/A52/10151601/02122026-1 - 02.12.2026

Die Anforderungen nach der DSGVO


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Dokumentations-/Nachweispflicht zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht
- Verarbeitungsübersichten (Inhalte, Ausnahmen)

Europäische KI-Gesetzgebung: AI-Act
- Aktuelles, Tipps und Prüfschemas zu KI

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Prozess und Durchführung
- Gefährdungsanalyse
- Risikobewertung

Verantwortlichkeiten
- Der Verantwortliche
- Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Der Auftragsverarbeiter

Sanktionen - Folgen fehlender Verzeichnisse und DSFA

Konsultation der Aufsichtsbehörde und deren Aufgabe

Hilfsmittel, Checklisten und Tools

Nutzen

Viele Unternehmen und Organisationen sind sich nach wie vor unsicher, in welchen Situationen sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen müssen und wie sie diese praxisfreundlich dokumentieren sollten. Ebenso ist in vielen Betrieben unklar, welche Personen für diese Aufgaben verantwortlich sind und welche Informationen in den Verarbeitungsverzeichnissen enthalten sein müssen.

Im Seminar Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung zeigen wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Dokumentationen als Teil Ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5. Abs. 2 DSGVO, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, in Ihrem Unternehmen erfolgreich nachkommen. Wir vermitteln Ihnen praxisnah, wie Sie Datenschutzrisiken erkennen, bewerten und minimieren.

In diesem Seminar geben wir Ihnen sämtliche rechtliche Grundlagen des Datenschutzes zum Thema Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an die Hand. Auf konkrete Herausforderungen sowie die Europäische KI-Gesetzgebung (AI-Act) gehen wir ein und zeigen Ihnen Praxisbeispiele.

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen zudem die erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Rechenschaftspflicht und verdeutlichen Ihnen, wie Sie Verarbeitungsverzeichnisse erfolgreich und vor allem sicher gestalten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Vereinen sowie Geschäftsführungen und deren interne Verantwortliche in Unternehmen und Betrieben aller Branchen sowie Vereinen, die sich im Sinne der DSGVO weiterbilden möchten.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus den Bereichen des Datenschutzrechts, der Datenschutzorganisation sowie der modernen Informationstechnik und Datensicherheit, die z. B. im Seminar Datenschutzbeauftragter (TÜV®)" erworben werden können.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Mehr erfahren

Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A37/30401801/02122026-1 - 02.12.2026

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

08:30 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren