TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG - EX/A35/40251201/01062026-1 - 01.06.2026

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Arten und Hierarchie der Rechtsvorschriften

Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
- Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV)
- Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht)
- Gerätesicherheitsgesetz
- Technische Regeln, wie z. B. TRGS

Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten
- Verantwortlichkeiten/Delegation, Haftung, Ordnungswidrigkeiten

Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung
- Betriebsbereiche/genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen
- Was ist ein Betriebsbereich?
- Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche
- Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen

Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht
- Anforderungen und Umsetzung
- Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes und des Sicherheitsberichtes

Sicherheitsmanagementsystem SMS
- Organisation und Personal
- Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen
- Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen
- Planung für Notfälle
- Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS
- Systematische Überprüfung und Bewertung

Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Stoffliches Gefahrenpotenzial
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung
- Reaktionen
- Stoffentstehungen bei Störungen

Grundlagen des Explosionsschutzes
- Explosionsschutzdokument

Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Sabotageschutz
- Auswirkungen auf Störfallbetriebe

Betriebliche Sicherheitsorganisation
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen
- Der Störfallbeauftragte in der Praxis

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar für Störfallbeauftragte nach § 58a BImSchG: In diesem Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Unsere Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und Anhang II der 5. BImSchV. Sie erfahren alle rechtlichen Grundlagen, Arten und Hierarchien der Rechtsvorschriften.

Auch Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten werden thematisiert. Dazu gehören: das Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV), Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht), das Gerätesicherheitsgesetz und weitere Technische Regeln, wie zum Beispiel die TRGS. Dazu informieren unsere Referenten Sie über Neuerungen und Aktualisierungen, die durch die Industrieemissionsrichtlinie seit 2013 gelten. Auch zum Thema Sicherheitsmanagementsysteme informieren sie unsere Referenten umfassend. Dabei nutzen Sie Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Störfallbeauftragten erwerben wollen. Davon betroffen sind Unternehmen, in denen mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe umgegangen wird, wie z. B. Raffinerien, Petrochemie, Chemie, Metallindustrie, Lager- und Logistikunternehmen, Kraftwerke usw.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fachkunde nach § 7 der 5. BImSchV sind der Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule sowie die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde oder nach Landesrecht bestimmten Behörde anerkannten Lehrgangs, in denen Kenntnisse zu dieser Verordnung vermittelt wurden, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Tei

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie - EX/A37/30251301/01062026-1 - 01.06.2026

Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik

Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes

Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

Prüfung der Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

Grundlagen ?Erste Hilfe?

Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)

Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001

Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.

Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst einen Theorie- und einen Praxisteil mit je 40 Unterrichtseinheiten. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.

In diesem Therorieteil werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.

Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

16

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Qualitätsmanager (TÜV) - Teil 1 - EX/A33/20101301/01062026-1 - 01.06.2026

Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen


Inhalt

Modelle zur Erweiterung des QM-Systems
- Struktur und Inhalte der ISO 9004 im Vergleich zur ISO 9001
- Selbstbewertung und Reifegradmodell
- Das Excellence-Modell der EFQM

Strategie- und Zielvereinbarungsprozess optimieren
- Struktur, Nutzen und wesentliche Inhalte
- Strategie- und Zielentwicklung (Mission und Vision)
- Strategische Analyse der Ist-Situation
- Balance Scorecard(BSC)-Prinzipien/Strategy Map
- Verknüpfung des Strategie- und Zielvereinbarungsprozesses mit der BSC und den Anforderungen der Managementbewertung

Qualitätsbewusstsein fördern und Veränderungen managen
- Motivationsmodelle: intrinsische und extrinsische, Maslow-Pyramide, Move-Prinzip
- Umgang mit Widerständen: präventive und überzeugende Kommunikation
- Veränderungsmanagement - Veränderungsprozesse gestalten
- Schaffung einer Veränderungskultur
- Vermarktung des QM-Systems
- Bedingungen einer konstruktiven Fehlerkultur
- Instrumente des Fehlermanagements

