TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/13032026-1 - 13.03.2026
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Zeit
08:30 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Brandabschottung - Pflichten und Dokumentation - EX/A38/30154501/13032026-1 - 13.03.2026
Sachkundevermittlung nach § 2 (7) BetrSichV und TRBS 1203
Inhalt
Grundlagen der Abschottung
Rechtliche Grundlagen
DIN EN und VDS
Definition raumabschließende Wände/Brandwände
Pflichten der Errichterfirma/Kennzeichnung/Dokumentation
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Sonderlösungen
Verschiedene Abschottungssysteme
Befähigung zur Prüfung der Schottungen
Prüfungen der Systeme mit Dokumentation und Fehlermanagement
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine ?Befähigte Person? gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.
Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.
Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.
Zielgruppe
? Brandschutzbeauftragte und Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
? Sicherheits-/Brandschutzingenieure
? Fachunternehmen der Elektro- und Informationstechnologie
? Gewerke die an raumabschließenden Wänden und Brandwänden arbeiten
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A52/40301601/13032026-1 - 13.03.2026
ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen
Inhalt
Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?
Nutzen
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.
Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.
In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.
Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.
Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.
Zielgruppe
- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz - EX/A52/10201328/13032026-1 - 13.03.2026
Scoping und Modellierung - Best Practice
Inhalt
BSI IT-Grundschutz Rahmenbedingungen
Definition des Geltungsbereichs (Scope)
Vorgehensweisen in der Praxis
Identifizieren von Zielobjekten
Modellierung von Bausteinen
Anwendung der Umsetzungshinweise
Übung und Auswertung
Nutzen
Das richtige Anwenden des IT-Grundschutzes und die Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes sind komplexe Vorgänge. Sie erfordern eine systematische und strukturierte Vorgehensweise. Bereits bei der Festlegung des Geltungsbereiches müssen zu Beginn sicherheitsrelevante Anforderungen identifiziert und definiert werden, die einen großen Einfluss auf das Unternehmen nehmen können.
Ein Sicherheitskonzept zu erstellen erfordert Fachkenntnisse, die grundlegend in diesem Webinar von unserer Referentin erläutert werden. Wird während der Sicherheitskonzeption festgestellt, dass schützenswerte Assets oder wichtige Schnittstellen nicht einbezogen wurden, kann die nachträgliche Justierung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und einen großen Aufwand darstellen.
?Es muss sichergestellt werden, dass bei der Planung und Festlegung des Geltungsbereiches eines Sicherheitskonzeptes alle Aspekte berücksichtigt wurden und die Verantwortlichen mit Techniken des sogenannten Scopings vertraut sind?, rät Tatjana Brozat, Referentin und Auditorin für Informationssicherheit. Die Technik des Scopings beinhaltet die Definition eines Aufgabenbereichs oder eines Untersuchungsumfanges bei komplexen Prozessen und wird Ihnen in diesem Seminar erläutert.
In diesem Best Practice Webinar zur Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz erhalten die Teilnehmenden wichtige Tipps zu den Vorgehensweisen und der sogenannten Modellierung von Referenzverbünden, bei der einzelne Verfahren betrachtet werden. Mit unserer praxiserfahrenen Referentin arbeiten Sie an der korrekten Modellierung nach BSI IT-Grundschutz. Ergänzt wird das Webinar durch praktische Übungen und eine Auswertung.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM), IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe), Chief Security Officer (CSO), Information Security Officer (ISO) oder Chief Information Security Officer (CISO).
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
0; Zum Besuch des Webinars sind Grundlagen zur IT-Grundschutz Methodik nach BSI sinnvoll.
Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 60 Minuten, welche die Referentin während des Vortrags frei und in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A40/40402001/13032026-1 - 13.03.2026
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessica Platz
0221 945352-11
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A30/10402501/13032026-1 - 13.03.2026
Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung
Inhalt
VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss
Bausollbestimmung und Vergütung
Baunachtragsmanagement
Bezahlung der Bauleistung
Abnahmearten und Abnahmewirkungen
Mängelansprüche des Auftraggebers
Störungen des Bauablaufes
Kündigungsrechte
Sicherheiten am Bau
Nutzen
Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.
Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.
Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.
Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.
Zielgruppe
Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber
Zeit
09:00 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/13032026-1 - 13.03.2026
Inhalt
Verantwortung
Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung
Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen
Verhalten an Einsatzstellen
Besondere Vorschriften nach StVO
Praxisbezogene Handlungshilfen
Nutzen
Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.
Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.
Zielgruppe
Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS
Voraussetzungen
Beherrschung der deutschen Sprache
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
216.69 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
41.1711 EUR
Bruttopreis
257.8611 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20101205/13032026-1 - 13.03.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im
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BKrFQG - Eco-Training & Assistenzsysteme (theoretische Unterweisung) - Modul 1 - EX/A81/60351101/16032026-1 - 16.03.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Fazit
Wissens-Check
Nutzen
Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung bieten wir auch als Inhouse-Schulungen an.
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fortbildung für Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte - EX/A33/40101206/16032026-1 - 16.03.2026
Inhalt
1. Tag
Umwelt-, Energie- und Sicherheitsrecht aktuell
- Überblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
- Anforderungen an die betriebliche Organisation
- Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen
- Umsetzung in die betriebliche Praxis anhand teilnehmerspezifischer Fragestellungen
2. Tag
Umweltmanagement aktuell
- DIN EN ISO 14001
- Ausgewählte Normenanforderungen in der praktischen Umsetzung
- Umweltaspekteermittlung, Umweltkennzahlen, Umweltleistungsbewertung,
Lebenswegbetrachtungen
- Verfahren zur nachhaltigen Sicherung der Einhaltung bindender Verpflichtungen
- Risikobasierte Managementsystemansätze
- Synergien zu anderen Managementsystemen sowie Integrationsstrategien
EMAS und Nachhaltigkeit
- EMAS 2017 - synergetische Betrachtungen, zusätzliche Anforderungen und ?Mehrwert?
Umweltaudits in der Praxis
- Kommunikationsstrategien und Praxisübungen
Nutzen
In unserer Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über relevante Änderungen im Umweltrecht und angrenzenden Rechtsbereichen. Dabei berücksichtigen unsere Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen. Sie erhalten einen Überblick über wesentliche Anforderungen der ISO 14001. So werden Umweltkennzahlen thematisiert, die Sie beim Aufbau und der Pflege Ihres Umweltmanagementsystems unterstützen. Das Seminar richtet sich dabei an Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte.
Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, Umweltaspekte zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Audits.
Zum Abschluss des Seminars für Umweltmanagement erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditoren verwenden können.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte, die ihre Kenntnisse aktualisieren und vertiefen möchten. Fachlich Interessierte aus anderen Bereichen (Industrie, Behörden, Sachverständige), die inhaltliche Vorkenntnisse aufweisen, sind ebenfalls angesprochen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1060 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
201.4 EUR
Bruttopreis
1261.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - EX/A30/50201501/16032026-1 - 16.03.2026
Neubau, Umbau oder Umnutzung von Arbeitsstätten nach aktueller ArbStättV und ASR
Inhalt
Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsstättenverordnung in Ergänzung zum Bauordnungsrecht der Länder
- Arbeitsstättenregeln
- DGUV Informationen
Schwerpunkte der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenregeln (ASR) - Sammlung:
- Begriffe und Definitionen
- Räume, Klima, Akustik, Beleuchtung
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Brandschutzanforderungen
- Verkehrswege und Fußböden
- Sicherheitskennzeichnung, -beleuchtung und -leitsysteme
- Telearbeitsplätze (Home-Office)
Beispiele aus der Praxis, gern auch anhand Ihrer mitgebrachten Planungsunterlagen
Diskussionen und Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) versetzt Sie in die Lage, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schon bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen. Das Unternehmen ist gegenüber den Aufsichtsbehörden in der Lage, die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Sicherheit der Beschäftigten nachzuweisen.
Ein positiver Nebeneffekt bei Einhaltung der Arbeitsstättenregeln: Spätere Verluste und Kosten durch Personalausfälle nach Arbeitsunfällen oder in Folge berufsbedingter Erkrankungen werden reduziert.
Die aktuelle Fassung der Arbeitsstättenverordnung bildet neben den Landesbauordnungen einen wesentlichen Rahmen für den Bau und Betrieb von Arbeitsstätten. Durch Beachtung und Umsetzung der Arbeitsstättenregeln (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.
