TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - EX/A37/50301606/17092026-1 - 17.09.2026
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Inhalt
Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.
Zielgruppe
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A52/60102601/17092026-1 - 17.09.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.
Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steiger
Mehr erfahren
Energiemanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/40151205/17092026-1 - 17.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A38/30152301/17092026-1 - 17.09.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
09:00 - 17:15
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
BKrFQG - Schadensprävention (theoretische Unterweisung) - Modul 4 - EX/A81/60351201/17092026-1 - 17.09.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale
Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Industriestrompreis für Unternehmen - EX/A52/40203308/17092026-1 - 17.09.2026
Energiekosten optimieren durch die richtige Nutzung des Beihilfeinstruments
Inhalt
- Adressatenkreis
- Privilegierte Strommengen
- Abgrenzung von Drittmengen
- Beihilfehöhe
- Verhältnis zu sonstigen Entlastungen (insb. Strompreiskompensation)
- Antragstellung und Zeitplan
- Ökologische Gegenleistungen
Nutzen
Warum ist der Industriestrompreis für Unternehmen so wichtig und für wen ist er relevant?
Energiekosten entscheiden in stromintensiven Branchen zunehmend über Wettbewerbsfähigkeit, Standortentscheidungen und Investitionsspielräume. Mit dem Industriestrompreis wurde ein befristetes Entlastungsinstrument geschaffen, das Unternehmen aus definierten energie- und handelsintensiven Sektoren unterstützen soll.
Der Industriestrompreis gilt rückwirkend ab 2026 und ist bis 2028 befristet. Er soll strom- und handelsintensive Unternehmen gezielt entlasten. Gerade wenn Sie den aktuellen Strompreis für Industrien bewerten, zeigt sich: Branchen mit sehr hohem Energiebedarf und starkem internationalem Wettbewerbsdruck - etwa Chemie, Stahl und Metalle, Glas, Papier, Zement sowie Teile des Maschinenbaus, der Rohstoffindustrie, der Batteriefertigung und der Halbleiterproduktion - können davon profitieren. Grundlage ist eine fest definierte Sektorliste, die auf der KÜBEL-Liste basiert und rund 90 relevante Sektoren als Carbon-Leakage gefährdet benennt.
Ihr Nutzen dieses Webinars zum Industriestrompreis für Unternehmen
Sie erhalten in kurzer Zeit einen verständlichen und praxisnahen Überblick über den Industriestrompreis. Sie erfahren, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich zum berechtigten Kreis gehören kann, welche Strommengen relevant sind und welche Anforderungen an Nachweise, Fristen und ökologische Gegenleistungen gestellt werden. So können Sie intern schneller bewerten, ob sich eine Antragstellung lohnt, welche Abteilungen eingebunden werden sollten und welche Informationen Sie frühzeitig zusammenstellen müssen.
Was Sie konkret im Webinar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie lernen die zentralen Grundlagen des Industriestrompreises kennen und übertragen diese direkt auf die Unternehmenspraxis. Dazu gehören die Prüfung des Adressatenkreises, die Ermittlung privilegierter Strommengen, die Abgrenzung von Drittmengen, das Verhältnis zu bestehenden Entlastungen wie der Strompreiskompensation sowie die Vorbereitung der Antragstellung. Praxisbeispiele, Checklisten und Handlungsempfehlungen unterstützen Sie dabei, einen konkreten Fahrplan für Ihr Unternehmen zu entwickeln und typische Stolpersteine zu vermeiden.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die mit der Inanspruchnahme von Energiebeihilfen befasst sind. Angesprochen sind insbesondere Energiemanagementbeauftragte sowie Mitarbeitende aus Energieeinkauf oder Controlling. Auch Geschäftsführer profitieren von der Veranstaltung und erhalten wertvolle Informationen für rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen.
Zeit
10:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
199 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
37.81 EUR
Bruttopreis
236.81 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/17092026-1 - 17.09.2026
Inhalt
Verantwortung
Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung
Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen
Verhalten an Einsatzstellen
Besondere Vorschriften nach StVO
Praxisbezogene Handlungshilfen
Nutzen
Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.
Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.
Zielgruppe
Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS
Voraussetzungen
Beherrschung der deutschen Sprache
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
216.69 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
41.1711 EUR
Bruttopreis
257.8611 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Stufe S: Sensibilisierte Person Hochvolt-Technologie - - EX/A81/60408001/17092026-1 - 17.09.2026
Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-I 209-093)
Inhalt
- Einweisung DGUV Information 209-093
- Unterschiede der Hochvolt-Technik in Fahrzeugen
- Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie Servicearbeiten: Innen- und Außenreinigung, Wechsel von Scheibenwischblättern,
Auffüllen von Wischwasser, Benutzung von Befüll-Anschlüssen wie Motoröl oder Kühlwasser, Bedienelementen mit neuen Symbolen
sowie neuer Anschlüsse (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)
Nutzen
Als Basis aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit HV-Fahrzeugen stehen, benötigen Sie die Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093. Diese dient als Grundlage aller weiterführenden Schulungen, die Sie je nach Qualifikation (1S, 2S oder 3S) für bestimmte Arbeiten an HV-Fahrzeugen berechtigen.
Mit dieser werden Sie zur Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Servicearbeiten unterwiesen und berechtigt.
Die Sensibilisierung für HV-Fahrzeuge kann durch geeignete Personen, wie einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP nach Stufe 1S) oder einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
09:00 - 10:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder als Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
231 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
43.89 EUR
Bruttopreis
274.89 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A53/10251105/17092026-1 - 17.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10251105/17092026-1 - 17.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A41/10201375/16092026-1 - 17.09.2026
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren