TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A45/10251105/20112026-1 - 20.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:15 - 16:45

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Motorsäge - Selbstwerber ?Liegendes Holz? - EX/A81/50208721/20112026-1 - 20.11.2026


Inhalt

- Technische Grundlagen
- Sicherheit und PSA
- Wartung und Pflege
- effiziente Nutzung
- Schneidtechniken
- Praktische Anwendung

Nutzen

Der Kurs vermittelt Ihnen notwendiges Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten und zu pflegen. Sie lernen, wie Sie die elementaren Sicherheitseinrichtungen überprüfen und in Standhalten, um ein sicheres Arbeiten mit der Motorsäge zu gewährleisten. Darüber hinaus steigern Sie Ihre Effizienz, indem Sie die richtigen Techniken und Methoden für den Einsatz der Motorsäge erlernen.

Zielgruppe

Privatwaldbesitzer, Kleinwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Hobby-Holzarbeiter, Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer, Naturliebhaber und Personen mit Interesse an der Forstwirtschaft.

Voraussetzungen

Die Teilnehmer sollten körperlich fit und geistig aufmerksam sein, um die Motorsäge sicher und effektiv zu bedienen.

Zeit

17:00 - 15:15

Max. Teilnehmerzahl

8; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengrößer nicht mehr als 8 Personen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

206.96 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.3224 EUR

Bruttopreis

246.2824 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A52/40401506/20112026-1 - 20.11.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben


Inhalt

TRwS 791 Juli 2022 und Aktuelles zum GEG
Reinigung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen
Aufbau- und Funktionsweisen von Heizölverbraucheranlagen
Mängel und Schäden an Heizölverbraucheranlagen
Wartung einer Heizölverbraucheranlage
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten
Grenzwertgeber/-ketten

Nutzen

Im Umfeld der wasserrechtlichen Anforderungen der TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen ist es unerlässlich, stets auf dem aktuellen Stand der Technik und der Vorschriften zu sein. Die TÜV NORD Akademie lädt Sie zu einer Fachfortbildung ein, die alle relevanten Themen in diesem Bereich abdeckt.
Dieses Webinar bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften nach TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen einen fundierten und praxisnahen Überblick über Lageranlagen, Rohrleitungen sowie zugehörige Einrichtungen wie Leckanzeigegeräte, Grenzwertgeber und Antiheberventile. Weitere Themen wie Reinigung, Stilllegung, Aufbau und Funktionsweise von Heizölverbraucheranlagen, häufige Störungen und deren Behebung sowie Besonderheiten bei der Aufstellung in Überschwemmungsgebieten runden das Seminar ab.
Neben den technischen Details lernen Sie die Vorschriften, Prozesse, Zusammenhänge und Abläufe kennen, die im Zusammenhang mit Heizölverbraucheranlagen relevant sind. Darüber hinaus erwerben Sie vertiefte Kenntnisse über mögliche Schadensursachen bei Heizölaustritten und erfahren, wie Sie diese vermeiden bzw. beheben.
Die Veranstaltung richtet sich speziell an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen durchführen. Sie ist auch für Betreiber, Planer solcher Anlagen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden relevant. Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Vorkenntnisse, wie sie im WHG-Grundlehrgang vermittelt werden, sind jedoch empfehlenswert und können Ihren Lernerfolg erheblich steigern.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar bringen Sie Ihre Sachkunde gemäß § 63 AwSV auf den neuesten Stand. Damit erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die Verlängerung Ihrer Fachbetriebszertifizierung.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen. Melden Sie sich jetzt zu unserem Webinar an und profitieren Sie von der kompakten und praxisnahen Weiterbildung der TÜV NORD Akademie.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Mit der Teilnahme an diesem Seminar aktualisieren Sie Ihre Sachkunde nach § 63 AwSV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/20112026-1 - 20.11.2026

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Zeit

08:45 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Umweltmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/40101205/20112026-1 - 20.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben und eine Aufgabe zur Dokumentenprüfung gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert 35 Minuten.
- Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.

Erfolgskriterium:
- Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte pro Aufgabe erreicht werden.
- Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) und Umweltmanagement-Auditor (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Die aktuelle ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände - EX/A52/30152701/20112026-1 - 20.11.2026

ASR A 2.2 Schulung für die praktische Umsetzung


Inhalt

Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
Anforderungen der TRGS 400/800
Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2
Brandschutz aus Sicht der Versicherung
Praktische Übungen anhand eines Beispiels
Checklisten für die praktische Anwendung

Nutzen

In der heutigen Arbeitswelt ist es unerlässlich, dass Ihr Unternehmen bestens gegen Brandgefahren gerüstet
ist. Der Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation beginnt mit der genauen Identifizierung von
branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen. Genau hier setzt unsere ASR A 2.2-Schulung an
und unterstützt Sie praxisnah bei der Umsetzung der ?neuen? Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 2.2.
In unserer ASR-Schulung geben Ihnen unsere Referentinnen und Referenten einen tiefgreifenden Einblick in
die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sodass Sie ein fundiertes Verständnis für die
notwendigen rechtlichen Anforderungen erlangen. Besonderen Wert legen wir darauf, Ihnen den Aufbau und
die Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 umfassend und verständlich zu vermitteln.
Darüber hinaus machen wir Sie mit den spezifischen Anforderungen der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) 400/800 vertraut und zeigen Ihnen, wie Sie diese praxisgerecht in Ihrem Betrieb
umsetzen können. Diese bieten Ihnen zusätzliche Lösungen und Alternativen, die auf Ihre spezifischen
Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Zudem lernen Sie die Neuerungen der ASR A 2.2 kennen. Dazu gehören die präzisierten Anforderungen an
die Grundausstattung mit Feuerlöschern sowie die organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Rolle
des bzw. der Brandschutzbeauftragten. Anhand praktischer Übungen lernen Sie, Arbeitsstätten so
einzurichten bzw. mit Feuerlöscheinrichtungen auszustatten, dass Brandschutzhelferinnen und -helfer
schnell und zielgerichtet handeln und Brände löschen können.
Machen Sie den nächsten Schritt, um Ihre Arbeitsstätte sicherer zu gestalten und gleichzeitig die
gesetzlichen Anforderungen gemäß ASR A 2.2 zu erfüllen.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z. B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planungsingenieure

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A52/30351401/20112026-1 - 20.11.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Seminar: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - EX/A44/40202001/20112026-1 - 20.11.2026

Aktuelles Gebäudeenergiegesetz verstehen - Anforderungen, Pflichten und Energieausweis für Industrie und Gewerbe


Inhalt

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)

- Inkrafttreten / Umsetzung / rechtliche Einordnung / allgemeine Inhalte - Unterschiede zur bisherigen EnEV und zum EEWärmeG

- Anforderungen an zu errichtende Gebäude

- Jahresprimärenergiebedarf/Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)

- Überblick Berechnungsgrundlagen und -verfahren

- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung

- Anforderungen an bestehende Gebäude

- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in bestehenden, öffentlichen Gebäuden

- Anforderungen an die technische Ausrüstung von Gebäuden/Betreiberpflichten

- Energieausweise und Förderung

- Vollzug und Umsetzung, Ausblick auf die Auswirkungen

- Schwerpunkt des Webinars sind die Grundlagen und die Betreiberpflichten.

Nutzen

Im Seminar zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhalten Sie einen fundierten Einblick in die geltenden gesetzlichen Anforderungen für Nichtwohngebäude im industriellen, gewerblichen und öffentlichen Bereich sowie öffentliche Liegenschaften. Sie lernen die wesentlichen Neuerungen kennen, die sich aus dem aktuellen GEG sowie den mitgeltenden Normen ergeben. Mit dieser Schulung geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich im fachlichen Austausch mit unseren Dozentinnen und Dozenten sowie weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Entwicklung des GEG und dessen Auswirkung in der Praxis zu informieren.

Die Schulung zeigt praxisnah, wie Sie die Vorschriften auf Neubauten und Bestandsgebäude anwenden und welche Betreiberpflichten und Anforderungen an die technische Ausrüstung, insbesondere im Bereich Heizung, Kühlung und Energieeffizienz, gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Energieausweis: Welche Angaben sind verpflichtend? Welche Kriterien gelten aktuell? Abschließend werfen Sie einen Blick auf Fördermöglichkeiten und erhalten eine praxisnahe Einschätzung der Auswirkungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes auf Ihr Unternehmen.

Hinweis: Diese GEG-Schulung, die auch als Webinar verfügbar ist, richtet sich nicht an Architektinnen und Architekten, die eine Qualifikation zur Erstellung von Energieausweisen benötigen.

Zielgruppe

Verantwortliche für den Betrieb von Gebäuden in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeitende aus Planungs- und Dienstleistungsunternehmen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

18; Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt EnEG, EnEV und EEWärmeG - was bedeutet das konkret?
Das Seminar bezieht sich auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und behandelt wesentliche Neuerungen aus den bereits veröffentlichten mitgeltenden Normen . Schwerpunkt des Seminars zum Thema Gebäudeenergiegesetz ist die praxisnahe Anwendung in Industrie und Gewerbe. Zusätzlich werfen Sie einen Blick auf Fördermöglichkeiten, Energieausweise und die Auswirkungen des aktuellen Gesetzes. Profitieren Sie vom direkten Austausch mit Fachleuten - praxisnah und verständlich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/23112026-1 - 23.11.2026

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

16.15 EUR

Bruttopreis

101.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle - EX/A30/60152052/23112026-1 - 23.11.2026

Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht


Inhalt

? Ziele und Mittel der Exportkontrolle

? Embargos und weitere Verbote

? Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten

? Arten der Ausfuhrgenehmigung

? Antragsverfahren beim BAFA

? Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr

? Zugelassener Ausführer werden und bleiben

? Außenwirtschaftsprüfung

? Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte

Nutzen

In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.

In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.

Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:

- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.

In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: ?Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?? Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.

Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.


Zielgruppe

Exportmitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Ausfuhrverantwortliche, Compliance- Beauftragte, Geschäftsführer, Vorstände, Universitätspräsidenten sowie Professoren von Universitäten und Fachhochschulen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

880 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

167.2 EUR

Bruttopreis

1047.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A52/40301306/23112026-1 - 23.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A37/60102001/23112026-1 - 23.11.2026

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

16;

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Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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