Meldestellenbeauftragter nach Hinweisgeberschutzgesetz - EX/A52/10602301/24082026-1

Veranstalter:

TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover

Seminarsuche:
seminarsuche.tuev-nord.de

Meldestellenbeauftragter nach Hinweisgeberschutzgesetz - EX/A52/10602301/24082026-1

Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG


Bildungsanbieter:

TÜV NORD Akademie

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Führung und Management

Ort:

22525 Hamburg TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus Große Bahnstraße 31

Beginn:

24-08-2026

Ende:

24-08-2026

Preis in €:

Nettopreis

Detailbeschreibung:

Inhalt

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?

Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Nutzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie viele öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben bereits seit 2023 gelten, stehen viele Organisationen weiterhin vor der Herausforderung, ihr Hinweisgebersystem rechtskonform aufzusetzen, bestehende Prozesse zu überprüfen oder die Verantwortlichkeiten innerhalb der Meldestelle neu zu organisieren.
Ein wirksames Hinweisgebersystem ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es ist ein zentraler Bestandteil eines Compliance-Management-Systems, unterstützt das Risikomanagement und stärkt das Vertrauen von Beschäftigten, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen das Hinweisgeberschutzgesetz an interne Meldestellen stellt und wie Sie ein Hinweisgebersystem rechtssicher und praxisorientiert betreiben. Sie lernen, bestehende Strukturen zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Praxistipps zur Kommunikation und Akzeptanzförderung innerhalb Ihrer Organisation.

Nach dem Seminar verfügen Sie über die notwendige Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG und sind in der Lage, Ihre Meldestelle fachkundig, rechtskonform und effizient zu betreuen.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Behörden oder Kommunen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0;

Sie möchten erfahren, wie Sie Hinweise nach HinSchG rechtskonform bearbeiten? Erfahren Sie mehr über eine angemessene Vorgehensweise in unserem Aufbauseminar ?Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen - Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes - Hinweise nach dem HinSchG rechtssicher prüfen und dokumentieren".

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie