TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A37/60101806/19022026-1 - 19.02.2026
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A32/40151105/19022026-1 - 19.02.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Aufgaben gestellt, davon 40 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung "
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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/20401905/19022026-1 - 19.02.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfadenund in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:30 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - EX/A37/50301506/19022026-1 - 19.02.2026
1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV
Inhalt
Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Häufig wiederkehrende Fragen aus der Praxis
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- Aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau und Ausrüstung gem. Anlagen 2-4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten
Geräten und Einrichtungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- organisatorische Maßnahmen und Einbindung in ein Sicherheitsmanagement
Nutzen
Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.
Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.
Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.
Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.
Zielgruppe
Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als
Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind.
Voraussetzungen
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits den 2-tägigen Grundkurs besucht haben, und nach 5 Jahren eine Aktualisierung nachweisen müssen.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
50;
Sie benötigen noch eines bundesweit staatlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung um Ihre Sachkunde zu vervollständigen? Hier geht es zu unserem ?
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Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/19022026-1 - 19.02.2026
Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520
Inhalt
Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen
Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen
Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien
Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)
Nutzen
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.
Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.
Zielgruppe
Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS
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Train the Trainer (TÜV) -Prüfung- - EX/A32/10351055/19022026-1 - 19.02.2026
Interaktive Trainings gestalten und durchführen
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem einem praktischen/mündlichen Teil.
- Die Dauer der praktischen Prüfung betrgt 4 Wochen.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 40 Minuten.
- Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Präsentationstechnik in Form einer Entwicklung und Präsentation eines Seminarkonzeptes/Rahmenlehrplanes vor.
Erfolgskriterien:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die praktische/mündliche Prüfung bestanden ist.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- In der mündlichen Prüfung ist das in der Praxisphase erstellte Seminarkonzept als Hilfsmittel zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Train the Trainer (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Train the Trainer (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Weiterbildung für Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151146/19022026-1 - 19.02.2026
Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis
Inhalt
Vertiefung
- Datenschutz auf Webseiten nach dem TDDDG beurteilen
- Zweckmäßige Satzbausteine bei der Datenauskunft insb. bei der Datenweitergabe aufgrund der jüngsten Entscheidung des EUGHs
- Datenschutzerklärungen nach Art. 13 ff DSGVO erstellen und aktuell halten (für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Lieferantinnen und Lieferanten sowie weitere Betroffene)
Datenschutzpraxis
- Vorstellung von Methoden und Tools für einen vertieften Webseiten-Check
Feedback
- Fragen und Problemstellungen in der Datenschutz-Praxis werden zu Beginn des Webinars gesammelt und durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten sowie Datenschutzbeauftragte behandelt.
Austausch
- Gruppenaustausch über Hilfreiches und Hinderliches in der täglichen Arbeit
Nutzen
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin, Fachkraft im Datenschutz oder als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter stehen Sie täglich vor Aufgaben, aktuelle Herausforderungen praktisch zu lösen, ob im Marketing oder in der Kundenkommunikation, im Personalwesen oder im Einkauf.
Sie haben den Kurs zum Datenschutzkoordinator bzw. zur -koordinatorin erfolgreich gemeistert? Jetzt wollen Sie sich intensiver in Bereiche einarbeiten, die sich in Ihrer täglichen Praxis ergeben und immer relevanter werden?
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs oder deutscher Gerichte, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden oder der europäischen Task-Force ?Cookie? sowie neue Gesetze wie das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) beeinflussen den täglichen Alltag in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Doch was bedeuten diese vielen Veränderungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen? Worauf ist zu achten? Wie können Sie den neuen Herausforderungen gerecht werden, ohne dass sich Arbeitsprozesse und Abläufe ändern oder diese behindert werden?
Als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin sind Sie oft die erste Ansprechperson, an die sich die Menschen wenden. Deshalb möchten wir Ihnen Rede und Antwort stehen.
Wahrscheinlich stehen Sie täglich z. B. vor folgenden Herausforderungen:
- Onlinemarketing heute: Wie müssen Webseiten und Online-Werbung aufgebaut sein, so dass diese den ständig wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden? Welche Cookies dürfen Sie wann mit und wann ohne Einwilligung setzen? Wie sollten Sie die dazu gehörige Einwilligung formulieren?
In dieser Weiterbildung für Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren vertiefen wir die Themen, die Sie bewegen. Senden Sie uns diese gern vorab. Und fragen Sie intensiv nach. Wir antworten mit Updates, Tipps & Tricks.
Denn nur, wenn Sie dabei sind, können Sie Ihre Lösung mit nach Hause nehmen.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen und Organisationen, die als Datenschutzkoordinatoren bzw. Datenschutzfachkräfte mit der Umsetzung des Datenschutzes auf der Ebene der Fachbereiche beauftragt sind. Eine Gruppengröße von max. 16 Teilnehmenden ermöglicht die Behandlung individueller Fragen und Themen und den fachlichen Austausch von Erfahrungen. Der Wechsel von fachlichem Input und Informationsaustausch sorgt für einen durchgehend hohen Spannungsbogen.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse zum Datenschutz nach DSGVO und BDSG, die z. B. im Seminar ?Datenschutzkoordinator? 
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A40/40401301/19022026-1 - 19.02.2026
Inhalt
Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen
Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)
Asphalt
Fugenabdichtungen
Beschichtungen
Kunststoffbahnen/-platten
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.
Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessica Platz
0221 945352-11
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A52/30251106/19022026-1 - 19.02.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik
Organisationsmöglichkeiten im Betrieb
Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person
Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Fahrlässigkeiten und Haftung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.
Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.
Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.
Zielgruppe
Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
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Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten (Schwerpunkt Pflegebetten) - EX/A37/30251501/19022026-1 - 19.02.2026
Gemäß VDE 0751-1 (DIN EN 62353) und MPBetreibV
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Kennzeichnungen von Medizingeräten
Grenzwerte der DIN VDE 0751-1 für Medizingeräte
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten (hier: elektrisch betriebenen Pflegebetten nach der DIN VDE 0751-1)
Checkliste für Prüfungen von Pflegebetten
Diskussion und Praxisprobleme
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei der wiederkehrenden Prüfung von Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt Pflegebetten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte verlangt sowohl die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und der DIN VDE 0751-1 als auch die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Als elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft führen Sie in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stroms, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Der Einsatz von Checklisten sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit wiederkehrenden Prüfungen von Pflegebetten beauftragt werden sollen; Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die beschriebenen Prüfungen vornehmen sollen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen oder das Seminar Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" besucht haben.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A56/50201101/21012026-1 - 19.02.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/19022026-2 - 19.02.2026
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. ? Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
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