TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - EX/A34/30201101/14122026-1 - 14.12.2026

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/14122026-1 - 14.12.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Grundlagen der Datenschutzorganisation
- Ziele, Begrifflichkeiten, Art. 24 DSGVO
- Kernelemente, Dokumentations- und Rechenschaftspflicht
- Zertifizierungen und Verhaltensregeln
- Prüfungsbereiche des Datenschutzbeauftragten

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Mindestinhalte
- Zweck, Begriffsklärung, Form, Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO
- Empfehlenswerte zusätzliche Inhalte
- Konkrete Ausarbeitung und praktische Umsetzung
- Einführung einer neuen Verarbeitung

Risikobetrachtung
- Risikobetrachtung in der DSGVO
- Identifikation von Datenschutzrisiken
- Risikobeurteilung, Risikoreduktion

Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO
- Grundlagen
- Schwellenwertanalyse
- Phasen einer DSFA

4. Schulungstag: Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO
Schutzziele der Datensicherheit
- Gesetzliche Anknüpfung - Art. 32 DSGVO
- Schutzziele

Gefährdungen
- Grundlagen
- Schwachstellen, Bedrohungen

Geeignete Maßnahmen
- Grundlagen
- Konkrete Maßnahmen

Meldepflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO
- Meldung an die Aufsichtsbehörde
- Meldung an die Betroffenen

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Benennung eines Datenschutzbeauftragte

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Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A42/30101101/14122026-1 - 14.12.2026

Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger


Inhalt

Maße und Einheiten

Physikalische Grundlagen

Wärmelehre

Wasserdampf

Kesselbauarten

Kesselausrüstung

Sicherheitsventile

Heißwasseranlagen

Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde

Feuerungen

Schäden/Reparaturen

Wasserchemie

Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)

Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten

Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS

Arbeitsschutz

Schriftliche Prüfung

Nutzen

In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.

Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.

Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Kesselanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.

Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.

Zielgruppe

Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Zeugnis der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

2320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

440.8 EUR

Bruttopreis

2760.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) - EX/A52/10201301/14122026-1 - 14.12.2026

Basisschulung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x


Inhalt

Grundlagen der Informationssicherheit
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Begriffe
- Überblick internationaler Standards der Informationssicherheit

Einführung in das Informationssicherheitsmanagement nach BSI
- Bestandteile des IT-Grundschutzes (Überblick)
- Der Sicherheitsprozess
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentationsprozess, Leitlinie(n), Richtlinien und Konzepte
- Das IT-Grundschutz-Kompendium
- Die Vorgehensweisen
- Informationssicherheitsvorfalls-Management

Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI-Standard 200-2
- Festlegung einer Vorgehensweise
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
- IT-Grundschutz-Check

Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Einschätzung
- Risiken behandeln

Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4
- Grundlagen
- Business Continuity Management nach BSI
- Stufenmodell
- Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4

ISO-27001-Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz
- Rollen im Auditprozess
- Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
- Phasen und Methoden einer Zertifizierung

Nutzen

Die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über die Inhalte und die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgehensweise bei der Anwendung des IT-Grundschutzes wird Ihnen durch eine Fallstudie und praktische Übungen vermittelt. Im Rahmen der Schulung werden die BSI-Standards 200-x und die IT-Grundschutz-Methodik aufgewiesen.

Der Fokus des Seminars liegt in der zielgerichteten Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind bei der Verarbeitung von Informationen und Daten die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. der Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde. Die Standards des BSI dienen dem Informationssicherheitsmanagement auf der Basis von IT-Grundschutz. Hier findet man die Richtschnur für eine angemessene Betrachtung Ihres spezifischen Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsbedarfs. Der Ansatz des BSI steht für eine wirksame, zugleich aber auch für eine kosteneffiziente Absicherung von Prozessen und den dafür benötigten bzw. darin verarbeiteten Informationen. IT-Grundschutz wird in Hinblick auf die Modernisierung zunehmend auch in der freien Wirtschaft angewandt und setzt dabei auf konkrete Handlungsempfehlungen für die gesamte Institution.

Das Seminar ist der Einstieg in das offizielle Zertifizierungsprogramm des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Basisschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) bestehen, sind berechtigt, an der IT-Grundschutz-Aufbauschulung zum IT-Grundschutz-Berater teilzunehmen.

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Ausbildung: KI-Spezialist (TÜV) - EX/A35/10503011/14122026-1 - 14.12.2026

Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben


Inhalt

Tag 1: Einführung, Überblick, Historie für KI-Experten
- Einführung in Künstliche Intelligenz
- Historie, Begriffe und Definitionen
- Europäische Definition (KI-Verordnung)
- Anwendungs- und Einsatzgebiete
- Überblick über technische und rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Europäische Digital- und Datenstrategie (DSA, DMA, DGA, DA, NIS-2-RL)
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen zur KI (z. B. DSGVO, KI-Verordnung, Maschinenverordnung)
- Rolle eines KI-Spezialisten / einer KI-Spezialistin bzw. KI-Experten / einer KI-Expertin
- Regulierung und Compliance


Tag 2: Recht I
- KI-Verordnung / EU AI ACT
- Stand der Entwicklung
- Begriffe und Definitionen
- Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
- Regulatorische Aufsicht und Sanktionen
- Risiken gem. KI-VO (risikobasierter Ansatz)
- Rollen und resultierende Pflichten beim Einsatz von KI
- Praxistipps: EU AI Checker und AI Act Risk Navigator
- Fallstudien und Best Practices
- Ethik in der Künstlichen Intelligenz
- Bias und Fairness
- Praktische Fragen auf Basis der KI-Verordnung / EU AI ACT


Tag 3: Recht II
- Rechtsfragen außerhalb der KI-Verordnung / EU AI ACT
- Vertragsrecht und Lizenzierung
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Künstliche Intelligenz
- Interne Prozesse und KI-Compliance
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Implementierung von KI-Governance-Strukturen
- Richtlinie für den Einsatz von KI
- Beschaffung und Bewertung geeigneter Tools
- Informationssicherheit, Cyber Security (NIS-2-Richtlinie, BSIG)
- Informationsquellen (Europäische Kommission, DSK, BayLDA, LfDI BW, CNIL, Government of Canada, BSI)
- Checkliste für den Einsatz LLM-basierter Chatbots (HbgBfDI)
- Checkliste mit Prüfkriterien für die Entwicklung und den Einsatz von KI (BayLDA)


Tag 4: Technik
-Grundlagen der KI-Technologie
- Infrastruktur und Implementierung
- Hardware- und Softwareanforderungen
- Cloud-basierte vs. On-Premise-Lösungen
- Datensicherheit und Schutzmaßnahmen
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
- Sicherheitsrichtlinien und -protokolle
- Modellentwicklung und -training
- Datenbeschaffung und -aufbereitung
- Technische Verfahren, Algorithmen
- Datenminimierung und Anonymisierung
- Techniken für die Sicherstellung der Datensicherheit
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden
- Zukünftige Entwicklungen und Trends
- Aktuelle Trends in der KI-Entwicklung
- Vorausschau auf zukünftige rechtliche und technische Herausforderungen


Tag 5 Normen, Standards und techn. Spezifikationen zu KI
- Hinweis auf derzeit vorliegende Normen/Richtlinien
- IDW PS 861 für KI-Systeme
- ISO 42001 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Management system
- ISO 22989 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Artificial intelligence concepts and terminology
- weitere Normen und Standards
- Beispiel einer Anwendung in Bezug auf Auszüge der ISO 42001

Nutzen

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NIS-2-Experte (TÜV) - EX/A34/10201281/14122026-1 - 14.12.2026

NIS-2-Umsetzung: die Anforderungen der EU-Richtlinie in der Praxis erfüllen


Inhalt

Einführung
- EU-Richtlinie NIS-2 (EU 2022/2555)
- Gesetz zur Umsetzung von NIS-2 und Stärkung der Cybersicherheit - NIS-2UmsuCG
- Weitere Europäische Rahmenbedingungen zur Cybersecurity (CER-Richtlinie (EU 2022/2557), Digital Operational Resilience Act (DORA), Cyber Resilience Act (CRA)

Übersicht NIS-2/NIS-2UmsuCG
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Überblick über die neuen Haftungsthemen für die Betreiber/Manager
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen

Registrierung, Meldewesen

Grundlegende Begriffe und Definitionen
- Informationssicherheit, IT-Sicherheit, Cybersecurity
- Assets, Schutzziele, Risiken
- Risikomanagement
- Informationssicherheitsmanagement
- Cyber Incident Management
- Business Continuity Management

Relevante internationale Standards als Basis der NIS-2-Anforderungen
- ISO 27001/27002
- ISO 27005
- ISO 22301
- IEC 62443
- BSI IT-Grundschutz 200-1, 200-2 und 200-3
- BSI IT-Grundschutz 200-4

Cybersecuritymaßnahmen
- Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Aufrechterhaltung und Wiederherstellung, Backupmanagement, Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit zwischen Einrichtungen, Dienstleister
Sicherheit
- Sicherheit in der Entwicklung, Beschaffung und Wartung
- Management von Schwachstellen
- Bewertung der Effektivität von Cybersicherheit und Risikomanagement
- Schulungen Cybersicherheit und Cyberhygiene
- Kryptografie und Verschlüsselung
- Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Anlagenmanagement
- Multi-Faktor-Authentisierung und kontinuierliche Authentisierung
- Sichere Kommunikation (Sprach-, Video- und Text-)
- Sichere Notfallkommunikation

Nutzen

Die neue EU-Richtlinie NIS-2 stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie sind künftig beispielsweise verpflichtet, Mindeststandards für die Cybersicherheit einzuhalten und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auch die Sicherheit in der Lieferkette ist von Bedeutung.

