TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Seminar: Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen - EX/A38/30156001/03112026-1 - 03.11.2026

in Kooperation mit der Abt. Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund


Inhalt

Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers

Brandschutz- und Sicherheitskonzept

Gefahren und Risiken

Chemisch-physikalische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Brandursachen sowie Kennwerte und Klassen der Brennstoffe
- Löschmittel

Haftung des Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers

Brandschutz
- Vermeidung von Ereignissen
- Detektion von Störungen und Ereignissen
- Selbstrettung

Baulicher und organisatorischer Brandschutz

Abwehrender Brandschutz

Transport von Gefahrgut in Straßentunneln

Praktische Übungen / Vorführungen
- Verrauchungsvorführung / Wannenbrand

Praktische Übungen

Abschlussprüfung

Nutzen

Das Seminar Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen, das in Kooperation mit der Abteilung Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund, durchgeführt wird, vermittelt Ihnen die Grundlagen des Brandschutzes sowie der allgemeinen Gefahrenabwehr in Tunnelbauwerken. Nach Abschluss der Ausbildung und unter Einbeziehung Ihrer Erfahrungen bei der Planung bzw. dem Betrieb von Tunnelanlagen sind Sie in der Lage, die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten für Tunnelanlagen bzw. die der Tunnelmanagerin bzw. des Tunnelmanagers fachgerecht wahrzunehmen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Tunnelmanager-Schulung umfassend die Grundlagen sowie die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Sicherheit in Straßentunneln. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über jüngste Schadensereignisse.
Außerdem analysieren Sie gemeinsam Fallbeispiele und leiten daraus Maßnahmen ab. Sie können das Seminar nutzen, um Ihre Erfahrungen & Best-Practice-Lösungen sowohl mit den Referentinnen und Referenten als auch mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu diskutieren. Praktische Übungen und Demonstrationen (Verrauchungsvorführung & Löschvorführungen) ergänzen die Ausbildung zur Tunnelmanagerin bzw. zum Tunnelmanager.
Dieses viertägige Seminar für Tunnelmanagerinnen und Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen, ist aber auch für alle anderen Personen interessant, die sich mit den Themen Sicherheit und Brandschutz in Tunnelanlagen beschäftigen und ihre Kenntnisse updaten und vertiefen möchten.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Qualifikation als Tunnelmanager und Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen bestätigt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die als Sicherheitsbeauftragte und Tunnelmanager für Tunnelanlagen eingesetzt werden sollen sowie an sonstige Personen, die sich mit Fragen des Brandschutzes und der Sicherheit in Tunnelanlagen befassen.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

40

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1895 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

360.05 EUR

Bruttopreis

2255.05 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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Seminar: Fachkundenachweis für die Beleuchtung von Arbeitsstätten nach ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1 - EX/A38/30356001/03112026-1 - 03.11.2026

Normgerechte Beleuchtung von Arbeitsstätten gemäß DGUV 315-201


Inhalt

Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung

Lichttechnische Grundlagen

Ermittlung einer Lichtstärkeverteilung

Gütemerkmale der Beleuchtung

Lichterzeugung bei der LED

Farbtemperatur und Farbwiedergabe

Vorschriften und Regeln zur Beleuchtung von Arbeitsstätten:
-ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1

Energieeffizienz und Lichtausbeute

Leuchten

Absolute und relative Fotometrie

Ausstrahlwinkel

Normative Beleuchtung von Arbeitsstätten

Beleuchtungsplanung

Lichtberechnung mit der kostenfreien Software DIALux evo

Lichttechnische Messgeräte

Praktischer Umgang mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät

Vorgehensweise bei einer Messung

Messraster gem. DIN 5035-6

Erarbeitung einer Checkliste

Erstellen eines Messprotokolls

Messen und Bewerten einer Beleuchtungsanlage

Präsentation der Ergebnisse

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar Fachkundenachweis gemäß DGUV 315-201 für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen lernen Sie, normgerechte Beleuchtungskonzepte für Arbeitsplätze zu entwickeln und umzusetzen. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse der Lichttechnik, der Lichtwahrnehmung und der Lichtplanung. Dabei werden Ihnen fotometrische Grundkenntnisse und normative Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten vermittelt, die Sie für die Planung und messtechnische Überprüfung benötigen.

Das Seminar orientiert sich an den Inhalten des DGUV Grundsatzes 315-201, der die Ausbildung von Fachkräften für die Prüfung und Beurteilung von Beleuchtungsanlagen regelt. Neben der Vermittlung der gesetzlichen Vorschriften und Normen zur Arbeitsplatzbeleuchtung (ASR A 3.4, DIN EN 12464-1) bereiten unsere Referentinnen und Referenten Sie praxisnah auf die messtechnische Überprüfung von Arbeitsstätten vor.

Nach bestandener Prüfung am letzten Seminartag erhalten Sie den Fachkundenachweis, der Sie berechtigt, die künstliche Beleuchtung an Arbeitsplätzen normgerecht zu planen, zu beurteilen und messtechnisch zu überprüfen.

Dieses Seminar ist eines von drei Modulen der Ausbildung zum ?zertifizierten Lichttechniker Innenraumbeleuchtung (nach DIN 67517) und besonders relevant für die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz sowie zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Für die Ausbildung zum zertifizierten Lichttechniker sind zusätzlich die Module ?Grundlagen der Elektrotechnik - sichere Kommunikation zwischen Licht- und Elektroplanern (Seminarnummer 30356101)? und ?Aufbaukurs Licht? (wird von DIAL angeboten) erfolgreich zu absolvieren.

Zielgruppe

Betreiber von Beleuchtungsanlagen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Elektroplaner, Elektroinstallateure, Elektroingenieure, Lichtplaner, Vertriebsmitarbeiter und alle, die Beleuchtung von Arbeitsstätten planen oder beurteilen.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

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Jährliche Auffrischung Anwendung von PSA gegen Absturz - EX/A81/50208311/04112026-1 - 04.11.2026


Inhalt

- Allgemeine Grundlagen (Regelwerk)
- Umgang mit der Ausrüstung
- Gefährdungen und Notfall (Gefährdungsbeurteilung)
- Verschiedene Sicherungssysteme
- Selbstentlastung
- Verwenden der unterschiedlichen Ausrüstungen: Rückhalte- und Auffangsysteme
- Anschlagmöglichkeiten
- Rettungsübungen (Steigleiter, frei hängend, aus Fassade)

Nutzen

Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.

Diese eintägige Auffrischung soll den Teilnehmern das vorhandene Wissen und die Fertigkeiten vertiefen, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme aufgefrischt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.

Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt..

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Personen, die bereits eine gültige Bescheinigung zur Anwendung von PSA erworben haben.

Voraussetzungen

Es muss die Bescheinigung Allgemeine Unterweisung zum Einsatz von PSA gegen Absturz und PSA als Halteeinrichtung nach DGUV Regeln 112-198 + 112-199" vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

7

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Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/10101225/04112026-1 - 04.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Qualitätsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20101305/04112026-1 - 04.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

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Gefahrgutbeauftragter - Prüfungsvorbereitung - EX/A36/60251102/04112026-1 - 04.11.2026

zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragte (Modul Straßenverkehr)


Inhalt

Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen

Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Beschriftung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen
- Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Trenngebote
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen

Nutzen

Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen: § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachgebiete, deren Kenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen sind. Dazu gehören die Kenntnis über allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen genauso wie die verkehrsbezogenen Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Die Prüfung (IHK) kann an einigen Standorten am zweiten Tag geschrieben werden. Es können dadurch zeitliche Abweichungen an unterschiedlichen Standorten entstehen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

480 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

91.2 EUR

Bruttopreis

571.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 IMDG-Code - EX/A36/60201402/04112026-1 - 04.11.2026

Sicher und rechtskonform Gefahrguttransporte auf See abwickeln - gemäß IMDG-Code Kapitel 1.3 und § 7 GGVSee


Inhalt

- Nationale Vorgaben aus $§ 7GGVSee
- Allgemeine Vorschriften für den Gefahrguttransport (Teil 1 IMDG-Code)
- Klassen gefährlicher Güter, Klassifizierung, Meeresschadstoffe
- Gefahrgutliste
- Trenngruppen, Trenngebote, Laden und Stauen
- Verpackungsvorschriften, von der Kiste bis zum Tank
- Vorschriften über Beschriftung, Kennzeichnung, Plakatierung
- Zweck und Inhalt der Beförderungsdokumente
- Transportdurchführung inklusive Vor- und Nachbereitung
- CTU-Code
- Security-Maßnahmen nach International Ship and Port Security Code (ISPS)
- Verkehrsträgerübergreifende Beförderungen mit Vor- und Nachläufen

Nutzen

Warum benötigen Beauftragte und verantwortliche Personen gem. Kapitel 1.3 IMDG-Code eine Schulung?
Der Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr unterliegt strengen internationalen und nationalen Vorschriften. Mitarbeiterinnen und MItarbeiter, die Gefahrguttransporte planen, organisieren oder durchführen, müssen daher über fundierte Kenntniss-e des IMDG-Codes und der GGVSee verfügen. Die Schulung stellt sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß Kapitel 1.3 IMDG-Code erfüllen und Gefahrguttransporte sicher, effizient und rechtskonform abwickeln können.

Ihr Nutzen aus diesem Seminar
Sie erwerben im Seminar Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 IMDG-Code praxisnahes Fachwissen zum sicheren Umgang mit Gefahrgut im Seeverkehr und stärken Ihre Handlungssicherheit im betrieblichen Alltag. Durch konkrete Beispiele und Übungen lernen Sie, Vorschriften korrekt anzuwenden, Risiken zu vermeiden und Transportprozesse effizient zu gestalten. Gleichzeitig erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht und erhöht die Sicherheit in der gesamten Transportkette.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie lernen die Grundlagen und aktuellen Vorschriften des IMDG-Codes sowie der GGVSee kennen und wenden diese praxisnah an. Dabei befassen Sie sich unter anderem mit Verpackung und Kennzeichnung, Beförderungsdokumenten, CTU-Code sowie Sicherheitsanforderungen nach dem ISPS-Code. Zudem erhalten Sie Einblicke in verkehrsträgerübergreifende Logistik inklusive Vor- und Nachläufen und trainieren anhand von Fallbeispielen den sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten im Seeverkehr.

Zielgruppe

Personen, die für die Abwicklung von Gefahrguttransporten unter Einbeziehung des Seeverkehrs verantwortlich sind.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für das Thema Luftsicherheit? Luftsicherheit IATA / 49-CFR



Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für das Thema "Gefahrgutbeauftragter? Gefahrgutbeauftragter



Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: Instandhaltung im Facility Management - EX/A41/30355201/04112026-1 - 04.11.2026

Technische Randbedingungen, Arbeitsabläufe und -inhalte


Inhalt

Einführung

Instandhaltungsmanagement

Kosten und Kennzahlen

Anforderungsprofil und Herangehensweise

Sicherheits- und Risikomanagement

Objektdokumentation

Vergabe von Dienstleistungen

Nutzen

Unser Seminar Instandhaltung im Facility Management ist darauf ausgerichtet, sowohl Einsteigerinnen und
Einsteigern in der Branche als auch erfahrenen Technikerinnen und Technikern ein tiefgreifendes
Verständnis der zentralen Aspekte der Instandhaltung im Facility Management zu vermitteln.
In unserem Seminar Instandhaltung im Facility Management vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und
Referenten einen weitreichenden Einblick in die Grundlagen und die Abwicklung der Instandhaltung,
inklusive Instandhaltungsmanagement, -planung, und -durchführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
dabei auf den finanziellen Aspekten, dem Kosten- und Kennzahlenmanagement, sowie auf der Entwicklung
eines adäquaten Anforderungsprofils und strategischen Vorgehens. Darüber hinaus entwickeln Sie in
unserem Seminar ein Verständnis für das Sicherheits- und Risikomanagement, die Objektdokumentation
sowie die Vergabe von Dienstleistungen.
Als Facility-Managerin oder -Manager, der bzw. die die Implementierungsphase von Facility Management in
ihrem Unternehmen besser verstehen möchte, lernen Sie, wie IT-Tools Sie bei der Bewältigung Ihrer
Aufgaben unterstützen können.
Weitere thematische Schwerpunkte unseres Seminars Instandhaltung im Facility Management beziehen sich
auf eine effiziente Instandhaltung, einschließlich technischer Randbedingungen und Ausfallszenarien.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und sich als Fachkraft im Bereich Facility Management
und Instandhaltung zu etablieren.

Zielgruppe

Objektmanager im FM, Meister und Techniker, die sich für Facility Management interessieren und
ausgebildet werden möchten oder sich zu einer Weiterbildungsmaßnahme entschließen.

Voraussetzungen

Es sollte ein Ausbildungsberuf im Technischen Bereich mit Abschluss vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A34/30151106/04112026-1 - 04.11.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Hallo Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
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Grundlagenschulung IFS Food 8.0 - EX/A31/20301311/04112026-1 - 04.11.2026

Neuerungen des Lebensmittelindustrie-Standards IFS 8.0


Inhalt

IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 7 zu 8.0

Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Audits und Auditoptionen: Erstaudit, Rezertifizierungsaudit, Follow-up-Audit etc.
- Auditverfahren
- Zertifizierungs- und Auditzyklus
- Bewertungssystem und Audit-Scope

Politik und Nachhaltigkeit
- Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen, Messbarkeit

Neuerungen in Bezug auf den HACCP-Plan
- Validierungs- und Überwachungsverfahren, Dokumentation

Personalhygiene
- Wirksamkeitsüberprüfung

Erweiterungen um den Prüf- und Überwachungsplan
- KO-Punkt 4 erweitert um Prüf- und Überwachungsplan
- Food Fraud im Einkauf
- Verfahren zur Zulassung und Überwachung von internen/externen Lieferanten
- Reinigung und Desinfektion inkl. CIP-Kriterien
- Rückverfolgbarkeit mittels ?work in progress?

Änderungen im Bereich Prüfmittel
- Sicherstellung, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet werden
- Risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm
- Verantwortlichkeiten werden zugewiesen

Nutzen

In unserer IFS-Food-Schulung erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie. Das Seminar ist eine unverzichtbare Grundlagenschulung für Fachkräfte in der Lebensmittelherstellung, die sich mit den Anforderungen des IFS Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die aktualisierte Version des International Featured Standard Food, die eine engere Verbindung zwischen Prozessoptimierung und Lebensmittelsicherheit herstellt.

Die Inhalte der Weiterbildung umfassen eine detaillierte Betrachtung der IFS-Struktur sowie die wesentlichen Änderungen von IFS Food 7 zu 8.0, wie z. B.:

- neue Auditarten und -optionen sowie überarbeitetes Auditverfahren und Bewertungssystem im Zertifizierungsprotokoll,
- verbesserte Richtlinien für Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen und Messbarkeit,
- überarbeitete Validierungs-, Überwachungsverfahren und Dokumentation im Rahmen des HACCP-Plans,
- Einführung der Wirksamkeitsüberprüfung für mehr Personalhygiene,
- neue Verfahren zu den Themen Food Fraud, Lieferantenüberwachung, Reinigung und Desinfektion sowie Rückverfolgbarkeit durch den neuen Prüf- und Überwachungsplan,
- Einführung eines risikobasierten Umweltüberwachungsprogramms.

Ein Fokus liegt auf dem überarbeiteten HACCP-Konzept, der Personalhygiene und dem neuen Prüf- und Überwachungsplan. Diese Themenbereiche sind essenziell, damit Sie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und -qualität verstehen und effektiv im eigenen Betrieb umsetzen können.

Unsere IFS-Food-Trainings werden von erfahrenen und zertifizierten Auditorinnen und Auditoren geleitet, die Ihnen anhand von Praxisbeispielen helfen, die erlernten Grundlagen des IFS Food 8.0 in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Die Weiterbildung bereitet Sie zudem auf die Planung und Begleitung von externen Audits vor und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung des Lebensmittelstandards.

Nach Abschluss des IFS-Food-Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Kompetenz für interne und externe Audits nachweist.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und die Lebensmittelsicherheitskultur in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenanforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.

Zeit

09:00 - 17:00

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A35/30351401/04112026-1 - 04.11.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A36/30351401/04112026-1 - 04.11.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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