TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Projektmanager (TÜV) - EX/A50/10251101/27102026-1 - 27.10.2026
Projektmanagement-Schulung - Methoden für die Praxis
Inhalt
Grundlagen des Projektmanagements
Internationale Regelwerke (Project Management Institute/International Project Management Association)
Deutsche und internationale Normen (DIN 69900 ff. und ISO 21500)
Voraussetzungen erfolgreicher Projektarbeit
Projektorganisation sowie Rollen- und Aufgabenverteilung
Projektphasen
Projektinitiative
- Initiale Umfeld- und Risikoanalyse
- Machbarkeitsbetrachtung
Projektdefinition
- Auftragsklärung
- Lastenheft und Pflichtenheft
Projektplanung
- Projektstrukturplan
- Ressourcen-, Ablauf- und Qualitätsplanung
Projektrealisierung
- Projektsteuerung
- Controlling, Berichtswesen
Projektabschluss
Überblick über Soft Skills wie Kommunikation, Präsentation, Moderation, Konfliktlösung, Entscheidungstechniken und Zeitmanagement
Auf Wunsch: Überblick über gängige EDV-Tools zum Projektmanagement
Nutzen
Im Projektmanagement-Seminar lernen Sie klassisches Projektmanagement (PM) mit Projektmanagement-Methoden für die Praxis kennen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen alles Wissenswerte zu den einzelnen Phasen des Projektmanagements - von der Projektinitiierung über die Projektrealisierung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Sie lernen praxiserprobte PM-Werkzeuge kennen, mit denen Sie in jeder dieser Phasen erfolgreich arbeiten können. Dabei berücksichtigen wir in dieser Projektmanagement-Weiterbildung die Anforderungen internationaler Normen. Um Sie bestmöglich mit PM-Werkzeugen auszustatten, lernen Sie sowohl Hard Facts als auch hilfreiche Soft Skills kennen.
Der Erfolg eines Projektes hängt in erster Linie von der fachlichen und sozialen Kompetenz der Projektbeteiligten sowie von der ausreichenden Unterstützung der verantwortlichen Führungskräfte ab. Mit unserer Projektleiter-Schulung stärken Sie Ihre Projektmanagement-Kompetenz ganzheitlich und führen Ihre Projekte professionell, sicher und erfolgreich zum Abschluss.
Für eine effektive und effiziente Projektplanung und -durchführung ist die strukturierte Bearbeitung aller Projektphasen, von der Erstellung des Lastenheftes über die Projektstrukturplanung bis hin zur Definition der Arbeitspakete, von großer Bedeutung. In der Praxis fehlt es jedoch häufig an einer klaren Zieldefinition und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb des Projektes.
Eine effektive Projektplanung und -durchführung erfordert die strukturierte Bearbeitung aller Projektphasen sowie klare Ziele und Verantwortlichkeiten. In der Praxis fehlen diese oftmals. Zentrale Aufgaben sind daher eine fundierte Risiko- und Umfeldanalyse, wirksame Controlling-Strukturen zur Sicherstellung von Effizienz und Termintreue sowie ein geregelter Projektabschluss zur Nutzung von Verbesserungspotenzialen für künftige Projekte. Genau hier setzt diese Projektleiter-Weiterbildung an und vermittelt praxistaugliche Lösungsansätze für den Projektalltag.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das E-Learning Scrum. 
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Intensivtraining: Grenzüberschreitende Abfallverbringung - EX/A52/40301901/28102026-1 - 28.10.2026
Anwendung der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen
Inhalt
Rechtlicher Rahmen Basel-Convention
OECD-Ratsbeschluss 107
EU- Abfallverbringungsverordnung
LAGA M 25
Schutzziele des Verbringungsrechts
Exportmöglichkeiten/ Exportverbote/ Staatenliste
Notifizierungsverfahren - Informationsverfahren Abgrenzung und Ablauf
elektronisches Notifizierungsverfahren ab Mai 2026
Nutzen
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist ein sensibles und komplexes Feld - und Fehler bei Notifizierung, Dokumentation oder Antragsstellung führen schnell zu Verzögerungen oder Bußgeldern. In unserem Intensivtraining lernen Sie, die EU-Abfallverbringungsverordnung praxisnah und rechtssicher anzuwenden.
