TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Befähigte Person für Sportgeräte - EX/A45/30501401/28092026-1 - 28.09.2026
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A46/30501301/28092026-1 - 28.09.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten - EX/A48/30152801/28092026-1 - 28.09.2026
Sachkundevermittlung nach der DGUV Information 205-001
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Genehmigungsverfahren, Erlaubnisschein
Richtiges Verhalten im Brandfall, Alarmierung
Kenntnisse der Verbrennungs- und Löschlehre
Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten): Gefährdungen, Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen
Einsatz von Feuerlöschern
Nutzen
Heißarbeiten und feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden und Löten sind mit hohen Risiken verbunden. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem bei Um- oder Erweiterungsarbeiten bei vorab genannten Heißarbeiten eine große Brandgefahr besteht. Deshalb ist bei Arbeiten mit besonderen Gefahren vonseiten der Gesetzgebung und der Berufsgenossenschaften die Bereitstellung von Sicherheitsposten und Brandwachen vorgesehen.
Wie Sie in diesem Seminar erfahren werden, führen unsachgemäß durchgeführte Feuerarbeiten in Verbindung mit mangelhaften Schutzmaßnahmen immer wieder zu großen Brandschäden. Häufig unterschätzen Personen hier vielfach Gefahrenquellen, wie Schweißperlen oder Funkenflug sowie Wa?rmeleitung und -strahlung. Daher sind die sachgemäße Organisation dieser Arbeiten sowie die eigene rechtliche Absicherung durch entsprechende Erlaubnisscheine (Freigabeschein für Heißarbeiten) für alle feuergefährlichen Arbeiten von großer Bedeutung.
Das Seminar ?Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten? vermittelt Ihnen die Sachkunde nach der DGUV Information 205-002, damit Sie an Ihrem Arbeitsplatz professionelle und fachgerechte Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dadurch erhalten Sie das notwendige Wissen zur Vermeidung von Gefahren und deren rechtliche Konsequenzen.
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte, Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die feuergefährliche Arbeiten ausführen bzw. als Brandwache/Sicherungsposten eingesetzt werden
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Seminar erfüllt die Fortbildungspflicht von Brandschutzbeauftragten im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-Information 205-003 mit 8 UE. Es dient auch der Fortbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz, zu dessen Erfüllung der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfmittelmanagement-Requalifizierung - EX/A42/20401906/28092026-1 - 28.09.2026
Neue Impulse und Best Practice für das Prüfmittelmanagement
Inhalt
Regelwerke: Wiederauffrischung und Updates zu
- ISO 9001
- IATF
- ISO 10012
- DIN 32937
Betrieb und Optimierung des Prüfmittelmanagements
- Von Aufbau- und Beschaffungs- bis hin zur Überwachungsphase
- Typische Herausforderungen aus der Praxiserfahrung von Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Specials:
- Prüfmittelmanagement im ISO- 9001/IATF- Audit: Anforderungen und Best Practice
- Risikobasierte Festlegung von Kalibrierintervallen
Nutzen
Das Seminar Prüfmittelmanagement-Requalifizierung" bietet eine fundierte Auffrischung und Vertiefung Ihres Wissens zu relevanten Normen und Richtlinien, insbesondere ISO 9001, IATF, DIN 32937 und ISO 10012. Im Mittelpunkt stehen die betrieblichen Aspekte des Prüfmittelmanagements, von der Aufbau- und Beschaffungsphase bis zur Überwachungsphase.
Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Prüfmittelmanagements in ISO-9001/IATF-Audits sowie der risikobasierten Festlegung von Kalibrierintervallen. Diese Themen sind entscheidend für die Sicherstellung der Konformität und schaffen Sicherheit bei der Auditierung.
Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit, durch den Austausch mit Fachleuten und anderen Teilnehmern praxisnahe Lösungsansätze und Best Practices zu diskutieren. Dies unterstützt Sie dabei, Ihre Rolle im Prüfmittelmanagement zu optimieren und strategische Ansätze für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Zielgruppe
Fachkräfte, die als Prüfmittelbeauftragte für die betriebliche Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln zuständig sind sowie Prüfmittelbeauftragte, die das Grundlagenseminar besucht haben und ihr Wissen vertiefen/auffrischen möchten
Voraussetzungen
Berufserfahrung und Kenntnisse im Bereich des Prüfmittelmanagements sowie Grundkenntnisse der betreffenden Normen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
16
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Anwendung von PSA gegen Absturz - EX/A81/50208101/28092026-1 - 28.09.2026
nach DGUV Regel 112-198,199
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen
Nutzen
Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.
Dieser zweitägige Grundkurs soll den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme vermittelt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.
Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auf hoch gelegenen und absturzgefährdeten Arbeitsplätzen tätig sind oder sein werden.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
6; max. 6 Teilnehmer
Teilnehmer können Ihre eigene PSA nutzen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
607 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.33 EUR
Bruttopreis
722.33 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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IT-Grundschutz-Berater - EX/A52/10201351/28092026-1 - 28.09.2026
Aufbauschulung zur Personenzertifizierung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x
Inhalt
Normen und Standards der Informationssicherheit
- Aktueller Status internationaler Standards der Informationssicherheit
- ISO 27001 im Kontext der Zertifizierungsreife
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards und IT-Grundschutz-Profile
IT-Grundschutz-Vorgehensweise
- Leitfragen zur IT-Grundschutz-Absicherung
- Basis-Anforderungen
- Standard-Anforderungen
- Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf
Kompendium
- Aufbau und Anwendung des Kompendiums
- ISMS (Informationssicherheitsmanagement)
- Prozess-Bausteine
- System-Bausteine
- Umsetzungshinweise
- Erstellung eines Bausteins
Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Vorgehen bei der Risikobewertung und Risikobehandlung
Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung
- Leitfragen für die Überprüfung
- Überprüfungsverfahren
- Kennzahlen und Reifegradmodelle
IT-Grundschutz-Profile
- Aufbau eines Profils
- Erstellung eines Profils
- Anwendung bzw. Nutzungsmöglichkeit veröffentlichter Profile
Vorbereitung auf ein Audit
- Vorbereitung
- Auditprozess und -aktivitäten
- Berichtswesen
- Folgemaßnahmen
IS-Revision
- Begriffe
- Überblick und Arten einer IS-Revision
- Grundsätze
Business Continuity Management (BCM) nach BSI 200-4
- Begriffsdefinitionen und Grundlagen
- Elemente eines BCMS: Prozess, Organisation, Ressourcen, Dokumentation
- Methoden
- Befähigung der BAO
Nutzen
Mit der Modernisierung des IT-Grundschutzes sind die Standards nach BSI 200-x nicht nur für die öffentliche Verwaltung und Behörden, sondern auch zunehmend für die Industrie und freie Wirtschaft interessant geworden. Damit einhergehend wächst die Anzahl gefragter Personen mit entsprechender Fachexpertise.
IT-Grundschutz-Berater unterstützen Behörden und Unternehmen bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und begleiten die Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). In Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern werden Konzepte definiert und Maßnahmen nach IT-Grundschutz benannt und entwickelt. Zertifizierte IT-Grundschutz-Berater können die Behörden und Unternehmen zudem dabei unterstützen, eine Zertifizierung der ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorzubereiten. In diesem Seminar liegt der Fokus bei der Wissensvermittlung zu Analysen und Methoden nach IT-Grundschutz. Auf Basis von praktischen Übungen werden vertiefende Kenntnisse auf Experten-Niveau vermittelt, die Sie im Rahmen der Ausbildung zum anerkannten BSI IT-Grundschutz-Berater benötigen. Verantwortliche Personen, wie beispielsweise Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), erlangen die Kenntnisse, die zur Entwicklung und Umsetzung einer adäquaten Informationssicherheitsstrategie erforderlich sind, und erhalten ferner Kenntnisse zur Vorbereitung und Durchführung eines Audits.
Das Seminar bildet die zweite Stufe des offiziellen Zertifizierungsprogramms des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Aufbauschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) erfolgreich bestanden haben und anschließend die Teilnahme an dem Seminar IT-Grundschutz-Berater nachweisen, sind berechtigt, an der offiziellen Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI in Bonn teilzunehmen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM) oder IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe). Das Seminar rich
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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A35/10603401/28092026-1 - 28.09.2026
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,
Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess
Nutzen
Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Prozessmanagement-Weiterbildung: Prozessmanager (TÜV) - EX/A36/20401101/28092026-1 - 28.09.2026
Effizientes Prozessmanagement und Lean Management
Inhalt
Grundlagen des Prozessmanagements
- Grundzüge des Prozess- und Lean Managements
- Ausrichtung der Prozesse an den Unternehmensstrategien und -zielen
- Rollen von Prozesseignern und Teams - neue Aufgabenverteilung in der Matrixorganisation
- Darstellungsmöglichkeiten von Prozessen (Prozessmapping)
Prozessdefinition, Prozesskontrolle und -steuerung mittels Performance-Indikatoren
- Identifizierung von Prozesskennzahlen, Prozesszielen und Prozessschritten
- Kundendefinition in Prozessen
Werkzeuge und Techniken zur Analyse und Verbesserung - Prozessverbesserungszyklus
- Methoden zur Input-Output-Analyse und SIPOC
- Prozessbewertung - Reifegrad eines Prozessmanagements
- Prozessanalyse und -gestaltung mittels Turtle-Analyse
- Anwendung der Werkzeuge Erfolgsfaktoren und Prozessmatrix
- Risiko- und Effizienzbetrachtung mittels Customer Journey ggf. in Kombination mit der Persona-Methode (Dienstleistungsprozesse)
Risikomanagement
