Veranstalter:
TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
Seminarsuche:
❱ seminarsuche.tuev-nord.de
Kongress Arbeitsrecht
Die neuesten Entwicklungen und bewährte Strategien für eine erfolgreiche Arbeitsplatzgestaltung
Bildungsanbieter:
TÜV NORD Akademie
Veranstaltungsart:
Seminar
Ort:
20359 Hamburg Empire Riverside GmbH & Co. KG null Bernhard-Nocht-Straße 97
Beginn:
04-12-2024
Ende:
04-12-2024
Preis in €:
999,6
Detailbeschreibung:
Inhalt
Programmablauf am 04.12.2024
9.00 Uhr Registration
TÜV NORD Akademie
Moderation:
Ole Bödeker
Rechtsanwalt, Nanzka & Bödeker, Rechtsanwälte, Berlin
9.30 Uhr Begrüßung und Einleitung
Clarissa Hörnke-Dobrick, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Hamburg
Ole Bödeker, Rechtsanwalt, Nanzka & Bödeker Rechtsanwälte, Berlin
9.45 Uhr Datenschutz/KI im Bewerbungsmanagement
Der Einsatz von KI im Bewerbungsmanagement gewinnt immer mehr an Einfluss. KI-Tools ermöglichen die Prüfung von einer Vielzahl an Bewerbungen, ohne dass ein Mensch als Recruiter eingeschaltet werden müsste. Die DSGVO und der EU- AI-Act setzen hier jedoch rechtliche Grenzen. Auch an anderen Stellen lauern im Bewerbungsverfahren datenschutzrechtliche Fallstricke. Der Vortrag zeigt auf, wie sich der Einsatz von KI im rechtskonform umsetzen lässt und wo die allgemeinen datenschutzrechtlichen Don?ts im Bewerbungsverfahren liegen.
Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, München
10.30 Uhr ?Moderne Arbeitswelten vs. Direktionsrecht?: Arbeitszeiterfassung, Ort der Arbeitsleistung und Arbeitsschutz, etc.
Das Bedürfnis nach flexiblerem Arbeitsort trifft auf mögliche Einschränkungen bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung durch gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung. Dieser Vortrag zeigt Ihnen auf, wie wichtig klare Richtlinien für Home- und Mobile-Office sowie die Möglichkeit, Mitarbeiter wieder ?ins Büro zu holen?, sind.
Ina Jähne, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin,
Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB, Hannover
11.15 Uhr Kaffeepause
11.45 Uhr Risiken beim Fremdpersonaleinsatz
Der Einsatz von Fremdpersonal ermöglicht einerseits sowohl auftragsgebenden Unternehmen als auch Auftragnehmern ein hohes Maß an Flexibilität und ist daher in einer modernen Arbeitswelt weit verbreitet. Diesem Vorzug stehen rechtliche und juristische Risiken gegenüber.
Dr. Philipp Werner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LEGAL CONCEPT RECHTSANWÄLTE, München
12.30 Uhr Diskussionsrunde mit allen Referenten
13.15 Uhr Mittagspause
14.15 Uhr Strategien im Kündigungsschutzprozess
Lydia Heimicke, Rechtsanwältin, Nanzka & Bödeker Rechtsanwälte, Berlin
15.00 Uhr KI und Mitbestimmung des Betriebsrates
Vortrag zur aktuellen Rechts- und Sachlage in Sachen Arbeitsrecht und KI, insbesondere im Hinblick auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Fokus liegt dabei auf Verhandlungsstrategien und Lösungen zur Einführung von KI(-Anwendungen) gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen sowie Best Practice (Dos and donts) aus Sicht des der Verhandlungsführer / -beteiligten auf Arbeitgeberseite im Unternehmen bzw. Konzern.
Christian Bodler, Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht, KÖRBER AG, Hamburg
15.45 Uhr Kaffeepause
16.00 Uhr Best Practice: Fachkräftemigration und Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden
Der Vortrag gibt eine Einführung in das Aufenthalt- und Bestimmungsrecht für ausländische Mitarbeiter und einen Überblick über die wichtigsten Beschäftigungskategorien einschließlich der Neuerungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, DR. NIETSCH & KROLL RECHTSANWÄLTE I FACHANWÄLTE, Hamburg
16.45 Uhr Zusammenfassung und Abschlussdiskussion
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Nutzen
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel und neue Arbeitsmodelle gewinnen zunehmend an Bedeutung. Doch wie verhält es sich mit dem Direktionsrecht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern? Die genaue Erfassung von Arbeitszeiten, die Bestimmung des Arbeitsortes und die Gewährleistung des Arbeitsschut