Sie befassen sich intensiv mit dem Notifizierungsverfahren, dem Informationsverfahren (Anhang VII) sowie mit der Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung. Anhand aktueller Praxisbeispiele üben Sie den korrekten Umgang mit Dokumenten, erkennen Exportverbote und verhindern illegale Verbringungen. Sie lernen, Anträge richtig zu stellen, und erfahren, wie elektronische Verfahren (z. B. digitale Transportbegleitdokumente) funktionieren und worauf beim Wegfall der Staatenliste zu achten ist.
Zudem verschaffen Sie sich Klarheit über die Auswahl geeigneter Empfänger sowie über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit OECD-Exporten und der Verbringung innerhalb der EU. Ob zur Auffrischung oder Vertiefung - dieses Training vermittelt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Vorschriften, Prozessen und Behördenkontakten.
Zielgruppe
Fachpersonal in Entsorgungsunternehmungen, Fachpersonal bei Abfallhändlern/ Maklern, Fachpersonal bei betroffenen Betrieben (Abfallerzeuger)
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
310 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
58.9 EUR
Bruttopreis
368.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Anschlagen von Lasten - EX/A39/60101601/28102026-1 - 28.10.2026
Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Übersicht über das geltende Regelwerk
- Aussagen der Betriebssicherheitsverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorgaben (DGUV Regel 109-017)
Physikalische Grundbegriffe der Anschlagtechnik
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
Einsatz von Anschlagmitteln
- Rechte und Pflichten des Anschlägers
- Sicherer Transport von Lasten
- Arten von Anschlagmitteln
- Auswahl von Anschlagmitteln
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Gefahrenbereiche
- Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Vermeidung von Schäden
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Nutzen
Unser Seminar zum Anschlagen von Lasten vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017. Sie erhalten umfassende Kenntnisse zum frühzeitigen Erkennen von Mängeln und Verschleißerscheinungen. Sie lernen, geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel auszuwählen und das Anschlagen der Last fachgerecht und selbstständig durchzuführen. Sie werden in die Lage versetzt, mögliche Gefahren vor dem Transport der Last zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt. Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Überall dort, wo immer Lasten zum Transport gehoben oder bewegt werden, werden Anschlag- und Lastaufnahmemittel eingesetzt. Der Anschläger oder die Anschlägerin trägt dabei eine sehr hohe Verantwortung. Entscheidend für ein sicheres Anschlagen und Transportieren sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse des Anschlägers. Deshalb muss dieser Personenkreis im bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen sein.
Innovative Unterrichtsmaterialien aus unserer Anschläger-Schulung erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kranführer, die Lasten selbstständig anschlagen; Personen, die als Anschläger eingesetzt werden; Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A52/30501301/28102026-1 - 28.10.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Food-Fraud- und Food-Defense-Schulung - EX/A52/20301601/28102026-1 - 28.10.2026
Lebensmittelsicherheit praktisch umsetzen und Risiken wirksam minimieren
Inhalt
Food Fraud
Einführung und Definition
Risiken
Was erwarten die verschiedenen Standards?
Ideen zur Umsetzung
Verwundbarkeitsanalyse
- Was kann / was sollte betrachtet werden?
- Bewertung der Risiken
- Welche Quellen können genutzt werden?
Praxisbeispiele und Diskussion, Fallstudien
Food Defense
Einführung und Definition
Was erwarten die verschiedenen Standards?
Ideen zur Umsetzung
Was kann / was sollte betrachtet werden?
Bewertung der Risiken
Praxisbeispiele und Diskussion, Fallstudien
Nutzen
Zu den größten Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit gehören Lebensmittelbetrug und vorsätzliche Kontamination. Unsere Food-Fraud- und Food-Defense-Schulung bietet Ihnen ein grundlegendes Verständnis sowie praxisnahe Einblicke in die Strategien zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Sie lernen, wie Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Lebensmittelbetrug und vorsätzlicher Kontamination schützen können.
Das Seminar vermittelt die Anforderungen der Standards IFS Food 8 und FSSC V6. Anhand konkreter Beispiele und Fallstudien zeigen wir Ihnen, wie Sie Food-Fraud- und Food-Defense-Konzepte erfolgreich implementieren können. Die Themenbereiche Lebensmittel-Produktschutz (Food Defense) und Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) werden klar voneinander getrennt behandelt, um fundiertes Wissen systematisch aufzubauen.
Nach dem Food-Fraud- und Food-Defense-Seminar sind Sie in der Lage, Gefahrenanalysen durchzuführen, Risiken zu bewerten und nonkonforme Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelsicherheit in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Zielgruppe
Fachleute aus der Lebensmittelindustrie, Qualitätsmanagement-Experten, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelsicherheitsbeauftragte, Hersteller von Lebensmitteln, die nach IFS Food und/oder FSSC zertifiziert sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz - EX/A41/40101601/28102026-1 - 28.10.2026
Rechtliche Grundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz
Inhalt
Übersicht über die Rechtsquellen und Rechtsgrundlagen im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzrechts und deren Anwendung und Erfüllung in der Praxis mit Bezügen zur DIN EN ISO 45001 und dem jeweiligen Managementsystem der Organisation
Rechtsgrundlagen des Umweltschutzrechts und deren Anwendung und Erfüllung in der Praxis mit Bezügen zur DIN EN ISO 14001, EMAS, 45. BImSchV, BVT-Schlussfolgerungen und dem jeweiligen Managementsystem der Organisation
Nutzen
Warum Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz wichtig sind?
Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz und Umweltschutz sind entscheidend, damit Unternehmen ihre Verantwortung strukturiert, nachvollziehbar und wirksam wahrnehmen können. Gerade bei der Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz müssen Zuständigkeiten, Fachkunde, Dokumentation und Organisation zusammenpassen. Nur so lassen sich Risiken reduzieren, Chancen nutzen und Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen und Managementsystemen belastbar erfüllen.
Ihr Nutzen des Seminars: Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz
Mit dieser Schulung gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz. Das Seminar zeigt Ihnen, welche regulatorischen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten relevant sind und wie diese mit bestehenden Betriebsorganisationsstrukturen verbunden werden können. Sie verstehen besser, welche Anforderungen sich aus Arbeitsschutzrecht, Umweltschutzrecht und Managementsystemstandards ergeben - etwa zu bindenden Verpflichtungen, Führung, Verantwortung, dokumentierter Information sowie Risiken und Chancen.
Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie erhalten einen Überblick über wichtige Rechtsquellen und Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz. Sie lernen, Anforderungen des Arbeitsschutzrechts praxisnah anzuwenden und mit der DIN EN ISO 45001 sowie dem jeweiligen Managementsystem Ihrer Organisation zu verbinden. Darüber hinaus befassen Sie sich mit Rechtsgrundlagen des Umweltschutzrechts und deren Bezügen zu DIN EN ISO 14001, EMAS, 45. BImSchV und BVT-Schlussfolgerungen. Die digitale Seminarunterlage unterstützt Sie dabei, das Wissen nach der Veranstaltung weiter zu nutzen. Die Teilnahmebescheinigung kann Ihnen zudem als Nachweis für Fachkunde, Sachkunde, Kompetenz und Bewusstsein in der jeweiligen Funktion dienen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, verantwortliche Personen gem. § 13 ArbSchG, Führungskräfte, Inhaber von Unternehmerpflichten im Bereich Arbeits- und/oder Umweltschutz, Managementbeauftragte, Beauftragte im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz einschließlich Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitskoordinatoren, interne und externe Auditoren etc.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A35/60102601/28102026-1 - 28.10.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.
Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steiger
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/30151106/28102026-1 - 28.10.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A38/30351501/28102026-1 - 28.10.2026
Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
Inhalt
Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A40/30351101/28102026-1 - 28.10.2026
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A34/50201601/28102026-1 - 28.10.2026
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Lagerung von Gefahrstoffen - EX/A41/50301301/28102026-1 - 28.10.2026
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Inhalt
Einführung in das Chemikalienrecht
Erlaubnispflichten nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510
Grundlagen des Explosionsschutzes
Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen
Kleinmengenregelung
Zusammenlagerverbote
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Praxis und Diskussion
Nutzen
Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.
Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).
Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.
Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Judith Bach
0351 20543615
akd-dd@tuev-nord.de
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