TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

WHG-Grundkurs - EX/A34/40401101/23112026-1 - 23.11.2026


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - EX/A32/30251306/23112026-1 - 23.11.2026

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1


Inhalt

Gesetzliche Neuerungen

Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Auslegung und Kommentar der Regelungen

Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)

Sicherheitsbelehrung

Diskussion praktischer Problemfälle

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B - EX/A52/30353001/23112026-1 - 23.11.2026

Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung


Inhalt

Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen

Maßgebende Vorschriften und Technische Regeln für das Betreiben von Trinkwasser-Installationen

TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen

DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4

Relevante DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

Die Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken wie Legionellenbefall zu vermeiden.
In unserer Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B vermitteln wir Ihnen fundierte Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen und technischen Regelwerke, die für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen relevant sind.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern praxisnah die Bedeutung der Hygiene bei der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Problembereiche erkennen und vorbeugende Maßnahmen umsetzen können. Die Trinkwasserhygiene-Schulung umfasst auch die rechtlichen Grundlagen, darunter die Trinkwasserverordnung, relevante DIN-Normen sowie DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien. Besonderes Augenmerk legen wir auf Messverfahren und Überwachungsmethoden, die die hygienische Sicherheit von Trinkwasser-Installationen gewährleisten.

Unsere Hygieneschulungen werden nach den Anforderungen der VDI 6023 Blatt 1 durchgeführt und schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde), der Sie berechtigt, Wartungen und Instandsetzungen von Trinkwasseranlagen gemäß VDI 6023 Kategorie B durchzuführen.

Zielgruppe

Die Hygieneschulung Kategorie B (1 Tag) ist für Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß TrinkwV betreiben, ausführend errichten, warten oder instand halten. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden. Neben der notwendigen beruflichen Qualifikation aus dem Bereich der Sanitärtechnik ist eine erfolgreich bestandene Prüfung am Ende des Seminars Voraussetzung für die Erlangung der VDI-Urkunde.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck der VDI/VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.

Abschluss

VDI-Urkunde;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/23112026-1 - 23.11.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/23112026-1 - 23.11.2026


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Gefahrgutschulung IATA DGR / ICAO T.I - NOM A für Versender - EX/A44/60310202/17112026-1 - 23.11.2026

Gefährliche Güter rechtssicher im Luftverkehr versenden


Inhalt

- Verstehen der Gefahrgut-Grundlagen

- Klassifizierung gefährlicher Güter

- Vorbereitung einer Sendung mit gefährlichen Gütern

- Notfallmaßnahmen und Meldeverfahren

- Identifizierung gefährlicher Güter

- Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation und Unterzeichnung der Versendererklärung

- Sonderbestimmungen

- Verpackungsanforderungen bestimmen

- Markierungen und Kennzeichnungen anbringen

Nutzen

Der Versenderkurs (Nomenklatur A) richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die administrative Aufgaben wahrnehmen, Shipper's Declarations ausstellen oder den Gefahrgutprozess überwachen bzw. verantworten.

In unserer Gefahrgutschulung für den Luftverkehr erfahren Sie von unserem Referenten Niclas Lahmer, wie Sie gefährliche Güter im Luftverkehr gemäß der aktuellen Gesetzgebung und im Rahmen der IATA DGR/ICAO T.I Richtlinien sicher versenden.

Gemäß den aktuellen Gefahrgutvorschriften sind Versender (NOM A) von Gefahrgut im Luftverkehr dazu verpflichtet, alle 24 Monate einen vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Kurs zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Unsere Schulung bestätigt Ihnen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben haben.

Die Schulungsinhalte bereiten wir nach dem CBTA-Modell auf. Sie basieren auf einem zuvor durchgeführten Teilnehmer-Assessment. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Schulungsinhalte optimal auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Zielgruppe

Sachbearbeitung Versand / Logistik, Abteilungsleitung Versand / Logistik, Teamleitung Versand / Logistik, Mitarbeiter der Administration im Bereich Versand / Logistik

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Ein Assessment gemäß CBTA vor Kursbeginn durch den Refernten der TÜV NORD Akademie. Transportieren Sie Radioaktive Stoffe der Klasse 7 im Luftverkehr? Dann befähigt Sie das Zusatzmodul Radioaktive Stoffe dafür. Die Anmeldung für das Zusatzmodul ist nur wirksam, wenn Sie diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/23112026-1 - 23.11.2026

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. ? Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

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Sicherheitskonzept gemäß §43 MVStättVO erstellen - EX/A30/30551601/23112026-1 - 23.11.2026

Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung


Inhalt

Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und Regeln
Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
Unterweisungen zur Veranstaltung
Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
Kontrolle und Aufsicht
Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters

Nutzen

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern:

- Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
- Grundlagen einer Risikobewertung
- Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum


Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/24112026-1 - 24.11.2026

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

16.15 EUR

Bruttopreis

101.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A45/60102101/24112026-1 - 24.11.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A37/40301206/24112026-1 - 24.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/24112026-1 - 24.11.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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