Schulung: Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention - EX/A52/10603301/05022026-1

Veranstalter:

TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover

Seminarsuche:
seminarsuche.tuev-nord.de

Schulung: Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention - EX/A52/10603301/05022026-1

Geldwäsche(präventions)beauftragter gemäß § 7 Abs. 1 und 4 GwG - Erwerb der Fach- und Sachkunde


Bildungsanbieter:

TÜV NORD Akademie

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Recht & Verträge

Ort:

22525 Hamburg TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus Große Bahnstraße 31

Beginn:

05-02-2026

Ende:

06-02-2026

Preis in €:

1582,70

Detailbeschreibung:

Inhalt

Einführung und Grundlagen der Geldwäscheprävention
- Internationale und nationale Institutionen und Vorgaben
- FATF: Aufgaben, Organisation, Standards
- Egmont Group of Financial Intelligence Units
- Wolfsberg Gruppe
- Internationaler Währungsfonds, Weltbank
- UN, United Nations Office on Drugs and Crime
- Europarat und MONEYVAL
- Europäische Union mit Kommission
- AMLA
- Finanzaufsichtssystem und Europol
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
- Überblick EU-Richtlinien und Verordnungen

Die Aufsicht über die Verpflichteten
- Generalklausel und Aufklärungsbefugnisse
- Sanktionsbefugnisse, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Präventive Aufgaben
- Auslegungs- und Anwendungshinweise

Geldwäschegesetz und Kreditwesengesetz und die Auswirkungen in der Praxis
- Pflichten/Rechte aus dem Geldwäschegesetz
- Pflichten/Rechte aus dem Kreditwesengesetz
- Sanktionen aus dem StGB

Der Geldwäschebeauftragte
- Aufgaben, Stellung, Befugnisse
- Kompetenzen, Verantwortlichkeiten
- Bestellung, wirksame Einbindung in die Organisation

Aufbau eines organisationsspezifischen Systems der Geldwäscheprävention
- Regulatorische Grundlagen
- Organisation der AML-Abteilung
- Interne Verhaltensstandards
- Implementierung: Scope, Schnittstellen/Abgrenzungen
- Anbindung an vorhandene Managementsysteme
- Interne Kontrollsysteme

Mitarbeiterbezogene Anforderungen und deren Umsetzung
- Risikoangemessene Prüfung auf Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
- Interne Kontrollsysteme
- Geldwäsche-Schulungssystem
- Internes Hinweisgebersystem

Geldwäsche - Monitoring
- Risikomanagement, Risikoklassifizierung, Dokumentationspflichten
- Interne Policy der Kundenakzeptanz, Einzelbewertung
- Vorgehen bei erhöhter Risikobewertung
- Datenanalyse und Research, EDV-Systeme
- Wirksamkeitsprüfungen, Prozessscoring
- Interne Ermittlungen und Beweissicherung
- Risikobericht der Verpflichteten
- Notfallmanagement

Die Geldwäscheverdachtsmeldung nach §§ 43-49 GwG
- Die Auslösetatbestände der Meldepflicht
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Meldung
- Das Melde- und Clearingverfahren
- Pflichten nach der Meldung
- Abschluss des Clearingverfahrens
- Aufnahme und Ablauf des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
- Typische Formen der Geldwäsche
- Würdigung der Bedeutung der Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nutzen

In der Geldwäschebeauftragter-Schulung erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse im Risikobereich der Geldwäscheprävention. Dabei werden strafrechtliche und behördliche genauso beleuchtet wie die zivilrechtlichen Aspekte.

Sie lernen, die Risiken der Geldwäsche in ihrer Organisation zu identifizieren und unter Nutzung vorhandener Managementstrukturen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu entwickeln. Um diese Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, erkennen Sie Zusammenhänge sowohl zum Risikomanagement nach ISO 31000, der Risikobewertung nach ISO 31010 sowie dem Antikorruptionsmanagementsystem (ISO 37001), zum Compliance Managementsystem (ISO 37301) und den Leitlinien zum Hinweismanagement nach ISO 37002. Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen, ein effizientes System der Geldwäscheprävention aufzubauen und fortzuentwickeln.

Nötig wird diese Schulung für Geldwäschebeauftragte, da Unternehmen, die Ihrer gesetzlichen Bestellpflicht nachkommen, die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Geldwäschebeauftragten nachweisen müssen. Aufgabe des Unternehmens ist es, das Geldwäschegesetz (GWG) und die damit in Verbindung stehenden Prozesse aktiv umzusetzen und zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerec