TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Auditor für Medizinprodukte - Ausbildung (TÜV) - EX/A53/20351261/19102026-1 - 19.10.2026
Systematisch Audits gem. DIN EN ISO 13485 für Medizinprodukte planen, durchführen und bewerten
Inhalt
Auditprinzipien
Auditarten in der Medizintechnik (z. B. MDSAP-Audits, Mock-Audits)
Auditprogramm unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Medizinprodukteindustrie
Auditvorbereitung inklusive Vorbereitung der dazu verpflichtenden gesetzlichen Grundlagen (MDCG-Guides, ZLG-Papier, MEDDEV etc.)
Auditdurchführung
Auditberichterstattung und Schnittstelle zum CAPA-Prozess
Formale Anforderungen an einen Auditor/eine Auditorin
Nutzen
In unserer dreitägigen Auditorin- bzw. Auditor-für-Medizinprodukte-Ausbildung machen wir Sie mit den praktischen Aspekten der Auditierung gemäß DIN EN ISO 13485 vertraut. Sie lernen den gesamten Auditprozess im Umfeld der Medizintechnik und das Zulassungsverfahren im Rahmen der Konformitätsbewertung gemäß CE-Kennzeichnung nach MDR kennen. Hierzu gehört die Auditvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sowie die Erstellung von Auditberichten. Außerdem betrachten wir gemeinsam mit Ihnen die inhaltlichen Forderungen zu internen Audits und Lieferantenaudits der ISO 13485, MDR, FDA usw.
Um die Qualität und Sicherheit von medizinischen Geräten zu gewährleisten, spielt die Auditierung eine entscheidende Rolle in der Medizintechnik. Als Auditorin bzw. Auditor für Medizinprodukte sind Sie dafür verantwortlich, die Anforderungen der ISO 13485, MDR, FDA usw. zu überprüfen und deren Umsetzung sicherzustellen.
Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten setzen Sie sich in unserem Seminar mit der Auditierungspraxis auseinander und entwickeln so ein fundiertes Verständnis für den gesamten Auditprozess. Angefangen von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung und Berichterstellung. Darüber hinaus erfahren Sie, welche verschiedenen Auditmethoden, Verhaltens- und Kommunikationsmodelle für eine erfolgreiche Auditierung von Medizinprodukten relevant sind.
Nach Abschluss dieses Seminars für Auditorinnen und Auditoren für Medizinprodukte sind Sie in der Lage, sich gezielt auf Auditierungen im Bereich der Medizintechnik vorzubereiten und die gesetzlichen Regelungen erfolgreich umzusetzen. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen besser auf externe Zertifizierungsaudits vorbereiten und die Anforderungen erfüllen.
Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich an Qualitätsbeauftragte/Qualitätsmanagementbeauftragte in der Medizintechnik (ISO 13485), Einkäuferinnen und Einkäufer sowie Verantwortliche für Lieferantenmanagement in der Medizintechnik.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung werden vertiefte Kenntnisse zur MDR und andere adäquate Rechtssysteme in der Medizintechnik (FDA etc.) vorausgesetzt. Desweiteren wird die Ausbildung zum QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) Teil 1 (Seminar-Nr.: 20351251) und Teil 2 (Seminar-Nr.: 20351252) vorausgesetzt. Oder vergleichbarer Kenntnisstand!
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Auditor für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars und die bestandene Prüfung QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV).
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar können Sie mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung 
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A35/30401801/19102026-1 - 19.10.2026
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A37/60101301/19102026-1 - 19.10.2026
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
15;
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A39/50201101/19102026-1 - 19.10.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung - EX/A33/50201301/20102026-1 - 20.10.2026
Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz
Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Recht etc.)
Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
- Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen
Roter Faden" für die Umsetzung
Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten
Praxisbeispiele
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Nutzen
Gefährdungen beurteilen und dokumentieren: Das Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz auf. Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie erlernen, wie Sie Gefährdungen beurteilen und sie rechtssicher dokumentieren. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Wissensstand. Die im Unterricht besprochenen Beispiele stammen aus der Berufspraxis. Der Austausch mit anderen Teilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihren Berufsalltag.
Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen zu erfassen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind. Auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers sind festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte in Betrieben, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Behördenvertreter.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A35/40401201/20102026-1 - 20.10.2026
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen
HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Rohrleitungen
- Anforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.
