TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A46/30101101/12052026-1 - 12.05.2026
Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger
Inhalt
Maße und Einheiten
Physikalische Grundlagen
Wärmelehre
Wasserdampf
Kesselbauarten
Kesselausrüstung
Sicherheitsventile
Heißwasseranlagen
Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde
Feuerungen
Schäden/Reparaturen
Wasserchemie
Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)
Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten
Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS
Arbeitsschutz
Schriftliche Prüfung
Nutzen
In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.
Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.
Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.
Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.
Zielgruppe
Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.
Abschluss
Zeugnis der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
440.8 EUR
Bruttopreis
2760.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - EX/A37/50351201/12052026-1 - 12.05.2026
nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung
Inhalt
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018
- Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019
Die Neuerungen aus technischer Sicht
Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen
Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung
Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs ?Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)? schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.
Zeit
08:30 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
250 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
47.5 EUR
Bruttopreis
297.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Schulung zum Brandschutzhelfer - EX/A34/30156101/12052026-1 - 12.05.2026
Ausbildung und Auffrischung für Brandschutzhelfer - mit umfangreichen Löschübungen zur Simulation aller Brandklassen
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Nutzen
Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen in ihrem Tätigkeitsbereich wichtige Teilaufgaben des Brandschutzes. Sie sind dafür verantwortlich, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden durchzuführen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden und die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten, ist eine fundierte Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer sowie eine regelmäßige Nachschulung unerlässlich. Die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin und zum Brandschutzhelfer müssen laut gesetzlichen Vorgaben jeweils mindestens 3 Stunden umfassen und beinhalten sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.
In unserer Brandschutzhelfer-Schulung erwerben Sie das notwendige Grundlagenwissen auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen, darunter die DGUV Information 205-023 und die FBFHB-030. Sie lernen, wie Brände entstehen, welche Brandklassen und Löschmittel es gibt und wie Sie Löschgeräte sicher einsetzen. Ergänzt wird der theoretische Teil durch umfangreiche praktische Löschübungen, bei denen realistische Brandsituationen aller Brandklassen simuliert werden.
Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2). Unternehmen profitieren von gut ausgebildeten Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern, die nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch rechtliche Vorgaben erfüllen.
Neben den offenen Seminaren bieten wir die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer auch als Inhouse-Veranstaltung direkt bei Ihnen vor Ort an. Dadurch können die Inhalte individuell auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abgestimmt und in der gewohnten Arbeitsumgebung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden.
Ein Arbeitgeber hat ausreichend viele Mitarbeiter durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Zielgruppe
Mitarbeiter mit Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, welche zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden sollen.
Zeit
09:00 - 13:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer sollten am Schulungstag unempfindliche sowie an die Witterungsverhältnisse und die Vorführungen angepasste Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Bitte außerdem Arbeitshandschuhe und einfachen Gehörschutz (Einweg-Ohrstöpsel) mitbringen (ggf. bitte Regenschirm bei erwartetem Niederschlag mitbringen).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
280 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
53.2 EUR
Bruttopreis
333.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A38/60151206/12052026-1 - 12.05.2026
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk
Regalprüfung
- Bauteile
Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle
Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten
Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.
Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen
Voraussetzungen
Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A38/30353401/12052026-1 - 12.05.2026
Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4
Inhalt
Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen
Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)
Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
Überwachung von Anlagen
Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
Verkehrssicherheitspflicht
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.
In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.
Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.
Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Zielgruppe
Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister
Voraussetzungen
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation hygienisch fachkundige Person""
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Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und § 13 ChemBiozidDV - EX/A36/50302006/12052026-1 - 12.05.2026
1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
Inhalt
Auffrischung der Grundkenntnisse im Chemikalienrecht
Änderungen im europäischen und deutschen Chemikalienrecht
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
Sicherheitsdatenblätter
Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)
Verbote des Inverkehrbringens
Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
Anforderungen an die Abgabe
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Praxis und Diskussion
Nutzen
Sie benötigen eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung? Dann besuchen Sie unser 1-tägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Unsere Fortbildung ist speziell für sachkundige Personen konzipiert, die Chemikalien inklusive Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial nach Anlage 2 ChemVerbotsV in Verkehr bringen. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die ChemVerbotsV von sachkundigen Personen spätestens nach 6 Jahren die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Unser Auffrischungsseminar vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer unseres Seminars befassen Sie sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in Anlage 2 der aktuellen ChemVerbotsV gelistet sind. Zudem frischen Sie Ihre Kenntnisse die mit ihrer Verwendung einhergehenden Gefahren sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf.
Der theoretische Teil des Seminars wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Diskussionen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.
Die TÜV NORD Akademie ist durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg als Fortbildungseinrichtung bundesweit anerkannt. Mit dem Besuch unseres Seminars zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verlängern Sie sowohl Ihre eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde
Zielgruppe
Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, welche alle sechs Jahre an einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der eingeschränkten oder umfassenden Sachkunde teilnehmen müssen, Mitarbeitende, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen und gemäß § 13 der ChemBiozidDV die Teilnahme an einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV inkl. Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel nachweisen müssen, um als sachkundige Person bestellt zu werden, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
Voraussetzungen
Bestehende Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV, um ab dem 01.01.2025 abgaberegulierte Biozid-Produkte weiterhin zu vertreiben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A40/40401201/12052026-1 - 12.05.2026
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen
HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Rohrleitungen
- Anforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.
In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessica Platz
0221 945352-11
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Webinar: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - Umsetzung in der Praxis - EX/A52/40202901/13052026-1 - 13.05.2026
Navigieren durch die neuen EU-Klimaschutzvorschriften: von der Registrierung bis zur Berichterstattung
Inhalt
- Einführung in CBAM
- Hintergründe und Funktionsweise des CO2-Grenzausgleichsmechanismus und seine Bedeutung für die EU-Klimapolitik.
- Betroffene Waren und Ausnahmeregelungen
- Registrierung im vorläufigen CBAM-Register während der Übergangsphase 2023-2025
- Ermittlung und Dokumentation der direkten und indirekten Emissionen der importierten Waren (u. a. Lieferanfragen und Tool-Lösungen)
- Berichterstattung (Erstellung des quartalsweisen CBAM-Berichts)
- Vorbereitung auf die Implementierungsphase ab 2026 inkl. CBAM-Anmeldeberechtigung als ?zugelassener Anmelder?
Nutzen
Der CBAM oder Carbon Border Adjustment Mechanism (Mechanismus für einen CO2-Grenzausgleich) ist ein Vorschlag der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandels. Er zielt darauf ab, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Dieses Risiko entsteht, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagern, um die Kosten für die Einhaltung der EU-Klimaschutzvorschriften zu vermeiden. Der CBAM soll sicherstellen, dass Importe in die EU einen Preis für ihre CO2-Emissionen zahlen, der dem entspricht, den EU-Produzenten zahlen müssen.
In diesem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und seine Auswirkungen auf Importeure und Zollabteilungen. Erfahren Sie, welche Waren betroffen sind, wie Sie die neuen Berichtspflichten erfüllen und wie Sie sich auf den Zertifikatehandel vorbereiten können. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke und Hilfestellungen, um die Herausforderungen des CBAM effektiv zu meistern.
Das Webinar bietet Ihnen praktische Anleitungen zur Registrierung, Berichterstattung und Berechnung von Emissionen, damit Sie die neuen Regelungen problemlos umsetzen und sich auf den Zertifikatehandel vorbereiten können.
Darüber hinaus bereiten wir Sie gezielt auf zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit CBAM vor. Sie erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen an die neuen Regelungen anpassen und Strafen wegen Nichtkonformität vermeiden können. Die Inhalte des Webinars sind darauf ausgerichtet, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zollabteilungen, Importeure von betroffenen Waren, Einkauf, Compliance-Beauftragte, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanager
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0; Grundkenntnisse im Bereich Import und Zoll sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401905/13052026-1 - 13.05.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfadenund in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 11:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Webinar: Energiemanagement - ISO 50005 - EX/A52/40151701/13052026-1 - 13.05.2026
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Einführung eines vereinfachten Energiemanagementsystems
Inhalt
Rechtlich bindende Verpflichtungen zur Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50005:2021 - Ausblick auf kommende Forderungen
Grundlagen, Ziele und Überblick der Energiemanagementsystemnormen (ISO-50000er-Familie)
Anforderungen und Werkzeuge zur stufenweisen Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50005
- Die 12 Elemente und 4 Reifegradstufen (Level) der ISO 50005
- Level 1: EnMS aktivieren - Kick-off, Ist-Analyse und Bewusstseinsbildung
- Level 2: EnMS verbessern - Leitlinien formulieren, Energieverantwortliche benennen und Energiemanagementpraktiken implementieren (u. a. energetische Bewertung)
- Level 3: EnMS-Level erhöhen - strategisches EnMS, bindende gesetzliche Verpflichtungen systematisch einhalten und Leistung und Compliance überwachen
- Level 4: EnMS etablieren - fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung, GAP-Analyse zur nächsten Entwicklungsstufe (ISO 50001)
Ausblick
Nutzen
Im Rahmen dieses eintägigen Webinars zum Energiemanagement erfahren Sie, welche Ziele und welchen Nutzen die schrittweise Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50005 für Ihre Organisation bringen kann. Sie lernen dafür praxisnah Methoden und wirksame Instrumente kennen.
Insbesondere für Einsteigerinnen und Einsteiger vermitteln wir anschaulich die Mindestanforderungen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung entsprechender Energiemanagementpraktiken und deren Werkzeuge. So gelingt es Ihnen künftig, diese Anforderungen systematisch in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Betriebe und alle anderen Organisationen mit Energieeinsparungspotenzial, denen eine Einführung und Zertifizierung eines vollumfänglichen Energiemanagementsystems nach ISO 50001:2018 zu aufwendig erscheint, dient die Norm ISO 50005 als Leitfaden.
Diese sieht einen stufenweisen Aufbau vor und mündet bei vollständiger Einführung ohne Einschränkungen in der Umsetzung der Anforderungen an die ISO 50001:2011.
Analog zur ISO 50001 verfolgen Sie mit der ISO 50005 einen systematischen Ansatz, um die energiebezogene Leistung fortlaufend zu verbessern und dabei Ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen. Gleichzeitig können Sie hierüber Kosten einsparen.
Sie lernen in diesem Webinar zur Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) gemäß ISO 50005 die in der Norm festgelegten zwölf zentralen Elemente mit jeweils vier Umsetzungs- bzw. Reifegradstufen (sog. Level) kennen. Somit haben Sie die perfekte Grundlage, um schrittweise ein System einzuführen, das nach und nach zu einem vollumfänglichen Energiemanagementsystem heranwächst. Basierend auf einer Ist-Analyse wählen Sie eine für Ihr Unternehmen angemessene Geschwindigkeit bei der Implementierung entsprechender EnMS-Praktiken und -Werkzeuge.
Die Anforderung zur Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50005 bis zu einem bestimmten Level ergibt sich u. a. als mögliche Gegenleistung für die Gewährung von Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV; derzeit Level 3 gefordert).
Weitere Gesetze bzw. deren Entwürfe fordern für bestimmte Anwendungsbereiche (z. B. öffentliche Auftraggeber) für die Zukunft ebenso den Nachweis der Einführung eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50005:2021 bis zu einem bestimmten Level. Ein Beispiel hierfür ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) §6, das Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen vorsieht. Öffentliche Einrichtungen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde bis unter 3 Gigawattstunden in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren vor dem 17. November 2023 sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem (System, das den Anforderungen Level 2 der ISO 50005 entspricht) einzuführen.
Während unseres Webinars zum Energiemanagem
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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A32/50201201/13052026-1 - 13.05.2026
Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Inhalt
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz
Ziele der Betriebssicherheitsverordnung
Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)
Änderungen in der Gefahrstoffverordnung
Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten
Umsetzung der Verordnung in der Praxis
Nutzen
Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.
Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.
Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.
Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.
Zielgruppe
Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Sievert
+49 531 236235614
akd-bs@tuev-nord.de
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Kälteanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen - EX/A52/30351801/13052026-1 - 13.05.2026
Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben und Errichten
Inhalt
Anforderungen aus der neuen F-Gase-Verordnung 2024 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
- Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067
- Zertifizierung von Betrieben
Anforderungen aus dem neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
- Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
- Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen
Anforderungen aus der Verordnung (EG) 1005/2009 (ehemals (EG) 2037/2000) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Ausstiegsfristen chlorhaltiger Kältemittel
- Alternative Kältemittel
Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Abnahmeprüfungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen und Aufgaben an bzw. von Befähigten Personen
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Anschließend sind Sie in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.
Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Diese werden in der Weiterbildung für Kältetechnik intensiv behandelt. Aktuell werden diese Anforderungen durch die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) als Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung 2024 (am 11. März 2024 in Kraft getreten) in nationales Recht noch verschärft. Zukünftig werden hier konkrete Anforderungen an das Personal und die Betriebe gestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Dichtheitsprüfungen ist eine ebenfalls neue gesetzliche Auflage.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zur Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen sind in der ?Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen?, verbindlich geregelt.
Zielgruppe
Verantwortliche für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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