TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG

Profil

Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A35/40301306/30112026-1 - 30.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Motorsägenführer:in AS Baum II - EX/A81/50208702/30112026-1 - 30.11.2026


Inhalt

Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.

Theoretische Lehrinhalte AS Baum II

Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken

Praktische Lehrinhalte AS Baum II

Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen

Nutzen

In unserem Lehrgang AS Baum II erlangen Sie erweiterte Kenntnisse zur sicheren Arbeit mit der Motorsäge und erweitern Ihre Befähigung um den Einsatz der Tophandlesäge und deren Einsatz auf Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen Techniken zur Abtragung von Bäumen und erweiterte Kenntnisse in der professionellen Baumpflege.

Zielgruppe

Diese Qualifizierung richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die mit der Qualifizierung Motorsäge Baum I und / oder Motorsäge Baum II den richtigen Umgang mit der Motorsäge sicherstellen und zugleich berufliche Chancen mit der Bedienberechtigung verbessern wollen.

Voraussetzungen

- Körperliche und geistige Eignung (gem. DGUV Vorschrift 1 §7)
- Gesundheitliche Eignung nach G41, G25
- Erfolgreich absolviertes Modul A und B - Grundlagen der Motorsägenarbeit (s. AS Baum I)
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe ) optional gern eigene Motorsägen, da diese im Rahmen des Lehrganges gewartet werden.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

6; - Die Teilnehmer erhalten neben der Teilnahmebescheinigung einen Befähigungsnachweis AS-Baum 2 in Form eines Ausweises
- max. Teilnehmerzahl begrenzt

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

995 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

189.05 EUR

Bruttopreis

1184.05 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A41/60151201/30112026-1 - 30.11.2026

Gemäß DIN EN 15635


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit

Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung

Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf

Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.

In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A31/30251401/30112026-1 - 30.11.2026

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

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Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Weiterbildung: Produktmanagement für technische Produkte und Dienstleistungen - EX/A38/10103511/30112026-1 - 30.11.2026

Voraussetzungen, Techniken und Tools für ein erfolgreiches Produktmanagement


Inhalt

Notwendige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Produktmanagement
- Definition von Produktmanagement und die Verankerung im Unternehmen
- Organisatorische Eingliederung des Produktmanagements
- Wie sich Produktmanagement und Projektmanagement ergänzen

Die Hauptaufgaben des Produktmanagers bzw. der Produktmanagerin
- Persönliche Eigenschaften
- Was vom Produktmanager bzw. der Produktmanagerin erwartet wird
- Die Tagesgeschäft-Falle und wie Sie ihr entkommen können

Schnittstellen und Zusammenarbeit im Produktmanagement
- Methoden zur klaren Definition von Schnittstellen
- Die/Der Produktmanagerin bzw. -manager als Moderatorin bzw. Moderator an den Schnittstellen

Unentbehrliche Techniken zur Analyse und Darstellung wichtiger Informationen
- Geeignete Moderationstechniken für Produktmanagerinnen und -manager
- Lebenszyklusanalyse
- Umweltanalyse, Wettbewerbsanalyse, SWOT-Analyse, Portfolio-Analyse

Die Grundlagen einer Marketing- und Produktstrategie
- Unternehmensziele als Vorgaben für das Produktmanagement
- Markt- und Produktziele klar formulieren, abgleichen und vermitteln
- Überzeugende Alleinstellungsmerkmale entwickeln
- Kundennutzen herausarbeiten und überzeugend formulieren

Vom undefinierten Markt zur konkreten Zielgruppe
- Definition und Segmentierung des Marktes
- Auswahl definierter Zielgruppen
- Personenkreis der Zielgruppe identifizieren und festlegen

Der Einfluss des Produktmanagements auf den Marketing-Mix
- Die Erstellung überzeugender Verkaufsunterlagen
- Den Vertrieb für das eigene Produkt gewinnen
- Wie Sie Agenturen und externe Partner richtig briefen
- Nutzung moderner Medien im Kundendialog
- Die Rolle der Produktmanagerinnen und -manager bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Von der Kundenproblemanalyse zum innovativen Produkt
- Systematische Gewinnung von Produktideen
- Erweiterung des Produktangebots durch ertragreiche Dienstleistungen
- Die Rolle des Produktmanagements im Innovationsprozess

Einsatz von Produktmarketing- und Businessplänen
- Struktur und Umfang
- Erstellung von Marketingkonzepten
- Präsentation von Konzepten und Produktideen

Zusammenfassung und Vorschläge für den Transfer in die Praxis

Nutzen

Nehmen Sie eine nächste Stufe auf Ihrer beruflichen Laufbahn und erlangen Sie in der Weiterbildung Produktmanagement für technische Produkte und Dienstleistungen die nötigen Kenntnisse als Produktmanagerin oder Produktmanager.

In dieser Position sind Sie für die professionelle Zusammenarbeit aller Unternehmensbereiche zuständig. Sie steuern die notwendigen Abläufe über den gesamten Produktlebenszyklus. Von der Bedarfsanalyse im Markt, über den Entstehungs- und Vermarktungsprozess der Produkte und Dienstleistungen bis hin zur notwendigen Produktbereinigung am Ende des Lebenszyklus. Sie sind somit aktiv an der Gestaltung des Erfolgs Ihrer Produkte und Dienstleistungen beteiligt.

Um erfolgreich als Produktmanagerin oder Produktmanager tätig zu sein, ist neben technischem Fachwissen auch ein umfangreiches Marketing-Know-how und ein hohes organisatorisches Talent erforderlich. Denn Ihre Aufgabe ist es auch, umfangreiche Teams zu führen. Deren Erfolg ist maßgeblich von Ihrer systematischen und professionellen Arbeit als Produktmanagerin bzw. Produktmanager abhängig. Gewährleisten Sie ein erfolgreiches Produktmanagement und ertragsstarke Produkte und Dienstleistungen im Markt, indem Sie Prozesse gut steuern und professionelle Methoden und Tools in Ihre systematische Arbeit miteinbeziehen. Alle dafür benötigten Kenntnisse, erlangen Sie in der Weiterbildung zur Produktmanagerin bzw. zum Produktmanager.

Dieses Grundlagenwissen erlangen Sie anhand praktischer Beispiele in der Produktmanage

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Security Incident Manager (TÜV) - EX/A52/10201291/30112026-1 - 30.11.2026

Vorfallreaktion (SOC) bei Cyber-Angriffen, Defense und Incident Response Management - ISO 27035, ISO 22301, IT-Grundschutz und NIS2/ CSA/ KRITIS


Inhalt

Motivation und Grundlagen
- Beispiele von Sicherheitsvorfällen und Angriffsvektoren
- Typische Herausforderungen
- Grundbegriffe bei der Security Incident Response
- Übliche Betriebsformen

Anforderungen, Checklisten, Standards und rechtliche bzw. regulatorische Grundlagen
- ISMS-Standards (ISO 27001, ISO 27002, ISO 27035)
- BSI-Grundschutz (Grundschutzkompendium, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, IT-Forensik)
- Sonstige Normen und Standards (NIST Cybersecurity Framework, GTAG, VdS, MaRisk, TiSaX)
- Cyber Resilience Act (CRA), EU-Richtlinie NIS-2, Sicherheitsgesetze, KRITIS
- Möglichkeiten der Personenzertifizierung (ISO 27035 Lead Incident Manager)

Management von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des ISOs/CISOs/IT-Managers
- Sinnvolle Pläne, Taktiken und Richtlinien
- Schnellstart am Beginn einer ISO- bzw. CISO-Tätigkeit
- Ausarbeitung eines Security-Incident-Response-Prozesses
- Vorbereitung und Unterstützung durch die Geschäftsführung
- Führungsaufgaben, Teambildung und Aufbau eines SOC bzw. CSIRT sowie Definition von Rollenmodellen (Tier 1-3, Threat Hunter, Incident Commander)
- Koordinationsaufgaben rund um den Kompetenzaufbau
- Finanzierung und Bereitstellung der Ressourcen, insbesondere Budgetierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von SOC-, SIEM-, Defence- und Threat-Intelligence-Lösungen
- Rechtliche Betrachtung von Sicherheitsvorfällen
- Umgang mit Anzeigen und Ermittlungsbehörden
- Ergänzung des Berichtswesens um geeignete Kennzahlen
- Prüfungsaspekte, Kontrollmöglichkeiten und Auditierung

Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen aus Sicht des IT-Betriebs und der Technik
- Kompetenzen und Fähigkeiten
- Planung und proaktive Maßnahmen
- Durchführung der Incident Response und reaktives Arbeiten
- Soziales Verhalten und Zusammenarbeit
- Übungen und Tests
- Nachschau und Verbesserungen nach einem Sicherheitsvorfall
- Operative Berichterstellung zum Sicherheitsvorfall

Mitwirken bei einem Sicherheitsvorfall von Externen und weiteren Fachbereichen
- Übersicht über übliche Dienstleistungen von Externen
- Vorbereitungsarbeiten für den Ernstfall
- Einbindung der eigenen Fachbereiche (außerhalb der IT und der Informationssicherheit)
- Zusammenarbeit und typische Konflikte
- Übungen und Tests
- Vertragsgestaltungen mit Externen

Exkurs
- Aufbau und Betrieb eines internen oder Managed SOC inklusive der Architektur und dem Einsatz moderner SIEM-/XDR-Plattformen sowie der Integration von OSINT- und Threat-Intelligence-Feeds / Detection Engineering
- Cloud-Überwachung und Security Incident Response in der Cloud
- Forensisches Basiswissen und Erste Hilfe (forensische Duplikation, digitale Spuren, Tools)

Nutzen

Was machen Security Incident Manager?


Cyberangriffe nehmen stetig zu - von Ransomware über die Übernahme von Active Directory bzw. Entra ID bis hin zum Datendiebstahl sensibler Unternehmensdaten. Dahinter stehen Motive wie Betrug, Spionage, Manipulation oder die Störung der Verfügbarkeit.

Als Security Incident Managerin oder Manager, auch Incident Response Manager und Managerin, Vorfallmanager und -managerin oder auch Threat Hunter genannt, stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen und die bzw. der CISO bzw. ISO auf solche Vorfälle vorbereitet sind. Sie erkennen Angriffe frühzeitig, bewerten Risiken und bauen eine wirksame Defense-Strategie auf. Dabei koordinieren Sie SOC-, CSIRT- und SIEM-Strukturen, führen Bedrohungsanalysen durch und binden bei Bedarf externe Dienstleister ein. Auch durch Anforderungen wie die NIS-2-Richtlinie gewinnt das Management von Sicherheitsvorfällen zunehmend an Bedeutung.

Ihr Nutzen des Seminars zum zertifizierten Security Incident Manager (TÜV)


In der dreitägigen Schulung lerne

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - EX/A52/10151101/30112026-1 - 30.11.2026

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht, Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen
- Aufgaben, Stellung im Unternehmen
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Grundlagen der Datenschutzorganisation
- Ziele, Begrifflichkeiten, Art. 24 DSGVO
- Kernelemente, Dokumentations- und Rechenschaftspflicht
- Zertifizierungen und Verhaltensregeln
- Prüfungsbereiche des Datenschutzbeauftragten

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Mindestinhalte
- Zweck, Begriffsklärung, Form, Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO
- Empfehlenswerte zusätzliche Inhalte
- Konkrete Ausarbeitung und praktische Umsetzung
- Einführung einer neuen Verarbeitung

Risikobetrachtung
- Risikobetrachtung in der DSGVO
- Identifikation von Datenschutzrisiken
- Risikobeurteilung, Risikoreduktion

Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO
- Grundlagen
- Schwellenwertanalyse
- Phasen einer DSFA

4. Schulungstag: Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO
Schutzziele der Datensicherheit
- Gesetzliche Anknüpfung - Art. 32 DSGVO
- Schutzziele

Gefährdungen
- Grundlagen
- Schwachstellen, Bedrohungen

Geeignete Maßnahmen
- Grundlagen
- Konkrete Maßnahmen

Meldepflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO
- Meldung an die Aufsichtsbehörde
- Meldung an die Betroffenen

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Benennung eines Datenschutzbeauftragte

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BCM-Praktiker (TÜV) - EX/A52/10201371/30112026-1 - 30.11.2026

BC-Beauftragter - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Einführung in BCM
- Definition
- Abgrenzung: Störung, Vorfall, Krise
- Ablauf einer Bewältigung

BCM-Prozess und Stufenmodell
- Abgrenzung und Vorstellung der Stufen Reaktiv-, Aufbau- und Standard-BCMS
- Vorstellung des gesamten BCM-Prozesses
- Erläuterung der Vereinfachungen des Reaktiv- und Aufbau-BCMS

Standards und regulatorische Grundlagen
- Normen und Standards: ISO 22301, BCI Good Practice Guidelines
- Regulatorische Anforderungen: KRITIS, UP-Bund
- Angrenzende Themenfelder und Synergiepotenziale: ISMS, IT-SCM

Initiierung, Planung und Aufbau
- Auftrag zum Aufbau des BCMS: Zielsetzung, Übernahme der Verantwortung
- BCM-Rollen: BC-Aufbauorganisation, BCB
- Umfeld des BCM untersuchen
- Interessengruppenanalyse
- Dokumentation und Leitlinie

Aufbau und Befähigung der BAO
- Aufbau der BAO
- Detektion, Alarmierung und Eskalation
- Geschäftsordnung des Stabs: Abgrenzung zu den Grundsätzen der Stabsarbeit des Reaktiv-BCMS
- Herstellung der Fähigkeit zur Stabsarbeit
- NuK-Kommunikation
- Nacharbeiten, Deeskalation und Analyse

BIA-Vorfilter und BIA
- Erläuterung des Zusammenspiels von BIA-Vorfilter und BIA: Vorstellung und Erläuterung der wesentlichen Parameter
- Erläuterung unterschiedlicher Vorauswahlmöglichkeiten des BIA-Vorfilters: anhand von Geschäftsprozessen, Organisationseinheiten sowie Produkten und Services
- Vorbereitung und Durchführung der BIA: Planung und Vorbereitung der Ressourcencluster, BIA-Hilfsmittel sowie der BIA-Durchführung (Identifizierung zeitkritischer Geschäftsprozesse, Prozessabhängigkeiten, Ressourcenabhängigkeiten)
- Kurzerläuterung des Soll-Ist-Vergleichs

Risikoanalyse
- Anforderungen an die Risikoanalyse-Methode
- Übersicht über mögliche Risikoanalyse-Methoden
- Kurzvorstellung der BCM-Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3

Notfallplanung (BC-Strategien, GFPs und WAPs)
- BC-Strategien: Prozessschritte zur Entwicklung von BC-Strategien; Vorstellung beispielhafter BC-Strategien aus den entsprechenden BSI-Hilfsmitteln
- GFPs: Entwicklung von GFPs im Reaktiv-BCMS sowie im Aufbau- und Standard-BCMS
- WAPs: Entwicklung von WAPs, übergreifende Wiederanlaufplanung, Abgrenzung und Umgang mit WHPs

Üben und Testen
- Vorbereitung von Rahmenbedingungen zum Üben und Testen: Jahresübungsplanung, Übungshandbuch bzw. -drehbuch, Vorstellung unterschiedlicher Übungsarten
- Stabsübungen und Stabsrahmenübungen: Planbesprechungen, Alarmierungsübungen, Funktionstests

Leistungsüberprüfung und Kennzahlen
- Überwachung, Analyse und Bewertung anhand von Kennzahlen
- Interne und externe Überprüfungen anhand von Selbsteinschätzungen, Revisionen und Audits
- Managementbewertung

Zusammenfassung und Vorbereitung auf die Prüfung

Nutzen

Wofür sind BCM-Praktiker in Unternehmen zuständig?


BCM-Praktiker, auch bezeichnet als Business Continuity Mangerinnen und Manager, Business-Continuity-Management-Beauftragte oder IT-Notfallbeauftragte, sorgen dafür, dass Unternehmen auch bei Störungen, Krisen oder einem Notfall handlungsfähig bleiben. Als Schnittstelle zwischen Business Continuity Management und Krisenmanagement identifizieren sie zeitkritische Prozesse, bewerten Risiken und entwickeln eine wirksame Notfallplanung mit passenden Notfallplänen. Im Business Continuity Management koordinieren sie Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Wiederanlaufstrategien, damit zentrale Geschäftsprozesse schnell wieder funktionieren.

Ihr Nutzen unserer Schulung zum BCM-Praktiker (TÜV)


In der Schulung BCM-Praktiker (TÜV) lernen Sie, Ihre Rolle im Unternehmen sicher und standardkonform auszufüllen. Der Lehrgang orientiert sich am Curriculum des BSI und zeigt Ihnen, wie Sie ein Business Continuity Management Sy

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NIS-2-Experte (TÜV) - EX/A40/10201281/30112026-1 - 30.11.2026

NIS-2-Umsetzung: die Anforderungen der EU-Richtlinie in der Praxis erfüllen


Inhalt

Einführung
- EU-Richtlinie NIS-2 (EU 2022/2555)
- Gesetz zur Umsetzung von NIS-2 und Stärkung der Cybersicherheit - NIS-2UmsuCG
- Weitere Europäische Rahmenbedingungen zur Cybersecurity (CER-Richtlinie (EU 2022/2557), Digital Operational Resilience Act (DORA), Cyber Resilience Act (CRA)

Übersicht NIS-2/NIS-2UmsuCG
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Überblick über die neuen Haftungsthemen für die Betreiber/Manager
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen

Registrierung, Meldewesen

Grundlegende Begriffe und Definitionen
- Informationssicherheit, IT-Sicherheit, Cybersecurity
- Assets, Schutzziele, Risiken
- Risikomanagement
- Informationssicherheitsmanagement
- Cyber Incident Management
- Business Continuity Management

Relevante internationale Standards als Basis der NIS-2-Anforderungen
- ISO 27001/27002
- ISO 27005
- ISO 22301
- IEC 62443
- BSI IT-Grundschutz 200-1, 200-2 und 200-3
- BSI IT-Grundschutz 200-4

Cybersecuritymaßnahmen
- Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Aufrechterhaltung und Wiederherstellung, Backupmanagement, Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit zwischen Einrichtungen, Dienstleister
Sicherheit
- Sicherheit in der Entwicklung, Beschaffung und Wartung
- Management von Schwachstellen
- Bewertung der Effektivität von Cybersicherheit und Risikomanagement
- Schulungen Cybersicherheit und Cyberhygiene
- Kryptografie und Verschlüsselung
- Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Anlagenmanagement
- Multi-Faktor-Authentisierung und kontinuierliche Authentisierung
- Sichere Kommunikation (Sprach-, Video- und Text-)
- Sichere Notfallkommunikation

Nutzen

Die neue EU-Richtlinie NIS-2 stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie sind künftig beispielsweise verpflichtet, Mindeststandards für die Cybersicherheit einzuhalten und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auch die Sicherheit in der Lieferkette ist von Bedeutung.

Um die NIS-2-Richtlinie im Unternehmen anforderungsgerecht umzusetzen, machen wir Sie in unserem Seminar mit den verschiedenen Aspekten der Richtlinie vertraut. Als zertifizierte NIS-2-Expertin oder zertifizierter -Experte (TÜV) kennen Sie somit die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen an die NIS-2-Konformität. Sie lernen Wege und Best Practices für die Umsetzung auf Basis international anerkannter Standards kennen.

Themen sind beispielsweise die Einführung eines Asset Managements und eines Risk Assessments, um mögliche IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere wichtige Schritte sind u. a. die Implementierung:
- eines Incident Managements, um Cyber Incidents zu entdecken und zu bewältigen,
- eines Sicherheitsmanagementsystems, das dazu beiträgt, die Sicherheitsmaßnahmen effektiv und regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten, und eines
- Business Continuity- und Krisenmanagements, um die Geschäftsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.

Unser Seminar zur NIS-2-Umsetzung ist für die verantwortlichen Personen der betroffenen Unternehmen wichtig. Denn für mehr als 30.000 Unternehmen steigen die Sicherheitspflichten, die mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes im Oktober 2024 deutschlandweit gelten. Ab dann sollten Leitungsorgane ausreichende Kenntnisse nachweisen können, da sie ggf. persönlich haften und Verstöße mit hohen Geldstrafen belegt werden können.

Nutzen Sie die Zeit und lassen Sie sich zum NIS-2-Experten bzw. zur -Expertin (TÜV) ausbilden, um sicher in die NIS-2-Umsetzung zu starten und künftig NIS-2-konform zu agieren.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich thematisch an Personen i

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Intensivtraining: Grenzüberschreitende Abfallverbringung - EX/A52/40301901/01122026-1 - 01.12.2026

Anwendung der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen


Inhalt

Rechtlicher Rahmen Basel-Convention
OECD-Ratsbeschluss 107
EU- Abfallverbringungsverordnung
LAGA M 25
Schutzziele des Verbringungsrechts
Exportmöglichkeiten/ Exportverbote/ Staatenliste
Notifizierungsverfahren - Informationsverfahren Abgrenzung und Ablauf
elektronisches Notifizierungsverfahren ab Mai 2026

Nutzen

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist ein sensibles und komplexes Feld - und Fehler bei Notifizierung, Dokumentation oder Antragsstellung führen schnell zu Verzögerungen oder Bußgeldern. In unserem Intensivtraining lernen Sie, die EU-Abfallverbringungsverordnung praxisnah und rechtssicher anzuwenden.

Sie befassen sich intensiv mit dem Notifizierungsverfahren, dem Informationsverfahren (Anhang VII) sowie mit der Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung. Anhand aktueller Praxisbeispiele üben Sie den korrekten Umgang mit Dokumenten, erkennen Exportverbote und verhindern illegale Verbringungen. Sie lernen, Anträge richtig zu stellen, und erfahren, wie elektronische Verfahren (z. B. digitale Transportbegleitdokumente) funktionieren und worauf beim Wegfall der Staatenliste zu achten ist.

Zudem verschaffen Sie sich Klarheit über die Auswahl geeigneter Empfänger sowie über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit OECD-Exporten und der Verbringung innerhalb der EU. Ob zur Auffrischung oder Vertiefung - dieses Training vermittelt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Vorschriften, Prozessen und Behördenkontakten.

Zielgruppe

Fachpersonal in Entsorgungsunternehmungen, Fachpersonal bei Abfallhändlern/ Maklern, Fachpersonal bei betroffenen Betrieben (Abfallerzeuger)

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

310 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

58.9 EUR

Bruttopreis

368.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A41/30151106/01122026-1 - 01.12.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A38/40401201/01122026-1 - 01.12.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Koßmann
+49 201 3195525
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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