TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A45/30251101/08122026-1 - 08.12.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A35/50301101/08122026-1 - 08.12.2026
Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement
Inhalt
EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen
Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)
Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. Sie erlernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.
In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.
Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Ausbildung.
Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1490 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
283.1 EUR
Bruttopreis
1773.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Webinar: Stufe S: Sensibilisierte Person Hochvolt-Technologie - - EX/A81/60408001/08122026-1 - 08.12.2026
Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-I 209-093)
Inhalt
- Einweisung DGUV Information 209-093
- Unterschiede der Hochvolt-Technik in Fahrzeugen
- Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie Servicearbeiten: Innen- und Außenreinigung, Wechsel von Scheibenwischblättern,
Auffüllen von Wischwasser, Benutzung von Befüll-Anschlüssen wie Motoröl oder Kühlwasser, Bedienelementen mit neuen Symbolen
sowie neuer Anschlüsse (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)
Nutzen
Als Basis aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit HV-Fahrzeugen stehen, benötigen Sie die Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093. Diese dient als Grundlage aller weiterführenden Schulungen, die Sie je nach Qualifikation (1S, 2S oder 3S) für bestimmte Arbeiten an HV-Fahrzeugen berechtigen.
Mit dieser werden Sie zur Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Servicearbeiten unterwiesen und berechtigt.
Die Sensibilisierung für HV-Fahrzeuge kann durch geeignete Personen, wie einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP nach Stufe 1S) oder einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
09:00 - 10:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder als Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
231 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
43.89 EUR
Bruttopreis
274.89 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - EX/A81/60408101/08122026-1 - 08.12.2026
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV
Nutzen
Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
12:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
509 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.71 EUR
Bruttopreis
605.71 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person für Sportgeräte - EX/A52/30501401/08122026-1 - 08.12.2026
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A35/30501301/08122026-1 - 08.12.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A40/60102601/08122026-1 - 08.12.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.
Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie
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Energierecht aktuell - EX/A46/40201601/08122026-1 - 08.12.2026
Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG
Inhalt
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2025 und weiter ??!
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?was gilt ab 2025?)
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 202? - was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur
EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen für Rechenzentren
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (wann?!)
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden
Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?
Nutzen
Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.
Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.
Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren und Kosten reduzieren kann.
Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.
Zum Abschluss der Energierecht-Weiterbildung werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Entwicklungen in Europa und Deutschland. Im Fokus stehen aktuelle EU-Maßnahmen wie das Maßnahmenpaket ?Fit für 55?, mit denen Sie sich optimal auf zukünftige Anforderungen vorbereiten können. So sichern Si
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A53/30152001/08122026-1 - 08.12.2026
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Notwendigkeit des Brandschutzes
Brandschutztechnische Anforderungen
Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
Brandschutzklappen/Bauformen
Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C" für asbesthaltige Brandschutzklappen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A42/50201101/08122026-1 - 08.12.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
Mehr erfahren
Gefahrgutbeauftragter - EX/A38/60251101/08122026-1 - 08.12.2026
Modul Straßenverkehr
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR
Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
Nutzen
Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.
Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
920 EUR
MwSt. in %
0
MwSt. in EUR
null EUR
Bruttopreis
920 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A35/30501201/08122026-1 - 08.12.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.
Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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