TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/08052026-2 - 08.05.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/50201106/08052026-1 - 08.05.2026

Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/08052026-1 - 08.05.2026

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person für Sportgeräte - EX/A52/30501401/08052026-1 - 08.05.2026


Inhalt

Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik

Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten

Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten

Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.

Zielgruppe

Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

30

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Food-Fraud- und Food-Defense-Schulung - EX/A36/20301601/08052026-1 - 08.05.2026

Lebensmittelsicherheit praktisch umsetzen und Risiken wirksam minimieren


Inhalt

Food Fraud
Einführung und Definition

Risiken

Was erwarten die verschiedenen Standards?

Ideen zur Umsetzung

Verwundbarkeitsanalyse
- Was kann / was sollte betrachtet werden?
- Bewertung der Risiken
- Welche Quellen können genutzt werden?

Praxisbeispiele und Diskussion, Fallstudien


Food Defense
Einführung und Definition

Was erwarten die verschiedenen Standards?

Ideen zur Umsetzung

Was kann / was sollte betrachtet werden?

Bewertung der Risiken

Praxisbeispiele und Diskussion, Fallstudien

Nutzen

Zu den größten Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit gehören Lebensmittelbetrug und vorsätzliche Kontamination. Unsere Food-Fraud- und Food-Defense-Schulung bietet Ihnen ein grundlegendes Verständnis sowie praxisnahe Einblicke in die Strategien zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Sie lernen, wie Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Lebensmittelbetrug und vorsätzlicher Kontamination schützen können.

Das Seminar vermittelt die Anforderungen der Standards IFS Food 8 und FSSC V6. Anhand konkreter Beispiele und Fallstudien zeigen wir Ihnen, wie Sie Food-Fraud- und Food-Defense-Konzepte erfolgreich implementieren können. Die Themenbereiche Lebensmittel-Produktschutz (Food Defense) und Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) werden klar voneinander getrennt behandelt, um fundiertes Wissen systematisch aufzubauen.

Nach dem Food-Fraud- und Food-Defense-Seminar sind Sie in der Lage, Gefahrenanalysen durchzuführen, Risiken zu bewerten und nonkonforme Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelsicherheit in Ihrem Betrieb umzusetzen.

Zielgruppe

Fachleute aus der Lebensmittelindustrie, Qualitätsmanagement-Experten, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelsicherheitsbeauftragte, Hersteller von Lebensmitteln, die nach IFS Food und/oder FSSC zertifiziert sind

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A31/60201101/11052026-1 - 11.05.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung



Ladungssicherung auf Kleintransportern



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A35/60102101/11052026-1 - 11.05.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

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Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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TRGS 519: Erwerb der Sachkunde für Arbeiten mit Asbest im mittleren Risikobereich unter 100.000 Faser/m³ - EX/A37/50301701/11052026-1 - 11.05.2026

(ASI-Arbeiten mit Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs)


Inhalt

Eigenschaften und Verwendung von Asbest und Asbestprodukten mit der Einschränkung der genannten Gewerke

Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz

Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln

Beurteilung der Gefahren durch Asbest

Hinweise zur technischen Ausrüstung

Ausführung der Tätigkeiten mit Asbest, auch durch Wahl geeigneter Verfahren

Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft

Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen

Abfallentsorgung

Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen

Nutzen

Erwerben Sie die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbestzementprodukten. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfangreich die Sachkunde nach Anhang 1 Nr. 3.7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (vorher Nr. 2.7, Anlage 4C der TRGS 519).
Neben Asbestzementprodukten beziehen sich die Seminarinhalte auch auf schwach gebundene Asbestprodukte in Verbindung mit Arbeiten geringen Umfangs beziehungsweise geringer Exposition: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen als Sachkundige auszuweisen.

Das Seminar umfasst daher einen Überblick über Gesundheitsgefahren sowie Vorschriften zum Umgang mit Asbest. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Sachkundenachweis nach Anhang 1 Nr. 3.7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (vorher Nr. 2.7, Anlage 4C der TRGS 519).

Zielgruppe

Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich insbesondere an Dachdecker, Klempner, Zimmereibetriebe, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbetriebe, Elektriker, Fußbodenleger, Maler und Maurer.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Der Sachkundenachweis gilt für Arbeiten mit Asbest im mittleren Risikobereich unter 100.000 Faser/m³ (ASI-Arbeiten mit Asbestzementprodukten uns ASI-Arbeiten geringen Umfangs).
Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen.
Zusätzlich zu der schriftlichen Prüfung können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden.

Der dann erworbene Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Sachkundenachweises muss ein entsprechender Fortbildungslehrgang besucht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkanntes Zertifikat

Nettopreis

880 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

167.2 EUR

Bruttopreis

1047.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Werkerselbstprüfung-Schulung - EX/A31/20402101/11052026-1 - 11.05.2026

Anforderungen, Voraussetzungen und Checkliste für die Werkerselbstkontrolle


Inhalt

Prozessorientierung

Gute Qualitätssicherungsarbeit

Qualitätsprüfungen
- Verifizierung - was ist das eigentlich?
- Qualitätskontrolle und/oder Werkerselbstprüfung

Motivation für Qualität

MA-Unterweisung und MA-Information
- Stärken der Entscheidungsfähigkeit des Prüfers
- Eigenverantwortung für Prüfentscheidungen
- Einfache Problemfindungstechniken

Werkerselbstprüfung
- Grundgedanken
- Bedenken - Umsetzbarkeit
- Ziele - Vorteile
- Kriterien für die Einführung
- Voraussetzungen
- Checkliste zur Umsetzung

Nutzen

Nach dem Besuch der Werkerselbstkontrolle- bzw. Werkerselbstprüfung-Schulung können Sie als Führungskraft die Wichtigkeit der Werkerselbstprüfung hervorheben und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, indem Sie ihnen Verantwortung und autonomes Handeln in Bezug auf die Prüftätigkeiten übertragen. Sie erlangen das hierzu benötigte Wissen über arbeitsbezogene und praxisgerechte Techniken zur Einführung der Werkerselbstkontrolle.

Zur Definition der Werkerselbstprüfung: Sie ist ein Verfahren, bei dem ein Unternehmen die Qualität seiner Produkte durch die aktive Beteiligung der ausführenden Mitarbeitenden überprüft. Dabei werden Werkstücke, Produkte oder Arbeiten eigenständig von diesen befähigten Personen - also von Werkern - kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Qualitätsstandards des Unternehmens entsprechen.

Die Werkerselbstkontrolle spart Zeit und Kosten durch höhere Qualitätsstandards und ein verbessertes Qualitätsmanagement in der Produktion. Sie und Ihre Mitarbeitenden können Fehler und Nacharbeiten an Bauteilen und Werkstücken vermeiden, da Werker direkt an der Prüfung beteiligt sind und durch geeignete Maßnahmen in der Produktion gegensteuern können.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in dieser Schulung über Möglichkeiten zur Einführung und Optimierung der Werkerselbstprüfung. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende anleiten, motivieren und unterstützen, eigenverantwortlich Qualitätsprüfungen durchzuführen.

Die Referentinnen und Referenten unseres Seminars Werkerselbstkontrolle verfügen über eine langjährige Berufspraxis. Sie vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche und geben Ihnen auch eine Checkliste zur Werkerselbstprüfung an die Hand. Anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag und innovative Schulungsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte praktisch umzusetzen. Darüber hinaus erhalten Sie während der Werkerselbstprüfung-Schulung genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu Themen wie Prüfpläne, Qualitätssicherung, Prüfanweisungen etc. auszutauschen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fertigungsleiter:innen, Meister:innen und Vorarbeiter:innen aus den Bereichen Qualitätssicherung und Fertigungssteuerung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1000 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

190 EUR

Bruttopreis

1190 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A33/20401601/11052026-1 - 11.05.2026

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A31/60102301/11052026-1 - 11.05.2026

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.


Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A30/40101102/11052026-1 - 11.05.2026

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS


Inhalt

Managementsysteme im Überblick

Grundlegender Aufbau von Managementsystemen
- Prozessorientierung
- Struktureller Aufbau und Synergien

DIN EN ISO 14001/EMAS: Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
- Vorteile einer Implementierung
- Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität, Verantwortlichkeit, Delegation
- Umweltrelevante Abläufe
- Datenanalyse, umweltrelevante Kennzahlen, Ökobilanzen
- Notfallmanagement
- Verbesserungsprozess

EMAS (ergänzende Aspekte und Anforderungen)
- Teilnahme von Organisationen
- Umweltprüfung und Umweltaspekte
- Umweltbetriebsprüfung
- Umweltberichterstattung
- Deregulierungsaspekte

Praktische Umsetzung
- Umweltprüfung
- Managementsystem-Aufbau
- Prozessbeschreibungen

Qualitätsmanagementsysteme
- Überblick DIN EN ISO 9001
- Synergien und Integrationsaspekte

Arbeitssicherheitsmanagementsysteme
- ISO 45001
- SCC/SCP

Energiemanagementsysteme
- DIN EN ISO 50001

Nutzen

Unser zweiteiliges Seminar befähigt Sie, als Umweltmanagement-Beauftragter tätig zu werden. Im zweiten Teil des Seminars stehen Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme im Vordergrund. Sie erhalten einen Überblick über die verbreiteten Managementsysteme und lernen den grundsätzlichen Aufbau der Systeme kennen. Die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und EMAS sind hier von besonderer Bedeutung.

Die Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede zwischen der DIN-Norm und EMAS sowie die Vor- und Nachteile werden anschaulich vermittelt. Hinweise zur Einführung eines Umweltmanagementsystems in die betriebliche Praxis werden erläutert. Die Schnittstellen zu anderen (integrierten) Managementsystemen werden dargestellt. Nach dem Besuch des ersten und zweiten Teils der Qualifikation zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) können Sie die Ausbildung mit einem TÜV-Zertifikat abschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Teilnehmer, die zuvor den UMB Teil 1 besucht haben; Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 oder ein nachweislich gleicher Kenntnisstand.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

19:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning 

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