TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Netzwerksicherheit und Firewall Schulung für IT-Sicherheitsbeauftragte / Informationssicherheitsbeauftragte - EX/A44/10201401/19102026-1 - 19.10.2026

ISO 27001, ISO 27033, ISO 27035, BSI IT-Grundschutz - Grundlagen, Techniken und Anforderungen


Inhalt

Tag 1
Motivation und Grundlagen
- Motivation und Einführung
- Grundlegende Kriterien und Methoden der Sicherheit
- Informationssicherheit vs. Datenschutz
- Wichtige Standards, Zertifizierung und Auditierung (nach ISO 27001 / ISO 27033 / ISO 27035 / BSI IT-Grundschutz)

Netzwerkaufbau und Sicherheitsaspekte
- Netzwerkdienste und Netzwerkanwendungen
- Schwachstellen in Netzwerken (IP, DoS, Spoofing, ARP, UDP/TCP, SSH)
- Virtuelle Netzwerke/Netzwerktunneling
- Wichtige Protokolle (VPN, IPSec, SSL/TLS, VLAN, PPTP)
- Präsentation von verschiedenen Tools und Methoden zur Netzwerkanalyse

Techniken zur Gefahrenabwehr
- Technologien und Methoden zur Abwehr von Angriffen/Risikominimierung
- Realisierung von Zugriffskontrollen (Authentifizierung und Autorisierung)
- Netzwerk-Architektur / DMZ / Netzwerk-Segmentierung
- Firewall-Systeme
- Proxy / Reverse Proxy
- Verschlüsselung

Tag 2
Aufbau und Betrieb von Firewall-Systemen
- Firewall-Systeme (Typische Funktionen / Bastion Host / Jump Host / Screened Subnet)
- Network Segmentation / Network Access Control (NAC)
- Betriebsformen (Packet Filtering / Stateful Packet Inspection / Next-Generation Firewalls (NGFW) / Deep Packet Inspection / SSL/TLS Inspection / Quality of Service (QoS) Management)
- Intrusion Detection System (IDS) / Prevention System (IPS)
- Unified Threat Management (UTM)
- Firewall-Regeln in der Praxis
- Netzüberwachung (Packet Capture / Web Application Firewall (WAF) / Komplexe Infrastrukturen)
- Umgang mit Administratoren

Anforderungskataloge zur Netzwerksicherheit und zu Firewall-Systemen
- Sicherheitsaspekte im Netzwerk (nach ISO 27001 / ISO 27002 (inkl. neue Norm) / ISO 27033 / ISO 27035 / BSI IT-Grundschutz Baustein NET)
- Verinice (ISO und BSI IT-Grundschutz)

Lessons Learned / Feedback

Nutzen

Bauen Sie sich in der Netzwerksicherheits- und Firewall Schulung essenzielles, technisches und organisatorisches Grundlagenwissen auf. Damit sind Sie in der Lage, die Netzwerksicherheit sowie Firewalls bzw. die geplanten technischen Lösungen in Ihrer Organisation eindeutiger bewerten zu können. Eine tiefgreifende Kompetenz zum Thema Netzwerksicherheit ist dafür nicht unbedingt erforderlich. Vielmehr geht es darum, die technische und organisatorische Umsetzbarkeit von der IT bzw. der operativen Sicherheitsmannschaft einfordern zu können, Konzepte auf ihre Normenkonformität hin zu überprüfen, Anforderungen klar und einfach zu definieren und anschließend zur Umsetzung freizugeben. Sie wissen also künftig, ob eine technische Umsetzung den Anforderungen nach ISO 27001, ISO 27002, ISO 27033, ISO 27035 sowie des BSI IT-Grundschutzes bzw. IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügt.

Die Schulung richtet sich an IT-Sicherheitsbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), Chief Information Security Officer (CISOs) bzw. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Position demnächst ausführen werden oder im Umfeld der Rollen ihren Beitrag leisten. Ziel der Netzwerksicherheits- und Firewall Schulung ist es, Ihnen einen Überblick über Netzwerktechnologien, Sicherheitskonzeptionen, potenzielle Gefährdungen sowie Möglichkeiten zur Abwehr zu vermitteln - immer im Zusammenhang zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) bzw. zum internen und externen Prüfungsaudit. Sie erfahren, wieso der Schutz von Netzwerken so wichtig ist und warum es teilweise ein Leichtes für Hacker ist, Ihr Netzwerk anzugreifen - trotz Einsatz einer Firewall.

Auf die wachsende IT-Kriminalität und den Datenmissbrauch reagieren sowohl der Gesetzgeber bzw. die Gesetzgeberin als auch die Wirtschaft mit Reglementierungen und Einführungen von Normen sowie Richtlinien für die IT-Sicherheit. Die seit Jahren etablierten Stan

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie - EX/A52/30251301/19102026-1 - 19.10.2026

Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik

Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes

Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

Prüfung der Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

Grundlagen ?Erste Hilfe?

Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)

Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001

Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.

Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst einen Theorie- und einen Praxisteil mit je 40 Unterrichtseinheiten. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.

In diesem Therorieteil werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.

Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

16

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Disposition und Fuhrparkmanagement für Transportunternehmen - EX/A81/60158101/19102026-1 - 19.10.2026


Inhalt

Lenk- und Ruhezeiten

Überladung von Kleintransportern und LKW (Konsequenzen)

Arbeits- und Sozialrecht

Verantwortlichkeiten Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG (Mithaftung bei Unfällen Disponent / Fuhrparkleiter)

Ladungssicherung (Theorie: geeignete Zurrgurte, Jährliche UVV)

Kommunikation mit Fahrern als Schlüssel zur guten Disposition

Fort- und Weiterbildung von Fahrpersonal: Modulschulung + Jährliche Unterweisung für Fahrer und Fortbildung für Disponenten und Fuhrparkleiter

Fahrzeugbeschaffung, Planung und Disposition (Leasing PKW / LKW Beachtung und Rückgabe Reparaturen)

Fahrzeug- und Personaldisposition

Versicherung und Schadenmanagement

Was bedeutet Verkehrsleiter?

Nutzen

Disponenten in Transportunternehmen werden - wie die Fahrer - bei Überschreiten der Lenk- und Ruhezeiten nach dem Bußgeldkatalog zur Verantwortung gezogen. Laut Statistik des Bundesamtes für Güterverkehr wurden 2012 im Güterverkehr ca. 75.000 Verstöße deutscher Kraftfahrer auf deutschen Straßen festgestellt, darunter ca. 23.000 Lenkzeiten und 21.000 Ruhezeiten. Um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, ist ein Wissen über die gesetzlichen Vorschriften notwendig.

Diese Weiterbildung zum Disponent vermittelt Ihnen an konkreten Fallbeispielen das erforderliche Know-how, um durch geeignete präventive Maßnahmen Bußgelder im Arbeitsalltag zu vermeiden beziehungsweise verursachergerecht zuzuordnen.

Zielgruppe

Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche sowie Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte

Zeit

08:30 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Kaufmännische Ausbildung von Vorteil

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1616 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

307.04 EUR

Bruttopreis

1923.04 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BCM-Praktiker (TÜV) - EX/A35/10201371/19102026-1 - 19.10.2026

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Einführung in BCM
- Definition
- Abgrenzung Störung, Vorfall, Krise
- Ablauf einer Bewältigung

BCM-Prozess und Stufenmodell
- Abgrenzung und Vorstellung der Stufen Reaktiv-, Aufbau- und Standards-BCMS
- Vorstellung des gesamten BCM-Prozesses
- Erläuterung der Vereinfachungen des Reaktiv- und Aufbau-BCMS

Standards und regulatorische Grundlagen
- Normen und Standards: ISO 22301, BCI Good Practice Guidelines
- Regulatorische Anforderungen: KRITIS, UP-Bund
- Angrenzende Themenfelder und Synergiepotentiale: ISMS, IT-SCM

