TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung - EX/A52/30351406/07122026-1 - 07.12.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Änderungen in den rechtlichen Grundlagen, Normen und DGUV Regelwerk

Auswirkungen der BetrSichV

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Anforderungen an Leitern und Tritte nach den aktuellen Normen und Technischen Regeln

Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung) - welches Arbeitsmittel, welche Leitern für welchen Zweck

Häufige Schäden - Prävention

Weniger Kosten

Checklisten

Oft gemachte Fehler bei Instandhaltung und Reparaturen

Tipps und Tricks bei der Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern: Auswahl und Beschaffung

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Praxisworkshop mit Diskussion

Nutzen

Zur Erhaltung der Vorgaben aus Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS müssen Befähigte Personen regelmäßig geschult werden. In unserer Fortbildung informieren wir Sie über Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke) gemäß DGUV Information 208-016 und helfen Ihnen dabei die Anforderungen aus der BetrSichV zu erfüllen und ihr Wissen aufrechtzuerhalten.

Gem. TRBS 1203 muss eine Befähigte Person über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.
Zur Erhaltung der Vorgaben informieren wir Sie in unserem Fortbildungslehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten über die Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften und Regelwerke) und Prüfvorschriften.

Unsere Referenten*innen helfen Ihnen dabei die entsprechenden Anforderungen gemäß DGUV Information 208-016 zu erfüllen und ihr Fachwissen zum Durchführen von Prüftätigkeiten aufrechtzuerhalten. Wir legen hierbei sehr viel Wert auf den Austausch mit den anderen Teilnehmenden über Erfahrungen aus der Praxis, wie u. a. Nachweis und Umfang der Prüfung, Prüfungskriterien, Schadensfälle und Haftung. Unsere Fachexperten*innen beantworten im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung Ihre Fragen und geben Praxistipps für eine rechtssichere und fachkundige Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Unternehmen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die als Befähigte Person tätig sind und gem. BetrSichV und TRBS 1203 ihr Wissen aktualisieren müssen.

Voraussetzungen

Grundkurs Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A52/50201201/07122026-1 - 07.12.2026

Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen


Inhalt

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung

Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)

Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten

Umsetzung der Verordnung in der Praxis

Nutzen

Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.

Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.

Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.



Zielgruppe

Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A35/30351401/07122026-1 - 07.12.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A52/30401301/07122026-1 - 07.12.2026

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere In"

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Explosionsschutz im Betrieb - EX/A52/30201201/07122026-1 - 07.12.2026

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes

Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse

Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers

Nutzen

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.



Zielgruppe

Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A45/30251106/07122026-1 - 07.12.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik

Organisationsmöglichkeiten im Betrieb

Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person

Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Fahrlässigkeiten und Haftung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.

Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.

Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.

Zielgruppe

Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Sprinklerwärter - EX/A32/30152201/07122026-1 - 07.12.2026

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A52/30401801/07122026-1 - 07.12.2026

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A31/30251601/07122026-1 - 07.12.2026

Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10


Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises

Gesetzliche Grundlagen

Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele

Gefahren des elektrischen Stroms

Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag

Netzformen

Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen

Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100

Arbeitsschutz

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.

Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme (siehe unter Hinweise).

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A37/30251406/07122026-1 - 07.12.2026

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV

Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms

Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel

Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung

Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen

Messpraktikum

Nutzen

Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.


Zielgruppe

Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind

Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A33/50201101/07122026-1 - 07.12.2026

Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?


Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.

Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten


Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können


In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.

Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?


Nach dem Grundlehrga

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Grubenelektriker - Kombinationslehrgang für Anfänger und Fortgeschrittene - EX/A36/30251801/07122026-1 - 07.12.2026

Nach DIN EN 50628


Inhalt

Gesetze und Verordnungen (für Arbeiten und Betrieb unter Tage)

Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, DIN EN 50628

Kabel und Leitungen DIN EN 50628

Wesentliche Forderung aus der DIN EN 60204 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen"

Errichten von elektrischen Anlagen DIN EN 50628

Betrieb von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage DIN VDE 0105, Teil 111

Erfolgskontrolle (Anfänger)

Nutzen

Die seit 2016 gültige DIN EN 50628 ist mit Ablauf der Übergangsfrist seit dem 23.05.2020 zwingend anzuwenden und ersetzt so die bis dahin gültige DIN VDE 0118.
Erhalten Sie den Nachweis zur qualifizierten Elektrofachkraft: Dieses Seminar vermittelt Elektrofachkräften eine besondere Qualifikation, die entsprechend der bergbehördlichen Verordnungen für weiterführende Tätigkeiten zur Errichtung und zum Betrieb untertägiger elektrischer Anlagen erforderlich ist. Bereits qualifizierten Elektrofachkräften dient die Teilnahme als Fortbildung zur Auffrischung und Erweiterung der Kenntnisse.

Die Bergbehörde unterscheidet gemäß Elektro-Bergverordnung (ElBergV) zwischen Elektrofachkräften und besonders qualifizierten Elektrofachkräften. Die erfolgreiche Teilnahme ist die Voraussetzung, dass der Unternehmer eine Elektrofachkraft als besonders qualifizierte Elektrofachkraft benennen kann. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen zu den Themen Schutzmaßnahmen, Kabel und Leitungen, Hilfsstromkreisen und Errichten von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0118. Auch die Grundlagen nach DIN VDE 0105 zum Betrieb von elektrischen Anlagen werden vermittelt. Hinweise zur Elektro-Bergverordnung und eine Einführung in gesetzliche Verordnungen runden den Lehrgang inhaltlich ab.

Nutzen Sie den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit dem Referenten und anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich speziell an Elektrofachkräfte, die im untertägigen Bergbaubereich tätig sind.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für diese Schulung ist eine elektrotechnische Fachausbildung.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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