TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Ausbildung: Prompt Engineer (TÜV) - Teil 1 - EX/A54/10504001/05112026-1 - 05.11.2026

Professionelles Prompting für eine nachhaltige KI-Zukunft im Unternehmen - Teil 1 der TÜV-zertifizierten Ausbildung zum Prompt Engineer


Inhalt

Grundlagen und Orientierung
- Einführung in KI-Techniken - Fokus auf Generative KI
- LLMs verstehen: wie ?denkenden? Modellen Antworten entlockt werden
- Software vs. KI - wo liegen die Unterschiede?
- Reasoning-Modelle vs. Non-Reasoning-Modelle

Prompt Engineering - Schritt für Schritt
- Von Prompt Engineering zu Context Engineering
- Klare Anweisungen und Kommunikationsebene
- Exact Instructions Challenge (praktische Übung)
- Promptstrukturen: von einfach bis komplex
- Zero-Shot- und Few-Shot-Prompting
- CPSS-Prompting und RPE-Techniken
- Pretend-to-be-Prompting
- Ethical Dilemma Prompts
- Chain-of-Thought(CoT)-Prompting
- System Prompts und Meta-Prompting
- Multimodales Prompting (Text, Bild, Daten)

Praxisübungen und Projekte
- Entwicklung von Prompts für Präsentationen
- KI-gestützte Excel-Workbooks
- Prototypische Website-Gestaltung mit Prompts
- Interaktive Gruppenübungen: Prompt-Analyse und Optimierung
- Technische Use Cases: Berechnungen, Datenaufbereitung, Automatisierung
- Kaufmännische Use Cases: Finanz- und Marktanalysen, Controlling, Reporting
- Use-Case-Findung: eigene Szenarien entwickeln und testen

Funktionen und Tools kennenlernen
- Deep Research und Internetsuche mit KI
- Arbeiten mit Dateianhängen und Dokumenten
- Study Mode und Canvas-Methoden
- CustomGPTs: Erstellen und Anwenden
- Überblick über wichtige KI-Tools: Perplexity, Claude, meinGPT, Langdock, Anymize

AI Literacy und Verantwortung
- Ethische Grundlagen, Urheberrecht und Bias
- Umgang mit Halluzinationen
- Datenschutzkonformes Prompting (DSGVO und EU AI Act)

Ausblick und Trends

Nutzen

In diesem Prompt-Engineering-Kurs steigen Sie gezielt in die berufliche Anwendung Generativer KI ein. Teil 1 unserer Prompt-Engineer-Ausbildung vermittelt Ihnen alle Grundlagen, die Sie benötigen, um Prompts präzise zu formulieren, strukturiert aufzubauen und für verschiedenste Use Cases professionell einzusetzen.

Sie lernen praxisnah mit Übungen, Challenges und Best Practices. Ihre eigenen Prompts entwickeln Sie live im Kurs - angepasst an Ihre Aufgaben im Unternehmen. So können Sie KI-gestützte Prozesse direkt umsetzen: Berichte automatisieren, Analysen beschleunigen oder kreative Ideen schneller realisieren.

Ein weiterer Fokus liegt auf rechtlichen Aspekten wie Datenschutz, DSGVO, Urheberrecht oder dem EU AI Act. So setzen Sie KI verantwortungsvoll und rechtskonform ein.

Dieser Kurs richtet sich branchen- und abteilungsübergreifend an kreative Berufe, technische Abteilungen sowie Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer und Projektleitende mit ersten Erfahrungen in Tools wie ChatGPT.

Nach Abschluss beherrschen Sie die Grundlagen des Prompt Engineerings, verstehen Chancen und Risiken der Technologie - und sind in der Lage, eigene KI-Projekte sicher umzusetzen.

Wichtig: Dies ist Teil 1 von 2 der TÜV-zertifizierten Prompt- Engineer- Weiterbildung. In unserer Prompt-Engineer-Ausbildung Teil 2 (TÜV) vertiefen Sie Ihr Wissen und erwerben das offizielle Zertifikat - für Ihren künftigen Job mit echten Zukunftschancen: Prompt Engineer (TÜV).

Zielgruppe

Personen mit Interesse an künstlicher Intelligenz und Technologie, die ihr Wissen erweitern möchten. Das Seminar ist abteilungs- und branchenübergreifend und richtet sich sowohl an kreative Berufe als auch an technische Abteilungen oder Geschäftsführer und Projektleiter, die bereits erste Erfahrungen mit Generativer KI wie z. B. ChatGPT haben.

Voraussetzungen

Für die praktische Umsetzung der Übungen und die "

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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A37/60101806/05112026-1 - 05.11.2026


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jährliche Auffrischung Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - EX/A81/20308106/05112026-1 - 05.11.2026


Inhalt

Inhalt und Zeitangaben:
Grundlagen der Mikrobiologie
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelhygiene
Betriebliche Eigenkontrollen und HACCP

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Lebensmittelbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung/Auffrischung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Lebensmittel u. Hygiene

Voraussetzungen

Weiterbildung zum Lebensmittel- und Hygienebeauftragten

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

328 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.32 EUR

Bruttopreis

390.32 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/20101205/05112026-1 - 05.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums


  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im

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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20101205/05112026-1 - 05.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums


  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im

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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - EX/A37/60101801/05112026-1 - 05.11.2026

Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen

Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung

Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.

Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zielgruppe

Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.

Voraussetzungen

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A33/60102006/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

- Aktuelle Gesetze und Verordnungen

- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel

- Technische Neuerungen

- Physikalische Grundbegriffe

- Unfallgefahren

- Rechtliche Stellung der Befähigten Person

- Durchführung von Prüfungen

- Verantwortung und Haftung

- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife

- Schadensbeurteilung

- Erforderliche Dokumentation

- Erfahrungsaustausch

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.

In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A40/30351301/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A52/30401201/06112026-1 - 06.11.2026

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Sicherheitsbeauftragte für Technik und Produktion - Aufbauseminar - EX/A40/50201105/06112026-1 - 06.11.2026

Sicherheitsstandards für Arbeitsumgebungen im technischen Bereich


Inhalt

Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe
- Auswertung DGUV

Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe

Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Fremdfirmeneinsatz (Dienstleister/Handwerker)
- Maschinen- und Anlagensicherheit (CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitseinrichtung)
- Gefahrstoffe und Hautschutz
- Lärm und PSA

Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz

Nutzen

In einer Welt, in der sich Technologie und Produktion ständig weiterentwickeln, ist es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) aus der Technik und Produktion unerlässlich, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze sicher und effizient zu gestalten.

In unserer Sibe-Weiterbildung vertiefen Sicherheitsbeauftragte aus der Technik und Produktion durch angeleitete Gruppenübungen Ihr Wissen über:

- die Optimierung von Verkehrswegen,
- den sicheren Umgang mit Leitern und Steighilfen,
- den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz,
- ein effektives Notfallmanagement, einschließlich Erster Hilfe, Evakuierung und Brandschutz.

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Krananlagen und Flurförderzeugen, die Einbindung von Fremdfirmen und Dienstleistern in Ihre Sicherheitskonzepte, die Gewährleistung der Maschinen- und Anlagensicherheit sowie den Umgang mit Gefahrstoffen und Maßnahmen zum Haut- und Lärmschutz.

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu erweitern und sich mit den neuesten Sicherheitsstandards und -praktiken vertraut zu machen. Nutzen Sie unser Seminar auch, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ein professionelles Netzwerk aufzubauen, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann.

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte aus dem technischen Bereich und der Produktion, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unseren Grundlehrgang ?Sicherheitsbeauftragter - gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001".

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/06112026-1 - 06.11.2026

Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520


Inhalt

Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen

Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen

Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien

Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)

Nutzen

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.

Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.

Zielgruppe

Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS

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Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Pflege und Assistenzpersonal - EX/A81/50408206/06112026-1 - 06.11.2026


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung

Aktuelle Tagesthemen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und Assitenzpersonal

Voraussetzungen

Weiterbildung zum Hygienebeauftragten oder entsprechende Kenntnisse müssen vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

328 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.32 EUR

Bruttopreis

390.32 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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