Unternehmensrisiken und Risikomanagement
- Unternehmensrisiken und DIN EN ISO 9001
- Nutzen und Bausteine eines Risikomanagementprozesses
- Risikoklassen

Rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen
- Pflichten des Herstellers
- Zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte
- Straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen

Ganzheitliches Prozessmanagement
- Prozess-Turtle
- Analyse des Prozessreifegrades
- Identifikation von Schlüsselprozessen
- Kennzahlenermittlung
- Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit und Prozesseffizienz (Performance)
- Fehlerkosten und qualitätsbezogene Kosten, Qualitätsregelkreise
- Prozesse verbessern: PDCA und Wertstromanalyse
- Business Process Outsourcing (BPO)

Integriertes Managementsystem in Anlehnung an die High Level Structure:
- Umwelt-, Arbeitsschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem
- Prozesslandschaften erweitern
- Leicht integrierbare Normenabschnitte

Nutzen

Mit der zweiteiligen Weiterbildung qualifizieren Sie sich zum Qualitätsmanager bzw. zur Qualitätsmanagerin mit abschließendem TÜV-Zertifikat. Das Ziel ist, Ihnen die Methoden und Techniken für die Organisationsentwicklung ganz im Sinne der Prozessfähigkeit, Nachhaltigkeit, Kundenorientierung und Innovationsfähigkeit zu vermitteln. Im ersten Teil der Qualitätsmanager-Ausbildung zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die Qualitätsziele und das Prozessmanagement entsprechend der Unternehmensstrategie ausrichten. Sie lernen, Kennzahlen zur Steigerung der Prozesseffizienz und -verbesserung zu bestimmen.

Die ISO 9001 ermöglicht den Unternehmen, ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS) entsprechend den strategischen Ziele aufzubauen. Die Prozesse werden unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung über Kennzahlen analysiert, gesteuert und optimiert. Hiermit wird die Wirksamkeit des QMS überwacht und im Sinne der Kundenorientierung verbessert.

Im ersten Teil der Ausbildung zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems unter Einbeziehung der ISO 9004. Eine Methode dieser Norm ist die Selbstbewertung und die Korrelation zu Reifegraden. Sie eignet sich für die Betrachtung eines Prozesses oder eines Themenfeldes und hilft dabei, Stärken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zu generieren.

Sie erfahren, wie Sie eine Balance Scorecard (BSC) entwickeln, Kennzahlen ermitteln und mit der Managementbewertung verknüpfen. Mit einem konkreten Ziel- und Maßnahmenmanagement auf der Basis von ausgewogenen Kennzahlen werden strategische Ziele verfolgt.

An dieser Stelle Ihres Lehrgangs zum Qualitätsmanager und zur Qualitätsmanagerin stellen wir Ihnen Überlegungen zur Verknüpfung von Qualitätsleistung und Finanzen vor. Sie lernen die Einteilung in Fehle

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Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) - EX/A30/50151101/01062026-1 - 01.06.2026

Praktische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements


Inhalt

Ausgangssituation
- Gesundheitssituation und -entwicklungen in deutschen Unternehmen

Grundlagen und Hintergründe zum BGM
- Begriffsdefinitionen
- Systematik und Teilbereiche des BGM
- Nutzen eines BGM (Unternehmen, Mitarbeitende)

BGM umsetzen in der Theorie
- Anwendung des PDCA-Kreislaufs im BGM
- Arbeitsschutzmanagementsysteme, integrierte Managementsysteme
- BGM verankern im Managementsystem des Unternehmens
- Evaluation und Weiterentwicklung des BGM

BGM umsetzen in der Praxis
- Auftaktphase: Integration und Motivation aller relevanten Anspruchsgruppen
- Implementation
- BGM im Geschäftsalltag: mögliche Ansatzpunkte und Maßnahmen
- Evalution: praktischer Einsatz von Kennzahlen im Unternehmen
- Weiterentwicklung: Umsetzung interner Audits und weiterer Verbesserungsprozess

Die Rolle des Gesundheitsmanagers
- Aufgaben
- Akzeptanz aufbauen bei Führungskräften und Mitarbeitenden

Prüfung

Nutzen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wird immer mehr zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für Unternehmen. Die Wettbewerbsvorteile durch das Bemühen um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden sind heutzutage vielfach wissenschaftlich belegt und unumstritten.

Für ein effektives Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Diese können zum Beispiel den Krankenstand senken, die Attraktivität als (potenzieller) Arbeitgeber steigern, Know-how-Verlusten durch vorzeitiges krankheitsbedingtes Ausscheiden qualifizierter Mitarbeitenden vorbeugen und in großem Maße zum Unternehmenserfolg beisteuern.

Ausschlaggebend ist, dass das Betriebliche Gesundheitsmanagement speziell auf das Unternehmen zugeschnitten ist und alle wichtigen Themenfelder und Kompetenzbereiche integriert. Dieses Seminar befähigt Sie als betrieblicher Gesundheitsmanager, BGM in all seinen Facetten zu implementieren, zu betreiben und weiterzuentwickeln.

Die Maßnahme richtet sich an Personen, die bereits in Unternehmen für den Aufbau und die Pflege eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements verantwortlich sind oder diese Verantwortung zukünftig übernehmen möchten. In unserem Lehrgang erwerben die Teilnehmenden alle nötigen Kompetenzen für den Aufbau, Betrieb und die kontinuierliche Bewertung ihres Gesundheitsmanagementsystems.

Schwerpunkt der Veranstaltung ist der direkte Praxistransfer auf die Gegebenheiten und Anforderungen der Position des Betrieblichen Gesundheitsmanagers im jeweiligen Unternehmen der Teilnehmenden. Alle Themenfelder können in praktischen Übungen auf die eigene Organisation angewendet werden. Sie erhalten darüber hinaus viele praktische Tools und Techniken an die Hand, um alle relevanten Schritte bei den Aufgaben des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu begleiten. Sie sind mit gängigen und innovativen Instrumenten, internen Audits sowie mit der Managementbewertung des BGM vertraut.

Das Unternehmen gewinnt eine interne Expertin bzw. einen internen Experten für betriebliche Gesundheitsfragen. Das Personenzertifikat als Betrieblicher Gesundheitsmanager nach erfolgreich bestandener Prüfung wird von externen Auditorinnen und Auditoren anerkannt.

Die Weiterbildung orientiert sich an aktuellen Studienlage zu diesem Thema. Sie können das BGM-Seminar mit einer praktischen TÜV-Prüfung abschießen und erhalten nach bestehen ein TÜV-Zertifikat. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Personalentwickler, Personalverantwortliche, Beauftragte für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen, Betriebsärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitsschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betr

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Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A37/30301301/01062026-1 - 01.06.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen

Brandschutz

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auswertung von Unfällen und Havarien

Schutztechnik

Funktion und Aufbau von Schaltanlagen

Netzformen und Schaltzeichen

Fehlerarten und ihre Auswirkungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Betreiben elektrischer Anlagen

Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.

Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.



Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.


In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A33/30301301/01062026-1 - 01.06.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen

Brandschutz

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auswertung von Unfällen und Havarien

Schutztechnik

Funktion und Aufbau von Schaltanlagen

Netzformen und Schaltzeichen

Fehlerarten und ihre Auswirkungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Betreiben elektrischer Anlagen

Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.

Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.



Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.


In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Security Incident Manager (TÜV) - EX/A52/10201291/01062026-1 - 01.06.2026

ISO 27035, ISO 27001 und ISO 22301 - Information Security Incident Management und der Security-Incident-Response-Prozess


Inhalt

Motivation und Grundlagen
- Beispiele von Sicherheitsvorfällen und Angriffsvektoren
- Typische Herausforderungen
- Grundbegriffe bei der Security Incident Response
- Übliche Betriebsformen

Anforderungen, Checklisten, Standards und rechtliche bzw. regulatorische Grundlagen
- ISMS-Standards (ISO 27001, ISO 27002, ISO 27035)
- BSI-Grundschutz (Grundschutzkompendium, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, IT-Forensik)
- Sonstige Normen und Standards (NIST Cybersecurity Framework, GTAG, VdS, MaRisk, TiSaX)
- Cyber Resilience Act (CRA), EU-Richtlinie NIS-2, Sicherheitsgesetze, KRITIS
- Möglichkeiten der Personenzertifizierung (ISO 27035 Lead Incident Manager)

