TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A35/30401301/15102026-1 - 15.10.2026

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de

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Prokurist - EX/A52/10101401/16102026-1 - 16.10.2026

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura

Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung

Nutzen

Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.

Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.

Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

740 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

140.6 EUR

Bruttopreis

880.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Medizinprodukteberater - EX/A44/20351101/16102026-1 - 16.10.2026

Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)


Inhalt

Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen

Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure

Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten

Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
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Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten (Schwerpunkt Pflegebetten) - EX/A34/30251501/16102026-1 - 16.10.2026

Gemäß VDE 0751-1 (DIN EN 62353) und MPBetreibV


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung und Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Kennzeichnungen von Medizingeräten

Grenzwerte der DIN VDE 0751-1 für Medizingeräte

Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung

Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten (hier: elektrisch betriebenen Pflegebetten nach der DIN VDE 0751-1)

Checkliste für Prüfungen von Pflegebetten

Diskussion und Praxisprobleme

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei der wiederkehrenden Prüfung von Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt Pflegebetten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte verlangt sowohl die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und der DIN VDE 0751-1 als auch die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).

Als elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft führen Sie in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stroms, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Der Einsatz von Checklisten sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit wiederkehrenden Prüfungen von Pflegebetten beauftragt werden sollen; Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die beschriebenen Prüfungen vornehmen sollen

Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen oder das Seminar Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" besucht haben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A52/10402501/16102026-1 - 16.10.2026

Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung


Inhalt

VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

Bausollbestimmung und Vergütung

Baunachtragsmanagement

Bezahlung der Bauleistung

Abnahmearten und Abnahmewirkungen

Mängelansprüche des Auftraggebers

Störungen des Bauablaufes

Kündigungsrechte

Sicherheiten am Bau

Nutzen

Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.

Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.

Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.

Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.

Zielgruppe

Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Senior Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10251205/16102026-1 - 16.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.
- In der praktischen Prüfung wird eine Projektarbeit erstellt.
- Die Bearbeitungszeit der praktischen Prüfung beträgt 28 Wochentage.
- Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten.

Erfolgskriterium:
- Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die praktische als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- In der mündlichen Prüfung ist das in der Praxisphase erstellte Konzept als Hilfsmittel zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt eine Mitteilung über das Punkteergebnis in Form einer schriftlichen Bewertung.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Eine Nachbesserung der praktischen Prüfung ist bei Nichtbestehen innerhalb von 7 Wochentagen ab Einsicht in die Bewertung gegen Gebühr möglich.
- Für den Zugang zur mündlichen Prüfung ist das Bestehen der praktischen Prüfung erforderlich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.

Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Senior Projektmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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NIS-2 für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151471/16102026-1 - 16.10.2026

Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA


Inhalt

NIS-2-Richtlinie
- Ziel und Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU
- Pflichten zum Risikomanagement, Dokumentation und Meldung
- Persönliche Haftung der Führungskräfte wegen erweiterten Cybersicherheitspflichten

NIS2UmsuCG
- Cybersicherheitsstrategie der BRD, zentrale Anlaufstellen fu?r Cybersicherheit und Einrichtung von Computer-Notfallteams (CSIRT) und erweiterte Aufgaben fu?r das BSI
- Wer fa?llt unter das Gesetz? Sektoren und Schwellenwerte
- Risikomanagementmaßnahmen, Berichts- und Meldepflichten
- Haftungstatbesta?nde, insbesondere perso?nliche Haftung von Gescha?ftsfu?hrern und Vorsta?nden
- Geltungsfristen

CRA (Cyber Resilience Act)
- Ziel und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Acts der EU
- Was sind ?Produkte mit digitalen Elementen??
- Verpflichtung zur Cybersicherheit in den verschiedenen Phasen der Herstellung von Hard- und Software
- Dokumentations-, Melde-, Überwachungs- und Beseitigungspflichten
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens der EU und Ausblick

Nutzen

Am 21. November 2025 hat der Bundesrat das NIS2UmsuCG verabschiedet, seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Gesetz in Kraft.
Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflichten sind direkt zu erfüllen!
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Der Datenschutz und die IT-Sicherheit greifen mit den zu erfüllenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DSGVO seit Langem ineinander. Mit den neuen IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen nach NIS-2 und CRA (Cyber Resilience Act) wird diese Schnittstelle (von IT-Sicherheit und Datenschutz) weiter ausgebaut und verstärkt.