Initiierung, Planung und Aufbau
- Auftrag zum Aufbau des BCMS: Zielsetzung, Übernahme der Verantwortung
- BCM-Rollen: BC-Aufbauorganisation, BCB
- Umfeld des BCM untersuchen
- Interessengruppenanalyse
- Dokumentation und Leitlinie

Aufbau und Befähigung der BAO
- Aufbau der BAO
- Detektion, Alarmierung und Eskalation
- Geschäftsordnung des Stabs: Abgrenzung zu den Grundsätzen zur Stabsarbeit des Reaktiv-BCMS
- Herstellung der Fähigkeit zur Stabsarbeit
- NuK-Kommunikation
- Nacharbeiten, Deeskalation und Analyse

BIA-Vorfilter und BIA
- Erläuterung des Zusammenspiels des BIA-Vorfilters und der BIA: Vorstellung und Erläuterung der wesentlichen Parameter
- Erläuterung unterschiedlicher Vorauswahlmöglichkeiten des BIA-Vorfilters: anhand von Geschäftsprozessen, Organisationseinheiten und Produkten und Services
- Vorbereitung und Durchführung der BIA: Planung und Vorbereitung der Ressourcencluster, BIA-Hilfsmittel und der BIA-Durchführung (Identifizierung zeitkritischer Geschäftsprozesse, Prozessabhängigkeiten, Ressourcenabhängigkeiten)
- Kurzerläuterung des Soll-Ist-Vergleichs

Risikoanalyse
- Anforderungen an die Risiko-Analyse Methode
- Übersicht über mögliche Risiko-Analyse Methoden
- Kurzvorstellung der BCM-Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3

Notfallplanung (BC-Strategien, GFPs und WAPs)
- BC-Strategien: Prozessschritte zur Entwicklung von BC-Strategien

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Information Security Officer - ISO (TÜV) - EX/A53/10201101/19102026-1 - 19.10.2026

IT-Sicherheitsbeauftragter gemäß ISO 27001 und IT-Grundschutz


Inhalt

Informationssicherheit (IS)
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Überblick über internationale Standards der Informationssicherheit

Informationssicherheitsmanagement
- Der Informationssicherheitsprozess
- Aufgaben und Rollen in der Sicherheitsorganisation
- Projekt- und Konfliktmanagement für Sicherheitsprofis
- Operative Umsetzung der strategischen und taktischen Vorgaben

IS-Management-System nach ISO 27001:2022
- ISMS nach ISO 27001:2022
- Anwendung der nativen Norm
- Zuhilfenahme von Umsetzungshilfen der Normenfamilie ISO 27k

IS-Management-System nach BSI IT-Grundschutz
- Überblick über den Ansatz der BSI-Standards
- Vorgehensweise nach BSI 200-2
- Sicherheitskonzepte erstellen
- Neuerungen und Ausblick des IT-Grundschutzes

Aktuelle Themenbereiche und Konzepte der Informationssicherheit
- Organisation
- Infrastruktur
- Netzwerksicherheit
- Systemsicherheit
- Anwendungssicherheit
- Präsentation von Tools für das IS-Management

Nutzen

In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben mit der Rolle des Information Security Officer, Informationssicherheitsbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten verbunden sind. Sie erfahren, welches die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sind und wie Sie häufig auftretende Fallstricke vermeiden können.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorgehensweise nach ISO 27001, die gleichzeitig das Verständnis für den IT-Grundschutz herausbildet. Unsere Referenten diskutieren mit Ihnen typische Fragestellungen aus der Praxis, wie mögliche Probleme im ISMS-Prozess. Ein Blick auf notwendige Maßnahmen der Infrastruktur-, System-, Netzwerk- und Anwendungssicherheit sowie die unumgängliche Dokumentation rundet den Kurs ab. Die Inhalte werden in überschaubarer Runde in Form von Präsentationen, praktischen Übungen und Gruppendiskussionen interaktiv erarbeitet. Das Seminar schließt mit dem begehrten TÜV-Zertifikat ab.

