TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A36/30251101/05102026-1 - 05.10.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) - EX/A35/20401901/05102026-1 - 05.10.2026

Prüfmittelmanagement, Überwachung und Qualitätsmanagement


Inhalt

Einführung/Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
- Kennenlernen der Ziele und Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung

Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung
- Grundlegende Prinzipien von Managementsystemen verstehen: Prozessorientierung, Regelkreise, risikobasierter Ansatz
- Zielsetzungen und Zusammenhang zwischen ISO 9001, ISO 10012 und DIN 32937 verstehen
- Normen zu Prüf- und Messmitteln
- Grundlegende Begriffe zu Messmanagement, Metrologie und Messtechnik

Aufbau der Prüfmittelverwaltung/Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung
- Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
- Einteilung in überwachungspflichtige und nicht-überwachungspflichtige PM
- Erfassen von Stamm-, Bewegungs- und Prüfdaten der Mess- und Prüfmittel
- Anforderungen an Prüfmittelverwaltungssysteme

Grundlagen der Metrologie und Messtechnik
- Kennenlernen und verstehen messtechnischer/metrologischer Konzepte wie Prüfen, Messen und Messunsicherheit und fachspezifischer Begriffe
- Kennenlernen weiterer Begriffe und Definitionen aus dem internationalen Wörterbuch der Metrologie und der DIN 1319 (Grundlagen der Messtechnik)

Planung des Prüfprozesses
- Kennenlernen der Vorgehensweise bei der Prüfprozessplanung
- Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel
- Kennenlernen und Verstehen der Notwendigkeit und Zielsetzung bei der Bewertung von Prüfprozessen

Prüfmittelüberwachung, Kalibrierung und Rückführbarkeit
- Art der Überwachung (intern/extern) und Kriterien für die Auswahl von Prüflaboren
- Rückführung von Mess- und Prüfmitteln
- Kennenlernen des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Zusammenhang mit der Rückführbarkeit bei der Kalibrierung verstehen
- Tätigkeiten/Ablauf bei der Kalibrierung kennenlernen
- Zeitpunkte und Intervalle für Prüfung und Kalibrierung
- Kennzeichnung der Prüfmittel

Umgang mit fehlerhaften Prüfmitteln

Nutzen

Das Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) bietet Ihnen eine praxisorientierte Einführung in das Aufgabenfeld der Mess- und Prüfmittelüberwachung. Sie lernen mögliche Aufgaben eines Prüfmittelbeauftragten in den Phasen der Prüfplanung, Verwaltung/Dokumentation und der Überwachung der eingesetzten Prüfmittel kennen. Die Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung werden Ihnen in verständlicher Weise vermittelt, ebenso wie die grundlegenden Zielsetzungen und Zusammenhänge verschiedener Managementsystem-Modelle in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Messmanagement (ISO 10012) und Prüfmittelüberwachung (DIN 32937).

Sie lernen im Seminar erforderliche Themen und Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung kennen. Zu diesen zählen beispielsweise geeignete Entscheidungsregeln für die Überwachung, sowie eine systematische Vorgehensweise bei der Kennzeichnung und Verwaltung der Prüfmittel.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen das fachliche Know-how zu wichtigen metrologischen und messtechnischen Konzepten, wie etwa dem Umgang mit Messunsicherheit und Messabweichungen. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um als Prüfmittelbeauftragter Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel bei der Planung von Prüfprozessen zielgerichtet steuern und so fachgerechte Prüfprozesse realisieren zu können.

Anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis lernen Sie Anforderungen an die Prüfmittelüberwachung, -Kalibrierung und die messtechnische Rückführbarkeit kennen. Nach der Schulung beherrschen Sie wichtige Instrumentarien des Prüfmittelmanagements, die qualitätsbeherrschte Prüfungen im Unternehmen ermöglichen.