Management von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des ISOs/CISOs/IT-Managers
- Sinnvolle Pläne, Taktiken und Richtlinien
- Schnellstart am Beginn einer ISO- bzw. CISO-Tätigkeit
- Ausarbeitung eines Security-Incident-Response-Prozesses
- Vorbereitung und Unterstützung durch die Geschäftsführung
- Führungsaufgaben und Teambildung
- Koordinationsaufgaben rund um den Kompetenzaufbau
- Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen
- Rechtliche Betrachtung von Sicherheitsvorfällen
- Umgang mit Anzeigen und Ermittlungsbehörden
- Ergänzung des Berichtswesens um geeignete Kennzahlen
- Prüfungsaspekte, Kontrollmöglichkeiten und Auditierung

Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des IT-Betriebs und der Technik
- Kompetenzen und Fähigkeiten
- Planung und proaktive Maßnahmen
- Durchführung der Incident Response und reaktives Arbeiten
- Soziales Verhalten und Zusammenarbeit
- Übungen und Tests
- Nachschau und Verbesserungen nach einem Sicherheitsvorfall
- Operative Berichterstellung zum Sicherheitsvorfall

Mitwirken bei einem Sicherheitsvorfall von Externen und weiteren Fachbereichen
- Übersicht über übliche Dienstleistungen von Externen
- Vorbereitungsarbeiten für den Ernstfall
- Einbindung der eigenen Fachbereiche (außerhalb der IT und der Informationssicherheit)
- Zusammenarbeit und typische Konflikte
- Übungen und Tests
- Vertragsgestaltungen mit Externen

Exkurs
- Ausgelagerte Lösungen (CERT, SOC und SIEM)
- Cloud-Überwachung und Security Incident Response in der Cloud
- Forensisches Basiswissen und Erste Hilfe (forensische Duplikation, digitale Spuren, Tools)

Nutzen

Die Anzahl der Cyberangriffe auf Unternehmen wächst in den letzten Jahren stetig an. Sie treten in den vielfältigsten Varianten in der Praxis auf. In jedem Fall müssen die betroffenen Unternehmen fähig sein, sich von diesen Angriffen wieder zu befreien. Nicht zuletzt durch die NIS-2-Richtlinie gewinnt Incident Management/ Vorfallmanagement an Bedeutung.

Zuständig sind Security Incident Manager und Managerinnen, auch genannt Incident Response Manager und Managerinnen oder auch Vorfallmanager und -managerinnen. Diese erhalten in unserem dreitägigen Seminar zum Security Incident Manager (TÜV) Grundlagen an die Hand, um Schäden durch Cyberangriffe abzuwenden.

Neben den oft erwähnten Ransomware-Attacken, der Übernahme von Verzeichnisdiensten wie das Active Directory oder Datendiebstahl von ganzen (Kronjuwelen-)Datenbanken gibt es vielfältige leichte und schwere Angriffe, die unterschiedliche Motive im Blick haben:

- Betrug,
- Einblick in Betriebsgeheimnisse,
- Veränderung von Daten,
- Störung der Verfügbarkeit oder
- Fremdnutzen der unternehmerischen Plattformen für andere Zwecke.

Der ISO-Standard 27001 und deren nachgeordnete Normen geben hier einen ersten guten Leitfaden für etwaige Vorbereitungsarbeiten, die die Unternehmensführung und damit beauftragte Informationssicherheitsbeauftragte leisten sollen. Allein die Anzahl der Controls in der alten Norm ISO 27001 (sieben Controls) und nac

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CE-Koordinator (TÜV) - EX/A33/30401101/01062026-1 - 01.06.2026


Inhalt

Grundlagen, Einführung in das Thema
- Abgrenzung zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Betriebssicherheitsverordnung
- Verantwortlichkeiten bei der Vergabe des CE-Kennzeichens
- Aufgaben des CE-Koordinators
- Harmonisierte Normen
- Marktaufsicht

Umsetzung im Unternehmen
- Dokumentationsbevollmächtigter
- Dokumentation der europäischen Richtlinien
- Lasten- und Pflichtenhefte, Kennzeichnung von Produkten
- Risikobeurteilung, Konformitätsbewertungsverfahren
- Unvollständige, Gesamtheit von Maschinen/Altmaschinen
- Inverkehrbringen von Maschinen

Überblick europäische und nationale Rechtsgrundlagen
- Europäische Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz
- Aktuelle Rechtsentwicklungen der CE-Kennzeichnung

Haftung bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht
- Haftung des Unternehmens und der Handelnden persönlich
- Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken

Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht
- Organisationspflichten der Geschäftsführung und der übrigen verantwortlichen Leitungskräfte

Technische Unterlagen
- Risikobeurteilung
- Nachweisdokumentation
- Betriebsanleitung
- Konformitätserklärung

Nutzen

Qualifikation zum CE-Koordinator im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Ausbildung vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten EU-Richtlinien und über relevante harmonisierte Normen. Sie erfahren anhand vieler praktischer Beispiele sowie der aktuellen Rechtsprechung, welche einschneidenden Rechtsfolgen eine Nichtbeachtung der gültigen EU-Richtlinien und Normen nach sich ziehen kann. Hierbei geht es um die Haftung des eigenen Unternehmens bis hin zu den möglichen strafrechtlichen Folgen für verantwortliche Mitarbeiter.

Sie werden in der Schulung gezielt auf relevante Aufgaben als CE-Koordinator vorbereitet. Dadurch können Sie erfolgreich und fach- und abteilungsübergreifend an der Zielsetzung, sichere und rechtskonforme Produkte und Leistungen zu erbringen, mitwirken. Unsere Schulung zur CE-Kennzeichnung vermittelt dabei nicht nur grundlegendes Fachwissen und das Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge, sondern bereitet Sie als angehenden CE-Koordinator vor allem auf Organisations- und Prozessmanagementaufgaben vor. Im Mittelpunkt des Seminars zur CE-Kennzeichnung steht dabei das notwendige Verständnis für nachhaltige unternehmens- und produktspezifische Abläufe. Sie werden in die Lage versetzt, maßgeblich daran mitzuwirken, dass sichere und rechtskonforme Produkte und Maschinen nicht nur nach dem Zufallsprinzip entstehen.

Sie erhalten im Seminar rund um die CE-Kennzeichnung wertvolle Hinweise über Aufgaben, Inhalte und Form der externen und internen Dokumentation. Durch eine gerichtsfeste Dokumentation können Sie bzw. Ihr Unternehmen im Streitfall den Nachweis führen, dass mit der nötigen Sorgfalt gehandelt wurde.

Zielgruppe

Personen aus der Unternehmensführung, Führungskräfte aus Entwicklung, Technik, Konstruktion und Instandhaltung sowie CE-verantwortliche Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens; grundlegende Kenntnisse über Normen, Richtlinien, Verordnungen sind von Vorteil.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung CE-Koordinator (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. E"

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A42/10151101/01062026-1 - 01.06.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form; Erstellung, Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen, Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken, Risikomatrix
- Schwellwertanalyse, Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Dokumente, Verhaltensregeln, Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner, Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen, häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit, Pseudonymisierung
- Verschlüsselung, Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu mu

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Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A35/30101101/01062026-1 - 01.06.2026

Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger


Inhalt

Maße und Einheiten

Physikalische Grundlagen

Wärmelehre

Wasserdampf

Kesselbauarten

Kesselausrüstung

Sicherheitsventile

Heißwasseranlagen

Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde

Feuerungen

Schäden/Reparaturen

Wasserchemie

Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)

Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten

Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS

Arbeitsschutz

Schriftliche Prüfung

Nutzen

In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.

Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.

Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.

Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.

Zielgruppe

Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.

Abschluss

Zeugnis der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

2320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

440.8 EUR

Bruttopreis

2760.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Beschleunigte Grundqualifikation Bus/Lkw - EX/A81/60351901/01062026-1 - 01.06.2026


Inhalt

- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Nachhaltigkeit
- Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattungen um das Fahrzeug zu beherrschen
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit im LKW
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und
durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
- Grundstoff der Straßenverkehrsordnung StVO
- Kenntnis der Sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Sparsames Fahren/Routenplanung/Tourplanung (unter ökologischen Aspekten)
- Havarie / Umgang bei Austreten von Kraft, Schmier- oder Betriebshilfsstoffen (ggf. Chemikalien)
- Unterweisung C / D
- Schriftliche IHK-Prüfung

Nutzen

Mit Ihrer beschleunigten Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) steigen Sie innerhalb kürzester Zeit in die Berufskraftfahrt ein. Mit Abschluss Ihrer 6-wöchigen Qualifikation erreichen Sie die Möglichkeit, gewerblich im Güterverkehr oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Ihren vorhandenen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE fahren zu dürfen.

Zielgruppe

Die Qualifikation richtet sich an Fahrer:innen mit europäischer Staatsangehörigkeit, die
- im Güterverkehr arbeiten und Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen führen möchten. Führerschein(e) der Klasse(n) C, CE, C1 und/oder C1E für Tätigkeit erforderlich oder

- im Personenverkehr arbeiten und Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen führen möchten. Führerschein(e) der Klasse(n) D, DE, D1 und/oder D1E für Tätigkeit erforderlich.

Voraussetzungen

- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 12 Personen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

2439.13 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

463.4347 EUR

Bruttopreis

2902.5647 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) - EX/A33/10201301/02062026-1 - 01.06.2026

Basisschulung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x


Inhalt

Grundlagen der Informationssicherheit
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Begriffe
- Überblick internationaler Standards der Informationssicherheit

Einführung in das Informationssicherheitsmanagement nach BSI
- Bestandteile des IT-Grundschutzes (Überblick)
- Der Sicherheitsprozess
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentationsprozess, Leitlinie(n), Richtlinien und Konzepte
- Das IT-Grundschutz-Kompendium
- Die Vorgehensweisen
- Informationssicherheitsvorfalls-Management

Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI-Standard 200-2
- Festlegung einer Vorgehensweise
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
- IT-Grundschutz-Check

Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Einschätzung
- Risiken behandeln

Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4
- Grundlagen
- Business Continuity Management nach BSI
- Stufenmodell
- Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4

ISO-27001-Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz
- Rollen im Auditprozess
- Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
- Phasen und Methoden einer Zertifizierung

Nutzen

Die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über die Inhalte und die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgehensweise bei der Anwendung des IT-Grundschutzes wird Ihnen durch eine Fallstudie und praktische Übungen vermittelt. Im Rahmen der Schulung werden die BSI-Standards 200-x und die IT-Grundschutz-Methodik aufgewiesen.

Der Fokus des Seminars liegt in der zielgerichteten Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind bei der Verarbeitung von Informationen und Daten die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. der Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde. Die Standards des BSI dienen dem Informationssicherheitsmanagement auf der Basis von IT-Grundschutz. Hier findet man die Richtschnur für eine angemessene Betrachtung Ihres spezifischen Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsbedarfs. Der Ansatz des BSI steht für eine wirksame, zugleich aber auch für eine kosteneffiziente Absicherung von Prozessen und den dafür benötigten bzw. darin verarbeiteten Informationen. IT-Grundschutz wird in Hinblick auf die Modernisierung zunehmend auch in der freien Wirtschaft angewandt und setzt dabei auf konkrete Handlungsempfehlungen für die gesamte Institution.

Das Seminar ist der Einstieg in das offizielle Zertifizierungsprogramm des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Basisschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) bestehen, sind berechtigt, an der IT-Grundschutz-Aufbauschulung zum IT-Grundschutz-Berater teilzunehmen.

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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.

Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM), IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe), Chief Security Officer (CSO), Information Security Officer (ISO) oder Chief Information Security Officer (CISO).

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

14;

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