TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - EX/A35/30251306/11112026-1 - 11.11.2026

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1


Inhalt

Gesetzliche Neuerungen

Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Auslegung und Kommentar der Regelungen

Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)

Sicherheitsbelehrung

Diskussion praktischer Problemfälle

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A52/30201106/11112026-1 - 11.11.2026

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz

Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten

Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.

Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.

Zielgruppe

Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/11112026-1 - 11.11.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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KI in technischen Prozessen - Teil 2 - EX/A45/20401181/11112026-1 - 11.11.2026

Kompetenzen entwickeln - KI-Methoden in Produktionsprozessen und Qualitätssicherung einsetzen


Inhalt

Einführung in Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
- Wiederholung Inhalte Seminar ?KI in technischen Prozessen - Teil 1?
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
-Einführung in Maschinelles Lernen: Definitionen, Konzepte und Unterschiede zu traditionellen Algorithmen

Datenvorbereitung und -verarbeitung
- Bedeutung von Datenqualität und -vorbereitung
- Methoden zur Datenbereinigung und -normalisierung
- Feature Engineering: Auswahl und Erstellung relevanter Merkmale

Maschinelles Lernen - überwachte und unüberwachte Lernmethoden
- Überblick über verschiedene Lernmethoden
- Überwachtes Lernen: Regression und Klassifikation
- Unüberwachtes Lernen: Clustering und Anomalie Erkennung
- Beispiele und Anwendungsfälle aus der Praxis

Entwicklung und Training von KI-Modellen
- Auswahl geeigneter Algorithmen für spezifische Anwendungsfälle
- Training und Validierung von Modellen
- Hyperparameteroptimierung und Modellbewertung

Implementierung und Integration von KI-Systemen
- Deployment von Modellen in Produktionsumgebungen
- Integration von KI-Systemen in bestehende technische Prozesse
- Herausforderungen und Best Practices

Nutzen

Das Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 2 vermittelt Entwicklern, Prozess- und Projektingenieuren das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Künstliche Intelligenz (KI) gezielt technische Prozesse einzusetzen. Im zweiten Teil 2 steht die praxisorientierte Entwicklung und das Training von KI-Modellen im Fokus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie geeignete KI-Methoden für unterschiedliche technische Prozesse auswählen und anwenden können. Anhand von Fallstudien und realen Use Cases wird demonstriert, wie Qualitäts- und Prozessdaten effektiv genutzt werden, um Optimierungspotenziale in der industriellen Produktion zu erschließen.

Die Anwendung von KI-Methoden wird praxisnah demonstrieren. Dies erfolgt anhand durchgängiger, seminarbegleitender Use Cases, die reale Herausforderungen aus der Industrie adressieren und aufzeigen, wie diese mithilfe von KI effizient gelöst werden können.

KI und Maschinelles Lernen werden immer mehr zu einem unverzichtbaren Werkzeug, um die Effizienz, Qualität und Innovationskraft im technischen Arbeitsumfeld und damit auch in der Industrie zu steigern. Im zweiten Teil unserer Seminarreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Produktionsprozesse mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten, die Qualitätssicherung zu verbessern und Ressourcen effektiver zu nutzen.

Die Wissensvermittlung erfolgt anhand realer ingenieurwissenschaftlicher Use Cases, die einen engen Bezug zu den Bereichen Qualität und Produktion sowie den dort eingesetzten Prozessen haben. Diese Use Cases basieren auf qualitäts- und prozessrelevanten Daten und orientieren sich an den Aufgabenfeldern von Prozessmanagern, Qualitätsmanagern sowie Produktionsverantwortlichen. Dabei wird der vollständige Entwicklungsprozess von der Definition eines Use Cases über die Analyse der QM-Daten bis hin zur Entwicklung eines vollständigen KI-Systems zur Prozessoptimierung technischer Prozesse abgedeckt.

Darüber hinaus erwerben sie die Kompetenz, KI-Projekte erfolgreich zu planen und zu leiten, was zu einer deutlichen Verbesserung der Qualitätssicherung durch den Einsatz KI-gestützter Methoden führt. Dies bedeutet in der Regel auch eine signifikante Steigerung der Produktivität und Kosteneffizienz.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die, Künstliche Intelligenz zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung einsetzen möchten, Projekte optimieren mittels maschinellem Lernen, KI-gestützte Qualitätssicherung in Produktionsprozessen, sowie zur vorausschauenden Instandhaltung einsetzen möchten:
- Prozess- und Projektingenieure,
- Qualitätsma

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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A38/30501201/11112026-1 - 11.11.2026

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.

Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Datenschutzkoordinator - EX/A52/10151141/12112026-1 - 12.11.2026

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

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Seminar: Technical Compliance Management System (tCMS) - EX/A45/20153201/12112026-1 - 12.11.2026

Technical Compliance Management System unter Berücksichtigung der aktuellen ISO-Normen


Inhalt

Grundlagen
- Was ist (Technical) Compliance?
- Bedeutung und Unterschiede von Compliance und Technical Compliance-Management
- Zielsetzung von Technical Compliance
- Rechtlich einwandfreie technische Prozesse
- Ethische Unternehmensführung und Compliance

Rechtsgrundlagen
- Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete und Konsequenzen mangelhafter Technical Compliance
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Erläuterung der wichtigsten Vorschriften, Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz von Compliance-Standards
- Selbstverpflichtungen des Unternehmens - Code of Ethics und Code of Conduct
- Überblick DIN ISO 37301:2021-11 - Änderungen zur ISO 19600