Die Absicherung wichtiger Geschäftsprozesse und sensibler Informationen wird heutzutage als kritischer Erfolgsfaktor für die langfristige Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit von Unternehmen aufgefasst. Modernes Management von Informationssicherheit begegnet dieser Herausforderung mit dem Aufbau und der Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und geht damit über den klassischen Ansatz der IT-Sicherheit weit hinaus, indem nicht nur technische, sondern auch organisatorische, personelle und infrastrukturelle Aspekte betrachtet werden.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.

Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) -Prüfung- - EX/A54/20201715/19102026-1 - 19.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.

Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Automotive-Cyber-Security-Training

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Automotive Cyber Security Expert (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, verbindlich zu.

  • Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.

    Bitte senden Sie den ausgefüllten

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Ausbildung: KI-Spezialist (TÜV) - EX/A52/10503011/19102026-1 - 19.10.2026

Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben


Inhalt

Tag 1: Einführung, Überblick, Historie für KI-Experten
- Einführung in Künstliche Intelligenz
- Historie, Begriffe und Definitionen
- Europäische Definition (KI-Verordnung)
- Anwendungs- und Einsatzgebiete
- Überblick über technische und rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Europäische Digital- und Datenstrategie (DSA, DMA, DGA, DA, NIS-2-RL)
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen zur KI (z. B. DSGVO, KI-Verordnung, KI-Haftungsrichtlinie, Maschinenverordnung)
- Rolle eines KI-Spezialisten / einer KI-Spezialistin bzw. KI-Experten / einer KI-Expertin
- Regulierung und Compliance


Tag 2: Recht I
- KI-Verordnung / EU AI ACT
- Stand der Entwicklung
- Begriffe und Definitionen
- Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
- Regulatorische Aufsicht und Sanktionen
- Risiken gem. KI-VO (risikobasierter Ansatz)
- Rollen und resultierende Pflichten beim Einsatz von KI
- Praxistipps: EU AI Checker und AI Act Risk Navigator
- Fallstudien und Best Practices
- Ethik in der Künstlichen Intelligenz
- Bias und Fairness
- Praktische Fragen auf Basis der KI-Verordnung / EU AI ACT


Tag 3: Recht II
- Rechtsfragen außerhalb der KI-Verordnung / EU AI ACT
- Vertragsrecht und Lizenzierung
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Künstliche Intelligenz
- Interne Prozesse und KI-Compliance
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Implementierung von KI-Governance-Strukturen
- Richtlinie für den Einsatz von KI
- Beschaffung und Bewertung geeigneter Tools
- Informationssicherheit, Cyber Security (NIS-2-Richtlinie, BSIG)
- Informationsquellen (Europäische Kommission, DSK, BayLDA, LfDI BW, CNIL, Government of Canada, BSI)
- Checkliste für den Einsatz LLM-basierter Chatbots (HbgBfDI)
- Checkliste mit Prüfkriterien für die Entwicklung und den Einsatz von KI (BayLDA)


Tag 4: Technik
-Grundlagen der KI-Technologie
- Infrastruktur und Implementierung
- Hardware- und Softwareanforderungen
- Cloud-basierte vs. On-Premise-Lösungen
- Datensicherheit und Schutzmaßnahmen
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
- Sicherheitsrichtlinien und -protokolle
- Modellentwicklung und -training
- Datenbeschaffung und -aufbereitung
- Technische Verfahren, Algorithmen
- Datenminimierung und Anonymisierung
- Techniken für die Sicherstellung der Datensicherheit
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden
- Zukünftige Entwicklungen und Trends
- Aktuelle Trends in der KI-Entwicklung
- Vorausschau auf zukünftige rechtliche und technische Herausforderungen


Tag 5 Normen, Standards und techn. Spezifikationen zu KI
- Hinweis auf derzeit vorliegende Normen/Richtlinien
- IDW PS 861 für KI-Systeme
- ISO 42001 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Management system
- ISO 22989 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Artificial intelligence concepts and terminology
- weitere Normen und Standards
- Beispiel einer Anwendung in Bezug auf Auszüge der ISO 42001

Nutzen

Angesichts der komplexen Regelungsstruktur der KI-Verordnung (EU AI Act), die neben anderen EU-Rechtsakten wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Data Act, dem Digital Services Act sowie dem Data Governance Act sowie weiterer gesetzlicher Regelungen gilt, stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und nachweislich in den relevanten Bereichen der Künstlichen Intelligenz geschult sind.

Diese Ausbildung für KI-Spezialistinnen und -Spezialisten sowie KI-Expertinnen und -Experten soll gewährleisten, dass KI-Vorhaben gemäß den Anforderungen

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A38/40301201/19102026-1 - 19.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A35/40301201/19102026-1 - 19.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Vorfall-Experte (BSI) - EX/A52/10201368/19102026-1 - 19.10.2026

Personenzertifizierung gemäß BSI


Inhalt

Inhalte aus dem Curriculum des BSI zur Qualifizierung von Vorfall-Experten:

Rahmenbedingungen für den Vorfall-Experten
- Digitale Rettungskette
- Grenzen der Aufgabe des Vorfall-Experten
- Relevante Gesetze
- Meldepflichten
- Einbindung von Fachpersonal in die Vorfallbearbeitung
- Zielsetzung der Betroffenen bei der Beauftragung

Zusammenfassung Zusatzschulung Vorfall-Praktiker
- Rahmenbedingungen für Digitale Ersthelfer, Vorfall-Praktiker und Vorfall-Experten
- Verhalten am Telefon incl. nicht technischer Maßnahmen
- Gefährdungen, Angriffsformen, Übersicht über die aktuelle Gefährdungslage
- Ablauf des Standardvorgehens
- Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen z. B. Phishing-Vorfälle, Ransomware-Vorfällen usw.
- Remote-Unterstützung
- Vorfallbearbeitung bei IT-Systemen ?abseits der üblichen Büroumgebung?
- ?Nach dem Vorfall ist vor dem Vorfall? - Präventive Maßnahmen

Angriffsszenarien und Sofort- bzw. Gegenmaßnahmen
- Überblick notwendiger Basis-Kenntnisse
- Zusammenfassung relevanter Angriffsformen
- Darstellung forensischen Vorgehens
- Datensammlung / -erhebung
- Datenanalyse
- Grenzen der Analyse

Vertiefung des Ablaufs des Standardvorgehens
- Vorbereitung auf potenzielle Vorfälle
- Identifikation des IT-Sicherheitsvorfalls
- Eindämmung des Schadensausmaßes
- Ermitteln der Ursachen bzw. Auslöser des IT-Sicherheitsvorfalls
- Wiederherstellung der Systeme
- Dokumentation des IT-Sicherheitsvorfalls

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte bei der Behandlung
- Behandlung von speziellen IT-Sicherheitsvorfällen
- Individuelle vertiefende Übungen und Anwendungsbeispiele für Vorfall-Experten

Vorfallbearbeitung bei OT (Anlagentechnik) für Vorfall-Experten
- IT-Systeme abseits der üblichen Büro-Anwendung
- Beispiele für Architekturen
- Mögliche Gefahren für die Steuerungstechnik
- Grenzen der Aufgabe
- Ablauf des Standardvorgehen
- Angriffsszenarien und Sofort- bzw. Gegenmaßnahmen
- Grenzen der Analyse

Vor-Ort-Unterstützung: Überblick verschaffen
- Vorfall-Experte als Krisenmanager
- Analysefähigkeit des Unternehmens
- Organisatorische Voraussetzungen
- Festlegung von Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit

Vor-Ort-Unterstützung: Analyse
- Analyse des IT-Sicherheitsvorfalls
- Planung der Vorgehensweise
- Notbetrieb
- Bereinigung und Wiederherstellung der Systeme
- Nachbereitung
- ?Nach einem Vorfall ist vor einem Vorfall

Nachbereitung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Sensibilisierung des Unternehmens für präventive Sicherheitsmaßnahmen
- Aufbau eines Sicherheitsbewusstseins
- Analyse von Geschäftsprozessen
- Aufbau eines Sicherheits- und Notfallkonzeptes
- Konzeption von Übungen
- Aufrechterhaltung der Kompetenz des Vorfall-Experten

Nutzen

Erfüllen Sie mit der Teilnahme an unserem Webinar die grundlegenden Anforderungen, um an einer Prüfung zum Vorfall-Experten beim BSI teilnehmen zu können. Im Webinar halten wir uns an die Inhalte des Curriculums zur Qualifizierung von Vorfall-Experten und die vorgegebenen Unterrichtseinheiten des BSI. Bekannt sind Vorfall-Experten auch als Incident Handler oder First Responder.

Die IT-Infrastruktur in Unternehmen und Institutionen bleibt ein beliebtes Angriffsziel. Sicherheitsvorfälle sind in Zeiten fortschreitender Digitalisierung ein Phänomen der Tagesordnung. Selbst die getroffenen Abwehrmaßnahmen schließen einen IT-Security Incident nicht hundertprozentig aus. Dieses Webinar setzt genau bei dieser Problematik an und schult Sie für den Fall der Fälle. Im Rahmen der IT Sicherheit legt es einen Fokus auf die Vermittlung von Grundlagen und konkreten Methoden, die Ihnen helfen, als Vorfall-Experte mit IT-Sicherhe"

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Ausbildung: Notfall- und Krisenmanager (TÜV) - EX/A45/10101221/19102026-1 - 19.10.2026

Effektives Handeln vor, in und nach Ausnahmesituationen


Inhalt

Einführung
- Die Begriffe ?Krise? und ?Krisenmanagement?
- Die Begriffe ?Risiko? und ?Risikomanagement?
- Ursachen von Unternehmenskrisen
- Die ?Wirkung? von Krisen
- Grundsätzliche Unterteilung von Krisen (?Krisenampel?)
- Grundsätzliche Anforderungen an einen Krisenmanager

Organisation des Krisenmanagements
- Strategie / Grundkonzept
- Krisenstab
- Einsatzbereitschaft und Vertretungen des Krisenstabes
- Krisenadministration
- Krisenraum / Lageraum

Krisenplan / Krisenhandbuch

Training / Übungen für den Krisenstab
- Training des Krisenstabes (intern / extern)
- Schulungen für weiteres Personal
- Schulung / Vorbereitung auf Auslandsentsendungen (?Expats?)
- Kommunikation über Krisenprävention / -training

Rechtliche Aspekte im Krisenmanagement
- Krisenkommunikation

Umgang mit ?speziellen? Krisen
- Entführung
- Produktkontamination / Warenrückführungsmanagement
- Rückrufaktionen
- Produkterpressungen
- Krisenmanagement medizinische Einrichtungen

Externe Krisenberatung

Lösegeldversicherungen

Produktschutzversicherungen

Psychosoziale Notfallversorgung

Nutzen

In unserer Ausbildung im Krisenmanagement und Notfallmanagement mit integriertem VR-Training gehen wir intensiv auf die sich rasant verändernde Sicherheitslage und Krisenlandschaft ein. Sie lernen Bedrohungen für Ihre Organisation kennen, die Ihnen nur zum Teil oder bislang gar nicht bekannt waren. Ob aktuelle Gefährdungen oder Krisenherausforderungen in der Zukunft: Mit unseren vorbeugenden Krisenmanagement-Tools und anschaulichen Fallbeispielen aus Politik, Wirtschaft, Behörden und privaten Institutionen zeigen wir Ihnen in unserem Präsenzseminar verschiedene Handlungsoptionen auf - vor, in und nach einer Krise.

Wir geben Ihnen in unserem Notfall-und-Krisenmanagement-Seminar ganz gezielte Handlungsanweisungen, wie Sie Krisen schnell und effektiv identifizieren, wie Sie optimal reagieren und mit Angst und Stress kontrolliert umgehen. Denn gute organisatorische, personelle, wirtschaftliche, kommunikative und juristische Vorbereitungen im Rahmen der Krisenprävention helfen Ihnen dabei, auch bei hoher persönlicher Belastung Krisen zu managen, um diese zu isolieren und bestenfalls zu eliminieren.

Wirkungsvoll und mit so wenig Schäden wie möglich lassen sich Krisen letztlich nur im Team bewältigen. Deshalb gehen wir auf die internen und externen Schnittstellen ein, die Sie in einem Krisenfall nutzen können und bei manchen Notfällen sogar nutzen müssen, wie z. B. die Lebensmittelbehörde im Falle einer Kontamination.

Die Auf- und Nachbereitung einer jeden Ausnahmesituation ist ein weiterer wichtiger Baustein für ein professionelles Krisenmanagement. Angefangen bei der Intensivierung hilfreicher Aspekte während einer Krise über die Verbesserung von Handlungs- und Entscheidungsabläufen bis hin zur Notfallseelsorge und psychologischen Nachbetreuung.

Zu Ihren Referentinnen und Referenten gehören neben erfahrenen Fachtrainerinnen und -trainern auch Pilotinnen und Piloten, bzw. deren Ausbilderinnen und Ausbilder, aus der zivilen bzw. militärischen Luftfahrt. Denn das Flugzeug zählt - nicht ohne Grund - zu einem der sichersten Verkehrsmittel weltweit.
Die Luftfahrtindustrie ist eine der sensibelsten Branchen im Zusammenhang mit Krisenlagen wie zum Beispiel Pandemien, militärischen Konflikten oder Terrorlagen.
Deshalb berichten Pilotinnen und Piloten, bzw. deren Ausbilderinnen und Ausbilder, im Seminar über ihre Soft Skills im Notfall- und Krisenmanagement. Denn weiche, menschliche Faktoren werden im Zusammenhang mit der Bewältigung von Krisen unterschätzt. Sie tragen erheblich dazu bei, eine Krise mit dem bestmöglichen Ergebnis zu beenden.

Profitieren Sie während und nach der

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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV - EX/A42/40301302/19102026-1 - 19.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV


Inhalt

Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Bewerten von möglichen Entsorgungswegen für Abfälle
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten

Nutzen

In diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Da es sich um einen Kombinationslehrgang handelt, vergeben wir wahlweise zusätzlich den Fachkundenachweis nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).

Neben theoretischen Grundlagen und wesentlichen Inhalten zu Rechtsvorschriften vermitteln wir in diesem behördlich anerkannten und praxisorientierten Seminar Umweltauswirkungen und Gefahreneigenschaften unterschiedlicher Abfallprodukte sowie grundlegende Vorschriften beim Arbeitsschutz.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften, die wir an konkreten Fallbeispielen demonstrieren und die anschließend direkt in Ihrem Betrieb angewendet werden können.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der EfbV bzw. der AbfAEV gibt stets den Rahmen vor, nach dem die für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die jeweilige Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen für diese Tätigkeiten einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren. Das Seminar ist auch für Personen gedacht, die zusätzlich den Fachkundenachweis nach der AbfBeauftrV benötigen.

Voraussetzungen

Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen. Für die Erlangung einer Zertifizierung nach EfbV oder einer Erlaubnis/Anzeige nach AbfAEV sind, neben der Bescheinigung zu diesem Lehrgang, weitere formale Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. zur Zuverlässigkeit und zur beruflichen Qualifikation, die sich aus der EfbV oder der AbfAEV ergeben.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

1980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

376.2 EUR

Bruttopreis

2356.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabine Hoffmann
+49 441 219708817
akd-ol@tuev-nord.de
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