TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A36/30251201/01092025-1 - 01.09.2025

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A35/30151106/01092025-1 - 01.09.2025

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A35/30351501/01092025-1 - 01.09.2025

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit;" geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 ""Arbeiten mit Absturzgefahr"" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20"; Fest installierte Steigleitern sind keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Diese Veranstaltung befähigt Personen nicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach der DGUV Information 208-016.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

PPAP-Schulung und PPF-Verfahren - EX/A31/20201912/01092025-1 - 01.09.2025

TÜV NORD QM-Factory: Produktfreigabe durch Erstmusterprüfung


Inhalt

PPAP- und VDA-2-Verfahren im Überblick
- Ziele des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Anwendungsbereiche des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Wechselwirkung des PPAP/VDA 2 mit der IATF 16949

Ablauf des PPAP / VDA-2-Prozesses
- Sonderabläufe des VDA-2-Prozesses
- Anforderungen an den PPAP / VDA-2-Prozess
- Vorlagestufen PPAP / VDA 2

Vergleich PPAP und VDA 2
- Inhaltliche Forderungen PPAP und VDA 2

PPAP-/VDA-2-Freigabe
- Bewertungen zum VDA 2 und PPAP
- Aufzeichnung zum VDA 2 und PPAP
- PPAP-/VDA-2-Freigabe

Zusammenfassung

Nutzen

PPAP (Production Part Approval Process) und VDA 2 sind entscheidende Qualitätswerkzeuge in der Automobilindustrie. Sie dienen der Qualitätssicherung von Serienteilen.
In unserer Schulung PPAP (Production Part Approval Process) / VDA 2 lernen Sie die wesentlichen Grundlagen und Inhalte der in der Automobilindustrie weit verbreiteten strukturierten Produkt- und Prozessfreigabe (Erstmusterprüfung) kennen. Dazu gehört, diese so durchzuführen, zu dokumentieren und umzusetzen, dass die ausgelieferten Teile den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.

Außerdem lernen Sie:
- Prozesse zu bewerten,
- Produkteigenschaften zu prüfen,
- Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -erkennung durchzuführen und
- die erforderliche Dokumentation zum Nachweis der Konformität zu erstellen.

Die PPAP(Production Part Approval Process)-/VDA-2-Schulung vermittelt Ihnen praxisnah das notwendige Wissen, um die Bemusterung neuer Teile sowohl intern als auch extern durchzuführen und zu dokumentieren und die Qualitätsstandards sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferant ist dabei von großer Bedeutung.

Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Automotive Core Tools, insbesondere der PPAP- und VDA-2-Kriterien. Sie erläutern Ihnen die vorgeschriebene Methodik anhand von Praxisbeispielen. Der Workshop-Charakter dieses Seminars drückt sich durch digital unterstützte praktische Übungen aus. So erhalten Sie durch die Arbeit mit Ihren Notebooks und Softwaretools direkt umsetzbare Lösungen für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie die Zeit während unserer PPAP-Schulung zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Sie können dabei individuelle Fragen direkt klären und erhalten fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung der Produkt- und Prozessfreigabe durch Erstmusterprüfung.

Unser PPAP-Seminar ist speziell auf die Anforderungen der weltweit agierenden Automobilindustrie zugeschnitten und berücksichtigt die Regelwerke PPAP nach AIAG (Automotive Industry Action Group), PPF nach VDA-Band 2 (Verband der Automobilindustrie), die kundenspezifischen Anforderungen der OEM (Original Equipment Manufacturer) und die normativen Anforderungen der IATF 16949 an den Freigabeprozess. Ebenso gehen unsere Referentinnen und Referenten auf die im VDA-Band 1 geforderte Nachweisdokumentation ein.

Zielgruppe

Die Themen PPAP-Schulung und PPF-Verfahren sind insbesondere für Mitarbeitende in Unternehmen relevant, die in der Automobilindustrie tätig sind oder mit Lieferanten in dieser Branche zusammenarbeiten, wie z. B. Projektleiterinnen und Projektleiter und Mitarbeitende aus Entwicklung, Planung, QM/QS und Beschaffung.

Voraussetzungen

Grunderfahrungen mit Produktionsprozess- und Produktionsfreigabeverfahren sowie Kenntnisse, Tätigkeiten, praktische Erfahrungen mit Managementsystemen sind vorteilhaft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. 



Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.

Abschl

Mehr erfahren

Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A35/40251301/01092025-1 - 01.09.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A56/30152001/01092025-1 - 01.09.2025

Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen


Inhalt

Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Notwendigkeit des Brandschutzes

Brandschutztechnische Anforderungen

Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen/Bauformen

Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen

Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;" Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 ""TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C"" für asbesthaltige Brandschutzklappen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Klein
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen

Mehr erfahren

Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO 12100 - EX/A33/30401501/01092025-1 - 01.09.2025


Inhalt

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Forderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100

Vorgehen bei der Risikobeurteilung

Welche Elemente beeinflussen das Risiko?

Feststellen von Gefahren, Einschätzen von Risiken und Bewertung

Zusammenhang zwischen Risiko, Sicherheit, Gefahr, Grenzrisiko

Akzeptables Risiko, Restrisiko, Risikominderung

Gefährdungen und unterschiedliche Risiken an einer Maschine, abhängig von Umgebung und Arbeitsprozess/Arbeitsweise

Beurteilen der Sicherheit einer Maschine mit vielen unterschiedlichen Risiken

Schritte der Risikobeurteilung an Beispielen konkreter Maschinen

Lösungen zur Risikominderung

Vorschläge zur Dokumentation der Ergebnisse

Alternativer Prozess der Risikominderung/Risikobeurteilung am Beispiel von mehreren Gefährdungen oder Gefährdungssituationen einer Maschine

Grundlagen zu Auswahl und Ausführung von Schutzmaßnahmen

Normgerechte Schutzmaßnahmen

Einfache Verfahren, mit denen man das Risiko zahlenmäßig klassifizieren kann

Nutzen

Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung rechtskonform und effizient umsetzen können. So beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick zur Bewertung von Risiken und zu den Grundsätzen der Risikominderung. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung wissen Sie, wie Sie den Prozess der Risikobeurteilung entsprechend dokumentieren. Außerdem erhalten Sie von unseren Referenten wertvolle Tipps zur Kommunikation mit den zuständigen Überwachungsbehörden.

Die meisten EU-Richtlinien fordern im Zuge der Konformitätsbewertung eine spezielle Beurteilung der vom Produkt ausgehenden Gefahren, die sogenannte Risikobeurteilung. Gesetzlich ist diese Forderung im Produktsicherheitsgesetz und in den EU-Richtlinien umgesetzt. In der Pflicht sind Sie als Hersteller, als Betreiber selbst gebauter Produkte und als Importeur im Maschinen- und Anlagenbau und der industriellen Produktion.

Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, Maschinen wesentlich verändern oder importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie tragen alle Haftungsrisiken. Im äußersten Fall greifen die Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Fall von Unfällen können Sie mit einer sorgfältig erstellten Risikobeurteilung nachweisen, dass Sie für die Maschine oder die Anlage ein hohes Schutzniveau erreicht und Risiken hinreichend gemindert haben.

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen der Entwicklung und Konstruktion

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/01092025-1 - 01.09.2025

Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)


Inhalt

Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen

Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure

Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten

Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Update zum Datenschutz - Aktuelle Entwicklungen praxisnah und kompakt dargestellt - EX/A52/10152401/01092025-1 - 01.09.2025

Qualifikationsfortbildung im Sinne des Art. 37 Abs. 5 DSGVO


Inhalt

Aktuelle Vorhaben und Umsetzungen
- Leitlinien des EDSA zur Berechnung von Bußgeldern
- Trans-Atlantic Data Privacy Framework
- Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
- Datenschutzstrafrecht
- Digitale Agenda, EU-Datengesetz/ Data Act

Behördenverhalten
- Auswertung der Berichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten
- konkrete Tätigkeiten der Behörden
- Bußgeldübersicht und aktuelle Verfahren
- anstehende Themen
- Aktuelle Hinweise der DSK

Gerichtsentscheidungen
- Übersicht Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz
- Neuste BAG-Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz
- Instanzrechtsprechung zu Auskunft und Kopie
- EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten
- Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten

Nutzen

Sämtliche Personen, die im Umgang mit Datenschutzthematiken sind, seien es Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche, sollten sich über die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz informiert halten und kontinuierlich fortbilden.

Gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes (vor allem in Bezug auf die DSGVO und das BDSG) vergeht kaum eine Woche ohne ein neues Urteil oder eine Nachricht aus einer Behörde. Die Inhalte dieser Fortbildung bringen Sie dementsprechend auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und stellen die Entwicklungen in der Gesetzgebung und den Datenschutzbehörden anschaulich und praxisorientiert dar.

Sie erhalten zudem konkrete Vorschläge und praxisorientierte Tipps zur konkreten Umsetzung der Neuerungen. Das Seminar bietet zudem die interaktive Möglichkeit, Ihre aktuellen Fragen und Probleme aus der Praxis mit den Kollegen und dem Referenten zu besprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Zielgruppe

Diese Qualifikationsfortbildung richtet sich an externe und interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter, Verantwortliche (Geschäftsführer, Vorstände, Einzelunternehmer), Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance und Personal, Datenschutzauditoren und -berater.

