Profil
Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 06.10.2025
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Managementsysteme im Überblick
Grundlegender Aufbau von Managementsystemen
- Prozessorientierung
- Struktureller Aufbau und Synergien
DIN EN ISO 14001/EMAS: Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
- Vorteile einer Implementierung
- Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität, Verantwortlichkeit, Delegation
- Umweltrelevante Abläufe
- Datenanalyse, umweltrelevante Kennzahlen, Ökobilanzen
- Notfallmanagement
- Verbesserungsprozess
EMAS (ergänzende Aspekte und Anforderungen)
- Teilnahme von Organisationen
- Umweltprüfung und Umweltaspekte
- Umweltbetriebsprüfung
- Umweltberichterstattung
- Deregulierungsaspekte
Praktische Umsetzung
- Umweltprüfung
- Managementsystem-Aufbau
- Prozessbeschreibungen
Qualitätsmanagementsysteme
- Überblick DIN EN ISO 9001
- Synergien und Integrationsaspekte
Arbeitssicherheitsmanagementsysteme
- ISO 45001
- SCC/SCP
Energiemanagementsysteme
- DIN EN ISO 50001
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar befähigt Sie, als Umweltmanagement-Beauftragter tätig zu werden. Im zweiten Teil des Seminars stehen Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme im Vordergrund. Sie erhalten einen Überblick über die verbreiteten Managementsysteme und lernen den grundsätzlichen Aufbau der Systeme kennen. Die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und EMAS sind hier von besonderer Bedeutung.
Die Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede zwischen der DIN-Norm und EMAS sowie die Vor- und Nachteile werden anschaulich vermittelt. Hinweise zur Einführung eines Umweltmanagementsystems in die betriebliche Praxis werden erläutert. Die Schnittstellen zu anderen (integrierten) Managementsystemen werden dargestellt. Nach dem Besuch des ersten und zweiten Teils der Qualifikation zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) können Sie die Ausbildung mit einem TÜV-Zertifikat abschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Teilnehmer, die zuvor den UMB Teil 1 besucht haben; Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 oder ein nachweislich gleicher Kenntnisstand.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning 
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - 06.10.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - 06.10.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - 06.10.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV - 06.10.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Inhalt
Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Nutzen
Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
1760 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
334.4 EUR
Bruttopreis
2094.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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WHG-Grundkurs - 06.10.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - 06.10.2025
Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
Inhalt
? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen
? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
? Nachweisverfahren und Registerführung
? Anforderungen an den Transport von Abfällen
? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.
Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.
Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Zielgruppe
Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.
Voraussetzungen
Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
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Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - 06.10.2025
Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.
Voraussetzungen
Personen, die eine Ausbildung nach UVV Flurföderzeuge, DGUV 68, benötigen.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Gefahrgutbeauftragter - 06.10.2025
Modul Straßenverkehr
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR
Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
Nutzen
Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.
Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
890 EUR
MwSt. in %
0
MwSt. in EUR
null EUR
Bruttopreis
890 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 06.10.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - 06.10.2025
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Seminar: Kommunikation und Gesprächsführung - 06.10.2025
Durch Kommunikationstraining überzeugende Gespräche führen und die persönliche Wirkung stärken
Inhalt
Bedeutung von Rhetorik und angewandter Rhetorik
Grundlagen erfolgreicher Kommunikation
Die Körpersprache bewusst einsetzen und beim Gegenüber richtig interpretieren
Sicherer Umgang mit typischen Kommunikationsstörungen (z. B. Sprechhemmungen, Lampenfieber und Atmung)
Der erste Eindruck ist entscheidend - und der letzte bleibt!
Regeln der Gesprächsführung
Bewährte Argumentationsstrukturen
Souveräner Umgang mit Gegenargumenten und Einwänden
?Wer fragt, der führt!?
Versachlichen von emotionalen Situationen
Nutzen
Wollen Sie Ihr Gegenüber von Ihrer Aussage überzeugen? Oder Ihren Gesprächspartner bzw. Ihre Gesprächspartnerin zu einer bestimmten Handlung bewegen? Dann lernen Sie in unserem Seminar Kommunikation und Gesprächsführung, wie Sie den bewussten Einsatz von Sprache und Körpersprache zu einem eindrucksvollen Erlebnis machen: In unserem Kommunikationstraining erfahren Sie, wie Ihnen durch die Beachtung einiger einfacher Grundregeln ein überzeugender Auftritt gelingt. Mit authentischer Rhetorik lernen Sie, andere zu begeistern, anstatt zu überreden. Sie üben praxisnah, wie Sie frei und sicher reden, um andere für sich und Ihren Standpunkt zu gewinnen.
Unsere Kommunikationsseminare zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Das Seminar Kommunikation und Gesprächsführung bietet Ihnen ausreichend Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Vertriebler, Außendienstler, Personalverantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1180 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
224.2 EUR
Bruttopreis
1404.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
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