TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/20201105/10092026-1 - 10.09.2026
1st/2nd Party Auditor
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A33/30351501/10092026-1 - 10.09.2026
Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
Inhalt
Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Energierecht aktuell - EX/A52/40201601/10092026-1 - 10.09.2026
Energiesteuer, Stromsteuer, Netzentgelte, Umlagen und Pflichten nach EEG, KWKG, GEG und EnEfG
Inhalt
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
- Aktuelle Entwicklungen zum Industriestrompreis und der Kundenanlage im EnWG
Energie- und Stromsteuer ab 2026
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2026/2027
- Digitalisierung der Zollverwaltung
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und ETS2
EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 2026 - Was kommt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
- was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur
EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen schon ab 2026?
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (schon ab 2026?!)
- Umfang der Energieauditpflicht
Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?
Nutzen
Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.
Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.
Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren, konkrete Förderinstrumente nutzen und Kosten reduzieren kann. Zusätzlich beleuchten wir Entwicklungen zum Industriestrompreis, zu Kundenanlagen und zu kommenden Entlastungen bei den Netzentgelten.
Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.
Zum Abschluss
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A35/40251301/10092026-1 - 10.09.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Neuerungen in der Gesetzgebung
Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie
Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion
Nutzen
Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A40/30401201/10092026-1 - 10.09.2026
Richtlinien zur Produktsicherheit
Inhalt
Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien
Nationale gesetzliche Anforderungen
Vorgehen bei der Konformitätsbewertung
Anwendbare Normen
Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung
Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation
Form und Inhalte der Konformitätserklärung
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
Abgrenzung zum GS-Zeichen
Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie
Nutzen
Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.
Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20101205/10092026-1 - 10.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
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Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10101225/10092026-1 - 10.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10603205/10092026-1 - 10.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Weiterbildung: Einführung Data Science - EX/A36/10551101/10092026-1 - 10.09.2026
Kompakter Überblick über Data Science und Analytics - verständlich, praxisnah, ohne IT-Hintergrund
Inhalt
Einführung: Was ist Data Science?
- Grundverständnis schaffen: Abgrenzung zu klassischer Datenanalyse und Business Intelligence
- Kernkonzepte verstehen: Mustererkennung, Prognosen und datengetriebene Entscheidungen
- Warum ist Data Science für Unternehmen entscheidend? Praxisnahe Anwendungsfälle
Daten als Grundlage: Datenquellen und Datenqualität
- Welche Daten sind wirklich wertvoll? Relevante Datenquellen identifizieren
- Grundlagen der Datenqualität: Warum saubere, konsistente Daten unerlässlich sind
- Unterschied zwischen strukturierten und unstrukturierten Daten (z. B. Sensordaten vs. Kundenstammdaten)
Wie laufen Data-Science-Projekte ab? (High Level Übersicht)
- Phasen eines Data-Science-Projekts: Von der Datensammlung bis zur Interpretation
- Wer macht was? Rollen und Zusammenarbeit zwischen Fachabteilungen, IT und Data Scientists
Methoden und Werkzeuge - ein nicht-technischer Überblick
- Machine Learning und KI verstehen: Worum geht es und wo entstehen echte Mehrwerte?
- Big Data, Cloud und Automatisierung: Was steckt hinter den Buzzwords?
- Hype vs. Realität: Welche Tools sind praxisrelevant, welche eher Zukunftsvisionen?
Data Science in der Praxis: Anwendungsfelder und Best Practices
- Wo Data Science echten Nutzen bringt: Beispiele aus Marketing, Produktion, Logistik, Controlling
- Erfolgreiche Unternehmensstrategien: Wie nutzen führende Firmen Data Science?
- Direkte Reflexion: Wo könnte Ihr Unternehmen von datengetriebenen Prozessen profitieren?
Kommunikation und Data Storytelling - Daten verständlich präsentieren
- Ergebnisse wirkungsvoll visualisieren: Warum Grafiken und Dashboards so wichtig sind
- Wie überzeuge ich Entscheider mit Daten? Erfolgreiches Data Storytelling
- Fallbeispiele: gute vs. schlechte Datenkommunikation
Data-Driven Thinking und die nächsten Schritte
- Wie etabliere ich eine datengetriebene Denkweise im Unternehmen?
- Erste Schritte zur Umsetzung: Pilotprojekte identifizieren und Prozesse anpassen
- Ausblick und Vertiefungsmöglichkeiten: Welche Themen können weiter vertieft werden?
Nutzen
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BKrFQG - Schadensprävention (theoretische Unterweisung) - Modul 4 - EX/A81/60351201/10092026-2 - 10.09.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle
Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale
Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: KI-Use-Cases technisch bewerten und umsetzen - EX/A52/10506011/10092026-1 - 10.09.2026
Von der Problemstellung zur passenden KI-Architektur und Lösung
Inhalt
? Einordnung und Abgrenzung von KI-Use-Cases entlang typischer Kategorien (z. B. NLP, Computer Vision, Prognosemodelle)
? Strukturierte Herleitung von der Problemstellung zum geeigneten KI-Ansatz
? Technische Bewertungskriterien: Datenverfügbarkeit, Datenqualität, Modellanforderungen, Infrastruktur
? Grundlagen typischer KI-Architekturen und Systemlandschaften (z. B. ?Cloud Hosting? vs. ?On Premise?)
? Stand der Technik (z. B. Agentic AI, Agentic Workflows, RAG und ?Knowledge Graphs?)
? Machbarkeitsanalyse: Vorgehen, Methoden und typische Fallstricke
? Make-or-Buy-Entscheidungen: Kriterien, Kosten-Nutzen-Abwägung und strategische Implikationen
? Integration von KI-Lösungen in bestehende IT-Landschaften (Schnittstellen, Skalierbarkeit, Betrieb)
? Umgang mit Risiken wie Bias, Halluzinationen und rechtlichen Anforderungen
? Praxisbeispiele zur Bewertung und Umsetzung von KI-Anwendungsfällen
? Ausblick: technologische Entwicklungen und deren Einfluss auf zukünftige KI-Strategien
Nutzen
Mehr erfahren