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Profil

Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - 15.12.2025


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

292.6 EUR

Bruttopreis

1832.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC - 15.12.2025


Inhalt

Elektrische Unfälle, deren Ursachen und Erste-Hilfe-Hinweise

Rechtliche Vorschriften nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DGUV Regel 103-011
- VDE 0105

Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel
sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung

Bestellformulare, Arbeitsanweisungen

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisprüfung

Durchführung von Arbeitstechnologien (Praktische Ausbildung)
-bei Anmeldung bitte gewünschte Arbeitstechnologie angeben:

O Kunststoffkabel:
- Kabelmuffen als Abzweig-, Verbindungsmuffe oder Endkappe
O MSR-Anlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von therm. Überstromrelais, Schützen o. a.
O Schaltanlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von LS-Schaltern, 3-pol. Schaltern, RCD
O Zähleranlagen:
- (u. a. Sperrkassierer) An- und Abklemmen, Wartungen/Kontrollen
O Installationsanlagen
O Photovoltaik-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)
O Batterie-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)

Eigene Montagematerialien können mitgebracht werden!

Wichtig: Sollten noch andere Arbeitstechnologien notwendig sein, müssen gesonderte Absprachen getroffen werden.

Nutzen

Informieren Sie sich umfassend über die Anforderung an Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1000 V AC beziehungsweise 1500 V DC gemäß gesetzlicher Vorschriften: Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar sind Sie in der Lage, Arbeiten unter Spannung entsprechend verschiedener Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen die DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, die DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Regel 103-011 und VDE 0105. Das Seminar besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil über die Durchführung der Arbeitstechnologie.

Die breite Nutzung der elektrischen Energie in allen Lebensbereichen führt zu immer höheren Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung. Dementsprechend ist man bemüht, eine möglichst störungs- und unterbrechungsfreie Elektroenergieversorgung zu gewährleisten. Ohne Abschaltung von Anlagen können Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Der weitere Betrieb ist ganz oder teilweise möglich.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte, die ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nachweisen müssen. Die Teilnehmer müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung (einschl. Herz-Lungen-Wiederbelebung - HLW) und eine gesundheitliche Eignung (G25-Untersuchung) nachweisen. Er richtet sich auch an Teilnehmer, die anweisende Personen sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das AuS nur von Vorgesetzten angewiesen werden, die hierzu geeignet sind, d. h. sie müssen über Kenntnisse im AuS verfügen. Anweisende Elektrofachkräfte oder Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen über Grundsätze für AuS verfügen.

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkräfte; Personen ohne Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung,
die durch mehrjährige Tätigkeit Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsgebiet erworben haben (siehe auch DGUV Regel 103-011 und DIN VDE 0105-100).

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

12; Bitte bringen Sie geeignete Schutzbekleidung (Helm, Schuhe, Handschuhe und Arbeitsanzug für AuS) mit.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Prüfungsergebnis und Bestätigung des durchgeführten Arbeitsverfahrens sowie einen Sicherheitspass. Die Schulung erfolgt gemäß DGUV Regel

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 15.12.2025

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das"

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Information Security Officer - ISO (TÜV) - 15.12.2025

IT-Sicherheitsbeauftragter gemäß ISO 27001 und IT-Grundschutz


Inhalt

Informationssicherheit (IS)
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Überblick über internationale Standards der Informationssicherheit

Informationssicherheitsmanagement
- Der Informationssicherheitsprozess
- Aufgaben und Rollen in der Sicherheitsorganisation
- Projekt- und Konfliktmanagement für Sicherheitsprofis
- Operative Umsetzung der strategischen und operativen Vorgaben

IS-Management-System nach ISO 27001:2022
- ISMS nach ISO 27001:2022
- Anwendung der nativen Norm
- Nutzung von Umsetzungshilfen der Normenfamilie ISO 27k

IS-Management-System nach BSI IT-Grundschutz
- Überblick über den Ansatz der BSI-Standards
- Vorgehensweise nach BSI 200-2
- Sicherheitskonzepte erstellen
- Neuerungen und Ausblick des IT-Grundschutzes

Aktuelle Themenbereiche und Konzepte der Informationssicherheit
- Organisation
- Infrastruktur
- Netzwerksicherheit
- Systemsicherheit
- Anwendungssicherheit
- Präsentation von Tools für das IS-Management

Nutzen

In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben mit der Rolle des Information Security Officer, Informationssicherheitsbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten verbunden sind. Sie erfahren, welches die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sind und wie Sie häufig auftretende Fallstricke vermeiden können.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vorgehensweise nach ISO 27001, die gleichzeitig das Verständnis für den IT-Grundschutz herausbildet. Unsere Referenten diskutieren mit Ihnen typische Fragestellungen aus der Praxis, wie mögliche Probleme im ISMS-Prozess. Ein Blick auf notwendige Maßnahmen der Infrastruktur-, System-, Netzwerk- und Anwendungssicherheit sowie die unumgängliche Dokumentation rundet den Kurs ab. Die Inhalte werden in überschaubarer Runde in Form von Präsentationen, praktischen Übungen und Gruppendiskussionen interaktiv erarbeitet. Das Seminar schließt mit dem begehrten TÜV-Zertifikat ab.