Nach dem Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass s

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Datenschutzauditor (TÜV) - EX/A30/10151121/05102026-1 - 05.10.2026

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc"

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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV - EX/A33/40301301/05102026-1 - 05.10.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV


Inhalt

Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk

Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme

Nachweisführung und Registerführung

Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln

Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV

Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz

Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten

Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen


Nutzen

Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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49 CFR-Seminar - EX/A52/60310201/05102026-1 - 05.10.2026

Gefährliche Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA versenden


Inhalt

- Gefahrgutgesetzgebung des US-amerikanischen Bundesrechts

- Umgang mit dem 49 CFR Handbuch

- US-Abweichungen, die beim Import in die USA zu beachten sind

- Vorschriftenentwicklung

- Bußgelder, welche in Deutschland durch die FAA verhängt werden (Bußgeldkatalog)

- Versand von Combustible Liquid

- Freistellungsszenarien

- Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere

- Meldepflichtige Mengen (Reportable Quantities)

- Inhalation Hazards (PIH)

- Umweltgefährdende Stoffe

Nutzen

Dieses 49 CFR-Seminar ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften der USA zu vermitteln. Es ist für alle Personen verpflichtend, die Gefahrgüter in, über oder durch die USA befördern wollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Schulung ergibt sich aus der aktuellen Ausgabe der 49 CFR (Title 49 of the Code of Federal Regulations) Vorschriften Titel §100-185.

Unser Kurs bietet Ihnen eine fundierte Einführung in die US-amerikanische Gefahrgutgesetzgebung und erklärt detailliert den Umgang mit dem 49 CFR-Handbuch, einem unverzichtbaren Nachschlagewerkfür den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie lernen sowohl die grundlegenden Vorschriften als auch die spezifischen US-Abweichungen kennen, die beim Import in die USA besonders wichtig sind.

Außerdem erfahren Sie alles Wissenswerte über die Entwicklung der Vorschriften sowie über Bußgelder, die in Deutschland durch die FAA (Federal Aviation Administration) verhängt werden können, und spezifische Anforderungen, die Sie beim Versand von Combustible Liquid" und anderen umweltgefährdenden Stoffen beachten müssen. Darüber hinaus erörtern wir Freistellungsszenarien und Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere, meldepflichtige Mengen sowie Inhalation Hazards (PIH).

Mit diesem 49 CFR-Seminar stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sind, sondern auch praktisches Wissen erlangen, um effizient und verantwortungsvoll zu handeln. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenzen zu erweitern und sich als Fachkraft im Bereich des Transports gefährlicher Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA zu etablieren.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte aus internationalen Transport- und Logistikunternehmen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - EX/A81/20308101/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Lebensmittelhygiene

Kennzeichnungspflicht

Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene

Grundlagen der Mikrobiologie

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Nutzen

Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

893 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

169.67 EUR

Bruttopreis

1062.67 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Schulung: Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10603501/05102026-1 - 05.10.2026

Risikomanagement nach § 4 Abs. 3 LkSG


Inhalt

Menschenrechtsbeauftragter, § 4 Abs. 3 LkSG
- Einführung und Überblick über menschenrechtsrelevante Normen
- Aufgaben und Pflichten des Unternehmens aus dem LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Prävention- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflichten)
- Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im Rahmen der einzelnen Sorgfaltspflichten
- Ausgestaltung der Position (fachliche Eignung, arbeitsvertragliche Besonderheiten, Eingliederung und Befugnis innerhalb der Organisation, Besonderheiten im Konzern)
- Haftung und Verantwortung

Risikomanagement und Risikoanalyse
- Einbindung des Risikomanagements in bestehende Managementsysteme
- Ablauf der Risikoanalyse
- Etablierung wirksamer Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Verstehen von Zertifizierungen, Supplier Assessments und Audits
- Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nutzen

In unserer Schulung Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) bereiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihre Rolle des Human Rights Officer in Ihrem Unternehmen vor.

Unternehmen sind nach § 4 Abs. 1-3 LkSG verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement einzurichten und Maßnahmen zu verankern, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und Verletzungen zu verhindern.
Sie müssen festlegen, wer im Unternehmen für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements zuständig ist. Für diese Aufgabe schlägt der Gesetzgeber die Position der oder des Menschenrechtsbeauftragten vor.

Im Seminar bereiten wir angehende Menschenrechtsbeauftragte darauf vor, ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie lernen, an Risikoanalysen mitzuwirken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln und regelmäßig über die Maßnahmen Ihres Unternehmens zu berichten.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben Unternehmen gemäß § 8 Abs. 1 LkSG für ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren zu sorgen. Dieses ermöglicht Personen, auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Als Human Rights Officer erlangen Sie durch diese Hinweise Kenntnis über tatsächliche oder potenzielle Verletzungen, die Sie bei Ihrer Risikoanalyse und Maßnahmenfindung unterstützen.

Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten auf die rechtskonforme Erfüllung Ihrer Aufgaben als Menschenrechtsbeauftragte bzw. -beauftragter bestmöglich vor. Dabei gehen sie gemeinsam mit Ihnen ausführlich auf die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und auf Ihren Wirkungsbereich innerhalb der Sorgfaltspflichten des LkSG mit Fokus auf die praktische Umsetzung im Unternehmen ein.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Seminar: QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 - EX/A53/20351252/05102026-1 - 05.10.2026

Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte: Prozess- und Risikomanagement


Inhalt

Prozessmanagement: Validierung mit den Kriterien für IQ, OQ, PQ

Umsetzungsbeispiele für die QMS-Dokumentation (Handbuch etc.)

Anforderung an die Medizinproduktakte (Technische Dokumentation: STED)

Risikomanagement in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit im Medizinproduktelebenszyklus: Produktrisiken und Prozessrisiken

Einführung in die Risikomanagementnorm ISO 14971

Corrective and Preventive Actions (CAPA-Prozess), kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Überwachung der Produkte im Markt: Vilgilenz bzw. Postmarket Surveillance (PMS und PMCF)

Fehler- und Reklamationsmanagement und Meldeverfahren

Operative Umsetzung der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 bei Management-, Kern- und Supportprozessen

Lieferantenmanagement

Prinzipien der Auditierung nach der ISO 13485: Auditmanagement und -durchführung

Umsetzung einer Q-Politik und Prozess für Q-Ziele

Nutzen

Sie haben im ersten Teil bereits die Grundlagen des Qualitätsmanagements, die rechtlichen Anforderungen und die MDR/IVDR kennengelernt. Mit der Teilnahme an der Schulung: Qualitätsbeauftragter (Qualitätsmanagementbeauftragter) QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 vertiefen Sie die in Teil 1 erworbenen Kenntnisse zu den Anforderungen der ISO 13485. Sie bekommen detaillierte Einblicke in die operativen und regulatorischen Anforderungen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 und erweitern Ihre Methoden- und Fachkompetenz zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems.

Erlangen Sie in diesem QMB-Seminar für Medizinprodukte das Wissen über sämtliche gesetzliche und normative Ansprüche, um ein Qualitätsmanagementsystem zur Zulassung von Medizinprodukten einzuführen.
Führen Sie außerdem Prozess- und Fehlermanagement-Systeme (CAPA-Prozess) in der Medizintechnik durch und übernehmen Sie als QMB für Medizinprodukte auch die Pflichten bzw. Aufgaben, deren Erfüller auf europäischer Ebene in einer gesetzlich verankerten Datenbank zu melden sind (EUDAMED).

In Gruppen und durch stetigen Austausch erarbeiten Sie eigenständig mögliche praktische Umsetzungsbeispiele für das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens.

Melden Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der zwei Teile der Weiterbildung QMB für Medizinprodukte zur Prüfung an und erhalten Sie bei Bestehen ein Zertifikat über Ihre Qualifikation. Die Einhaltung der ISO 13485 ist für Qualitätsbeauftragte für Medizinprodukte verpflichtend.

Künftig sind Sie als Qualitätsbeauftragte bzw. Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) für Medizinprodukte in der Lage, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 eigenverantwortlich und effektiv zu gestalten. Anschließend können Sie mit Fragen von Behörden, internationalen Inspektoren oder Zertifizierungsauditoren souverän umgehen und Herausforderungen im Tagesgeschehen erfolgreich meistern.

Diese Qualifikation macht Sie nicht nur für Ihr eigenes Unternehmen, sondern auch entlang der gesamten Lieferkette - von Zulieferern bis zu Herstellern - zu einer zentralen Ansprechperson, wenn es um die Umsetzung der Norm geht.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Qualitätsmanagement für Hersteller von Medizinprodukten.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Medizinprodukterecht vorausgesetzt (Medical Device Regulation).

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das

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Projektmanager (TÜV) - EX/A54/10251101/05102026-1 - 05.10.2026

Projektmanagement-Schulung - Methoden für die Praxis


Inhalt

Grundlagen des Projektmanagements

Internationale Regelwerke (Project Management Institute/International Project Management Association)

Deutsche und internationale Normen (DIN 69900 ff. und ISO 21500)

Voraussetzungen erfolgreicher Projektarbeit

Projektorganisation sowie Rollen- und Aufgabenverteilung

Projektphasen

Projektinitiative
- Initiale Umfeld- und Risikoanalyse
- Machbarkeitsbetrachtung

Projektdefinition
- Auftragsklärung
- Lastenheft und Pflichtenheft

Projektplanung
- Projektstrukturplan
- Ressourcen-, Ablauf- und Qualitätsplanung

Projektrealisierung
- Projektsteuerung
- Controlling, Berichtswesen

Projektabschluss

Überblick über Soft Skills wie Kommunikation, Präsentation, Moderation, Konfliktlösung, Entscheidungstechniken und Zeitmanagement

Auf Wunsch: Überblick über gängige EDV-Tools zum Projektmanagement

Nutzen

Im Projektmanagement-Seminar lernen Sie klassisches Projektmanagement (PM) mit Projektmanagement-Methoden für die Praxis kennen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen alles Wissenswerte zu den einzelnen Phasen des Projektmanagements - von der Projektinitiierung über die Projektrealisierung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Sie lernen praxiserprobte PM-Werkzeuge kennen, mit denen Sie in jeder dieser Phasen erfolgreich arbeiten können. Dabei berücksichtigen wir in der Projektmanagement-Weiterbildung die Anforderungen internationaler Normen. Um Sie bestmöglich mit PM-Werkzeugen auszustatten, lernen Sie sowohl Hard Facts als auch hilfreiche Soft Skills kennen. So führen Sie Ihre Projekte zum Erfolg!

Der Erfolg eines Projektes hängt in erster Linie von der fachlichen und sozialen Kompetenz der Projektbeteiligten sowie von der ausreichenden Unterstützung der verantwortlichen Führungskräfte ab.

Für eine effektive und effiziente Projektplanung und -durchführung ist die strukturierte Bearbeitung aller Projektphasen, von der Erstellung des Lastenheftes über die Projektstrukturplanung bis hin zur Definition der Arbeitspakete, von großer Bedeutung. In der Praxis fehlt es jedoch häufig an einer klaren Zieldefinition und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb des Projektes.

In der Initialisierungsphase sind die Risiko- und Umfeldbetrachtung sowie eine belastbare Chancenbewertung bzw. Potenzialanalyse zentrale Aufgaben von Projektmanagerinnen und Projektmanagern. Im Projektverlauf sorgen Controlling Strukturen für Ressourceneffizienz, Risikominimierung und Termintreue. Ein geregelter Projektabschluss mit der Erfassung und Analyse von Verbesserungspotenzialen bietet die Grundlage für eine Wissensdatenbank für künftige Projekte.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das E-Learning Scrum

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A34/40401701/05102026-1 - 05.10.2026

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:30 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person/Sachkundiger für PSA gegen Absturz - DGUV G 312-906 - EX/A81/50208201/05102026-1 - 05.10.2026


Inhalt

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen

Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen

Sachgerechte Verwendung der PSA

Das vorschriftsgemäße Anschlagen

Das ordentliche Aufbewahren der PSA

Anzeichen von Schäden erkennen / Prüfung der Ausrüstung / Prüfdokumentation

Abschlusstest

Nutzen

PSA gegen Absturz (PSAgA) ist eine Schutzausrüstung der Kategorie 3 und muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Das Seminar vermittelt neben den Inhalten der DGUV-Regel 112-198 (Anwendung aller verfügbaren PSAgA) alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Prüfung von PSAgA und Anschlageinrichtungen nach EN795 gebraucht werden. Hierzu gehören anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen zum Beurteilen von Verschleiß- und Materialschäden.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Personen, die PSA und Anschlagvorrichtungen prüfen, sowie Anwender von PSA gegen Absturz beraten wollen.

Voraussetzungen

Alle potentiellen Teilnehmer müssen vor dem Seminar via Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie eine aktuelle Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 absolviert haben.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

13

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

829 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

157.51 EUR

Bruttopreis

986.51 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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