TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/23022026-1 - 23.02.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu

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Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A46/30101101/23022026-1 - 23.02.2026

Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger


Inhalt

Maße und Einheiten

Physikalische Grundlagen

Wärmelehre

Wasserdampf

Kesselbauarten

Kesselausrüstung

Sicherheitsventile

Heißwasseranlagen

Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde

Feuerungen

Schäden/Reparaturen

Wasserchemie

Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)

Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten

Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS

Arbeitsschutz

Schriftliche Prüfung

Nutzen

In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.

Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.

Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.

Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.

Zielgruppe

Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.

Abschluss

Zeugnis der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

2320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

440.8 EUR

Bruttopreis

2760.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Beschleunigte Grundqualifikation Bus/Lkw - EX/A81/60351901/23022026-1 - 23.02.2026


Inhalt

- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Nachhaltigkeit
- Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattungen um das Fahrzeug zu beherrschen
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit im LKW
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und
durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
- Grundstoff der Straßenverkehrsordnung StVO
- Kenntnis der Sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Sparsames Fahren/Routenplanung/Tourplanung (unter ökologischen Aspekten)
- Havarie / Umgang bei Austreten von Kraft, Schmier- oder Betriebshilfsstoffen (ggf. Chemikalien)
- Unterweisung C / D
- Schriftliche IHK-Prüfung

Nutzen

Mit Ihrer beschleunigten Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) steigen Sie innerhalb kürzester Zeit in die Berufskraftfahrt ein. Mit Abschluss Ihrer 6-wöchigen Qualifikation erreichen Sie die Möglichkeit, gewerblich im Güterverkehr oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Ihren vorhandenen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE fahren zu dürfen.

Zielgruppe

Die Qualifikation richtet sich an Fahrer:innen mit europäischer Staatsangehörigkeit, die
- im Güterverkehr arbeiten und Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen führen möchten. Führerschein(e) der Klasse(n) C, CE, C1 und/oder C1E für Tätigkeit erforderlich oder

- im Personenverkehr arbeiten und Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen führen möchten. Führerschein(e) der Klasse(n) D, DE, D1 und/oder D1E für Tätigkeit erforderlich.

Voraussetzungen

- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 12 Personen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

2439.13 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

463.4347 EUR

Bruttopreis

2902.5647 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) - EX/A44/10201301/23022026-1 - 23.02.2026

Basisschulung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x


Inhalt

Grundlagen der Informationssicherheit
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Begriffe
- Überblick internationaler Standards der Informationssicherheit

Einführung in das Informationssicherheitsmanagement nach BSI
- Bestandteile des IT-Grundschutzes (Überblick)
- Der Sicherheitsprozess
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentationsprozess, Leitlinie(n), Richtlinien und Konzepte
- Das IT-Grundschutz-Kompendium
- Die Vorgehensweisen
- Informationssicherheitsvorfalls-Management

Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI-Standard 200-2
- Festlegung einer Vorgehensweise
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
- IT-Grundschutz-Check

Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Einschätzung
- Risiken behandeln

Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4
- Grundlagen
- Business Continuity Management nach BSI
- Stufenmodell
- Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4

ISO-27001-Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz
- Rollen im Auditprozess
- Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
- Phasen und Methoden einer Zertifizierung

Nutzen

Die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über die Inhalte und die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgehensweise bei der Anwendung des IT-Grundschutzes wird Ihnen durch eine Fallstudie und praktische Übungen vermittelt. Im Rahmen der Schulung werden die BSI-Standards 200-x und die IT-Grundschutz-Methodik aufgewiesen.

Der Fokus des Seminars liegt in der zielgerichteten Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind bei der Verarbeitung von Informationen und Daten die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. der Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde. Die Standards des BSI dienen dem Informationssicherheitsmanagement auf der Basis von IT-Grundschutz. Hier findet man die Richtschnur für eine angemessene Betrachtung Ihres spezifischen Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsbedarfs. Der Ansatz des BSI steht für eine wirksame, zugleich aber auch für eine kosteneffiziente Absicherung von Prozessen und den dafür benötigten bzw. darin verarbeiteten Informationen. IT-Grundschutz wird in Hinblick auf die Modernisierung zunehmend auch in der freien Wirtschaft angewandt und setzt dabei auf konkrete Handlungsempfehlungen für die gesamte Institution.

Das Seminar ist der Einstieg in das offizielle Zertifizierungsprogramm des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Basisschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) bestehen, sind berechtigt, an der IT-Grundschutz-Aufbauschulung zum IT-Grundschutz-Berater teilzunehmen.

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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.

Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM), IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe), Chief Security Officer (CSO), Information Security Officer (ISO) oder Chief Information Security Officer (CISO).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14;

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Information Security Officer - ISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201105/23022026-1 - 23.02.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - EX/A81/60101801/23022026-1 - 23.02.2026

Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen

Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung

Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.

Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zielgruppe

Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.

Voraussetzungen

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Beschwerdeverfahren entlang der Lieferkette - EX/A52/10602401/23022026-1 - 23.02.2026

Beschwerdemanagement rechtssicher und effizient im Unternehmen etablieren


Inhalt

Anforderungen, Einrichtung, Betreiben des Beschwerdeverfahrens sowie Wirksamkeitskontrolle
- Gesetzliche und technische Anforderungen an das Beschwerdemanagement
- Tipps zur Umsetzung
- Die Verfahrensordnung für das Beschwerdemanagement
- Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- Die Plausibilitätsprüfung einer Beschwerde
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Hinweisgebersystem
- Rolle des Menschenrechtsbeauftragten
- Ernennung der beauftragten Person für das Beschwerdemanagement

Nutzen

Unerkannte Risiken in der Lieferkette können zu erheblichen Imageschäden und in der Folge zu Auftragsverlusten und/oder einem schlechten Rating führen. Das Beschwerdeverfahren ist ein wichtiges Frühwarnsystem für diese Risiken und damit Teil eines effizienten Risikomanagements. Dieses Verfahren bietet eine wichtige Plattform, um Informationen zu möglichen Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu erhalten.

In unserem Webinar Beschwerdeverfahren entlang der Lieferkette erfahren Sie, wie Sie ein solches Beschwerdeverfahren in Ihrem Unternehmen effektiv und erfolgreich implementieren und verwalten können. Sie lernen, wie Sie den Prozess für die Bearbeitung der Beschwerden umsetzen, und üben, Beschwerden professionell zu bearbeiten. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihre Verfahrensordnung und den Umgang mit Beschwerdeführern. Sie erfahren, wie Sie ein Beschwerdemanagement technisch umsetzen können.

Als betraute Person des Verfahrens nehmen Sie im Beschwerdemanagement eine entscheidende Rolle ein: Sie bestätigen den Eingang von Hinweisen, erörtern den Sachverhalt gemeinsam mit den Hinweisgebern und sammeln Informationen für eine fundierte und faire Bearbeitung der Meldung. Dabei informieren Sie die zuständigen Fachbereiche über mögliche zu lösende Probleme und dokumentieren die Bearbeitung der Beschwerde revisionssicher.

Im Webinar lernen Sie praxisnah, wie Sie effektiv mit Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es zum Hinweisgebersystem gibt, um Synergien optimal zu nutzen.

Zielgruppe

Mitarbeitende in der Vorbereitung auf die Position als betraute Person des Beschwerdeverfahrens, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Mitarbeitende aus dem Bereich Corporate Compliance und aus der Rechtsabteilung sowie dem Vertrieb und Einkauf

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Sie möchten für das Beschwerdemanagement und das Hinweisgebersystem nach HinSchG ein digitales System verwenden und Synergieeffekte nutzen?
Hierfür benötigen Sie den Fachkundenachweis der beauftragten Person(en) nach § 15 Absatz 2 HinSchG.
Sie erhalten Ihren Fachkundenachweis in Form einer Teilnahmebescheinigung nach Besuch unseres Webinars ?Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung!".

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A35/50301106/23022026-1 - 23.02.2026

Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen


Inhalt

Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)

Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen

Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen

Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)

Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)

Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten

Datenbanken als Informationsquelle

Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten

Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement

Nutzen

Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).

Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.

Voraussetzungen

Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A35/30351401/23022026-1 - 23.02.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Vertragsrecht für Nichtjuristen - EX/A52/10402001/23022026-1 - 23.02.2026

Grundlagen der Vertragsgestaltung und Einsatz von AGB


Inhalt

Allgemeines Vertragsrecht
- Wie kommt ein Vertrag zustande?
- Ist ein Vertrag nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wurde? Welche Besonderheiten gelten im elektronischen Geschäftsverkehr?
- Wann ist ein Angebot verbindlich? Wie lange gilt es?
- Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und welche Wirkung hat es?
- Was ist eine sogenannte ?Auftragsbestätigung??
- Wie kann man einen Vertrag ändern? Wie endet ein Vertrag?
- Wann kann man einen Vertag kündigen, anfechten oder von ihm zurücktreten?

Kaufvertragsrecht
- Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
- Was passiert, wenn der Verkäufer seine Leistung (Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstands) nicht mehr erbringen kann, was, wenn er zu spät liefert?
- Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln des Kaufgegenstands? Welche Besonderheiten gelten bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Welche Rechte hat der Verkäufer, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht rechtzeitig zahlt? Welche Besonderheiten gelten dabei im kaufmännischen Geschäftsverkehr?

Werkvertragsrecht
- Wie kommt ein Werkvertrag zustande? Was unterscheidet ihn vom Dienstvertrag?
- Wann ist der Besteller zur Abnahme des Werkes verpflichtet?
- Wann kann der Werkunternehmer die Vergütung verlangen?
- Wann ist ein Werk mangelhaft und welche Rechte hat der Besteller dann?
- Wann verjähren Mängelansprüche aus Werkverträgen?

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil des Vertrags? Welche Besonderheiten gibt es bei der Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Was bedeutet die sogenannte ?Inhaltskontrolle? von AGB?
- Welche Folgen hat es, wenn AGB (ganz oder zum Teil) unwirksam sind?
- Was geschieht, wenn sich bei einem Vertragsschluss die AGB beider Vertragspartner widersprechen?

Nutzen

Im Seminar erfahren Sie die Grundlagen des privaten Vertragsrechts. So erhalten Sie die Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit in Wirtschaft und Handel. Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln Ihnen im Seminar unabdingbare Kenntnisse des Kauf- und Werkvertragsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Dieses Wissen befähigt Sie, rechtlich problematische Situationen möglichst frühzeitig zu erkennen, sodass negative Folgen vermieden oder zumindest begrenzt werden können. Zugleich erleichtert es Ihnen die Einschätzung, wann die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung sinnvoll oder sogar geboten ist.

Das Seminar gliedert sich in die Themenkomplexe allgemeines Vertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Komplex zu weiteren Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr rundet das Seminar ab und erleichtert Ihnen den Transfer des Erlernten in Ihre berufliche Praxis.

Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele: In verständlicher Form werden Sie mit Fragestellungen rund um den Vertragsschluss, die Durchführung von Verträgen bis hin zur Auflösung von Verträgen vertraut gemacht. Im Seminar erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Unternehmer und Unternehmerinnen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, weitere Führungskräfte und Mitarbeitende insbesondere aus dem Einkauf und Vertrieb, die einen Überblick über die Grundlagen des Vertragsrechts erhalten möchten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Im Webinar werden Sie online auf relevante Gesetzestexte zugreifen. Wir empfehlen Ihnen, ein zweites internetfähiges Gerät oder einen zweiten Bildschirm bereit zu halten.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopre

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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A31/30351101/23022026-1 - 23.02.2026

Ehemaliger Aufzugswärter


Inhalt

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121

Geschichtliche Entwicklung

Was ist ein Aufzug?

Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug

Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter

Gefahren beim Betrieb

Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug

Überwachungsbedürftige Anlagen

Betrieb einer Aufzugsanlage

Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - EX/A34/30101506/23022026-1 - 23.02.2026

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte

Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern

Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Nutzen

In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.

Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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