Voraussetzungen

Kenntnisse aus dem Bereich des Datenschutzes sind von Vorteil.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Die Seminarinhalte werden jeweils an die aktuellen Beschlüsse oder Entscheidungen der Behörden und Gerichte angepasst.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

125.4 EUR

Bruttopreis

785.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A38/30401801/01092025-1 - 01.09.2025

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

125.4 EUR

Bruttopreis

785.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Seminar Datenschutz im Marketing - EX/A52/10152001/01092025-1 - 01.09.2025

Werbemaßnahmen gemäß Medienrecht und Wettbewerbsrecht gestalten


Inhalt

Personenbezogene Daten im Marketing
- Persistente ID-Cookies, Profilbildung, pseudonyme Nutzung
- Darstellung der Auffassung des europäischen Datenschutzausschusses
- Verknüpfung mit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, ehemals TTDSG)

Datenerhebung zu Marketingzwecken
- Zulässigkeit mit und ohne Kenntnis des Betroffenen
- Erhebung aus öffentlichen Verzeichnissen
- Listendaten und Adresskauf

Die Werbeeinwilligung und der Werbewiderspruch
- Die Anforderungen und der Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und f) DSGVO sowie Art. 4, 7 und 8 DSGVO
- Verknüpfung zu § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Darstellung des Werbewiderspruchrechts des Art. 21 DSGVO und § 7 Abs. 3 UWG

Datentransfer
- Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Zusätzliche Voraussetzungen für den Transfer in Drittländer
- Dokumentationspflichten

Werbekommunikation
- Zulässigkeit der Werbekommunikation bei Verwendung der folgenden Kanäle: Brief, E-Mail, Telefax, Telefon, SMS, MMS
- Anforderungen nach UWG und DSGVO

Löschfristen
- Risiken und Haftung
- Bußgeldrisiken, Haftung auf Unterlassung, zivil- und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche

Marketing und Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
- Abgrenzen eines Marketingverfahrens
- Angaben im Verarbeitungsverzeichnis für das Marketingverfahren

Nutzen

Das Seminar Datenschutz im Marketing vermittelt Ihnen aktuelle Pflichten, Trends und Entwicklungen aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie Medienrecht.

Nach der Teilnahme an unserem Seminar wissen Sie, wie Sie Werbung und Datenschutz rechtskonform verbinden und wie Sie die Ziele von Werbung und Datenschutz in Fax-, Post-, Telefon- und E-Mail-Werbung erreichen.

Erfolgreiche Unternehmen müssen sich im Markt positionieren und auf sich aufmerksam machen. Nur wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung für die Marktteilnehmer:innen interessant erscheint und Ihre Zielgruppen Ihre Angebote - aber auch Ihr Unternehmen - in einem positiven Kontext identifizieren, kann es am Ende erfolgreich sein. Durch das Onlinemarketing und seine verschiedenen Kanäle und Werbeformate gibt es verschiedene Mittel und Wege, die Marktteilnehmer:innen anzusprechen.

Besonders erfolgversprechend sind aber die Marketing-Methoden, in denen Marktteilnehmer:innen gezielt beworben und ihre Interessen und Vorlieben bei der Gestaltung der Werbung bewusst angesprochen werden. Hier gilt es, typische Stolperfallen des Datenschutzes im Marketing zu (er)kennen und zu vermeiden.

Fest steht, dass die Änderungen im Datenschutzrecht Unternehmen und Organisationen neue Chancen bieten, gleichzeitig auch neue Risiken offenbaren. Daher ist es essenziell, die Interessen der Werbetreibenden mit den Interessen der Beworbenen in einen Ausgleich zu bringen. So gewährleisten Sie jederzeit eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke, egal welchen Kanal und welches Medium Sie nutzen.

Im Seminar Datenschutz im Marketing erhalten Sie das notwendige Wissen, um Datenschutzprobleme bei der Planung und Konzeption neuer Marketingverfahren schnell und zuverlässig zu erkennen.

Zielgruppe

Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Marketing/Vertrieb, Prokuristen, Juristen aus Unternehmen, IT-Verantwortliche, Werbeagenturen, Direktmailing-Agenturen, Adresshändler, Datenschutzbeauftragte, Firmeninhaber, Geschäftsführung und interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EU

Mehr erfahren

Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A42/60101301/01092025-1 - 01.09.2025

nach DGUV Grundsatz 309-003


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten

Theoretische und praktische Prüfung

Nutzen

Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.

Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane

Voraussetzungen

Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren