Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 248

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 248

Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Dozent:

Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am MainMichael Höhl, Regierungspräsidium GießenDipl. Verw. (FH) Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am MainDipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., BerlinDipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt WiesbadenSicherheitsingenieur Jürgen E. Dechert, IBD - Ingenieurbüro Dechert, Beratung und Training Arbeitsschutz & Gefahrguttransport, BüttelbornDipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, SinsheimDipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur AbfallstromüberwachungAndere StandorteKarl-Heinz Hack, Michael Christinck

Beginn:

23-11-2026

Ende:

26-11-2026

Preis in €:

1290

Detailbeschreibung:

Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:

1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.

2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)

Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)

Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)

Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.

5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)

Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.