Die Absicherung wichtiger Geschäftsprozesse und sensibler Informationen wird heutzutage als kritischer Erfolgsfaktor für die langfristige Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit von Unternehmen aufgefasst. Modernes Management von Informationssicherheit begegnet dieser Herausforderung mit dem Aufbau und der Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und geht damit über den klassischen Ansatz der IT-Sicherheit weit hinaus, indem nicht nur technische, sondern auch organisatorische, personelle und infrastrukturelle Aspekte betrachtet werden.

______________________________________________________________________________
Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.

Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind IT-Sicherheitsbeauftragter (ITSiBe), Chief Security Officer CSO, Information Security Officer ISO, Chief Information Security Officer CISO, Informationssicherheitsbeauftragter oder Information Security Manager.

Voraussetzungen

Grundlegende Kenntnisse der Informationstechnologie und Informationssicherheit; ein Verständnis der Vorgehensweise nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz ist hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

14;

Als Abschluss des Seminars ist eine

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TISAX®-Beauftragter - Assessment zum TISAX®-Label - 15.12.2025

Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)


Inhalt

Kapitel 1:
- Richtlinien zur Informationssicherheit
- Managen der Informationssicherheit in der Organisation
- Erfassung und Identifizierung von Informationswerten (Assets)
- Risikoprozess (ISO/IEC 31000, BSI 200-3 und ISO/IEC 27005 Risikokatalog)
- Risikomanagement (ISO/IEC 27005 Risikokatalog)
- Assessment und Incident/Change-Management

Kapitel 2
- Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für sensible Tätigkeiten
- Verpflichtung zur Einhaltung von Informationssicherheit
- Umgang mit Risiken von Informationen auf Dienstreisen im Homeoffice und im Büro

Kapitel 3
- Sicherheitszonen und Ausnahmesituation
- Umgang mit Informationsträgern, mobilen IT-Geräten und Datenträgern
- Überwachung (Auditplan, Audits), Managementbericht und kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Kapitel 4
- Identifikationsmittel
- Nutzung von Netzwerkdiensten, IT-Systemen und -Anwendungen
- Benutzerkonten und Zugriffe managen

Kapitel 5
- Kryptographie-Konzepte
- Schutz von Informationen während der Übertragung
- Änderungsmanagement
- Trennung der Entwicklung zur Test-Umgebung von der Produktivumgebung
- Schutz vor Schadsoftware
- Aufzeichnung und Analyse von Ereignisprotokollen
- Schwachstellenmanagement
- Technische Überprüfung der IT-Systeme
- Netzwerkmanagement
- Berücksichtigung von neuen beziehungsweise weiter entwickelten IT-Systemen
- Anforderung der Netzwerkdienste
- Rückgabe und sicheres Entfernen von Informations-Assets aus organisationsfremden IT-Diensten
- Schutz von Informationen in gemeinsam genutzten organisationsfremden IT-Diensten

Kapitel 6
- Lieferantenmanagement
- Geheimhaltungsvereinbarung bei Austausch von Informationen

Kapitel 7
- Einhaltung von regulatorischen und vertraglichen Bestimmungen
- Schutz von personenbezogenen Daten bei der Umsetzung der Informationssicherheit

TISAX®
- ENX-Plattform, TISAX®-Handbuch und TISAX®-Prozess
- Sicherheits-/Geheimhaltungsstufen AL1-AL3

Nutzen

Im Seminar TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label zeigen wir Ihnen, wie Sie mithilfe von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) kritische Informationen in der Lieferkette absichern. Erlernen Sie als Zulieferer der Automobilindustrie in unserer TISAX-Schulung, die Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement Ihres Unternehmens zu erfüllen. Sie qualifizieren sich durch Assessments für die TISAX® ?Zertifizierung? (Trusted Information Security Assessment Exchange) - nach dem Informationssicherheitsstandard der Automobilindustrie und des VDA.

In der TISAX-Weiterbildung erfahren Sie, wie das TISAX®-Modell in Ihrer Organisation erfolgreich implementiert werden kann. Auf Basis der HLS (High Level Structure) sind Sie in der Lage, die Forderungen der TISAX® in bestehende Systeme wie ISO 9001, IATF 16949, ISO 27001 und andere zu integrieren.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die Kenntnisse zur ENX/TISAX®-Registrierung und Methoden, die Sie benötigen, um Ihre Strategien und Ziele im Informationssicherheitsmanagement zu definieren sowie Risiken zu minimieren. Sie erfahren, wie Sie deren Umsetzung kontrollieren und kontinuierlich verbessern.

Außerdem befähigen wir Sie in dieser TISAX-Schulung dazu, Anforderungen und Risiken bereichs- und standortübergreifend zu verwalten. Dies wird immer wichtiger im Hinblick auf die stetig zunehmenden technischen Möglichkeiten im ISMS und der fortschreitenden Vernetzung der geschäftlichen Beziehungen.

Nach dem Besuch des Seminars TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label sind Sie in der Lage, Ihr Unternehmen mit dem begehrten Label der Automobilindustrie auszeichnen zu lassen.

Hinweis:
TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Asso

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - 15.12.2025

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) - 15.12.2025

Prüfmittelmanagement, Überwachung und Qualitätsmanagement


Inhalt

Einführung/Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
- Kennenlernen der Ziele und Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung

Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung
- Grundlegende Prinzipien von Managementsystemen verstehen: Prozessorientierung, Regelkreise, risikobasierter Ansatz
- Zielsetzungen und Zusammenhang zwischen ISO 9001, ISO 10012 und DIN 32937 verstehen
- Normen zu Prüf- und Messmitteln
- Grundlegende Begriffe zu Messmanagement, Metrologie und Messtechnik

Aufbau der Prüfmittelverwaltung/Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung
- Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
- Einteilung in überwachungspflichtige und nicht-überwachungspflichtige PM
- Erfassen von Stamm-, Bewegungs- und Prüfdaten der Mess- und Prüfmittel
- Anforderungen an Prüfmittelverwaltungssysteme

Grundlagen der Metrologie und Messtechnik
- Kennenlernen und verstehen messtechnischer/metrologischer Konzepte wie Prüfen, Messen und Messunsicherheit und fachspezifischer Begriffe
- Kennenlernen weiterer Begriffe und Definitionen aus dem internationalen Wörterbuch der Metrologie und der DIN 1319 (Grundlagen der Messtechnik)

Planung des Prüfprozesses
- Kennenlernen der Vorgehensweise bei der Prüfprozessplanung
- Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel
- Kennenlernen und Verstehen der Notwendigkeit und Zielsetzung bei der Bewertung von Prüfprozessen

Prüfmittelüberwachung, Kalibrierung und Rückführbarkeit
- Art der Überwachung (intern/extern) und Kriterien für die Auswahl von Prüflaboren
- Rückführung von Mess- und Prüfmitteln
- Kennenlernen des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Zusammenhang mit der Rückführbarkeit bei der Kalibrierung verstehen
- Tätigkeiten/Ablauf bei der Kalibrierung kennenlernen
- Zeitpunkte und Intervalle für Prüfung und Kalibrierung
- Kennzeichnung der Prüfmittel

Umgang mit fehlerhaften Prüfmitteln

Nutzen

Das Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) bietet Ihnen eine praxisorientierte Einführung in das Aufgabenfeld der Mess- und Prüfmittelüberwachung. Sie lernen mögliche Aufgaben eines Prüfmittelbeauftragten in den Phasen der Prüfplanung, Verwaltung/Dokumentation und der Überwachung der eingesetzten Prüfmittel kennen. Die Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung werden Ihnen in verständlicher Weise vermittelt, ebenso wie die grundlegenden Zielsetzungen und Zusammenhänge verschiedener Managementsystem-Modelle in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Messmanagement (ISO 10012) und Prüfmittelüberwachung (DIN 32937).

Sie lernen im Seminar erforderliche Themen und Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung kennen. Zu diesen zählen beispielsweise geeignete Entscheidungsregeln für die Überwachung, sowie eine systematische Vorgehensweise bei der Kennzeichnung und Verwaltung der Prüfmittel.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen das fachliche Know-how zu wichtigen metrologischen und messtechnischen Konzepten, wie etwa dem Umgang mit Messunsicherheit und Messabweichungen. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um als Prüfmittelbeauftragter Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel bei der Planung von Prüfprozessen zielgerichtet steuern und so fachgerechte Prüfprozesse realisieren zu können.

Anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis lernen Sie Anforderungen an die Prüfmittelüberwachung, -Kalibrierung und die messtechnische Rückführbarkeit kennen. Nach der Schulung beherrschen Sie wichtige Instrumentarien des Prüfmittelmanagements, die qualitätsbeherrschte Prüfungen im Unternehmen ermöglichen.

Nach dem Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass s

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - 15.12.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1760 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

334.4 EUR

Bruttopreis

2094.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Emma Carlotta Höbel
0511 998 62393
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 15.12.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - 16.12.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens empfohlen. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrstoffbeauftragter - 16.12.2025

Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechtes in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt die Verantwortlichen, die entscheidenden rechtlichen Grundlagen im Unternehmen beim Umgang mit Gefahrstoffen umzusetzen. Sie erfahren die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragter zu arbeiten, für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren.

Unsere erfahrenen Referenten weisen Sie systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch Umstellungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien.

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser drei Tage. Im Mittelpunkt der Schulung steht die praktische Umsetzung des Gefahrstoffmanagements.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1370 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

260.3 EUR

Bruttopreis

1630.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 16.12.2025

Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz


Inhalt

Lastganganalyse

Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems

Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen

Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Klimaneutralität

Nutzen

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den ersten Teil auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifikatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer und Energiebeauftragte, Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte oder Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten; Facility-Manager, Technische Leiter und Produktionsleiter mit Grundkenntnissen in Dokumentation oder Managementsystemen

Voraussetzungen

Energiemanage

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