TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Erzeugnisse in REACH - EX/A52/50301401/24112026-1 - 24.11.2026

SVHC-Stoffe und SCIP-Datenbank für Anwender


Inhalt

Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik

Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung

Akteure unter REACH

Definition von Erzeugnissen

Einführung SVHC-Stoffe

Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht

Einführung SCIP-Datenbank

Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen

Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung

Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.)

Fragen und Diskussion
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Nutzen

Im Seminar Erzeugnisse in REACH verschaffen Sie sich einen Überblick zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) und der Anknüpfung zum deutschen Regelwerk. Sie erfahren mehr zu den gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhängen im Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und deren praktischer Anwendung.

Unsere REACH-Experten machen Sie dazu mit den Vorgaben von REACH (EG 1907/2006) vertraut und liefern Ihnen praxisorientierte Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. So müssen Sie z. B. als Inverkehrbringer für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil Ihre Kunden entsprechend informieren und ggf. Einträge in die SCIP-Datenbank vornehmen. Gleichzeitig lernen Sie in unserem REACH-Seminar bzw. REACH-Wenbinar, Rechts- und Kundenanforderungen besser zu verstehen und auf entsprechende Anfragen zielgenau zu reagieren. Der Umgang mit Fragebögen sowie Hinweise zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank sind weitere Seminarbestandteile.

Das Skript, die vorliegende Verordnung sowie die Tipps unserer Kursleiter leisten Ihnen auch nach dem Kurs Unterstützung bei der Lösung Ihrer täglichen Aufgaben. Zudem stellt Ihnen die TÜV NORD Akademie bei erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus, die national wie international bei Geschäftspartnern und Arbeitgebern anerkannt ist.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A31/30401301/24112026-1 - 24.11.2026

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A31/30353401/24112026-1 - 24.11.2026

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation hygienisch fachkundige Person""

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Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A50/60101301/24112026-1 - 24.11.2026

nach DGUV Grundsatz 309-003


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten

Theoretische und praktische Prüfung

Nutzen

Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.

Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane

Voraussetzungen

Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15;

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A34/50201101/24112026-1 - 24.11.2026

Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?


Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.

Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten


Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können


In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.

Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?


Nach dem Grundlehrga

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A49/50201101/24112026-1 - 24.11.2026

Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Warum und wann braucht es Sicherheitsbeauftragte (SiBe) in Unternehmen?


Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Betrieb sichtbar und wirksam. Sie erkennen Gefährdungen dort, wo sie entstehen: am Arbeitsplatz, in Abläufen, bei Arbeitsmitteln oder im Verhalten von Kolleginnen und Kollegen. Durch die neue Fassung des § 22 SGB VII rückt die betriebliche Gefährdungslage stärker in den Fokus. Entscheidend ist nicht mehr allein die Beschäftigtenzahl, sondern ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Ab 50 Beschäftigten besteht eine generelle Bestellpflicht; bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt sie, wenn eine solche besondere Gefährdung festgestellt wird. Damit unterstützen gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und praktische Prävention besser miteinander zu verbinden.

Ihr Nutzen der Schulung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten


Sie gewinnen Sicherheit für Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen die relevanten Grundlagen aus § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-042 kennen und verstehen, was diese für Ihren Arbeitsalltag bedeuten. Gleichzeitig erfahren Sie in dieser Ausbildung, wie Sie als Ansprechperson, Multiplikatorin bzw. Multiplikator und kollegiale Unterstützung wirken, ohne Führungsverantwortung zu übernehmen. So können Sie Gefährdungen besser wahrnehmen, Schutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation im Arbeitsschutz stärken.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können


In diesem Lehrgang lernen Sie, welche Rolle Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im betrieblichen Arbeitsschutz übernehmen und wie Sie diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam ausfüllen. Sie erhalten grundlegende Kenntnisse zu typischen Gefährdungen, sicherem Verhalten und Präventionsmaßnahmen. Durch praxisnahe Übungen und Gruppenarbeiten entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern können. Themen wie Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, PSA, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Brandgefahren und Gesundheit im Betrieb helfen Ihnen, Ihre Rolle als SiBe nachhaltig und praxisnah umzusetzen.

Gibt es Vertiefungsseminare für Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV NORD Akademie?


Nach dem Grundlehrga

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Defense & Security AWARE (DEFS) - EX/A81/10101262/24112026-1 - 24.11.2026

Gefahren im Arbeitsalltag frühzeitig erkennen


Inhalt

? Grundlagen der Situational Awareness und Risikowahrnehmung im Arbeitsalltag
? Systematische Wahrnehmung von Umfeld, Abläufen, Verhalten und Veränderungen
? Erkennen von Frühindikatoren für sicherheitsrelevante Abweichungen
? Einordnung unterschiedlicher Gefährdungslagen zwischen ?normal?, ?auffällig? und ?potenziell kritisch?
? Antizipation möglicher Entwicklungen und Eskalationsdynamiken
? Abgrenzung von Wahrnehmung, Bewertung und Handlung
? Übertragung der Inhalte auf den eigenen Arbeits? und Organisationskontext
(Hinweis: Das Seminar behandelt keine Konflikt oder Deeskalationstechniken.)

Nutzen

DEFS AWARE richtet sich an Organisationen, in denen potenzielle Gefahren im Arbeitsalltag systematisch wahrgenommen, eingeordnet und antizipiert werden müssen, bevor sie handlungsrelevant oder kritisch werden.
Das Seminar unterstützt Teilnehmende dabei, sicherheitsrelevante Auffälligkeiten, Veränderungen und Abweichungen im eigenen Arbeits? und Organisationsumfeld bewusst wahrzunehmen und deren Bedeutung realistisch einzuschätzen. Dabei steht nicht der Umgang mit Konflikten oder zwischenmenschlichen Spannungen im Vordergrund, sondern die Fähigkeit, unterschiedliche Gefährdungsarten frühzeitig zu erkennen und sachlich einzuordnen.
DEFS AWARE schärft die Situational Awareness für ein breites Spektrum möglicher Risiken - von personenbezogenen Auffälligkeiten über technische, infrastrukturelle oder organisatorische Abweichungen bis hin zu externen Einwirkungen auf den Arbeitsalltag. Teilnehmende lernen, Normalität, Abweichung und potenziell kritische Situationen klar voneinander zu unterscheiden, ohne vorschnell zu reagieren oder Risiken zu dramatisieren.
Das Seminar legt den Fokus auf eine strukturierte Wahrnehmung und Bewertung von Risiken, nicht auf Intervention oder Deeskalation. Es vermittelt die Fähigkeit, relevante Signale bewusst zu erkennen, einzuordnen und an geeignete Stellen weiterzugeben, ohne selbst Handlungs? oder Eingriffsentscheidungen treffen zu müssen.
DEFS AWARE schafft damit eine tragfähige Grundlage für verantwortungsbewusstes Handeln (ACT) und für systematisches Lernen aus Ereignissen (REVIEW). Organisationen werden dabei unterstützt, Risiken nicht erst im Ereignisfall, sondern bereits im Vorfeld bewusst und nachvollziehbar wahrzunehmen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in operativen oder publikumsnahen Tätigkeiten, insbesondere an:
? Mitarbeitende in operativen oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten
? Mitarbeitende mit Kunden?, Besucher? oder Publikumsverkehr
? Mitarbeitende ohne formale Sicherheitsrolle, aber mit Verantwortung im Arbeitsalltag
? Team? und Schichtleitungen

Voraussetzungen

? Keine

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; ? Durchführung in Präsenz, Online oder Inhouse möglich
? Praxisnah mit alltagsbezogenen Beispielen
? Empfohlene Gruppengröße: ca. 6-12 Teilnehmende. So ist ein aktiver Austausch zu Wahrnehmung und Einordnung von Gefahrenlagen möglich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A45/60102101/24112026-1 - 24.11.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Winden, Hub- und Zuggeräten zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles w"

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A37/40301206/24112026-1 - 24.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Fachtagung: Fortbildung zum Thema Brand- und Explosionsschutz - EX/A07/30157103/24112026-1 - 24.11.2026

Erleben Sie zwei Tage mit aktuellem und praxisbezogenem Fachwissen rund um Brand- und Explosionsschutz - ergänzt um fachbezogene Exkursionen oder eindrucksvolle Vorführungen im Freigelände in Kooperation mit der DMT in Dortmund


Inhalt

Die Themen im Detail werden -aus Gründen der Aktualität- hier erst 4 bis 5 Monate vor der Veranstaltung veröffentlicht. Folgende Schwerpunkte werden in der 2tägigen Fachtagung thematisiert:
- Neue Regelwerke des Brand- und Explosionsschutzes
- Bemerkenswerte Brand- und Explosionsereignisse
- Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Feuerlöschmittel etc.
- Neuentwicklungen von Feuerlöschanlagen, Brandmeldetechnik und sonstiger Anlagentechnik
- Aktuelle Themen des Brand- und Explosionsschutzes
- Praxisbezogene Löschvorführungen oder fachbezogene Exkursion

Nutzen

Mit unserer Fachtagung, die auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gilt, halten Sie Ihr Wissen im Brand- und Explosionsschutz auf dem neuesten Stand! Diese Tagung richtet sich aber auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Interessierte, die in der Prävention tätig sind. An zwei Tagen vermitteln wir Ihnen in Dortmund umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie im konstruktiven Explosionsschutz. Sie erhalten wertvolle Informationen zu jüngsten Schadensereignissen, lernen durch Fallstudien praxisorientierte Maßnahmen abzuleiten und bekommen Lösungsansätze im Brand- und Explosionsschutz aufgezeigt.
Erfahren Sie mehr über innovative Feuerlöschmittel und -anlagen, neue Brandmeldetechniken sowie organisatorische und konstruktive Maßnahmen im Explosionsschutz. Bemerkenswerte Praxisbeispiele und spannende Vorführungen runden das Programm ab.
Profitieren Sie von Expertinnen und Experten, die Ihnen wertvolle Impulse für Ihre tägliche Arbeit geben. Nutzen Sie die Fachtagung außerdem, um Ihre Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele mit Expertinnen und Experten sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren.
Am ersten Abend laden wir Sie zu einer Networking-Veranstaltung in ein Restaurant direkt neben dem Signal Iduna Park in Dortmund ein, um in lockerer Atmosphäre Kontakte zu knüpfen.
Diese Fachtagung dient zugleich als anerkannte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß DGUV Information 205-003 ?Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (Ausgabe: Dezember 2020). Mit dere abschließenden Teilnahmebescheinigung über Ihre Teilnahme erfüllen Sie die Anforderungen zur Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde.

Zielgruppe

? Brandschutzbeauftragte in Industrieunternehmen
? Explosionsschutzbeauftragte / Fachkräfte für Arbeitssicherheit
? Betriebsleiter, Produktionsleiter, Instandhaltungsleiter
? Planer, Ingenieure und Technische Leiter
? Behördenvertreter / Feuerwehr (Industrieeinsatz)
? Versicherer und Auditoren

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

150

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A48/30251101/24112026-1 - 24.11.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1140 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

216.6 EUR

Bruttopreis

1356.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001 - EX/A52/20152001/24112026-1 - 24.11.2026

Systematischen Überblick über die ISO 9001 bekommen und Fachkompetenz im Qualitätsmanagement aufbauen


Inhalt

Einführung in das Qualitätsmanagement
- PDCA-Zyklus
- Aufbau der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff.

Struktur und Anforderungen der DIN EN ISO 9001
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung, Qualitätspolitik und -ziele
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Organisation
- Umgang mit Risiken und Chancen, Planung und Überwachung von Änderungen
- Ressourcen, Kompetenz und Bewusstsein, Kommunikation
- Prozessorientierter Ansatz
- Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit

QM-Dokumentation
- Aufbau der QM-Dokumentation
- Dokumentierte Informationen
- Lenkung dokumentierter Informationen

Bewertung der Leistung
- Messung und Analyse, Qualitätswerkzeuge (Q7)
- Bedeutung von internen Audits
- Durchführung und Ergebnisse interner Audits
- Managementbewertung

Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen

Fortlaufende Verbesserung

Nutzen

Unsere Schulung vermittelt Ihnen die High Level Structure (HLS) der DIN EN ISO 9001 und deren Inhalte beziehungsweise Anforderungen an ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Nach diesem Seminar kennen Sie die Normenanforderungen an die QM-Dokumentation und in diesem Kontext die Bedeutung von Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Prüfanweisungen für Ihr Unternehmen. Sie erwerben grundlegendes Wissen, um zukünftig unterstützende Aufgaben in Ihrem QM-System zu übernehmen.

Ein Qualitätsmanagementsystem optimiert Arbeitsabläufe, sichert die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und entwickelt diese weiter. Zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 9001 müssen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden kennen, auf Machbarkeit bewerten sowie effizient und systematisch umsetzen. Somit ist ein gut organisiertes und funktionierendes QMS eine der wichtigsten Voraussetzungen für den dauerhaften Unternehmenserfolg. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind hierbei ein Erfolgsfaktor. Unser Seminar ist ein Baustein zum Erwerb Ihrer QM-Kompetenz. Als Multiplikator sensibilisieren Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Bedeutung des Qualitätsmanagements.

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Praxis. Diese Erfahrung geben Sie im Training weiter und unterstützen Sie damit bei der praktischen Umsetzung in Ihrem beruflichen Alltag.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen und Gesundheitswesen, Mitarbeiter, die aktiv am QM-System und an dessen Verbesserung unterstützend mitwirken

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Möchten Sie mehr über die Audit-Methode erfahren, dann empfehlen wir den Besuch des Seminars Interne Audits in der ISO 9001.



Als ergänzende Unterlage zur Schulung erhalten Sie das Qualitätsmanagement?Lexikon.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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