- Grundprinzipien zur Risikoanalyse und -bewertung von Prozessen
- Methoden des Risikomanagements: Risikofelder für Prozesse, Risikomatrix und FMEA
Lean-Thinking - Sensibilität für Verschwendung entwickeln
- Optimierung eines Prozesses mit Lean-Prinzipien und Behebung von Verschwendungsarten
- Ausgewählte Optimierungs-Prinzipien
- Identifikation von Verschwendungsarten in Produktion und Dienstleistung anhand der Betrachtung der 7 Muda
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Form von Selbstbewertungsansätzen
- Lean-Prinzipien in administrativen Bereichen
- Shopfloor-Management - Führen am Ort des (Wert-)Entstehens und nachhaltige Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Visuelles Management, Ordnung, Sauberkeit und Systematik
- 5-S-Methode
Grundlagen und Nutzen der Wertstrombetrachtung (Engpassanalyse)
- Identifikation von Engpässen
- Prinzipien der Flussoptimierung von Prozessen
- Wichtige Werkzeuge und Methoden des Lean Managements, z. B. Pull-Prinzip, Glätten und Nivellieren, Kanban und Fließfertigung
Identifikation von Auswirkungen durch den Veränderungsprozess
- Organisatorisch, sachliche Wirkung
- Emotionale Wirkung
- Resultierende Empfehlungen, dem Wandel zu begegnen
Nutzen
Bauen Sie sich in unserer Prozessmanagement-Weiterbildung zum zertifizierten Prozessmanager umfangreiches Wissen zu den Grundprinzipien der Steuerung von Prozessen auf. Prozessmanagement ist die Basis vieler Managementsysteme und dient neben der Klärung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen im Unternehmen dem erfolgreichen Koordinieren und Synchronisieren aller Beteiligten eines Prozesses. Um diese Prozesse aus verschiedenen Blickwinkeln analysieren und optimieren zu können, zeigen wir Ihnen, in unserer Prozessmanagement-Schulung, verschiedenste Methoden. Dazu gehören die Turtle-Analyse, SIPOC, Customer Journey und die Prozessreifegradbetrachtung wie die Risikoanalyse von Prozessen sowie Lean-Analyse-Techniken. Sie bewerten die Prozesse nicht nur aus Prozessmanagementsicht, sondern auch aus Kunden- und Risikosicht sowie aus Effizienz- und Lean-Gesichtspunkten.
Zusätzlich lernen Sie, den verlustfreien Fluss des Prozesses vor dem Hintergrund des Lean Managements zu betrachten. Dazu zeigen wir Ihnen wichtige Parameter des Lean-Thinking wie Verschwendung, robuste Prozesse und Lean-Management-Prinzipien.
Sie erfahren in der Prozessmanagement-Weiterbildung auch die praktische Anwendung von Werkzeugen und Tools zur Prozessverbesserung im Sinne von Prozessmanagement, Risikomanagement und Effizienzsteigerung. Außerdem lernen Sie, wie Sie Prinzipien des Wertstroms in Ihre Prozessgestaltung einfließen lassen und bekommen einen Überblick über Dokumentationsmöglichkeiten sowie Überwachungs- und Steuerungsansätze
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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A52/40401701/28092026-1 - 28.09.2026
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A33/40402001/28092026-1 - 28.09.2026
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/28092026-1 - 28.09.2026
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B - EX/A30/50251201/28092026-1 - 28.09.2026
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung
Inhalt
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (gemäß Anlage B zur RAB 30)
- Grundlagen
- Technische Arbeitsschutzvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren gemäß Anlage B zur RAB 30: Die viertägige Schulung SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, das sich aus den Anforderungen der Anlage B zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ergeben.
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erhalten Sie das notwendige Fachwissen über die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Betriebssicherheitsverordnung.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, die gelernten Inhalte in Ihrem beruflichen Alltag umzusetzen. Dabei schärfen Sie Ihre Wahrnehmung von Gefährdungen auf Baustellen und sind in der Lage, entsprechende Schutzmaßnahmen zu definieren und anzuwenden.
Im Seminar SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse bleibt Ihnen genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Unsere Referenten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Praxis und bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Bauherren, Bauherrenvertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter, Fach- und Führungskräfte im Baubereich sowie inhaltlich interessierte Personen, die arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für SiGe-Koordinatoren gemäß Anlage B zur RAB 30 erhalten möchten
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um als SiGe-Koordinator tätig werden zu können, muss eine/müssen:
? mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung,
? baufachliche Kenntnisse,
? die in der RAB 30 Abschnitt 4.2 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und
? die in der RAB 30 Abschnitt 4.3 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse nachgewiesen werden.
Sollten die arbeitsschutzfachlichen und/oder speziellen Koordinatorenkenntnisse nicht vorhanden sein, ist die Teilnahme an den Lehrgängen SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B und/oder SiGeKo - Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C notwendig
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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