TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A35/50201101/20102026-1 - 20.10.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Weiterbildung: Interner Auditor - IFS Food 8.0 (IFS-lizenziert) - EX/A35/20301411/20102026-1 - 20.10.2026

First-/Second- und Third-Party-Auditor für Lebensmittelherstellungsprozesse werden


Inhalt

IFS-Struktur

Auditarten: First-Party-Audit, Second-Party-Audit und Third-Party-Audit
- Audit vs. Assessment und ISO/IEC 17065

Kompetenzen eines internen Auditors

Risikobasierte interne Audits
- Vorbereitung, Planung und Auditpfad
- Unterstützende Dokumentation
- KO-Anforderungen und neues Bewertungssystem
- Abweichungen und Nichtkonformitäten
- Auditbericht und Maßnahmenplan

Fallstudie: Ermittlung der Auditergebnisse

Unternehmensführung und Verpflichtung
- Produktsicherheitskultur: Die GFSI-Perspektive
- Lebensmittelsicherheitskultur

Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagementsystem
- Welche Themen werden auditiert?
- Lebensmittelbetrug

Welche Themen bzw. Prozesse werden im Ressourcenmanagement, in den operativen Abläufe, bei Messung, Analyse und Verbesserung sowie im Produktschutz auditiert?

Nutzen

Lernen Sie in der IFS-Auditor-Ausbildung, praxisnah und auf Fallstudien basierend, interne Audits nach IFS Food 8.0 (IFS-lizenziert) durchzuführen. Sie können daraufhin risikobasierte Audits im Lebensmittelherstellungsprozess erstellen. Der international anerkannte International Featured Standard Food Version 8.0 ermöglicht die risikobasierte Auditierung Ihrer Prozesse auf einem einheitlichen Niveau und macht die Ergebnisse transparent. Das führt zur Sicherung einer hohen Lebensmittelqualität in der Lieferkette und bereitet Ihr Unternehmen auf die Zertifizierung vor. Durch branchenerfahrene Zertifizierungsauditoren erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Auditanforderungen in der Lebensmittelwirtschaft.

Das Ziel der Schulung zur internen IFS-Auditorin bzw. zum internen IFS-Auditor in der Lebensmittelindustrie ist der optimale Einsatz von Audittechniken, die Fokussierung auf Rücknahme von Beweisen und die optimale Nutzung der Auditdauer. Sie lernen, welche notwendigen vorhergehenden Informationen zur Vorbereitung auf das interne Audit benötigt werden, und können die verschiedenen Anforderungen beurteilen. Ebenso werden Sie dazu befähigt, die Ergebnisse auf der Grundlage objektiver Beweise zu beschreiben, zu bewerten und zu dokumentieren. Sie kennen die Bedeutung der KO-Anforderungen in Bezug auf den Auditprozess - diese müssen immer ausführlich überprüft werden, da sie entscheidend für eine erfolgreiche IFS-Zertifizierung sind. Anhand von Fallstudien und durch unsere zugelassenen IFS-Trainerinnen und -Trainer erhalten Sie außerdem wertvolle Tipps, die Ihnen den Wissenstransfer ins eigene Unternehmen erleichtern.

IFS Food Version 8.0 ist der etablierte Standard für die Lebensmittelwirtschaft in Europa, um den Handel mit Handelsmarken beliefern zu können. Er bietet Lösungen zur Sicherung der gesamten Lieferkette und integriert alle Anforderungen der verschiedenen Interessensgruppen in der Lebensmittelindustrie. Es werden Aspekte wie Sicherheit, Qualität und gesetzliche Vorschriften abgedeckt. Zudem wurde der neue Standard an Benchmarking-Anforderungen des GFSI (GLOBAL FOOD SAFETY INITIATIVE), FSMA (Food Safety Modernization Act) und der EU-Verordnungen angeglichen.

Durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem lizenzierten IFS-Seminar mit internationaler Anerkennung werden Sie interne IFS-Auditorin bzw. interner IFS-Auditor von Lebensmittelherstellungsprozessen.

Zielgruppe

Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.

Hersteller von Lebensmittelprodukten, lebensmittelverarbeitende Unternehmen und/oder Unternehmen, bei denen lose Lebensmittelprodukte verpackt bzw. verwendet werden, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden die Kenntnisse

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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A44/40101101/20102026-1 - 20.10.2026

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS


Inhalt

Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)

Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)

Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz

Nutzen

Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.

Zielgruppe

Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning

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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A38/40151102/20102026-1 - 20.10.2026

Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz


Inhalt

Lastganganalyse

Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems

Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen

Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Klimaneutralität

Nutzen

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifkatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditier"

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SiGeKo - Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C - EX/A30/50251202/20102026-1 - 20.10.2026

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung


Inhalt

Spezielle Koordinatorenkenntnisse (gemäß Anlage C zur RAB 30)
- Gefährdungen
- SiGe-Plan
- Unterlagen für spätere Arbeiten
- Dokumentation (LV, Baustellenordnung etc.)
- Übung und Auswertung
- Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

SiGeKo - Spezielle Koordinatorenkenntnisse für Koordinatoren gemäß Anlage C RAB 30: Die viertägige Schulung beinhaltet die erforderlichen speziellen Koordinatorenkenntnisse, die sich aus der Anlage C zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ergeben.
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) einzusetzen.

Um als Koordinator gemäß § 3 der Baustellenverordung tätig werden zu können, besuchen Sie zusätzlich zu diesem Seminar die SiGeKo-Ausbildung Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B.

Weisen Sie zudem baufachliche Kenntnisse und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung als SiGeKo nach. Der Besuch des Lehrgangs SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B kann entfallen, wenn Sie über eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen.

Erfahrene Referentenvermitteln Ihnen die Grundlagen der speziellen Koordinatorenkenntnisse anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es, gelernte Inhalte wie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan in den beruflichen Alltag zu transferieren.

Im Seminar SiGeKo - Spezielle Koordinatorenkenntnisse haben Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Bauherren, Bauherrenvertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter, Fach- und Führungskräfte im Baubereich sowie inhaltlich interessierte Personen, die die speziellen Koordinatorenkenntnisse für SiGe-Koordinatoren gemäß Anlage C zur RAB 30 erhalten möchten

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Um als SiGe-Koordinator tätig werden zu können, muss eine/müssen:
? mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung,
? baufachliche Kenntnisse,
? die in der RAB 30 Abschnitt 4.2 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und
? die in der RAB 30 Abschnitt 4.3 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse nachgewiesen werden.

Sollten die arbeitsschutzfachlichen und/oder speziellen Koordinatorenkenntnisse nicht vorhanden sein, ist die Teilnahme an den Lehrgängen SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß RAB 30 Anlage B und/oder SiGeKo - Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C notwendig.




Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Fuhrparkmanagement in der Praxis - EX/A33/60151701/20102026-1 - 20.10.2026

Kosten erkennen, transparent gestalten und nachhaltig reduzieren


Inhalt

Die aktuelle Marktsituation

Die Aufgaben eines Fuhrparkleiters heute

Fuhrparkmanagement: Wie kann ich meinen Fuhrpark kosteneffizienter gestalten?

Fahrzeugkalkulation in der Praxis! Wir rechnen! Nur wer seine Kosten wirklich kennt, kann diese kontrollieren und reduzieren!

Nachhaltiges Eco-Management (Möglichkeiten und Potenziale)

Fuhrpark leiten, lenken, optimieren

Fahrzeugauswahl - Einkauf und Verwertung

Fahrzeugnutzungsdauer

Fuhrparkkosten transparent gestalten - Kosten erkennen und nachhaltig reduzieren

Inhouse-Lösungen oder Outsourcing?

Arbeiten mit Fuhrpark-Kennzahlen"

Teamarbeit - Wie wichtig ist diese für die betrieblichen Abläufe?

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Fluch oder Segen?

Nutzen

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Fuhrpark optimal managen und dabei erheblich Kosten sparen: In der zweitägigen Veranstaltung durchleuchten erfahrene Experten die gängigsten Fuhrparkprozesse. Sie stellen Ihnen mit erprobten Lösungs- sowie Gestaltungsmöglichkeiten vor, wie Sie Ihre Prozesse optimieren. So erfahren Sie, wie Sie dem aktuellen starken Kostendruck wirksam und nachhaltig entgegenwirken können.

Dazu nehmen unsere Referenten zusätzlich gerne Bezug auf Ihre Prozessabläufe in der Praxis: Neue Ideen und Umsetzungsvorschläge werden behandelt. Ebenso wird die Frage diskutiert, wie die künftigen Aufgaben eines Fuhrparkmitarbeiters oder Fuhrparkleiters aktuell aussehen und in der Zukunft aussehen werden. Das Seminar bietet auch dem Fuhrpark-Neuling eine sehr gute Chance, ein solides Wissen aufzubauen oder es zu vertiefen. Im Schwerpunkt soll es um die Identifizierung und die Herstellung von Kostentransparenz im Fuhrpark gehen.

Unsere Veranstaltung zum Thema Fuhrparkmanagement in der Praxis besteht aus einer Mischung von Seminar und Workshop. Fast alle Unternehmen und Institutionen sind auf die Nutzung von Fahrzeugen angewiesen. Ob LKW zum Transport von Waren und Gütern, PKW für Außendienstmitarbeiter oder Baustellenfahrzeuge für Monteure - im Vordergrund steht immer die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Ein effektives Fuhrparkmanagement hilft Ihnen, Kosten zu sparen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Verantwortung für den Betrieb einer PKW- oder LKW-Flotte innehaben. Durch optimal gestaltete Prozesse und klare Strukturen können Sie Ihren Fuhrpark effektiv betreiben.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fuhrparkmitarbeiter, Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter sowie
Fuhrpark- und Flottenmanager aller Branchen und unabhängig von den zu betreuenden Fahrzeugen (PKW, LKW, Kleintransporter usw.).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001 - EX/A35/20152001/20102026-1 - 20.10.2026

Systematischen Überblick über die ISO 9001 bekommen und Fachkompetenz im Qualitätsmanagement aufbauen


Inhalt

Einführung in das Qualitätsmanagement
- PDCA-Zyklus
- Aufbau der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff.