In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragter für Lagersicherheit nach DIN EN 15635 - EX/A35/60151301/20102026-1 - 20.10.2026
Sicherheit im Lager mit Regalanlagen
Inhalt
Anforderungen der DIN EN 15635 zur Sicherheit von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
Aufgaben des Beauftragten für Lagersicherheit nach DIN EN 15635
Anforderungen aus weiteren geltenden Regelwerken wie Betriebssicherheitsverordnung oder DGUV Info 208-061
Schulungsmaßnahmen für das Prüf- und Bedienpersonal
Sicherheit von Regalanlagen
- Feststellen von Sicherheitsproblemen
- Regeln zur Bewertung von Schäden und zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
- Beispiele für Beschädigungen an Regalanlagen
Änderungen an Lagereinrichtungen
Inhalte, Durchführung und Dokumentation der wöchentlichen Sichtkontrollen
Praktische Umsetzung der Vorgaben im eigenen Betrieb
Nutzen
Nach Besuch des Seminars können Sie als Beauftragter für Lagersicherheit nach DIN EN 15635 tätig werden: Sie lernen die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen des Beauftragten kennen. Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse für sichere Betriebszustände und bringen somit mehr Sicherheit in Ihre Lagerhaltung. Die wöchentlich geforderten Sichtprüfungen können durch Sie vorgenommen werden.
Die DIN EN 15635 fordert die Benennung eines Beauftragten für Lagersicherheit, oftmals auch als Sicherheitsbeauftragter für Regalanlagen bekannt. Dieser Beauftragte für Lagersicherheit gilt als die zentrale und koordinierende Stelle zu allen Fragen rund um die Sicherheit der genutzten Regalanlagen. Er muss über sämtliche Sicherheitsprobleme und über aufgetretene Schäden informiert werden und notwendige Maßnahmen koordinieren. Die Norm fordert vom Beauftragten für Lagersicherheit Kenntnisse über die Eigenheiten des Lagers und des Betriebsablaufes sowie über mögliche Gefahren.
Verhütung oder Begrenzung von Gefahren mittels Anweisung und/oder Sperrung ist eine der Forderungen aus der DIN EN 15635. Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der nach Norm geforderten jährlichen Experteninspektionen und die wöchentlichen Sichtkontrollen.
Die Sicherstellung der entsprechenden Schulungen des Prüfpersonals und der Einweisung des Bedienpersonals fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Beauftragten für Lagersicherheit.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Bereich Lager und Logistik, die als Beauftragte für Lagersicherheit benannt werden sollen bzw. benannt sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte - EX/A35/40151206/20102026-1 - 20.10.2026
Aktuelles Know-how für Energiemanagement-Beauftragte - Überblick über energie- und klimapolitische Änderungen und Gesetze
Inhalt
Kurzüberblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
Anforderungen an die betriebliche Organisation
Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen und bindender Verpflichtungen
-Strategische Vorgaben in Bezug auf internationale und nationale Energiepolitik
-Restriktiver Rechtsrahmen und Ordnungsrecht
-Produktbezogener Rechtsrahmen und Produktverantwortung
-Fiskalischer Rechtsrahmen und Steuerrecht
-Gesetzliche Pflichten im Rahmen der Energiegesetzgebung
Anwendungsbereiche relevanter Gesetze und Verordnungen
Normative Änderungen der ISO-50000-Familie
Risiken und Chancen der klimapolitischen Strategien (Europa, Deutschland) u. a. durch wirksame Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsstrategien im Unternehmen
Betrachtung von Informationsquellen zu verschiedenen rechtsrelevanten Themen
Umsetzungsbeispiele für Unternehmen
Nutzen
In der Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte erhalten Sie einen Überblick über die derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und über relevante Änderungen im Energierecht sowie daran angrenzende Rechtsbereiche. Frischen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Anforderungen im Bereich der internationalen und nationalen Energiepolitik auf und setzen Sie darauf aufbauend ein betriebliches Energiemanagementsystem (EnMS) um. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch Ausblicke auf die Themen Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität. Dabei berücksichtigen unsere Referentinnen und Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen und Fragestellungen.
Verschiedene Konzepte wie der ?Green Deal? und Gesetzgebungen wie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur einige rechtliche Rahmenbedingungen, die dazu dienen sollen, Ressourcen zu sparen und eine klimaneutrale Wirtschaft zu implementieren. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in Bezug auf aktuell notwendige Weichenstellungen der Klimapolitik zur Eindämmung des menschengemachten globalen Temperaturanstiegs durch den Treibhauseffekt (1,5°C-Ziel) befinden sich diese Gesetze und Verordnungen in einem schnellen Wandel.
In der Weiterbildung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der ISO-50001-Norm. Soweit verfügbar, informieren wir Sie zudem über neue Anforderungen und Interpretationen sowie deren praktische Umsetzung. Dabei berücksichtigen wir auch die relevanten Anforderungen und Leitlinien der ISO-50000er-Familie (u. a. ISO 50003, ISO 50006). So thematisieren wir am Rande auch Nachweismöglichkeiten zur Steigerung der energiebezogenen Leistung, die Sie bei der Aufrechterhaltung Ihres Zertifikats für das Energiemanagementsystem (EnMS) unterstützen.
Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, rechtliche und normative Änderungen mit Relevanz für Ihren Einsatz zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Energiemanagementaudits.
Zum Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditorinnen und Auditoren verwenden können.
Zielgruppe
Energiemanagement-Beauftragte, Umweltmanagement-Beauftragte, Energieteammitglieder, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 855
Mehr erfahren
WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A35/40401301/20102026-1 - 20.10.2026
Inhalt
Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen
Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)
Asphalt
Fugenabdichtungen
Beschichtungen
Kunststoffbahnen/-platten
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.
Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A35/50201101/20102026-1 - 20.10.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
Mehr erfahren
Weiterbildung: Interner Auditor - IFS Food 8.0 (IFS-lizenziert) - EX/A35/20301411/20102026-1 - 20.10.2026
First-/Second- und Third-Party-Auditor für Lebensmittelherstellungsprozesse werden
Inhalt
IFS-Struktur
Auditarten: First-Party-Audit, Second-Party-Audit und Third-Party-Audit
- Audit vs. Assessment und ISO/IEC 17065
Kompetenzen eines internen Auditors
Risikobasierte interne Audits
- Vorbereitung, Planung und Auditpfad
- Unterstützende Dokumentation
- KO-Anforderungen und neues Bewertungssystem
- Abweichungen und Nichtkonformitäten
- Auditbericht und Maßnahmenplan
Fallstudie: Ermittlung der Auditergebnisse
Unternehmensführung und Verpflichtung
- Produktsicherheitskultur: Die GFSI-Perspektive
- Lebensmittelsicherheitskultur
Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagementsystem
- Welche Themen werden auditiert?
- Lebensmittelbetrug
Welche Themen bzw. Prozesse werden im Ressourcenmanagement, in den operativen Abläufe, bei Messung, Analyse und Verbesserung sowie im Produktschutz auditiert?
Nutzen
Lernen Sie in der IFS-Auditor-Ausbildung, praxisnah und auf Fallstudien basierend, interne Audits nach IFS Food 8.0 (IFS-lizenziert) durchzuführen. Sie können daraufhin risikobasierte Audits im Lebensmittelherstellungsprozess erstellen. Der international anerkannte International Featured Standard Food Version 8.0 ermöglicht die risikobasierte Auditierung Ihrer Prozesse auf einem einheitlichen Niveau und macht die Ergebnisse transparent. Das führt zur Sicherung einer hohen Lebensmittelqualität in der Lieferkette und bereitet Ihr Unternehmen auf die Zertifizierung vor. Durch branchenerfahrene Zertifizierungsauditoren erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Auditanforderungen in der Lebensmittelwirtschaft.
Das Ziel der Schulung zur internen IFS-Auditorin bzw. zum internen IFS-Auditor in der Lebensmittelindustrie ist der optimale Einsatz von Audittechniken, die Fokussierung auf Rücknahme von Beweisen und die optimale Nutzung der Auditdauer. Sie lernen, welche notwendigen vorhergehenden Informationen zur Vorbereitung auf das interne Audit benötigt werden, und können die verschiedenen Anforderungen beurteilen. Ebenso werden Sie dazu befähigt, die Ergebnisse auf der Grundlage objektiver Beweise zu beschreiben, zu bewerten und zu dokumentieren. Sie kennen die Bedeutung der KO-Anforderungen in Bezug auf den Auditprozess - diese müssen immer ausführlich überprüft werden, da sie entscheidend für eine erfolgreiche IFS-Zertifizierung sind. Anhand von Fallstudien und durch unsere zugelassenen IFS-Trainerinnen und -Trainer erhalten Sie außerdem wertvolle Tipps, die Ihnen den Wissenstransfer ins eigene Unternehmen erleichtern.
IFS Food Version 8.0 ist der etablierte Standard für die Lebensmittelwirtschaft in Europa, um den Handel mit Handelsmarken beliefern zu können. Er bietet Lösungen zur Sicherung der gesamten Lieferkette und integriert alle Anforderungen der verschiedenen Interessensgruppen in der Lebensmittelindustrie. Es werden Aspekte wie Sicherheit, Qualität und gesetzliche Vorschriften abgedeckt. Zudem wurde der neue Standard an Benchmarking-Anforderungen des GFSI (GLOBAL FOOD SAFETY INITIATIVE), FSMA (Food Safety Modernization Act) und der EU-Verordnungen angeglichen.
Durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem lizenzierten IFS-Seminar mit internationaler Anerkennung werden Sie interne IFS-Auditorin bzw. interner IFS-Auditor von Lebensmittelherstellungsprozessen.
Zielgruppe
Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.
Hersteller von Lebensmittelprodukten, lebensmittelverarbeitende Unternehmen und/oder Unternehmen, bei denen lose Lebensmittelprodukte verpackt bzw. verwendet werden, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung werden die Kenntnisse
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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A44/40101101/20102026-1 - 20.10.2026
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)
Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)
Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning Mehr erfahren