Um mit IT- und Informationssicherheitsbeauftragten zum Nutzen der Organisation gut zusammenarbeiten zu können, ist es für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren wichtig, zu wissen, welche neuen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit gelten.

Unser Webinar bietet Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren die Möglichkeit, sich vertieft mit aktuellen Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungstätigkeit zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorgaben an die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten. Am Ende wissen Sie, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Organisationen in diesem Bereich stellt.

Zudem erhalten Sie eine grundlegende Einordnung, welche Akteure von den Regelungen der NIS-2-Richtlinie bzw. des deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des CRA (Cyber Resilience Act) betroffen sind. Wir gehen auf die praktische Umsetzung der gesetzlichen NIS-2-Vorgaben aus datenschutzrechtlicher Sicht ein.

Die NIS-2-Richtlinie schafft ein europaweites Cybersicherheitsniveau fu?r bestimmte ?Sektoren?. Betroffen sind tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einfu?hren und ku?nftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen mu?ssen. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollen.

Beim CRA (Cyber Resilience Act) handelt es sich um eine wichtige EU-Verordnung, bei der Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an bis zum Ende des Produktlebenszyklus, zu verbessern. In mehreren Etappen erfolgt seit Ende 2024 noch bis 2027 die Umsetzung.

Zielgruppe

Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich intensiv mit Datenschutzthemen in ihrem Unternehmen befassen

Zeit

09:00

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A52/30351301/16102026-1 - 16.10.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen - EX/A52/30401401/16102026-1 - 16.10.2026

Anforderungen aus der BetrSichV und der MRL/der MVO


Inhalt

Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung

Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung

Definition ?wesentliche Veränderungen?

Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie

Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren

Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine

Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine

Technische Dokumentation von Maschinen

Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten

Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme

Nutzen

So gelingt Ihnen der rechtssichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars lernen Sie die Bedeutung wichtiger Begrifflichkeiten kennen und erhalten Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie ?Wann ist eine Veränderung wesentlich?? und ?Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)/die Maschinenprodukteverordnung (MVO)??.

Wesentliche Veränderungen von Maschinen und Anlagen sind gängige Praxis. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Mit unserem Seminar sind Sie bestens auf den rechtssicheren Umbau vorbereitet. Im Seminar werden Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten aufgezeigt, die bei einem rechtssicheren Umbau von Maschinen und Anlagen auf Sie zukommen. Sie lernen die wesentlichen Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kennen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen und Anlagen nach einem Umbau den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und der Nachweis der Maschinensicherheit vorgeschrieben. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen deshalb die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung und geben wertvolle Tipps für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Werden wesentliche Veränderungen an Maschinen und Anlagen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der MRL/der MVO zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der MRL/der MVO in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Nach einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen muss zudem eine sicherheitstechnische Abnahme vor Inbetriebnahme erfolgen. Teil davon ist auch der Probebetrieb. Im Seminar lernen Sie, welche Schritte Sie durchführen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen und Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.

Unsere Referentinnen und Referenten sind erfahrene Experten auf dem Gebiet des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Arbeitsschutzes. Sie verfügen über umfangreiches Wissen und Praxiserfahrung und werden Ihnen wertvolle Tipps und Best Practices vermitteln.

Nehmen Sie an unserem Seminar teil und profitieren Sie von einem fundierten Wissen, das Sie unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag einsetzen können. Erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten, um den Umbau von Maschinen und Anlagen rechtskonform umzusetzen.

Zielgruppe

Technische Leiter, Betriebsleiter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A52/50201601/16102026-1 - 16.10.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/20201105/16102026-1 - 16.10.2026

1st/2nd Party Auditor


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 33 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 3 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind ausschließlich die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.

Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind verbindlich zu.

  • Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.

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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A33/40301501/16102026-1 - 16.10.2026

Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98


Inhalt

Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

In unserer LAGA PN 98 Schulung lernen Sie die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können.

Ein praktischer Übungsteil vertieft Ihre Kenntnisse: Sie trainieren Probenahmetechnik, wählen passende Werkzeuge aus, führen Probenverjüngung durch und dokumentieren den gesamten Ablauf normgerecht.

Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des PN 98 Lehrgangs weisen Sie Ihre Sachkenntnis zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nach.

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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