TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:
akademie@tuev-nord.de

Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A36/30501301/10092025-1 - 10.09.2025
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte. Eine Spielplatzbegehung mit Anwendung der Checkliste ergänzt den theoretischen Teil des Seminars.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A35/40301501/10092025-1 - 10.09.2025
Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98
Inhalt
Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Sie lernen die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können. In einer praktischen Übung werden Ihnen neben der Probenahmetechnik auch die Auswahl der Probenahmewerkzeuge, die Verfahren der Probenverjüngung und die Dokumentation vermittelt.
Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger. Nach Abschluss des Lehrgangs können Sie Ihre Sachkenntnis im Bereich der Probenahme nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nachweisen.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Kranführer Ausbildung - LKW-Ladekran - EX/A81/60101401/10092025-1 - 10.09.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Standsicherheit
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten mit dem LKW-Ladekran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, LKW-Ladekräne zu führen: Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten relevante Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil schult Sie umfassend im Arbeiten mit LKW-Ladekränen. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab: Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Zielgruppe
Bedienpersonal für LKW-Ladekrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als LKW- Ladekranführer ist ein Führerschein C oder CE (je nach Einsatzfahrzeug des Fahrzeugführers) erforderlich und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Seh- und Hörtest).
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A42/60102006/10092025-1 - 10.09.2025
Inhalt
- Aktuelle Gesetze und Verordnungen
- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Technische Neuerungen
- Physikalische Grundbegriffe
- Unfallgefahren
- Rechtliche Stellung der Befähigten Person
- Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife
- Schadensbeurteilung
- Erforderliche Dokumentation
- Erfahrungsaustausch
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.
In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A33/40351301/10092025-1 - 10.09.2025
für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2
Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12
Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten
Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.
Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.
Zielgruppe
Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) in der Automobilindustrie - EX/A36/20201806/10092025-1 - 10.09.2025
Vertragliche Gestaltung, Haftungs- und Risikominimierung in der Lieferkette
Inhalt
Basiswissen Recht
- Vertragliche Produkthaftung
- Produkt- und (deliktische) Produzentenhaftung
- Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes
Rechtliches Basiswissen QSV
- Übertragung von Verkehrssicherungspflichten - Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Haftungsverlagerung
- Prüf- und Rügeobliegenheiten, § 377 HGB
- AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von QSV
- Verjährung von Ansprüchen aus der QSV
QSV und Qualitätsnormen
- Bedeutung der IATF 16949/VDA-Bände
- Kundenspezifische Anforderungen
- Bedeutung der Zertifizierung eines Unternehmens nach IATF 16949
Typische Vertragsklauseln aus Verkäufer- und Einkäufersicht inkl. Bezüge zur IATF 16949 und den VDA-Regelwerken
- Beschaffenheitsvereinbarung, zugesicherte/garantierte Beschaffenheit
- Eingangsuntersuchung/Ausgangsprüfungen - Ausschluss/Modifikation der Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung
- Audits/Prüfrechte des Vertragspartners
- Untervergabe von Aufträgen/Sublieferanten
- Erstmusterprüfung
- Informationspflichten und Dokumentationsaufbewahrungspflichten
- Risikoanalyse
- Qualitätsprüfung während der Entwicklung
- Mengensicherungskonzept/Beschaffungsgarantien
Die Formulierung der eigenen QSV
- Ist-Analyse der Anforderungen und Umgang mit Mustern
Rechtsbehelfe bei Nichteinhalten der Qualitätssicherungsvereinbarungen/Verstößen gegen Mitwirkungspflichten
Legal Tech
- Softwaregestützte Systeme und Transparenz
Nutzen
Das Seminar gibt die notwendigen Hintergrundinformationen, erläutert wichtige Vertragsklauseln und ihre rechtlichen Schwerpunkte sowie das Zusammenspiel zwischen Qualitätssicherungsvereinbarungen und den Regelungen der Automobilindustrie (IATF 16949, VDA-Bände).
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei der Gestaltung und den Verhandlungen über Qualitätssicherungsvereinbarungen Fallstrike zu erkennen und Haftungsfallen zu vermeiden.
Neben rechtlichen Besonderheiten bei Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten werden Ihnen in diesem Zusammenhang in diesem Seminar auch Qualitätsnormen erläutert. Es werden eigene QSV-Muster erstellt und mögliche Fallstricke bei der Nutzung von bereits bestehenden Mustern erklärt. Auch der Umgang mit Verstößen und die möglichen Schritte werden in diesem Seminar thematisiert.
Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) sind komplexe Vertragswerke, dessen Tragweite und rechtliche Auswirkung nur schwer überblickt werden können. Das Risiko verklausulierter Haftungsfallen und damit das Risiko möglicher Produktionsverzögerungen ist demgemäß erheblich.
QSV sind vor allem in der Automobilindustrie eines der wichtigsten Instrumente. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Lieferanten ergänzen die Einkaufsbedingungen und sollen die benötigte Qualität von Bauteilen über lange Lieferketten sicherstellen. Ihre Kernaufgabe ist es, Konstruktions- und Fabrikationsfehler bereits im Vorfeld zu vermeiden, sodass das Risiko eines Produkthaftungsfalls und eines damit verbundenen (kostenintensiven und imageschädigenden) Produktrückrufs verringert wird.
Da die Qualität eines Bauteils aber unmittelbar auch dessen Beschaffenheit im juristischen Sinne betrifft, hat der Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QVS) naturgemäß Auswirkung auf die Haftungsverteilung zwischen den Parteien. Entsprechend wird bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen hart um deren Inhalt gerungen. Problematisch ist zudem, dass Qualitätssicherungsvereinbarungen durch eine Reihe weiterer Regelwerke mit Qualitätsbezug ergänzt werden (IATF 16949, VDA-Bände).
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende aus dem Bereich Qualitätsmanagement, Entwicklung, Konstruktion, Planung, Produktion, Einkauf und Vertrieb.
Voraussetzungen
Zu
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A56/30351101/10092025-1 - 10.09.2025
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bei Webinaren entfällt die Begehung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Katrin Bong
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen
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Webinar Datenschutz-Grundlagen - EX/A52/10151251/10092025-1 - 10.09.2025
Aktuelle Anforderungen der DSGVO sowie wichtige Maßnahmen für die Praxis
Inhalt
Ihre Erwartung an uns: Bringen Sie gern Ihre Datenschutzfragen mit!
Kurzer Überblick über DSGVO und BDSG
Kurz und knackig: Grundsätze des Datenschutzes - worauf müssen Sie achten?
Die Sache mit der Datenschutz-Dokumentation: Was, wie, wann und wie viel?
Organisation des Datenschutzes: ein paar einfache Regeln und Tipps für schnellen Erfolg
Hilfe, ein Betroffener! Auskunfts- und Löschanträge richtig bearbeiten
Mit der IT auf dem Stand der Technik sein: Dateiserver, Cloud, Webseite und Co.
Auftragsverarbeitungen - wann Sie personenbezogene Daten an Dienstleister geben dürfen
Tipps für die Selbstkontrolle: Funktioniert bei uns auch alles? Was würde die Datenschutzbehörde sagen?
Nutzen
In unserem Grundlagen-Datenschutz-Webinar erfahren Sie alles Wissenswerte zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Sicht. Sie lernen relevante Datenschutzthemen sowie die wichtigsten Anforderungen der DSGVO kennen und erfahren, wie Sie diese einfach, effizient und pragmatisch in Ihrem Unternehmen und in Projekten umsetzen.
Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen konkrete Vorschläge, bewährte Tipps sowie Best Practices für die relevanten Anforderungen des Datenschutzes. Somit können Sie künftig Dokumentationen von Verarbeitungen durchführen und kommen Ihrer Nachweispflicht gegenüber der Datenschutzbehörde nach.
Die Inhalte der Datenschutz-Fortbildung passen wir laufend den neuen Entwicklungen an. Sie wurden von unseren Referentinnen und Referenten in der betrieblichen Praxis getestet und angewendet. Dabei berücksichtigen diese immer auch die aktuellen Aktivitäten der Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzausschusses.
Nutzen Sie während des Grundlagen-Datenschutz-Webinars die Möglichkeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch in der Lerngruppe. Darüber hinaus erhalten Sie Mustertexte, Formulare und Checklisten für die Umsetzung der DSGVO und des BDSG in Ihrem Unternehmen.
Extra-Nutzen für Sie
- Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Datenschutzfragen aus der Praxis
- Vermittlung konkreter Lösungsansätze
Zielgruppe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Leitungskräfte, Marketing- und Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Beschäftigte aus den Bereichen IT, Compliance, Personal sowie Tätige aus Vereinen und gemeinnützigen Institutionen, die Datenschutz organisieren oder sich für Datenschutzfragen in der Praxis interessieren
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Kälteanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen - EX/A52/30351801/10092025-1 - 10.09.2025
Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben und Errichten
Inhalt
Anforderungen aus der neuen F-Gase-Verordnung 2024 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
- Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067
- Zertifizierung von Betrieben
Anforderungen aus dem neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
- Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
- Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen
Anforderungen aus der Verordnung (EG) 1005/2009 (ehemals (EG) 2037/2000) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Ausstiegsfristen chlorhaltiger Kältemittel
- Alternative Kältemittel
Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Abnahmeprüfungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen und Aufgaben an bzw. von Befähigten Personen
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Anschließend sind Sie in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.
Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Diese werden in der Weiterbildung für Kältetechnik intensiv behandelt. Aktuell werden diese Anforderungen durch die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) als Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung 2024 (am 11. März 2024 in Kraft getreten) in nationales Recht noch verschärft. Zukünftig werden hier konkrete Anforderungen an das Personal und die Betriebe gestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Dichtheitsprüfungen ist eine ebenfalls neue gesetzliche Auflage.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zur Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen sind in der ?Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen?, verbindlich geregelt.
Zielgruppe
Verantwortliche für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A40/40251301/10092025-1 - 10.09.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Neuerungen in der Gesetzgebung
Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie
Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion
Nutzen
Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Klimaneutralität in Unternehmen - EX/A36/40202701/10092025-1 - 10.09.2025
Maßnahmen zum CO?-neutralen Unternehmen
Inhalt
Grundlagen klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, weniger Treibhausgase auszustoßen
- Unterschiede Klimaneutralität, Netto-Null Emissionen (net-zero) und CO?-Neutralität im Unternehmen
- Direkte Emissionen im unternehmerischen Kontext sowie Global Warming Potential unterschiedlicher Treibhausgase
- Wie setzt sich der Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG/aktueller und zukünftiger Preis für CO?
- Politische Rahmenbedingungen: auf BRD-Ebene (BEHG, Energieeffizienzgesetz)
- Politische Rahmenbedingungen: auf EU-Ebene (EU-CSRD, CBAM, EU ETS, EU ETS 2)
- Anforderungen des Marktes
Der Weg zur CO?-neutralen Produktion
- Unterschiedliche Normen und Standards der Klimabilanzierung
- Bilanzkreis festlegen Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO?-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz
Nutzen
Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Klimaschutz nimmt stetig zu. Mehr denn je hängt das Image von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck und Maßnahmen zur Klimaneutralität umgehen und diese kommunizieren. Auch die CO?-Abgabe leistet einen wichtigen Beitrag zum Umdenken. Um hier hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.
Kreditinstitute achten ebenfalls bei der Kreditvergabe zunehmend darauf, ob in einem Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, zum Beispiel eine fundierte Maßnahmenplanung zur Anpassung an den Klimawandel, vorhanden sind. Darüber hinaus legen andere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette zunehmend Wert auf niedrige Treibhausgas-Emissionen in Dienstleistungen und Produkten.
Nutzen Sie unsere Schulung als ersten Schritt, um ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen zum Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf.
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, mit denen Sie Ihren CO?-Fußabdruck berechnen können. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgas-Reduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.
Nutzen Sie mit dieser Schulung die Chance, Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil einzusetzen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Energiemanagement-Beauftragte, Energiebeauftragte, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marius Löseke
+49 511 998-62305
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A34/40401301/10092025-1 - 10.09.2025
Inhalt
Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen
Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)
Asphalt
Fugenabdichtungen
Beschichtungen
Kunststoffbahnen/-platten
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.
Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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