Veranstalter:
TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
Seminarsuche:
❱ seminarsuche.tuev-nord.de
Projektleiterkurs nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Anerkannter Fortbildungslehrgang
Bildungsanbieter:
TÜV NORD Akademie
Veranstaltungsart:
Seminar
Ort:
39120 Magdeburg TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Magdeburg Gustav-Ricker-Str. 62
Beginn:
19-05-2025
Ende:
20-05-2025
Preis in €:
1106,7
Detailbeschreibung:
Inhalt
Gentechnikgesetz und Einführung in die zugehörigen Rechtsverordnungen
- Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe
- Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Seuchenrechtliche Vorschriften
Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
Umwelterwägungen bei Freisetzungen
- Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Verfahrensfragen und Fallbeispiele
Arbeitsmedizinische Vorschriften
- Sichere Arbeitsweise
Nutzen
Projektleiterkurs nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung: In diesem Kurs erwerben Sie die nötige Sachkunde, um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können. Erfahren Sie alles Wissenswerte über rechtliche Verordnungen und das Gentechnikgesetz. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen Sicherheitsverordnungen und Einstufungen zur Risikobewertung. Praxisnahe Unterrichtsmaterialien unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens im betrieblichen Ablauf. Durch den Austausch mit Teilnehmenden erfahren Sie wertvolle Hinweise zu realen Fallbeispielen: Um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können, müssen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) ein Projektleiter sowie ein oder mehrere Beauftragte für Biologische Sicherheit bestellt werden. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen.
Zielgruppe
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Voraussetzungen
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin) und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
930 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
176.7 EUR
Bruttopreis
1106.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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