Um die NIS-2-Richtlinie im Unternehmen anforderungsgerecht umzusetzen, machen wir Sie in unserem Seminar mit den verschiedenen Aspekten der Richtlinie vertraut. Als zertifizierte NIS-2-Expertin oder zertifizierter -Experte (TÜV) kennen Sie somit die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen an die NIS-2-Konformität. Sie lernen Wege und Best Practices für die Umsetzung auf Basis international anerkannter Standards kennen.

Themen sind beispielsweise die Einführung eines Asset Managements und eines Risk Assessments, um mögliche IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere wichtige Schritte sind u. a. die Implementierung:
- eines Incident Managements, um Cyber Incidents zu entdecken und zu bewältigen,
- eines Sicherheitsmanagementsystems, das dazu beiträgt, die Sicherheitsmaßnahmen effektiv und regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten, und eines
- Business Continuity- und Krisenmanagements, um die Geschäftsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.

Unser Seminar zur NIS-2-Umsetzung ist für die verantwortlichen Personen der betroffenen Unternehmen wichtig. Denn für mehr als 30.000 Unternehmen steigen die Sicherheitspflichten, die mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes im Oktober 2024 deutschlandweit gelten. Ab dann sollten Leitungsorgane ausreichende Kenntnisse nachweisen können, da sie ggf. persönlich haften und Verstöße mit hohen Geldstrafen belegt werden können.

Nutzen Sie die Zeit und lassen Sie sich zum NIS-2-Experten bzw. zur -Expertin (TÜV) ausbilden, um sicher in die NIS-2-Umsetzung zu starten und künftig NIS-2-konform zu agieren.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich thematisch an Personen i

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Webinar: Diisocyanate - Modul 2 - EX/A81/50302611/15122026-1 - 15.12.2026

Streichen und Rollen


Inhalt

Modul 2: Streichen und Rollen

Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyante enthalten durch Streichen oder Rollen

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Malerbetriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer
- Werften

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

51 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

9.69 EUR

Bruttopreis

60.69 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/15122026-1 - 15.12.2026

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

16.15 EUR

Bruttopreis

101.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/15122026-1 - 15.12.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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Webinar: Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Gemeinschaftseinrichtungen - EX/A81/50408306/15122026-1 - 15.12.2026


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung

Aktuelle Tagesthemen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Gemeinschaftseinrichtungen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

328 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.32 EUR

Bruttopreis

390.32 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten nach BetrSichV, DGUV & TRBS 1203 - EX/A38/60102803/15122026-1 - 15.12.2026

Qualifizierung zur Befähigten Person für kraftbetriebene Kleingeräte


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regel TRBS 1203 ?Befähigte Personen?
- DGUV Vorschrift & DGUV Regeln
angelehnt an DGUV R 100-500
- Herstelleranforderungen & CE-Anforderungen

Technische Grundlagen
- Aufbau und Funktion kraftbetriebener Kleingeräte
- Typische Gefährdungen und Sicherheitsmerkmale
- Schutzeinrichtungen & sicherheitstechnische Anforderungen

Prüfanforderungen
- Sicht-, Funktionsprüfung
- Prüftiefe und Prüffristen
- Dokumentation
- Einsatz geeigneter Prüfmittel

Praxis
- Praktische Prüfungen an typischen kraftbetriebenen Kleingeräten
- Erkennen von Mängeln
- Dokumentation mit Prüfprotokollen
- Übungen zur Fehleranalyse

Nutzen

Die Qualifizierung zur Befähigten Person für kraftbetriebene Kleingeräte bietet Teilnehmenden einen entscheidenden Mehrwert für ihre tägliche Arbeit. Sie erwerben umfassende Fachkenntnisse, um Prüfungen nach BetrSichV, TRBS 1203 sowie DGUV-Vorgaben (angelehnt an DGUV R 100-500) sicher, effizient und rechtskonform durchzuführen. Durch das vertiefte Verständnis für technische Zusammenhänge und typische Gefährdungen gelingt es den Teilnehmenden, Risiken frühzeitig zu erkennen und Geräte zuverlässig zu beurteilen. Gleichzeitig lernen sie, Prüfberichte korrekt zu dokumentieren und damit die Nachweisführung im Unternehmen zu stärken. Das Seminar erhöht nicht nur die persönliche Handlungssicherheit, sondern verbessert auch nachhaltig die betriebliche Arbeitssicherheit. Unternehmen profitieren von geringeren Ausfallzeiten, weniger Schadensfällen und einer nachweislich erhöhten Compliance gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Die anerkannte Teilnahmebescheinigung bestätigt die erworbene Fachkunde und unterstützt Teilnehmende dabei, Prüfaufgaben eigenverantwortlich und professionell wahrzunehmen.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus Logistik, Lager, Arbeitssicherheit, Technische Mitarbeiterinnen, HausmeisterinnenPersonen, die Prüfaufgaben übernehmen sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/15122026-1 - 15.12.2026

gem. MVAS 99 / RSA 21


Inhalt

- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung

Nutzen

Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.

Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.

Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.

Zielgruppe

Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz

Voraussetzungen

-keine Voraussetzungen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

8; - Inhouseangebote sind möglich

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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