TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:
akademie@tuev-nord.de

WHG-Grundkurs - EX/A42/40401101/06102025-1 - 06.10.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A38/20351601/06102025-1 - 06.10.2025
Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Inhalt
Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern
Anforderungen aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall
Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten
Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)
Praktische Organisationshilfen und Anleitungen
Zukünftige Neuordnung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wie die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) und Neuerungen in der MPBetreibV und der MPSV
Nutzen
Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind - denn unsere Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen im Fall von Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.
Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen Ihren Berufsalltag. Dazu erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern, Bestandsverzeichnissen und das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Erfahrene Referenten bringen Ihnen die Anforderungen an die Qualifikation von Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin werden Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung, wie die Funktionsprüfung vor der Anwendung, erläutert und beschrieben.
Zielgruppe
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
Voraussetzungen
Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen - EX/A52/10401901/06102025-1 - 06.10.2025
Für Auftraggeber und Auftragnehmer
Inhalt
Rechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen
- Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Technische Normen und ihre rechtliche Geltung
- Werkvertrag und Abnahme
Inhalte von Service- und Wartungsverträgen
- Beschreibung der Leistung
- Festlegung der Vergütung und anfallender Nebenkosten
- Service-Levels und Reaktionszeiten
- Laufzeit und Kündigung
- Softwareeinsatz und Datenschutz
Die Haftung aus Wartungsverträgen
- Die Verantwortlichkeit von Technikern, Meistern und Betriebsleitern
- Die Gewährleistung
- Gesetzeswidrige Klauseln
- Einsatz von Unterauftragnehmern
- Beratungs- und Warnpflichten
- Schadensersatz
Vertragsmanagement
- Vertragscontrolling
- Beweissicherung
- Verhandeln von Service- und Wartungsverträgen
- Der Mustervertrag für Kunden und Dienstleister
- Checkliste zur Vertragsgestaltung
Nutzen
In unserem Seminar Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen zeigen wir Herstellern und Betreibern mögliche Risiken bei der Vertragsgestaltung auf und geben gleichzeitig nützliche Hinweise zur individuellen Vertragsgestaltung an die Hand. Erfahrene Referentinnen und Referenten bieten Ihnen einen praxisorientierten Überblick über die relevanten Vertragsinhalte von Service- und Wartungsverträgen für Maschinen und Anlagen und vermitteln Ihnen das notwendige Rüstzeug für eine erfolgreiche und vor allem rechtssichere Vertragsgestaltung.
Ein gut gestalteter Service- und Wartungsvertrag für Maschinen und Anlagen ist nicht nur für Betreiber, sondern auch für Dienstleister von großer Bedeutung. Denn durch optimale vertragliche Rahmenbedingungen lassen sich Produktionsausfälle minimieren und Umsatzeinbußen vermeiden. Es liegt also im Interesse beider Seiten, dieses Thema mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Ein wichtiges Instrument hierfür ist ein guter Service auf der Grundlage eines optimal gestalteten Vertrages, von dem auch Dienstleister profitieren. Denn ohne eine vertragliche Grundlage sehen sich Dienstleister im Servicebereich oft enormen Haftungsrisiken ausgesetzt. Viele Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen entsprechen jedoch nicht den rechtlichen Anforderungen und sind in wichtigen Punkten unwirksam.
Erfahren Sie, wie Sie Service- und Wartungsverträge rechtssicher gestalten und dabei technische Normen berücksichtigen. Ebenso lernen Sie, klare und präzise Leistungsbeschreibungen zu formulieren und Kosten transparent zu vereinbaren.
Damit Sie künftig rechtssichere Verträge gestalten und somit Ihre Produktion am Laufen halten, liefern Ihnen unsere umfangreichen Seminarunterlagen sowohl praxisnahe Einblicke als auch wertvolle Musterverträge. Zudem erhalten Sie eine praktische Checkliste, die Ihnen bei der Vertragsgestaltung eine wertvolle Hilfe ist.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Service und Vertrieb, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Beschaffung und Einkauf aus Betreiberunternehmen, Mitglieder der Geschäftsführung aus Hersteller- und Betreiberunternehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherer Dampfkesselbetrieb - EX/A52/30101401/06102025-1 - 06.10.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Die Druckgeräterichtlinie (Anforderungen und Änderungen)
- Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
Erfahrungen aus dem Anlagenbetrieb
- Betrieb von Dampfkesseln
- Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft
- Mängel, Unfälle und Schadensfälle
Durchführung von Prüfungen
- Regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen
- Gefahrenanalyse, Risikobewertung
- Prüffristen
Nutzen
Dieser Kurs eignet sich als Fortbildungsmöglichkeit für Kesselwärter: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen aktuelle Kenntnisse zu technischen Neuerungen und zu den gesetzlichen Änderungen in den Bereichen Sicherheitsvorschriften und Umweltschutz. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über Änderungen und Neuerungen bei der Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Reparaturen. Sie erhalten das erforderliche Wissen, um die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie den aktuellen Stand der Technik in die Praxis umzusetzen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kesselwärter mit Praxiserfahrung, Betriebsingenieure sowie interessierte Personen aus dem Bereich des Bedienpersonals
Voraussetzungen
Der Umgang und das Bedienen von Kesselanlagen sind Ihnen vertraut.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A36/30152001/06102025-1 - 06.10.2025
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Notwendigkeit des Brandschutzes
Brandschutztechnische Anforderungen
Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
Brandschutzklappen/Bauformen
Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;" Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 ""TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C"" für asbesthaltige Brandschutzklappen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO 12100 - EX/A52/30401501/06102025-1 - 06.10.2025
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Forderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100
Vorgehen bei der Risikobeurteilung
Welche Elemente beeinflussen das Risiko?
Feststellen von Gefahren, Einschätzen von Risiken und Bewertung
Zusammenhang zwischen Risiko, Sicherheit, Gefahr, Grenzrisiko
Akzeptables Risiko, Restrisiko, Risikominderung
Gefährdungen und unterschiedliche Risiken an einer Maschine, abhängig von Umgebung und Arbeitsprozess/Arbeitsweise
Beurteilen der Sicherheit einer Maschine mit vielen unterschiedlichen Risiken
Schritte der Risikobeurteilung an Beispielen konkreter Maschinen
Lösungen zur Risikominderung
Vorschläge zur Dokumentation der Ergebnisse
Alternativer Prozess der Risikominderung/Risikobeurteilung am Beispiel von mehreren Gefährdungen oder Gefährdungssituationen einer Maschine
Grundlagen zu Auswahl und Ausführung von Schutzmaßnahmen
Normgerechte Schutzmaßnahmen
Einfache Verfahren, mit denen man das Risiko zahlenmäßig klassifizieren kann
Nutzen
Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung rechtskonform und effizient umsetzen können. So beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick zur Bewertung von Risiken und zu den Grundsätzen der Risikominderung. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung wissen Sie, wie Sie den Prozess der Risikobeurteilung entsprechend dokumentieren. Außerdem erhalten Sie von unseren Referenten wertvolle Tipps zur Kommunikation mit den zuständigen Überwachungsbehörden.
Die meisten EU-Richtlinien fordern im Zuge der Konformitätsbewertung eine spezielle Beurteilung der vom Produkt ausgehenden Gefahren, die sogenannte Risikobeurteilung. Gesetzlich ist diese Forderung im Produktsicherheitsgesetz und in den EU-Richtlinien umgesetzt. In der Pflicht sind Sie als Hersteller, als Betreiber selbst gebauter Produkte und als Importeur im Maschinen- und Anlagenbau und der industriellen Produktion.
Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, Maschinen wesentlich verändern oder importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie tragen alle Haftungsrisiken. Im äußersten Fall greifen die Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Fall von Unfällen können Sie mit einer sorgfältig erstellten Risikobeurteilung nachweisen, dass Sie für die Maschine oder die Anlage ein hohes Schutzniveau erreicht und Risiken hinreichend gemindert haben.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen der Entwicklung und Konstruktion
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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CE-Dokumentationsbevollmächtigter und Technische Dokumentation - EX/A52/30401601/06102025-1 - 06.10.2025
Anforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nach haftungsrechtlichen Grundsätzen
Inhalt
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Dokumentationsbevollmächtigten
Bestellung und Ernennung, Stellenbeschreibung
Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
Maßnahmen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen
Ein- und Verkauf von Maschinen und unvollständigen Maschinen, Definitionen
Verträge zwischen Hersteller und Betreiber
Technische Dokumentation: Inhalte, Umfang, Aufbewahrungsfristen etc.
Stellenwert von Normen
Betriebsanleitungen: Inhalte, Umfang, Sprache, Gefahren- und Warnhinweise
Nutzen
Im Seminar für CE-Dokumentationsbevollmächtigte erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Position und die dahinterstehenden gesetzlichen Anforderungen sowie zu den Anforderungen an die Technische Dokumentation. Unsere Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie erfahren, welche Dokumente vorhanden sein müssen und welche haftungsrechtliche Bedeutung die technischen Unterlagen und vor allem die Betriebsanleitung für die Produktkonformität haben.
Sie erhalten Antworten zu allen Fragen rund um die Tätigkeit des CE-Dokumentationsbevollmächtigten und wichtige Tipps zur CE-Kennzeichnung. Das Seminar ist praxisnah gestaltet. Sie lernen, wie Sie als Dokumentationsbevollmächtigte bei der Konformitätsbewertung eingebunden werden können. Unsere Referenten beleuchten ebenfalls die Stellung von CE-Dokumentationsbeauftragten in einer optimalen Unternehmens- und Prozessorganisation.
Reduzieren Sie für Ihr Unternehmen und für sich selbst als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Dokumentationsbevollmächtigter drohende Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, die aus Versäumnissen im CE-Konformitätsbewertungsverfahren entstehen können: Der Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert in der EG-Konformitätserklärung sowie der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen unter anderem Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Umgangssprachlich entstanden aus dieser umständlichen Beschreibung ist der Begriff CE-Dokumentationsbeauftragter beziehungsweise CE-Dokumentationsbevollmächtigter.
Ihr Referent im Seminar ist ein renommierter und branchenerfahrener Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Produkthaftung, Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung. Er ist ausgewiesener Fachexperte zu allen Fragestellungen rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter in Hersteller- und Betreiberfirmen, verantwortliche Mitarbeiter für Technische Dokumentation, Entwicklung, Konstruktion und Qualitätsmanagement
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) - EX/A31/10201301/06102025-1 - 06.10.2025
Basisschulung gemäß BSI IT-Grundschutz 200-x
Inhalt
Grundlagen der Informationssicherheit
- Themenspektrum und strategische Bedeutung
- Begriffe
- Überblick internationaler Standards der Informationssicherheit
Einführung in das Informationssicherheitsmanagement nach BSI
- Bestandteile des IT-Grundschutzes (Überblick)
- Der Sicherheitsprozess
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentationsprozess, Leitlinie(n), Richtlinien und Konzepte
- Das IT-Grundschutz-Kompendium
- Die Vorgehensweisen
- Informationssicherheitsvorfalls-Management
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach BSI-Standard 200-2
- Festlegung einer Vorgehensweise
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
- IT-Grundschutz-Check
Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Organisatorische Rahmenbedingungen
- Zielobjekte
- Gefährdungsübersicht
- Einschätzung
- Risiken behandeln
Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4
- Grundlagen
- Business Continuity Management nach BSI
- Stufenmodell
- Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4
ISO-27001-Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz
- Rollen im Auditprozess
- Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
- Phasen und Methoden einer Zertifizierung
Nutzen
Die Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über die Inhalte und die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgehensweise bei der Anwendung des IT-Grundschutzes wird Ihnen durch eine Fallstudie und praktische Übungen vermittelt. Im Rahmen der Schulung werden die BSI-Standards 200-x und die IT-Grundschutz-Methodik aufgewiesen.
Der Fokus des Seminars liegt in der zielgerichteten Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind bei der Verarbeitung von Informationen und Daten die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bzw. der Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde. Die Standards des BSI dienen dem Informationssicherheitsmanagement auf der Basis von IT-Grundschutz. Hier findet man die Richtschnur für eine angemessene Betrachtung Ihres spezifischen Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsbedarfs. Der Ansatz des BSI steht für eine wirksame, zugleich aber auch für eine kosteneffiziente Absicherung von Prozessen und den dafür benötigten bzw. darin verarbeiteten Informationen. IT-Grundschutz wird in Hinblick auf die Modernisierung zunehmend auch in der freien Wirtschaft angewandt und setzt dabei auf konkrete Handlungsempfehlungen für die gesamte Institution.
Das Seminar ist der Einstieg in das offizielle Zertifizierungsprogramm des BSI und entspricht der IT-Grundschutz-Basisschulung. Teilnehmer, die die Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) bestehen, sind berechtigt, an der IT-Grundschutz-Aufbauschulung zum IT-Grundschutz-Berater teilzunehmen.
______________________________________________________________________________
Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.
Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich thematisch an Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zum Beauftragten in dem Bereich der Informationssicherheit (IS) bestellt wurden oder bestellt werden sollen und/oder eine Zertifizierung beim BSI anstreben. Häufig verwendete Titel für diese Personen sind Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Information Security Manager (ISM), IT-Sicherheitsbeauftragter (IT-SiBe), Chief Security Officer (CSO), Information Security Officer (ISO) oder Chief Information Security Officer (CISO).
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind Grundl
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Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 - EX/A53/30151101/06102025-1 - 06.10.2025
Umsetzung der aktuellen DGUV 205-003 von 12.2020
Inhalt
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Ausbildung inklusive Prüfung 64 Unterrichtseinheiten.
Rechtliche Grundlagen
- Baurecht, Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Brandschutzrecht
Brandlehre/Löschlehre
- Chemische und physikalische Voraussetzungen, Löschvorgang, Eignung von Löschmitteln
Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe, Gefährdung von Personen
Baulicher Brandschutz
- Begriffe aus dem Bauwesen, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN 4102
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen, stationäre Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Ersatzmaßnahmen
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, praktische Löschübungen
Organisatorischer Brandschutz
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Genehmigungen, betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzordnungen, Alarmplan, Evakuierung, Brandschutzkonzept und Gefährdungsanalyse
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Stellung des Brandschutzbeauftragten, Arten von Feuerwehren, Aufgaben und Leistungsvermögen
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zum Brandschutzbeauftragten: In unserer Fortbildung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Bestellung als Brandschutzbeauftragter vermittelt. Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuführen.
Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben ist die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten immer ein wertvoller und zunehmend unverzichtbarer Beitrag.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Zielgruppe
Führungskräfte, designierte Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Architekten/Bauingenieure, Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute
Voraussetzungen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und angemessenes technisches Verständnis besitzen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Brandschutzbeauftragter (TÜV) (separete Anmeldung notwendig) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sind der Besuch der Veranstaltung und die erfolgreiche Prüfungsteilnahme.
Als Abschluss des Seminars ist am 8. Tag eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die
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BKrFQG - Berufskraftfahrerweiterbildung (insgesamt 5 Module) - EX/A81/60351801/06102025-1 - 06.10.2025
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
1.1 Kinematische Kette (5 UE),
1.3 Kraftstoffverbrauch (5 UE),
1.4 Ladungssicherung (10 UE),
2.1 Sozialrechtliche Vorschriften (10 UE),
3.1 Arbeitsschutz, Risiken vermeiden (10 UE),
3.6 Image des Unternehmens, Personenverkehr (10 UE)
Nutzen
Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können gleich sieben Kenntnisbereiche abdecken. Neben der kinematischen Kette und der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, ist ein Fokus die Ladungssicherung: Hier kommt es darauf an, Transportgut sicher aufzuladen und zu befestigen und zu wissen, wie sich das Fahrverhalten des beladenen Fahrzeugs ändert. Darüber hinaus gehen wir auf Aspekte des Arbeitsschutzes und der Risikovermeidung ein und schauen darauf, wie auch Ihr persönliches Auftreten dem Kunden gegenüber und Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse C1/E oder C/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahr-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Nettopreis
525 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
99.75 EUR
Bruttopreis
624.75 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Sicherheitsbeauftragter - EX/A39/50201101/06102025-1 - 06.10.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
Mehr erfahren
Prokurist - EX/A36/10101401/06102025-1 - 06.10.2025
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marius Löseke
+49 511 998-62305
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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