Struktur und Anforderungen der DIN EN ISO 9001
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung, Qualitätspolitik und -ziele
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Organisation
- Umgang mit Risiken und Chancen, Planung und Überwachung von Änderungen
- Ressourcen, Kompetenz und Bewusstsein, Kommunikation
- Prozessorientierter Ansatz
- Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit

QM-Dokumentation
- Aufbau der QM-Dokumentation
- Dokumentierte Informationen
- Lenkung dokumentierter Informationen

Bewertung der Leistung
- Messung und Analyse, Qualitätswerkzeuge (Q7)
- Bedeutung von internen Audits
- Durchführung und Ergebnisse interner Audits
- Managementbewertung

Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen

Fortlaufende Verbesserung

Nutzen

Unsere Schulung vermittelt Ihnen die High Level Structure (HLS) der DIN EN ISO 9001 und deren Inhalte beziehungsweise Anforderungen an ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Nach diesem Seminar kennen Sie die Normenanforderungen an die QM-Dokumentation und in diesem Kontext die Bedeutung von Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Prüfanweisungen für Ihr Unternehmen. Sie erwerben grundlegendes Wissen, um zukünftig unterstützende Aufgaben in Ihrem QM-System zu übernehmen.

Ein Qualitätsmanagementsystem optimiert Arbeitsabläufe, sichert die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und entwickelt diese weiter. Zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 9001 müssen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden kennen, auf Machbarkeit bewerten sowie effizient und systematisch umsetzen. Somit ist ein gut organisiertes und funktionierendes QMS eine der wichtigsten Voraussetzungen für den dauerhaften Unternehmenserfolg. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind hierbei ein Erfolgsfaktor. Unser Seminar ist ein Baustein zum Erwerb Ihrer QM-Kompetenz. Als Multiplikator sensibilisieren Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Bedeutung des Qualitätsmanagements.

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Praxis. Diese Erfahrung geben Sie im Training weiter und unterstützen Sie damit bei der praktischen Umsetzung in Ihrem beruflichen Alltag.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen und Gesundheitswesen, Mitarbeiter, die aktiv am QM-System und an dessen Verbesserung unterstützend mitwirken

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Möchten Sie mehr über die Audit-Methode erfahren, dann empfehlen wir den Besuch des Seminars Interne Audits in der ISO 9001.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/20102026-1 - 20.10.2026

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

16.15 EUR

Bruttopreis

101.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Inf"

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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/20102026-1 - 20.10.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/20401905/20102026-1 - 20.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.


Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Auffrischung für Fachkundige Personen zum Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen (Stufe 2) - EX/A81/60408011/20102026-1 - 20.10.2026

und Arbeiten unter Spannung (Stufe 3) nach der DGUV Information 209- 093


Inhalt

Inhalt und Zeitangaben:
? Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
? Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
? Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung
? Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV- Information 209- 093
? Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung
? Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
? Praktisches Arbeiten an Hochvoltsystemen
? Arbeiten unter Spannung
? Zustandsdiagnose der Antriebsbatterie (State of health, SoH)
? Klimaanlage mit R744 (CO2) und der Wärmepumpe
? Abschlussprüfung

Nutzen

Diese Schulung erfüllt die Forderung aus der DGUV- Information 209- 093, erworbene Fachkenntnisse nach erfolgter Qualifikation auf den aktuellen Stand zu halten.
Laut DGUV 1 § 4 soll eine Auffrischung jährlich erfolgen.
Die Themeninhalte entsprechen der Unterweisungspflicht nach dem ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
? Sie kennen die Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe.
? Sie kennen die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen.
? Sie kennen die Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung.
? Sie kennen die Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV

Zielgruppe

? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S

Voraussetzungen

Teilnehmerkreis ist zwingend einzuhalten:
? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist dies auch eine Wiederholungsausbildung nach der DGUV Regel 103- 011 und VDE 0105- 100.

Die Schulung ist auch als Inhousechulung buchbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

396.5 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

75.335 EUR

Bruttopreis

471.835 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - EX/A37/40301307/21102026-1 - 21.10.2026

Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV


Inhalt

? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen

? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

? Nachweisverfahren und Registerführung

? Anforderungen an den Transport von Abfällen

? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.

Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Zielgruppe

Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.

Voraussetzungen

Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

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