TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

IT-Grundschutz-Berater - EX/A30/10201351/30112026-1 - 30.11.2026

Aufbauschulung zur Personenzertifizierung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x


Inhalt

Normen und Standards der Informationssicherheit
- Aktueller Status internationaler Standards der Informationssicherheit
- ISO 27001 im Kontext der Zertifizierungsreife
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards und IT-Grundschutz-Profile

IT-Grundschutz-Vorgehensweise
- Leitfragen zur IT-Grundschutz-Absicherung
- Basis-Anforderungen
- Standard-Anforderungen
- Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf

Kompendium
- Aufbau und Anwendung des Kompendiums
- ISMS (Informationssicherheitsmanagement)
- Prozess-Bausteine
- System-Bausteine
- Umsetzungshinweise
- Erstellung eines Bausteins

Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Vorgehen bei der Risikobewertung und Risikobehandlung

Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung
- Leitfragen für die Überprüfung
- Überprüfungsverfahren
- Kennzahlen und Reifegradmodelle

IT-Grundschutz-Profile
- Aufbau eines Profils
- Erstellung eines Profils
- Anwendung bzw. Nutzungsmöglichkeit veröffentlichter Profile

Vorbereitung auf ein Audit
- Vorbereitung
- Auditprozess und -aktivitäten
- Berichtswesen
- Folgemaßnahmen

IS-Revision
- Begriffe
- Überblick und Arten einer IS-Revision
- Grundsätze

Business Continuity Management (BCM) nach BSI 200-4
- Begriffsdefinitionen und Grundlagen
- Elemente eines BCMS: Prozess, Organisation, Ressourcen, Dokumentation
- Methoden
- Befähigung der BAO

Nutzen

Mit der Modernisierung des IT-Grundschutzes sind die Standards nach BSI 200-x nicht nur für die öffentliche Verwaltung und Behörden, sondern auch zunehmend für die Industrie und freie Wirtschaft interessant geworden. Damit einhergehend wächst die Anzahl gefragter Personen mit entsprechender Fachexpertise.

IT-Grundschutz-Berater unterstützen Behörden und Unternehmen bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und begleiten die Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). In Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern werden Konzepte definiert und Maßnahmen nach IT-Grundschutz benannt und entwickelt. Zertifizierte IT-Grundschutz-Berater können die Behörden und Unternehmen zudem dabei unterstützen, eine Zertifizierung der ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorzubereiten. In diesem Seminar liegt der Fokus bei der Wissensvermittlung zu Analysen und Methoden nach IT-Grundschutz. Auf Basis von praktischen Übungen werden vertiefende Kenntnisse auf Experten-Niveau vermittelt, die Sie im Rahmen der Ausbildung zum anerkannten BSI IT-Grundschutz-Berater benötigen. Verantwortliche Personen, wie beispielsweise Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), erlangen die Kenntnisse, die zur Entwicklung und Umsetzung einer adäquaten Informationssicherheitsstrategie erforderlich sind, und erhalten ferner Kenntnisse zur Vorbereitung und Durchführung eines Audits.

Das Seminar bildet die zweite Stufe des offiziellen Zertifizierungsprogramms des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Aufbauschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) erfolgreich bestanden haben und anschließend die Teilnahme an dem Seminar IT-Grundschutz-Berater nachweisen, sind berechtigt, an der offiziellen Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI in Bonn teilzunehmen.

Informationsupdate: Vom BSI IT-Grundschutz zum neuen BSI Grundschutz++

Wir legen Wert auf Aktualität. Daher verfolgen wir kontinuierlich die Entwicklungen beim BSI und informieren Sie in den Kursen darüber.
Unsere Schulungen behandeln die Standards 200-1 bis 200-4, die aktuell und auch gültig sind. Der

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Prozessmanagement-Weiterbildung: Prozessmanager (TÜV) - EX/A41/20401101/30112026-1 - 30.11.2026

Effizientes Prozessmanagement und Lean Management


Inhalt

Grundlagen des Prozessmanagements
- Grundzüge des Prozess- und Lean Managements
- Ausrichtung der Prozesse an den Unternehmensstrategien und -zielen
- Rollen von Prozesseignern und Teams - neue Aufgabenverteilung in der Matrixorganisation
- Darstellungsmöglichkeiten von Prozessen (Prozessmapping)

Prozessdefinition, Prozesskontrolle und -steuerung mittels Performance-Indikatoren
- Identifizierung von Prozesskennzahlen, Prozesszielen und Prozessschritten
- Kundendefinition in Prozessen

Werkzeuge und Techniken zur Analyse und Verbesserung - Prozessverbesserungszyklus
- Methoden zur Input-Output-Analyse und SIPOC
- Prozessbewertung - Reifegrad eines Prozessmanagements
- Prozessanalyse und -gestaltung mittels Turtle-Analyse
- Anwendung der Werkzeuge Erfolgsfaktoren und Prozessmatrix
- Risiko- und Effizienzbetrachtung mittels Customer Journey ggf. in Kombination mit der Persona-Methode (Dienstleistungsprozesse)

Risikomanagement
- Grundprinzipien zur Risikoanalyse und -bewertung von Prozessen
- Methoden des Risikomanagements: Risikofelder für Prozesse, Risikomatrix und FMEA

Lean-Thinking - Sensibilität für Verschwendung entwickeln
- Optimierung eines Prozesses mit Lean-Prinzipien und Behebung von Verschwendungsarten
- Ausgewählte Optimierungs-Prinzipien
- Identifikation von Verschwendungsarten in Produktion und Dienstleistung anhand der Betrachtung der 7 Muda
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Form von Selbstbewertungsansätzen
- Lean-Prinzipien in administrativen Bereichen
- Shopfloor-Management - Führen am Ort des (Wert-)Entstehens und nachhaltige Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Visuelles Management, Ordnung, Sauberkeit und Systematik
- 5-S-Methode

Grundlagen und Nutzen der Wertstrombetrachtung (Engpassanalyse)
- Identifikation von Engpässen
- Prinzipien der Flussoptimierung von Prozessen
- Wichtige Werkzeuge und Methoden des Lean Managements, z. B. Pull-Prinzip, Glätten und Nivellieren, Kanban und Fließfertigung

Identifikation von Auswirkungen durch den Veränderungsprozess
- Organisatorisch, sachliche Wirkung
- Emotionale Wirkung
- Resultierende Empfehlungen, dem Wandel zu begegnen

Nutzen


In unserer Prozessmanagement-Weiterbildung bauen Sie sich zur zertifizierten Prozessmanagerin (TÜV) bzw. zum zertifizierten Prozessmanager (TÜV) umfangreiches Wissen zu den Grundprinzipien der Prozesssteuerung auf. Die Ausbildung vermittelt Ihnen praxisnah, welche Aufgaben im professionellen Prozessmanagement auf Sie zukommen. Prozessmanagement ist die Basis vieler Managementsysteme und dient neben der Klärung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen im Unternehmen auch dem erfolgreichen Koordinieren und Synchronisieren aller an einem Prozess beteiligten Personen.




Um Prozesse aus verschiedenen Blickwinkeln analysieren und optimieren zu können, lernen Sie in unserer Prozessmanagement-Schulung verschiedene Methoden kennen. Dazu gehören die Turtle-Analyse, SIPOC, Customer Journey und die Prozessreifegradbetrachtung sowie die Risikoanalyse von Prozessen und Lean-Analyse-Techniken. Sie bewerten Prozesse nicht nur aus der Sicht des Prozessmanagers, sondern auch aus Kunden- und Risikosicht sowie unter Effizienz- und Lean-Gesichtspunkten.




Zusätzlich lernen Sie, den verlustfreien Fluss von Prozessen vor dem Hintergrund des Lean Managements zu betrachten. Dazu zeigen wir Ihnen wichtige Parameter des Lean Thinking wie Verschwendung, robuste Prozesse und Lean-Management-Prinzipien.




In der Weiterbildung zum Prozessmanager erfahren Sie außerdem, wie Sie Werkzeuge und Methoden zur Prozessverbesserung in den Bereichen Prozessmanagement, Risiko

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Seminar: QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 - EX/A36/20351252/30112026-1 - 30.11.2026

Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten für Medizinprodukte: Prozess- und Risikomanagement


Inhalt

Prozessmanagement: Validierung mit den Kriterien für IQ, OQ, PQ

Umsetzungsbeispiele für die QMS-Dokumentation (Handbuch etc.)

Anforderung an die Medizinproduktakte (Technische Dokumentation: STED)

Risikomanagement in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit im Medizinproduktelebenszyklus: Produktrisiken und Prozessrisiken

Einführung in die Risikomanagementnorm ISO 14971

Corrective and Preventive Actions (CAPA-Prozess), kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Überwachung der Produkte im Markt: Vilgilenz bzw. Postmarket Surveillance (PMS und PMCF)

Fehler- und Reklamationsmanagement und Meldeverfahren

Operative Umsetzung der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 bei Management-, Kern- und Supportprozessen

Lieferantenmanagement

Prinzipien der Auditierung nach der ISO 13485: Auditmanagement und -durchführung

Umsetzung einer Q-Politik und Prozess für Q-Ziele

Nutzen

Sie haben im ersten Teil bereits die Grundlagen des Qualitätsmanagements, die rechtlichen Anforderungen und die MDR/IVDR kennengelernt. Mit der Teilnahme an der Schulung: Qualitätsbeauftragter (Qualitätsmanagementbeauftragter) QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 2 vertiefen Sie die in Teil 1 erworbenen Kenntnisse zu den Anforderungen der ISO 13485. Sie bekommen detaillierte Einblicke in die operativen und regulatorischen Anforderungen der ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 und erweitern Ihre Methoden- und Fachkompetenz zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems.

Erlangen Sie in diesem QMB-Seminar für Medizinprodukte das Wissen über sämtliche gesetzliche und normative Ansprüche, um ein Qualitätsmanagementsystem zur Zulassung von Medizinprodukten einzuführen.
Führen Sie außerdem Prozess- und Fehlermanagement-Systeme (CAPA-Prozess) in der Medizintechnik durch und übernehmen Sie als QMB für Medizinprodukte auch die Pflichten bzw. Aufgaben, deren Erfüller auf europäischer Ebene in einer gesetzlich verankerten Datenbank zu melden sind (EUDAMED).

In Gruppen und durch stetigen Austausch erarbeiten Sie eigenständig mögliche praktische Umsetzungsbeispiele für das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens.

Melden Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der zwei Teile der Weiterbildung QMB für Medizinprodukte zur Prüfung an und erhalten Sie bei Bestehen ein Zertifikat über Ihre Qualifikation. Die Einhaltung der ISO 13485 ist für Qualitätsbeauftragte für Medizinprodukte verpflichtend.

Künftig sind Sie als Qualitätsbeauftragte bzw. Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) für Medizinprodukte in der Lage, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016/DIN EN ISO 13485:2021 eigenverantwortlich und effektiv zu gestalten. Anschließend können Sie mit Fragen von Behörden, internationalen Inspektoren oder Zertifizierungsauditoren souverän umgehen und Herausforderungen im Tagesgeschehen erfolgreich meistern.

Diese Qualifikation macht Sie nicht nur für Ihr eigenes Unternehmen, sondern auch entlang der gesamten Lieferkette - von Zulieferern bis zu Herstellern - zu einer zentralen Ansprechperson, wenn es um die Umsetzung der Norm geht.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Qualitätsmanagement für Hersteller von Medizinprodukten.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) - Teil 1. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Medizinprodukterecht vorausgesetzt (Medical Device Regulation).

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsbeauftragter für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das

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DIN EN ISO 19011:2018 - Auditierung von Managementsystemen - EX/A30/20151201/30112026-1 - 30.11.2026

Auditprozesse sicher beherrschen und Audits wirksam gestalten


Inhalt

Auditprinzipien
- 7 Auditprinzipien ergänzt durch die risikobasierte Vorgehensweise
- Voraussetzung für wirksames und zuverlässiges Auditieren

Steuerung eines Auditprogramms
- Festlegen von Zielen
- Bestimmung und Beurteilung der Risiken und Chancen
- Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Kompetenzen der Personen, die das Auditprogramm steuern
- Auditprogrammziele aus Unternehmenszielen ableiten

Umsetzung des Auditprogramms bezogen auf einzelne Audits
- Festlegung von Zielen, Kriterien und Umfang sowie Auditmethoden
- Technische Voraussetzung für das Einbeziehen von Mitarbeitende im Home-Office schaffen
- Bestimmen der Auditteammitglieder
- Verantwortung dem Auditteamleiter zuweisen
- Steuerung der Auditergebnisse
- Dokumentation der Aufzeichnungen
- Überprüfung und Verbesserung

Vorbereitung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Risikobasierte Auditplanung
- Überprüfung der dokumentierten Informationen vor und während des Audits (vor Ort oder remote)
- Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
- Auditkommunikation
- Zugang zu Auditinformationen
- Auditschlussfolgerungen ziehen und Abschlussgespräch umsetzen
- Auditberichterstellung und Auditfolgemaßnahmen durchführen

Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren
- Persönliches Verhalten, Wissen und Fertigkeiten
- Im Audit zu berücksichtigende gesetzliche und behördliche Anforderung
- Kompetenzen als Auditor und Auditteamleiter
- Methoden zur Auditorenevaluation festlegen
- Auditorenkompetenz aufrechterhalten und verbessern

Hinweis: Sie erhalten einen Ausblick auf die geplanten Neuerungen der E DIN EN ISO 19011:2025-04

Nutzen

In dieser Schulung erhalten Sie einen Überblick über die Struktur und Inhalte der neuen DIN EN ISO 19011:2018, die als Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen dient.

Im Fokus stehen die sieben Auditprinzipien, die als Grundlage eines erfolgreichen Audits dienen, sowie die risikobasierte Vorgehensweise. Sie erfahren, wie Sie Auditprogramme systematisch planen, steuern und evaluieren. Anhand praxisnaher Beispiele trainieren Sie die strukturierte Auditdurchführung und die Bewertung der Auditorenkompetenz. Informationen zu der Ermittlung und Beurteilung der Kompetenz von Auditoren runden das Seminar ab.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den Inhalt des Seminars anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis. Innovative Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren beruflichen Alltag als ISO 19011 Auditorin bzw. Auditor zu integrieren und umzusetzen. Unsere Referentinnen und Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Im Seminar bleibt genügend Gelegenheit, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Diese ISO 19011 Schulung erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal. Informieren Sie sich bei Ihrer Zertifizierungsstelle.

Zielgruppe

Auditoren von Managementsystemen und interessierte Personen, die die Methodik kennenlernen wollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Das Seminar erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de

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Online-Schulung: Informationssicherheit / ISMS Wissensupdate - EX/A52/10201228/30112026-1 - 30.11.2026

Aktuelles zur ISO 27001/27002, BSI IT-Grundschutz, europäische Richtlinien und Trends


Inhalt

Aktuelle Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement
- Weiterentwicklung des IT-Grundschutzes des BSI (Kompendium, BSI 200-1 bis 200-4)
- Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG 2.0)
- Europäische Vorgaben (EU Cybersecurity Act, NIS 2.0, DORA)
- Weiterentwicklung der relevanten ISO-Standards (ISO-27000er-Standards) ISO 27001:2022, ISO 27002:2022
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)

Praxis ISMS
- Was muss ich tun, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden?
- Welche Änderungen muss ich im vorhandenen ISMS berücksichtigen?
- Aufbau, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung des ISMS und integrierte Managementsysteme
- Erarbeitung von Lösungsansätzen
- Diskussion von Best Practices

Ausblick
- EU Cyber Resilience Act (CRA)
- Critical Entities Resilience Directive, CER-Richtlinie
- KRITIS Dachgesetz
- IT-Sicherheitsgesetz: Weiterentwicklung zum IT-SiG 3.0


Wir wollen nah an Ihren Erfahrungen und Fragestellungen arbeiten, daher nehmen wir zu Beginn der Veranstaltung gern Ihre aktuellen Themenwünsche auf.

Nutzen

Ziel der Online-Schulung zur Informationssicherheit ist es, Personen, die in Unternehmen und Verwaltung mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) betraut sind, einen aktuellen Überblick über geänderte und neue Anforderungen an die Informationssicherheit zu geben.

Best Practices für die Erfüllung dieser Anforderungen werden vorgestellt und diskutiert. Sind Sie z. B. Beauftragter für Informationssicherheit bzw. Information Security Officer (ISO), Manager Informationssicherheit bzw. Chief Information Security Officer (CISO) oder Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), dann sind Sie genau richtig bei uns.

Im Fokus der ISMS-Schulung stehen die ISO 27001 und der modernisierte BSI IT-Grundschutz, aber auch spezifische Anforderungen aus dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) sowie weitere aktuell relevante Themen aus dem Bereich der IT-Sicherheit, u. a. europäische Richtlinien.

Basierend auf den konkreten Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit einem erfahrenen Dozenten und Berater Lösungsansätze für Probleme bei Aufbau, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung des ISMS erarbeitet.

Die Schulung zur ISO 27001 sowie 27002, zum BSI IT-Grundschutz, zu europäischen Richtlinien und Trends dient nicht nur der Auffrischung und Aktualisierung der bestehenden Ausbildung, sondern auch der Weiterbildung, die in den üblichen ISMS-relevanten Standards für alle Rolleninhaberinnen und -inhaber der Informationssicherheitsorganisation empfohlen wird.

Informationsupdate: Vom BSI IT-Grundschutz zum neuen BSI Grundschutz++

Wir legen Wert auf Aktualität. Daher verfolgen wir kontinuierlich die Entwicklungen beim BSI und informieren Sie in den Kursen darüber.
Unsere Schulungen behandeln die Standards 200-1 bis 200-4, die aktuell und auch gültig sind. Der neue Grundschutz++ 

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Vergaberecht in der Praxis - EX/A52/10402301/30112026-1 - 30.11.2026

Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen


Inhalt

Grundlagen, Anwendungsbereich und Rechtsquellen des Vergaberechts sowie Überblick zur Vergabereform 2026
- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
- VOB/A 2019
- E-Vergabe
- Vergabearten und Rahmenvereinbarungen

Welche Besonderheiten bestehen für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Bieterinnen und Bieter im Vorfeld einer Ausschreibung?
- Mittelstandsschutz, Grundsatz der Losvergabe
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärung, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalt und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien

Nebenangebote
- Begriffsdefinitionen
- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
- Mehrere Hauptangebote als Alternative?

Inhalt der Auftragsbekanntmachung
- Veröffentlichung und Mindestkriterien
- Angemessene Fristen
- Weitere Bekanntmachungsarten

Das Vergabeverfahren von der Bekanntmachung bis zur Submission (Angebotseröffnung)
- Verlauf des Vergabeverfahrens / Bestandteil der Vergabeunterlagen
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung

Das Vergabeverfahren von der Angebotseröffnung bis zur Beendigung
- Formelle Überprüfung und Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Prüfung der Eignungsprüfung und Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgespräch

Beendigung des Vergabeverfahrens: Zuschlagserteilung oder Aufhebung der Ausschreibung
- Zuschlagserteilung
- Voraussetzung für die Aufhebung der Ausschreibung
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz?

Nach Zuschlagserteilung: Vertragsänderungen und Kündigung
- Vertragsänderung ohne Vergabeverfahren
- Kündigung des Vertrags durch Auftraggeberin oder Auftraggeber

Dokumentation und Vergabebekanntmachung
- Vergabevermerk
- Ex-Post-Transparenz

Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters oder der Bieterin
- Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Nutzen

In unserem Seminar Vergaberecht in der Praxis erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen, und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die zahlreichen, nach wie vor aktuellen, Neuregelungen aus der Vergaberechtsnovelle. Aus Ihrer Sicht als Bieterin oder Bieter ist der Nachweis Ihrer Eignung, die inhaltliche Bewertung Ihres Angebotes und Ihre elektronische Kommunikation mit dem Ausschreibenden besonders wichtig.

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Vergaberechts-Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Schulung im Vergaberecht zeigt, wie Sie als Bewerberin oder Bewerber die Klippen des ö

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CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung - EX/A52/10602201/30112026-1 - 30.11.2026

Nachhaltigkeitsberichte erstellen und für die Unternehmenskommunikation nutzen


Inhalt

Was ist Nachhaltigkeit?
- Begriffsbestimmung (z. B. Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Triple Bottom Line, ESG, Nachhaltigkeitsbericht, nichtfinanzielle Berichterstattung)

Warum sollte ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden?
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Überblick über verschiedene relevante nationale und supranationale Initiativen und Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich (z. B. Agenda 2030, CSR-RUG, CSRD, ESRS, Sanktionen bei Nichterstellung, Taxonomie-Verordnung, LkSG, Omnibus-Initiative, VSME usw.)
- Erläuterung der unternehmerischen Vorteile der Erstellung unabhängig von Gesetzeszwang

Step-by-Step: die wichtigsten Schritte zu einer erfolgreichen und glaubwürdigen Berichterstattung
- Definition der Vision und Strategie
- Rahmenbedingungen für den Bericht festlegen (z. B. Projektmanagement der CSR-Berichterstattung, Auswahl des zu verwendenden Standards: Vorstellung ESRS und des VSME)
- Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
- Datensammlung und -beschaffung
- Ziel- und Maßnahmenplan
- Erstellung des Berichts und Veröffentlichung des Berichts
- Nach dem Bericht ist vor dem Bericht!

Der Bericht ist fertig - was nun?
- interne und externe Kommunikation

Kurzüberblick: wichtige Teile der Berichterstattung (z. B. CCF-Erstellung, Transparenz der Lieferketten)

Nutzen

In unserem eintägigen CSR-Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility) für Ihr Unternehmen.

Im komplexen Geflecht nationaler und internationaler Regelwerke - darunter auch aktuelle Initiativen wie die viel diskutierte Omnibus-Initiative - ist es für Unternehmen unerlässlich, sich frühzeitig mit den Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement auseinanderzusetzen. Obwohl die Omnibus-Initiative aktuell für Unsicherheit sorgt, bleibt klar: Nachhaltigkeit ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein strategisch wichtiger Erfolgsfaktor. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht - etwa auf Basis des VSME-Standards - dabei helfen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen zu stärken und sich zukunftssicher aufzustellen.

In unserer CSR-Weiterbildung lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie erfahren, wie Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Themen systematisch erfassen und glaubwürdig darstellen. Ergänzende Inhalte wie die Berechnung eines Corporate Carbon Footprints oder die Transparenz entlang der Lieferkette machen den Bericht nicht nur relevanter, sondern auch anschlussfähig an regulatorische Entwicklungen.

Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Ergebnisse Ihres CSR-Berichts wirkungsvoll nach innen und außen kommunizieren.

Eine umfassende CSR-Berichterstattung dient Ihrem Unternehmen unter anderem zur:

  • Erhebung eines Status quo für Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial),

  • Auseinandersetzung mit Prozessen, um Raum für Neuerungen und Innovation zu gewinnen,

  • Verbesserung Ihres Unternehmensimages,

  • Stärkung des Vertrauens in Ihre Produkte und Dienstleistungen,

  • Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Stakeholdern für ein neues unternehmerisches Selbstverständnis bis hin zur Identifikation mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen,

  • transparenten internen und externen Kommunikation,

  • Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades,

  • Darstellung Ihres regionalen Engagements.


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A31/20401601/30112026-1 - 30.11.2026

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A36/50101101/30112026-1 - 30.11.2026

Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Inhalt

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG

Sozialgesetzbuch - SGB

Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG

DGUV V2

Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV

Psychische Gefährdungsfaktoren

Biostoffverordnung - BioStoffV

Arbeitszeitgesetz - ArbZG

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG

Ladenschlussgesetz - LadSchlG

Mutterschutzgesetz - MuSchG

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG

Chemikaliengesetz - ChemG

Technische Regeln - Übersicht

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)

Nutzen

Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:

- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.

Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und Auditor.

Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A34/30353201/30112026-1 - 30.11.2026

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik

Medizinische Aspekte

Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb

Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln

Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb

Diskussion

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.

Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.

Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.

Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

VDI-Urkunde;

Nettopreis

1040 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

197.6 EUR

Bruttopreis

1237.6 EUR

Ansprechpartner

Hallo Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de

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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A33/30301701/30112026-1 - 30.11.2026

Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen

Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung

Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.

Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1040 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

197.6 EUR

Bruttopreis

1237.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis - EX/A45/30251302/30112026-1 - 30.11.2026

Praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Umgang mit Leitungen und Kabeln

Betriebsspezifische Schaltpläne lesen

Anwenden der 5 Sicherheitsregeln

Messen mit Multimetern, Geräte- und Installationstestern

Konfektionierung von Verlängerungsleitungen

Sicherungen prüfen und austauschen

Austausch und Wiederinbetriebnahme von elektrischen Komponenten

Austausch von Schaltern, Steckdosen und Wand- bzw. Deckenleuchten

Abklemmen und Anschließen von Elektromotoren und Elektroherden

Aufbau von Schützsteuerungen sowie Fehlersuche

Prüfen der durchgeführten Arbeiten

Unterstützende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Praktische Erfolgskontrolle

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001

Nutzen

In dieser praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) lernen Sie, die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umzusetzen und anzuwenden.

Die Ausbildung ?Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? richtet sich an Monteure im Maschinenbau, in Industrie und Handwerk sowie an Fenster- und Küchenmonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie an Hausmeister ebenso wie an Haustechniker, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

In Abhängigkeit von den betrieblich geforderten Aufgaben vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie benötigen, um beispielsweise defekte Schalter oder Steckdosen auszuwechseln, Wand- und Deckenleuchten anzuschließen oder um Motoren und Pumpen auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten üben Sie, Schaltpläne zu lesen und Sicherungseinsätze auszutauschen.

Ob Sie unterschiedliche Spannungen messen und prüfen wollen, Spannungsfreiheit feststellen oder Ihre durchgeführten Arbeiten abschließend prüfen müssen: In der praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lernen Sie, wie Sie hierbei richtig und sicher vorgehen.

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Eine weitere Voraussetzung zum Besuch des Praxisteils ist der vorherige Besuch des Theorieteils (Seminar-Nr. 30251301).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;

Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus dem Theorieteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie" (Seminar-Nr.: 30251301) und diesem Praxisteil. 

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