Gleichzeitig werden Gefährdungen gesenkt, die zu Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen führen können.
Bereits bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten ist neben statischen und optischen Aspekten auch auf die Sicherheit des Objektes zu achten. Selbst durch kleine Umbauten oder die Umnutzung vorhandener Flächen kann der so genannte ?Bestandsschutz? und somit die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung aufgehoben werden.
Worauf dabei zu achten ist, wird im Seminar ausführlich behandelt und an Beispielen erörtert.
Durch moderierte Diskussionen und Erfahrungsaustausch werden die Notwendigkeit der praxisbezogenen Umsetzung allgemeiner Rechtsvorschriften verdeutlicht und die Grundlagen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen gelegt.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Facility-Manager
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Fester Bestandteil der Veranstaltung sind praxisbezogene Übungen. Gerne können Sie Grundrisse aus Ihrer Firma mitbringen und diese in die Übungen miteinbeziehen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Import- und Exportabwicklung in der Praxis - EX/A31/60151601/16032026-1 - 16.03.2026
Zollabwicklung - Grundlagen des globalen Handelsverkehrs
Inhalt
Incoterms
- Bedeutung und Hintergrund
- Welche sind die wichtigsten?
Akkreditive
- Bedeutung von Akkreditiven
- Umgang mit Akkreditiven
- Die wichtigsten Begriffe aus einem Akkreditiv
Zollwesen Import
- Importrelevante Angaben
- Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer
- Nämlichkeit, Raumverschluss
- Überlassung
- Zugelassener Empfänger
- Statistische Warennummern
Zollwesen Export
- Grundgedanke europäische Gemeinschaft
- Problem Empfangsland
- Ausfuhrzollanmeldung und vorläufige Ausfuhrzollanmeldung
- Zugelassener Versender
Präferenzen und Warenursprung
- Einsatz und Hintergrund
- Zollunionen/Drittländer
Versandverfahren/Zoll
- Was sind Versandverfahren?
- Welche gibt es und wie muss ich sie behandeln?
Zusammenfassende Meldung/Intrastat-Meldung
Dokumentation
- Ursprungszeugnis
- Bill of Lading - Konnossement/Vermerke
- Airwaybill, shipper's declaration
- Lieferantenerklärung
- Sicherheitsdatenblatt
Gefahrgut und Gefahrstoffen
- Besonderheiten beim Umgang
Nutzen
Unsere erfahrenen Referenten erläutern Ihnen die wesentlichen Aktivitäten eines Import-/Exportauftrages praxisnah. Angefangen bei den Incoterms über Verzollungen, Versandverfahren, Dokumentation bis hin zu den statistischen Meldungen etc. werden Sie Schritt für Schritt an die Thematik des globalen Handelsverkehrs herangeführt. Sie lernen dadurch die einzelnen Arbeitsbereiche besser kennen.
Im Rahmen des Import-/Export Seminars vermitteln wir Ihnen außerdem die Bedeutung wichtiger Ein- und Ausfuhrdokumentationen und das Vorgehen zu deren Erstellung. Sie erhalten einen Überblick, welche Zollvereinfachungen es gibt und an welche Bedingungen der globale Warenverkehr geknüpft ist. Der Warenverkehr im Welthandel ist geprägt von einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Regelungen, zusätzlich bestimmen zwischen den Handelspartnern geschlossene Verträge die durchzuführenden Aktivitäten. So regeln beispielsweise die allgemeinen Lieferbedingungen neben der Vergütung der Frachten auch den Träger des Transportrisikos und den Ersteller der erforderlichen Import-/Export Dokumente. Demnach sind die allgemeinen Lieferbedingungen oftmals die wichtigste Grundlage für ein weiteres Vorgehen im B2B-Geschäft.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die für die gesetzlichen Anforderungen im internationalen Warenverkehr verantwortlich sind bzw. hieran mitwirken, Abteilungsleiter/Gruppenleiter, Sachbearbeiter aus Industrie, Groß- und Außenhandel, Import- und Exportfirmen
und Speditionen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1110 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
210.9 EUR
Bruttopreis
1320.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren