TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201205/14092026-1 - 14.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt.
- Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
- In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt.
- Die Aufgabenstellung erhält der Kandidat am Prüfungstag per Mail.
- Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen Zeit.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und praktischen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
- Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen.
Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Medizinprodukteberater - EX/A54/20351101/14092026-1 - 14.09.2026

Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)


Inhalt

Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen

Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure

Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten

Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
akd-international@tuev-nord.de
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Produkthaftung und Produktsicherheit - EX/A52/10401801/14092026-1 - 14.09.2026

ProdSG, EU-Produktsicherheitsverordnung und CE-Vorschriften im Rahmen des Produkthaftungsrechts


Inhalt

Aktuelle Rechtsentwicklungen und Rechtsprechung

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und CE-Kennzeichnung

Überblick zur seit 13.12.2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988

Bedeutung und Entwicklung der Normen und Technischen Regeln

Zivilrechtliche vertragliche und gesetzliche Haftung für fehlerhafte Produkte

Persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung/verantwortlichen Mitarbeiter

Internationales Produkthaftungsrecht im Überblick

Ausblick auf den Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (PHR)

Krisen- und Rückrufmanagement

Vertragsmanagement/Dokumentationsmanagement/Versicherung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen des Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für Händler, Fulfilment-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen, Importeure, Hersteller und Zulieferer differenziert beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Viele Beispiele und Gerichtsurteile helfen Ihnen, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für das Unternehmen, aber auch für die verantwortlich handelnden Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen, besser einzuschätzen und zu vermeiden.

Anschauliche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre berufliche Praxis. Unsere Referenten geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen und Praxisbeispiele in das Seminar einzubringen. Mit anderen Teilnehmern können Sie sich den Tag über austauschen und diskutieren.

Zielgruppe

Unternehmer, Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Verkauf, Einkauf und Rechtsabteilung

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/14092026-1 - 14.09.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/14092026-2 - 14.09.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A35/50301101/15092026-1 - 15.09.2026

Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. Sie erlernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Ausbildung.

Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

283.1 EUR

Bruttopreis

1773.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/15092026-1 - 15.09.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung Dokumentation

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Datenschutzauditor (TÜV) - EX/A52/10151121/15092026-1 - 15.09.2026

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc"

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Weiterbildung: PMO Projektmanagement-Office Manager (TÜV) - EX/A38/10251131/15092026-1 - 15.09.2026

PMO-Schulung für mehr Effizienz und nachhaltigen Projekterfolg in Organisationen


Inhalt

PMO-Tätigkeitsbereich Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung
- PMO aufbauen und optimieren
- Pool für Projektpersonal betreiben
- Community für Projektpersonal pflegen
- Projektkarrieremodell betreiben
- Training, Coaching und Mentoring für Projektpersonal
- Critical-Chain-Projektmanagement (CCPM)
- Competence Center führen
- PM-Wissensmanagement und Good/Best Practices

PMO-Tätigkeitsbereich Multiprojektmanagement
- Projekte mit Strategie abgleichen und auswählen
- Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Projekte kategorisieren
- Projektportfolio pflegen
- Projektübergreifender Ressourcen-Abgleich inkl. Finanzen
- Projektübergreifendes Risikomanagement
- Projekte lernen / profitieren voneinander

PMO-Tätigkeitsbereich Projektmanagement
- Regularien und Verfahren anbieten und pflegen
- PM-Optimierung
- PM-Tools anbieten und pflegen
- Berichtssystem schaffen, führen und pflegen
- Projekt-Reviews/-Audits durchführen

PMO-Tätigkeitsbereich Projektbegleitung
- Operative Projektunterstützung
- Projekte überwachen / Projektcontrolling
- Kommunikation, Moderation, Kreativitätstechniken
- Konflikte moderieren, Mediation, Krisenmanagement
- Nicht erfolgreiche Projekte identifizieren und ggf. abbrechen

Nutzen

Ein Projektmanagement-Office (PMO) unterstützt die effektive und effiziente Projektabwicklung. Als PMO-Managerin bzw. PMO-Manager standardisieren Sie Prozesse, führen Best Practices ein und stellen Unterstützung sowie Ressourcen für Projektmanagerinnen und Projektmanager bereit.

In unserer PMO-Weiterbildung erfahren Sie, wie Sie Ihr Projektmanagement-Office auf- und ausbauen, um die Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung zu stärken. Sie lernen, wie Sie einen Talentpool für Projektpersonal aufbauen, eine Community für Projektpersonal pflegen und ein effektives Projektkarrieremodell entwickeln.

Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie prüfen, ob Projekte zur Unternehmensstrategie passen. Sie lernen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchzuführen und ein effizientes Risikomanagement auf projektübergreifender Ebene zu etablieren.

Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie essenzielle Regularien und Verfahren bereitstellen und pflegen, Ihre Projektmanagement-Prozesse optimieren sowie Projekt-Reviews und -Audits durchführen.
Als PMO-Manager (TÜV) entlasten Sie die Projektleitung durch operative Unterstützung in der Projektüberwachung und im Projektcontrolling, bei einer effektiven Kommunikation und optimalen Berichterstattung mit niedrigem Aufwand sowie im Konflikt- und Krisenmanagement.

Unsere PMO-Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten zu erweitern und Ihre Organisation auf ein neues Niveau zu heben. Mit dem Zertifikat PMO-Manager (TÜV) stellen Sie Ihr Wissen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines PMO unter Beweis.

Zielgruppe

Mitarbeitende und Leitende von PMOs, Projektmanagement-Verantwortliche in Unternehmen, Projektportfolio-Manager und -Managerinnen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Für die Teilnahme am Seminar sind Basiswissen und/oder erste Erfahrungen im Projektmanagement allgemein gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.


Als Abschluss des Seminars ist eine schriftlich praktische Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A40/20401601/15092026-1 - 15.09.2026

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt

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Arbeiten unter Spannung bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC - Fortbildung - EX/A35/30301406/15092026-1 - 15.09.2026

Gemäß DGUV Regel 103-011 (bisherige BGR A3)


Inhalt

Anforderung an Arbeiten unter Spannung gemäß gesetzlicher Vorschriften

Betriebliche, technische, organisatorische Regelungen für Arbeiten unter Spannung, Arbeitsanweisung, Arbeitserlaubnis zum Arbeiten unter Spannung

Arbeitsverfahren, Basis- und Arbeitstechnologien

Sicherheitstechnische Maßnahmen

Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung

Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und zum Abschluss von Arbeiten unter Spannung

Praktische Ausbildung der jeweiligen Basistechnologie

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisprüfung

Durchführung von Arbeitstechnologien (praktische Ausbildung)
-bei Anmeldung bitte gewünschte Arbeitstechnologie angeben-

O Kunststoffkabel:
- Kabelmuffen als Abzweig-, Verbindungsmuffe oder Endkappe
O MSR-Anlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von therm. Überstromrelais, Schützen o. a.
O Schaltanlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von LS-Schaltern, 3-pol. Schaltern, RCD
O Zähleranlagen:
(u. a. Sperrkassierer) An- und Abklemmen, Wartungen/Kontrollen
O Installationsanlagen
O Photovoltaik-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)
O Batterie-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)

Eigene Montagematerialien können mitgebracht werden!

Wichtig: Sollten noch andere Arbeitstechnologien notwendig sein, müssen gesonderte Absprachen getroffen werden.

Nutzen

Mit diesem Lehrgang aktualisieren Sie Ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach der Vierjahresfrist. Mithilfe dieser Wiederholungsausbildung erhalten Sie die Befähigung zum Arbeiten unter Spannung auch bei seltenen bzw. lange zurückliegenden Ausführungen oder Einführungen neuer Arbeitsverfahren und -technologien.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar sind Sie in der Lage, Arbeiten unter Spannung entsprechend verschiedener Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen die DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, die DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Regel 103-011.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials ist das Arbeiten unter Spannung grundsätzlich zu vermeiden. Bedingt durch betriebliche Abläufe oder sonstige Besonderheiten ist es aber nicht immer auszuschließen. Nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben dürfen nur Elektrofachkräfte mit einer speziellen Ausbildung mit solchen Aufgaben beauftragt werden. Im Seminar erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, um Arbeiten unter Spannung bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC durchführen zu können.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte, die ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach vier Jahren aktualisieren. Eine Wiederholungsausbildung sollte auch erfolgen bei seltenen bzw. lange zurückliegenden Ausführungen oder Einführung neuer Arbeitsverfahren und -technologien.

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft mit der Befähigung Arbeiten unter Spannung".

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A38/60102301/15092026-1 - 15.09.2026

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.


Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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