TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

BPMN-2.0-Schulung: Prozessmodellierung und -digitalisierung - EX/A52/20153001/08092026-1 - 08.09.2026

Praxisworkshop zur Erstellung von Geschäftsprozessmodellen


Inhalt

Einführung in BPMN
- Einsatzszenarien
- Token-Konzept
- Hintergrundkonzepte (Flusssteuerung, Syntax und Semantik)
- Einfache Modellierungskonstrukte
- Verzweigungen, Aktivitäten und Ereignisse
- Alleinstellungsmerkmale der BPMN
- Ausdrucksumfang, Kommunikation und Verantwortung

Workflow-Patterns und Ereignisverarbeitung

Time-Outs, Eskalation, Broadcasting, Transaktionen, Daten

Fehlermanagement

Symbole für die Prozessautomation

Aufgabentypen und Markierungen

BPMN im Kontext
- zum Unternehmensprozessmanagement und Requirements Engineering
- zur Softwareauswahl und Softwareimplementierung
- zur Kontinuierliche Verbesserung

Nutzen

In der dreitägigen BPMN-2.0-Schulung stellen wir Ihnen die Business Process Model and Notation (BPMN) als herstellerunabhängigen Standard für Prozessmodellierungen vor. Mithilfe dieses Modells können Sie Prozesse und eventuell existierende Probleme einfach sichtbar machen. Damit Sie sicher mit den BPMN-Modellen umgehen können, erklären wir Ihnen die Hintergründe und Denkmuster sowie die BPMN-Symbole und ihre Anwendung in Prozessdarstellungen.
Ob einfach oder komplex: Sie lernen, die verschiedenen Prozessmodelle zu lesen und korrekt zu interpretieren. Darüber hinaus werden Sie künftig unterschiedliche Konstrukte der Modellierungssprache bewerten können und den Umgang mit BPMN 2.0 in Ihrem Unternehmen etablieren.

Durch zahlreiche Übungen erlangen Sie die Fähigkeit, Prozesse interpretationsfrei für die Dokumentation zu modellieren. Ebenso erlernen Sie, wie Sie BPMN 2.0 gezielt für die Prozessautomatisierung einsetzen können. Somit gelingt es Ihnen, prozessuale Details transparent zu machen, Abläufe besser aufeinander abzustimmen und eine Grundlage für die Digitalisierung bereichsübergreifender Geschäftsprozesse zu schaffen.

In der BPMN-2.0-Schulung erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisbeispiele wertvolle Tipps und Tricks bei der Einführung und Umsetzung von automatisierten Workflows. Durch die Teilnahme an diesem Seminar kennen Sie die Möglichkeiten und Grenzen von BPMN, können den Nutzen für Ihre eigene Arbeit in Ihrem Unternehmen einschätzen und dieses Wissen direkt in der Praxis anwenden.

Mit BPMN 2.0 schaffen Sie die ideale Grundlage, um Ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Mit dem Wissen aus dieser Schulung steigern Sie die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. BPMN 2.0 ist somit ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der betrieblichen Wertschöpfung. Nach Abschluss des BPMN-2.0-Seminars überblicken Sie die Möglichkeiten und Grenzen der BPMN-Prozessmodellierung und können den Nutzen für Ihre eigene Arbeit und Ihr Unternehmen einschätzen - ein bedeutender Beitrag zum modernen Prozessmanagement.

Zielgruppe

Das Seminar/Praxisworkshop richtet sich an alle, die Prozesse gestalten und verbessern wollen bzw. Prozesse dokumentieren müssen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Workshop ein Laptop mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1440 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

273.6 EUR

Bruttopreis

1713.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Grundlagen des Gefahrstoffmanagements - EX/A52/50301158/08092026-1 - 08.09.2026

Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und BG-Recht


Inhalt

Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, BG-Recht

Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisungen und Unterweisung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Lagerung

Notfallmaßnahmen

Tipps und Tricks für die Praxis

Nutzen

Im betrieblichen Gefahrstoffmanagement sind eine Vielzahl von Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung, dem BG-Recht sowie dem Arbeitsschutz umzusetzen. Damit Sie diesen Regularien im Unternehmen nachkommen können, sollten Geschäftsführer, Arbeitsschutzexperten und Umweltbeauftragte optimal auf den Umgang mit Gefahrstoffen vorbereitet sein.

In unserem Webinar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen des Gefahrstoffmanagements, die Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen weiterhelfen werden. Dazu zählen vor allem auch rechtliche Bestimmungen, die aus dem Umgang mit Gefahrstoffen hervorgehen. Darüber hinaus lernen Sie im Online-Seminar die arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention, aber auch Notfallmaßnahmen für Unfälle im Zusammenhang mit Gefahrstoffen kennen.

Anhand praktischer Beispiele im betrieblichen Gefahrstoffmanagement zeigen wir Ihnen, wie Sie sinnvolle Lösungen erarbeiten, Fallstricke vermeiden und den Überblick behalten. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen dazu Tipps aus der Praxis.


Zielgruppe

Dieses Online-Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Gefahrstoffbeauftragte, Umweltbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A38/60251201/08092026-1 - 08.09.2026


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A42/40351201/08092026-1 - 08.09.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A44/30351301/08092026-1 - 08.09.2026


Inhalt

Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

Sicherheitsanforderungen

DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Brandschutz in Sonderbauten - EX/A30/30153201/08092026-1 - 08.09.2026

Neubau und Instandsetzung


Inhalt

Modul 1 (Grundlagen)
1. Rechtliche Grundlagen (allgemein)
1.1. MBO
1.2. SBauVO?s
1.3. ASR?s
1.4. Kompensationsmöglichkeiten
1.5. Bestandsschutz
1.6. Brandursachen
1.6.1. Gefahrenquellen

2. Baulicher Brandschutz
2.1. Bauteile
2.1.1. Trockenbauweisen
2.1.2. Mauerwerksbau
2.1.3. Dächer
2.1.4. Brandwände, Trennwände
2.1.5. Türen
2.1.6. Verglasungen
2.2. Bau- und Sanierungsphasen

3. Anlagentechnischer Brandschutz
3.1. Lüftungsanlagen, Badentlüftung
3.1.1. Brandschutzklappen und Komponenten
3.2. Leitungsanlagen
3.2.1. Abschottungen
3.3. Entrauchung
3.4. Sicherheitsbeleuchtung
3.5. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
3.6. Wartung, Instandhaltung, Prüfung
3.7. Sonderlösungen

4. Organisatorischer- und abwehrender Brandschutz
4.1. Brandschutzordnung
4.2. Brandschutzbeauftragte
4.2.1. Checklisten
4.3. Feuerwehr
4.4. Löschwasserversorgung
4.5. Wandhydranten/Hygieneproblematik

Modul 2 (Sonderbauten)

1. Sonderbauten/spezielle Anforderungen
1.1. Versammlungsstätten
1.2. Verkaufsstätten
1.3. Hochhäuser
1.4. Mittel- und Großgaragen
1.5. Beispiele

2. Sonderbauten/spezielle Anforderungen
2.1. Beherbergungsstätten
2.2. Krankenhäuser
2.3. Pflegeeinrichtungen
2.4. Übergangswohnheime
2.5. Beispiele

3. Praktische Übung
3.1. Schwerpunkt Kapitel 1
3.2. Schwerpunkt Kapitel 2

4. Abschlussdiskussion


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Modul 3 (Industrie- und Gewerbebauten)

1. Die Industriebaurichtlinie
1.1. Wesentliche Aspekte
1.1.1. Brandursachen
1.1.2. Begriffsbestimmung
1.1.3. Brandabschnitte
1.1.4. Entrauchung

2. Die Industriebaurichtlinie
2.1.1. Baustoffe und Bauteile
2.1.2. Flucht- und Rettung
2.1.3. Lagerung

3. Weitere Regelwerke und Anforderungen
3.1. TRGS?n
3.2. ASR?s
3.3. DGUV?s
3.4. Wesentliche Normen
3.5. Organisatorischer Brandschutz

4. Praktische Übung
4.1. Checklisten
4.2. Bewertung eines Bestandsgebäudes
4.3. Bewertung eines Neubaus

Nutzen

In dem zweitägigen Seminar Brandschutz in Sonderbauten, lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Brandschutz in Sonderbauten kennen. Sie lernen nicht nur die Sonderbauverordnung (SBauVO) mit allen Teilen kennen, sondern erarbeiten sich auch eine schlüssige Einstufung der Brandgefährdung.

Mit konkreten Anforderungen an die einzelnen Sonderbauverordnungen (SBauVO) erfahren Sie zunächst die Planung und den Neubau hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen zu beleuchten. Ebenso lernen Sie im Rahmen des ?Bestandsschutzes? abzuschätzen, in welchem Umfang für bestimmte Nachrüstungen zu sorgen ist. Weiterhin erfahren Sie in dem Seminar Brandschutz in Sonderbauten die Anforderungen aus den jeweiligen Landesprüfverordnungen.

Zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse aus dem Seminar Brandschutz zeigen wir Ihnen in einer abschließenden Gruppenarbeit, wie Sie ein bestehendes Mischobjekt in groben Zügen nach den Brandschutzbestimmungen bewerten können.

Zielgruppe

Betreiber, Brandschutzbeauftragte, Planer, Generalunter-/übernehmer FM, Führungskräfte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de

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Import- und Exportabwicklung in der Praxis - EX/A48/60151601/08092026-1 - 08.09.2026

Zollabwicklung - Grundlagen des globalen Handelsverkehrs


Inhalt

Incoterms
- Bedeutung und Hintergrund
- Welche sind die wichtigsten?

Akkreditive
- Bedeutung von Akkreditiven
- Umgang mit Akkreditiven
- Die wichtigsten Begriffe aus einem Akkreditiv

Zollwesen Import
- Importrelevante Angaben
- Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer
- Nämlichkeit, Raumverschluss
- Überlassung
- Zugelassener Empfänger
- Statistische Warennummern

Zollwesen Export
- Grundgedanke europäische Gemeinschaft
- Problem Empfangsland
- Ausfuhrzollanmeldung und vorläufige Ausfuhrzollanmeldung
- Zugelassener Versender

Präferenzen und Warenursprung
- Einsatz und Hintergrund
- Zollunionen/Drittländer

Versandverfahren/Zoll
- Was sind Versandverfahren?
- Welche gibt es und wie muss ich sie behandeln?

Zusammenfassende Meldung/Intrastat-Meldung

Dokumentation
- Ursprungszeugnis
- Bill of Lading - Konnossement/Vermerke
- Airwaybill, shipper's declaration
- Lieferantenerklärung
- Sicherheitsdatenblatt

Gefahrgut und Gefahrstoffen
- Besonderheiten beim Umgang

Nutzen

Unsere erfahrenen Referenten erläutern Ihnen die wesentlichen Aktivitäten eines Import-/Exportauftrages praxisnah. Angefangen bei den Incoterms über Verzollungen, Versandverfahren, Dokumentation bis hin zu den statistischen Meldungen etc. werden Sie Schritt für Schritt an die Thematik des globalen Handelsverkehrs herangeführt. Sie lernen dadurch die einzelnen Arbeitsbereiche besser kennen.

Im Rahmen des Import-/Export Seminars vermitteln wir Ihnen außerdem die Bedeutung wichtiger Ein- und Ausfuhrdokumentationen und das Vorgehen zu deren Erstellung. Sie erhalten einen Überblick, welche Zollvereinfachungen es gibt und an welche Bedingungen der globale Warenverkehr geknüpft ist. Der Warenverkehr im Welthandel ist geprägt von einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Regelungen, zusätzlich bestimmen zwischen den Handelspartnern geschlossene Verträge die durchzuführenden Aktivitäten. So regeln beispielsweise die allgemeinen Lieferbedingungen neben der Vergütung der Frachten auch den Träger des Transportrisikos und den Ersteller der erforderlichen Import-/Export Dokumente. Demnach sind die allgemeinen Lieferbedingungen oftmals die wichtigste Grundlage für ein weiteres Vorgehen im B2B-Geschäft.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die für die gesetzlichen Anforderungen im internationalen Warenverkehr verantwortlich sind bzw. hieran mitwirken, Abteilungsleiter/Gruppenleiter, Sachbearbeiter aus Industrie, Groß- und Außenhandel, Import- und Exportfirmen
und Speditionen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1110 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

210.9 EUR

Bruttopreis

1320.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
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Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung - EX/A37/30302101/08092026-1 - 08.09.2026

Errichten und Betreiben nach den aktuellen Regelwerken


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen
- Allgemeines
- Anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutz

Lichttechnik
- Arten des Sehens (Tag- und Nachtsehen, Adaptation)
- Lichttechnische Parameter (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Lichtstärke, Leuchtdichte)
- Flimmern und andere Effekte
- Berechnung der Beleuchtungsstärke

Lichttechnische Anforderungen
- Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnungen
- Rettungszeichen
- Ausleuchtung
- Antipanikbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- Messung der Sicherheitsbeleuchtung
- Anforderungen gemäß VDE 0108-100 und Baurecht
- Stromversorgungssysteme
- Überwachung der Stromversorgung
- Installation von Anlagen und Batterien
- Anforderungen an Batterieräume

Leuchten
- Arten von Notleuchten
- Kennzeichnung der Leuchten
- Auswahl der Leuchten
- EMV bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Prüfungen
- Prüfintervalle
- Prüfbuch
- Prüfeinrichtungen

Nutzen

In unserem Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erfahren Sie, welche Normen, Vorschriften und Grundlagen im Bereich der Beleuchtungstechnik wichtig sind. Besteht durch einen Ausfall der Beleuchtung eine Gefahr für die Menschen, so ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und natürlich auch Arbeitsstätten.

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss, ob für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen bestehen. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit einer Gefährdung zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notbeleuchtung zu installieren. In öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie Verkaufsstätten halten sich vermehrt nicht ortskundige Menschen auf. Hier ist eine intakte Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.

Nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung besitzen Sie die Kompetenz, entsprechende Leuchten auszuwählen, Bereiche zu kennzeichnen und die Beleuchtung zu prüfen.

Zielgruppe

Für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung zuständige Mitarbeiter aus Betrieben, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Sprinklerwärter - EX/A38/30152201/10092026-1 - 08.09.2026

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/08092026-1 - 08.09.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/08092026-2 - 08.09.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A38/30401801/09092026-1 - 09.09.2026

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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