TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Gefahrgutbeauftragter - Prüfungsvorbereitung - EX/A31/60251102/23022026-1 - 23.02.2026
zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragte (Modul Straßenverkehr)
Inhalt
Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen
Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Beschriftung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen
- Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Trenngebote
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen
Nutzen
Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen: § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachgebiete, deren Kenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen sind. Dazu gehören die Kenntnis über allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen genauso wie die verkehrsbezogenen Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Die Prüfung (IHK) kann an einigen Standorten am zweiten Tag geschrieben werden. Es können dadurch zeitliche Abweichungen an unterschiedlichen Standorten entstehen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
480 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
91.2 EUR
Bruttopreis
571.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer - ohne Vorkenntnisse - EX/A81/60108211/23022026-1 - 23.02.2026
Inhalt
Theoretischer Teil
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
Merkregeln für den Fahrbetrieb
Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
Einweisung in das Gerät
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
Fahrübungen mit und ohne Last
Stapelübungen
Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch des Seminars und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) für Gabelstapler benötigen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
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TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - EX/A37/50301606/23022026-1 - 23.02.2026
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Inhalt
Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.
Zielgruppe
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/23022026-2 - 23.02.2026
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A36/10151101/23022026-1 - 23.02.2026
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu
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Weiterbildung: KI und Datenschutz - EX/A52/10152601/24022026-1 - 24.02.2026
KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen
Inhalt
Künstliche Intelligenz - Begriffe und Definitionen
- Was ist ?Künstliche Intelligenz??
- Technische Verfahren (?Machine Learning?, ?Deep Learning?)
- Europäische Definitionen, insb. KI-Verordnung
Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz
- Überblick Anwendungen und Tools
- Verarbeitung (auch) von personenbezogenen Daten?
(Daten-)rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Europäische Datenstrategie - ?Europe?s Digital Decade?
- Regulierungen zum Datenrecht (DSA, DMA, DGA, DA)
- KI-Verordnung / AI Act: risikobasierter Ansatz; Risikoklassen; Basismodelle / ?General Purpose AI? (z. B. ChatBots)
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Verhältnis DSGVO - KI-Verordnung
- Phasen der Verarbeitung
- Grundsätze der Verarbeitung, insb. Transparenz (Informationspflichten)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Verantwortlichkeiten
- Sichtweisen und Hilfsmittel der Aufsichtsbehörden (DSK, CNIL et al.)
Nutzen
Das EU-Parlament hat das weltweit erste Gesetz zur künstlichen Intelligenz verabschiedet: den AI-Act, die KI-Verordnung. Um KI in Unternehmen einzusetzen, benötigen die handelnden Personen Antworten auf drängende Fragen und Aufklärung hinsichtlich der bisherigen Entwicklungen von KI sowie deren konkrete Einsatzgebiete. Worüber wir uns einig sind: Die praktische Anwendung von KI wird in den nächsten Jahren sowohl das gesellschaftliche Leben als auch den beruflichen Alltag vieler Menschen beeinflussen. Daten stellen dabei den Treibstoff dar, um maschinelles Lernen zu ermöglichen.
Diese KI-Weiterbildung durchleuchtet sowohl die möglichen Risiken als auch die verheißungsvollen Chancen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Industrie. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen unsere Referentinnen und Referenten in den Fokus dieser KI-Fortbildung.
Folgende Fragen werden Ihnen unter anderem beantwortet:
- Warum wird KI in Zukunft eine große Rolle spielen?
- Wie kann ich datenschutzrechtlich in meinem Unternehmen die Einführung und Umsetzung von KI unterstützen?
- Wie erkenne ich mögliche Grenzen?
- Worauf sollte ich achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?
Unternehmen können auf verschiedene Weisen KI einsetzen und einen Nutzen daraus ziehen. Dank der automatisierten Verarbeitung immenser Datenmengen unterstützt KI Unternehmen dabei, schnell und detailliert wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies kann - bei regelgerechtem KI-Einsatz - zur Steigerung des Umsatzes führen.
Ebenso entlastet Künstliche Intelligenz die Beschäftigten eines Unternehmens bei monotonen Routinearbeiten, sodass sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben können. Daraus ergeben sich für Unternehmen verschiedene Vorteile wie die Steigerung ihrer Produktivität sowie eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Produktionsfehlern.
Auch bei der Kundenbindung profitieren Unternehmen: Im Bereich der Verarbeitung von Kundendaten hilft KI Unternehmen dabei, Herausforderungen oder Erfahrungen der Kundinnen und Kunden frühzeitig zu erkennen und auszuwerten, um so Produkte und Services noch besser an die eigene Kundschaft auszurichten.
Diese Fortbildung geht auf KI und Datenschutz insbesondere bei der Umsetzung von KI im unternehmerischen Alltag ein. Denn aktuell gibt es nicht zu unterschätzende Vorbehalte in Bezug auf die korrekte Anwendung der Datenschutzregelungen, die wiederum Beschäftigte mit den notwendigen Kompetenzen verlangen.
In diesem Webinar lernen Sie, KI und Datenschutz in Unternehmen zu integrieren. Wir stellen Ihnen Beispiele vor und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dies hilft Mitarbeitenden, Compliance-Aufgaben und KI in Unternehmen zusammenzubringen und sich für das Thema Datenschutz
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A49/50201101/24022026-1 - 24.02.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A32/30501201/24022026-1 - 24.02.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.
Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Selbst- und Zeitmanagement für Führungskräfte - EX/A52/10351218/24022026-1 - 24.02.2026
Gelingende Führung durch adäquaten Umgang mit Zeit
Inhalt
Bestimmungsgrößen menschlichen Verhaltens im Arbeitsprozess
Zeitmanagement als Baustein der Selbstmanagement-Kompetenz
Zeittypen
- Welcher Zeittyp bin ich selbst und welche sind in meinem Team vertreten?
- Konsequenzen für die Führung unterschiedlicher Zeittypen im Team oder ?Wie dirigiere ich mein Team-Orchester zum harmonischen Zeitklang??
- Spielregeln zum Umgang mit Störungen und Unterbrechungen zur Stressminderung
Hinweise auf ausgewählte Zeitmanagement-Methoden
Konsequenzen für ein erfolgreiches Besprechungs- und Terminmanagement
Auf Wunsch: Besonderheiten des Zeitmanagements vor dem Hintergrund der digitalen Zusammenarbeit
Nutzen
Im Seminar zum Zeit- und Selbstmanagement für Führungskräfte lernen Sie, Ihre eigene Zeit und die Ihrer Mitarbeitenden richtig einzuschätzen und diese so effektiv und effizient wie möglich zu nutzen.
Zeit ist in der Arbeitswelt nur begrenzt verfügbar und wird teilweise durch unklare organisatorische Vorgaben oder Schwierigkeiten in der Kommunikation nicht optimal genutzt. Oftmals gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie viel Zeit jeder Mitarbeitende benötigt oder aber auch wie viel Zeit für die Umsetzung einer Aufgabe angemessen ist. Genau hier setzt das Seminar zum Zeit- und Selbstmanagement für Führungskräfte an. Sie werden sich dadurch bewusst, wie Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden mit Zeit umgehen, welche Prioritäten sich daraus ableiten lassen und welche Auswirkung dies auf Ihre Mitarbeitenden hat.
Im Zuge des Seminars setzen Sie sich mit Ihrem eigenen Umgang mit Zeit, Entscheidungsfindung und Prioritätensetzung auseinander. Durch die Selbstreflexion erkennen Sie, wie Ihr Führungsverhalten auf andere (z. B. Mitarbeitende, Vorgesetzte, Gremien) wirkt, und entwickeln Alternativen für den Umgang mit Besprechungen, Terminsetzungen und die Delegation von Aufgaben.
Sie reflektieren aber auch das Zeitbedürfnis Ihrer Mitarbeitenden und sind in der Lage zu erkennen, welche Zeittypen vorherrschend sind. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Führungsaufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen. Somit gelingt es Ihnen, Zeitmanagement, Prozesse, Organisation und Kommunikation in der Zusammenarbeit zu optimieren.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A34/50201601/24022026-1 - 24.02.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Vertrags- und Claim-Management - EX/A52/10402101/24022026-1 - 24.02.2026
Risikoreduzierung beim Ein- und Verkauf von technischen Produkten
Inhalt
Vertragsmanagement
- Organisatorische und taktische Hinweise zur Vertragsgestaltung und -verhandlung
- Strategien bei Vertragsabschluss - Risikoverlagerung und Risikobegrenzung
- Allgemeine Vertragsrechtsgrundlagen im Überblick
- Wahl der Vertragsstruktur - Kauf-/Werk-/Dienstvertrag
- Leistungsspezifikation - Pflichten-/Lastenheft
- Zeit-/Terminmanagement
- Begrenzung von technischen sowie Termin- und Kostenrisiken
- Synchronisation von Verträgen in der Unternehmerkette
- Staatliches Produktsicherheitsrecht (CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie etc.) und dessen Bedeutung für Einkauf und Vertrieb
- AGB und Individualvereinbarung - Fallstricke und häufige Anwendungsfehler beim Umgang mit AGB
Claim-/Nachtragsmanagement
- Rechtliche und tatsächliche Grundlagen
- Taktisches Vorgehen - Wahl der richtigen Claim-Strategie
- Durchsetzung und Abwehr von Nachträgen
- Sorgfältige Kontrolle und Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg
- Aufbau und Organisation eines effektiven Vertrags- und Claim-Managements
Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Streiterledigung außerhalb gerichtlicher Auseinandersetzungen
Nutzen
In unserem Vertrags- und Claim-Management-Seminar erfahren Sie alles, was Sie während der Angebots- und Abwicklungsphase von nationalen und internationalen Verträgen in der Praxis wissen müssen. Ein erfahrener Industrieanwalt oder eine erfahrene Industrieanwältin gibt Ihnen im Claim-Management-Seminar einen Überblick über das Vertrags- und Claim-Management.
Darüber hinaus zeigen wir Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten aus dem Nachtragsmanagement (Claim-Management) auf, wie Sie bei der Vertragsgestaltung optimal vorgehen und bei der Abwicklung eigene Claims und Nachträge identifizieren, sicher bewerten, aufbereiten und durchsetzen können.
Außerdem erhalten Sie in der Weiterbildung Vertragsmanagement das notwendige Fachwissen, um unberechtigte Nachforderungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls abzuwehren. Weiterhin lernen Sie im Seminar zum Thema Vertragsmanagement, wie Sie sich bei außerplanmäßigen Störungen während der Auftragsabwicklung richtig verhalten und häufig auftretende Fehler vermeiden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit gemäß DIN ISO 9001:2015 ist ein risikobasiertes, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen vor und nach Vertragsabschluss.
In unserer Weiterbildung zum Vertragsmanagement erfahren Sie, wie wichtig fachkundig gestaltete Verträge im Bau- und Projektbereich, beim Ein- und Verkauf von Maschinen, Anlagen, technischen Produkten und ergänzenden Leistungen sind.
Laut DIN 69905 ist die ?Überwachung und Beurteilung von Abweichungen und Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen ebenso wichtig.
Stellen Sie die Weichen für ein effizientes Nachtragsmanagement und beugen Sie gefährlichen juristischen Fallstricken vor. Fehler in Verträgen oder bei der Vertragsabwicklung können nicht nur zu belastenden Konflikten mit Geschäftspartnern oder-partnerinnen, sondern im schlimmsten Fall auch zu existenzgefährdenden Risiken führen. Hoher Termin- und Kostendruck, schwierige Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie immer komplexer werdende Anforderungen in den Bereichen Umweltrecht und Produktsicherheit erfordern eine kompetente Vertragsgestaltung.
Zielgruppe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Betriebsleitung, technische und kaufmännische Leitung, Mitarbeitende der Konstruktion, Produktion, Einkauf, Vertrieb und Instandhaltung, Projektmanagerinnen und Projektmanager
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Ladungssicherung - Unterweisung - EX/A30/60201201/24022026-1 - 24.02.2026
Unterweisungsnachweis gemäß VDI 2700
Inhalt
Grundlagen
- Rechtliche
- Physikalische
Beförderungssichere Verladung
- Möglichkeiten der Ladungssicherung
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Betriebssichere Verladung
- Anforderungen an das Transportfahrzeug
Praktisches VR-Training
Nutzen
In unserer Ladungssicherungs-Unterweisung lernen Sie, Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einzuschätzen und sich rechtssicher zu verhalten. Als Frachtführer und Frachtführerin, Verlader und Verladerin, Fahrzeughalter und Fahrzeughalterin, aber auch als Absender bzw. Absenderin eines Gutes ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. In dieser jährlichen Pflichtunterweisung erhalten Sie daher einen Einblick in das deutsche Recht, dessen gesetzliche Grundlagen in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie in § 412 HGB beschrieben sind.
Wir informieren Sie in dieser Schulung über die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß VDI 2700 und zeigen Ihnen, welche physikalischen Gesetze beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Zurrmitteln und deren korrekter Anwendung, um eine optimale Ladungssicherheit zu gewährleisten.
In unserer Unterweisung zur Ladungssicherung vermitteln wir Ihnen das notwendige, aktuelle Wissen für Ihre Branche.
Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Das Seminar bietet ausreichend Gelegenheit, sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und berufliche Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Die Verantwortung zur Erfüllung der Unterweisungspflichten verbleibt beim Arbeitgeber. Unsere Unterweisungsmodule unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Jeder Arbeitgeber prüft, inwieweit Einweisungen, praktische oder theoretische Unterweisungen, sowie individuelle Anweisungen für seinen Betrieb relevant sind.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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