Compliance-Ziele
- Aufgaben und Ziele von Technischem Compliance
- Abstimmung Unternehmenszielen, Compliance-Ziele und Risikomanagement
- Elemente einer Compliance-Strategie
- Zusammenarbeit mit anderen Funktionen
- Abgrenzung zu Rechtsabteilung, Risikomanagement, interner Revision

Aufbau einer Compliance-Organisation/eines tCMS
- Verantwortung der Unternehmensleitung im Bereich Technischen Compliance Management
- Anforderungsprofil des Compliance-Beauftragten
- Tools und Methoden
- Einbindung der Compliance in die (technische) Unternehmensorganisation

Wesentliche Elemente einer Compliance-Organisation und passende Compliance-Strukturen für die eigenen Unternehmensprozesse
- Compliance als Leitungs- und Führungsaufgabe
- IT-Unterstützung bei der Umsetzung eines tCMS
- Delegation von Compliance-Aufgaben
- Ist-Analyse der besonderen Bedingungen, Pflichten und Auflagen bzgl. HS&E: Health, Safety & Environment im Unternehmen
- Integration des tCMS in vorhandene Managementsysteme (z. B. QM oder Integriertes Managementsystem)

Compliance-Risiken erheben, bewerten und steuern/Compliance Risk Assessment
- Verzahnung von Compliance und internem Risikomanagement
- Compliance-Risiken und deren Besonderheiten, Compliance-Risikoanalyse, Risikoidentifizierung/-bewertung
- Haftung im Unternehmen, Pflichtendelegation

Unterstützung des technischen Compliance-Management-Systems durch digitale Hilfsmittel
- UEBA (User and Entity Behavior Analytics)-Tool für die durchgängige Prüfung im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit
- UEBA vereint die Prüforganisation in den Bereichen Explosionsschutz, funktionale Sicherheit und alle weiteren Prüfungen der Sicherheit und Qualität in einer durchgängigen Lösung

Methoden - Gruppenarbeiten
- Anwendung der Technical-Compliance-Grundlagen zur Durchführung eines fiktiven Legal Compliance Assessments
- Erstellen eines Maßnahmenplans mit Erhebung der zu erarbeitenden Optimierungspotentiale und konkreten Handlungsschritten zur Erreichung eines rechtssicheren Betriebes zu Arbeits- und Umweltschutz

Nutzen

Grundlagen
- Was ist (Technical) Compliance?
- Historischer Hintergrund
- Bedeutung und Unterschiede von Compliance und Technical Compliance -Management
- Zielsetzung von Technical Compliance
- Rechtlich einwandfreie technische Prozesse
- Ethische Unternehmensführung und Compliance

Rechtsgrundlagen
- Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete
- Konsequenzen mangelhafter Technical Compliance
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz von Compliance-Standards
- Selbstverpflichtungen des Unternehmens - Code of Ethics und Code of Conduct
- Überblick DIN ISO 37301:2021-11 - Änderungen zur ISO 19600

Compliance-Ziele
- Aufgaben und Ziele der technischen Compliance
- Abstimmung mit den Unternehmenszielen
- Compliance-Ziele und Risikomanagement
- Elemente einer Compliance-Strategie
- Z

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Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG - EX/A52/40251101/12112026-1 - 12.11.2026

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- BImSchG-Verordnungen
- TA Luft, TA Lärm
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten

Technische Aspekte des Immissionsschutzes
- Anlagen- und Verfahrenstechnik für den Immissionsschutz
- Messung, Überwachung und Begrenzung von Luftverunreinigungen
- Energienutzung und Energieeinsparung
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
- Ausbreitungsberechnungen, Immissionsberechnungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Schadstoffen

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar zum Immissionsschutzbeauftragten: In diesem Seminar erwerben Sie die fachlichen Qualifikationen, die Sie als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz benötigen. Die Lehrinhalte richten sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 53. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines Immissionsschutzbeauftragten. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Alltagspraxis. Unsere Referenten vermitteln Ihnen umfassend die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach Paragraf 7, Nr. 2 der 5. BImSch-Verordnung.

Aktuelle gesetzliche Änderungen werden in diesem Seminar besprochen. Unsere Schulung zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist behördlich anerkannt: Immissionsschutzbeauftragte beraten Betreiber und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde ist ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Physik, Chemie). In Einzelfällen wird eine technische Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. Weiterhin sind anlagenspezifische Fachpraxis-Kenntnisse notwendig, die der Teilnehmer während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (vierjährig bei technischer Fachschul- oder Meisterausbildung) erworben hat. Neben den Fachkenntnissen werden vom Gesetzgeber auch Anforderungen an die Zuverlässigkeit (s. § 10 5. BImSchV) des Immissionsschutzbeauftragten gestellt. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Sofern die Teilnahme ausschließlich zum Wissenserwerb dient, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

362.9 EUR

Bruttopreis

2272.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/20401705/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im VdTÜV-Merkblatt Anforderungen an Qualitätsfachkräfte (TÜV) aufgeführt.

Prüfungsmodus :
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumentesowie sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.

Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im

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Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10101225/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanagement (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Datenschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10151105/12112026-1 - 12.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 40 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind die relevanten Rechtstexte in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A40/10201375/12112026-1 - 12.11.2026

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.


Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen


Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:30 - 17:00

    Max. Teilnehmerzahl

    25

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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